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Gesetzesgrundlagen

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Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

BSI warnt vor Kaspersky-Virenschutzsoftware nach russischem Angriff auf die Ukraine

Das BSI warnte am 15.03.2022 auf Grundlage von § 7 BSI-Gesetz vor dem Einsatz von Virenschutzprodukten des russischen Herstellers Kaspersky. Begründet wurde dies mit dem Vorgehen russischer militärischer und nachrichtendienstlicher Kräfte im Kontext des Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie den weitreichenden Systemberechtigungen von Antivirensoftware. Es war das erste Mal, dass die Behörde vor der gesamten Produktfamilie eines einzelnen Herstellers warnte statt vor einer konkreten Sicherheitslücke.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

15.03.2022

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Dass Kaspersky-Software tatsächlich für Spionage im Auftrag russischer Stellen missbraucht wurde, ist nicht belegt. Das BSI räumte ein, die Warnung beruhe auf einer Risikoeinschätzung, nicht auf einem konkreten technischen Nachweis. Kaspersky bestritt die Vorwürfe und ging rechtlich gegen die Warnung vor.

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Pro-russische Hackergruppe Killnet attackiert kroatische Regierungswebsites mit DDoS-Angriffen

Im März 2022 wurden mehrere Websites kroatischer Regierungsbehörden durch eine Serie von DDoS-Angriffen zeitweise lahmgelegt. Kroatische Behörden und Sicherheitsexperten ordneten die Angriffe der pro-russischen Hackergruppe Killnet zu, die im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mehrere NATO- und EU-Staaten mit ähnlichen Attacken ins Visier nahm.

Reuters

15.03.2022

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Technische Details zu Angriffsvolumen, betroffener Infrastruktur und etwaigen tieferen Kompromittierungen bleiben unklar; ein Datenleck oder Zugriff auf sensible Systeme wurde nicht nachgewiesen.

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Garante-Bußgeld gegen Clearview AI wegen Gesichtserkennung

Die italienische Datenschutzbehörde Garante verhängte am 9. März 2022 ein Bußgeld von 20 Millionen Euro gegen das US-Unternehmen Clearview AI. Clearview AI hatte über 10 Milliarden Gesichtsbilder per Web Scraping gesammelt und daraus biometrische Profile erstellt, auch von Personen in Italien, ohne angemessene Rechtsgrundlage. Der Garante ordnete zusätzlich die Löschung der Daten italienischer Betroffener an, untersagte die weitere Datenerhebung und verpflichtete das Unternehmen zur Benennung eines EU-Vertreters.

Garante per la protezione dei dati personali (italienische Datenschutzbehörde)

09.03.2022

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Offen bleibt, ob und in welcher Höhe Clearview AI das Bußgeld tatsächlich gezahlt hat, da das Unternehmen keinen Sitz in der EU hat und die grenzüberschreitende Durchsetzbarkeit unklar ist. Nicht öffentlich dokumentiert ist der genaue Umfang der betroffenen italienischen Nutzerdaten sowie ob die angeordnete Löschung vollständig umgesetzt wurde.

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Bitfinex-Hack 2016: US-Justizministerium beschlagnahmt gestohlene Bitcoin und verhaftet Ehepaar Lichtenstein/Morgan

Im August 2016 wurden bei einem Hack der Kryptobörse Bitfinex rund 119.754 Bitcoin gestohlen. Am 08.02.2022 gab das US-Justizministerium bekannt, Ilya Lichtenstein und seine Ehefrau Heather Morgan verhaftet zu haben, die Behörden beschlagnahmten dabei über 3,6 Milliarden US-Dollar in Kryptowährung. Im August 2023 bekannten sich beide schuldig, Lichtenstein räumte ein, der ursprüngliche Hacker der Bitfinex-Börse gewesen zu sein.

US-Justizministerium (DOJ)

08.02.2022

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Wie die Angreifer 2016 konkret in die Bitfinex-Systeme eindrangen, ist nicht Gegenstand dieser Pressemitteilung. Ob Lichtenstein alleiniger Täter des ursprünglichen Hacks war oder mit weiteren Personen zusammenarbeitete, ist nicht abschließend geklärt.

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Bitfinex-Hack: FBI beschlagnahmt gestohlene Bitcoin bei Ehepaar Lichtenstein/Morgan

Am 08.02.2022 verhaftete das FBI in Manhattan das Ehepaar Ilya Lichtenstein und Heather Morgan und beschlagnahmte rund 94.636 Bitcoin, die aus dem Bitfinex-Hack von 2016 stammten, zu diesem Zeitpunkt etwa 3,6 Milliarden US-Dollar wert. Laut Anklage hatte Lichtenstein 2016 mittels fortgeschrittener Hacking-Techniken das Netzwerk der Kryptobörse Bitfinex kompromittiert und über 2.000 betrügerische Transaktionen ausgelöst, durch die insgesamt 119.754 Bitcoin abflossen. Im August 2023 bekannten sich beide schuldig, im November 2024 wurde Lichtenstein zu fünf Jahren, Morgan zu 18 Monaten Haft verurteilt.

U.S. Department of Justice / IRS Criminal Investigation

08.02.2022

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Wie genau Lichtenstein technisch in das Bitfinex-Netzwerk eindrang, bleibt unklar, die Anklageschrift nennt nur allgemein fortgeschrittene Hacking-Tools. Der beschlagnahmte Anteil deckte nicht die gesamte Beute ab. Ob und in welchem Umfang die beschlagnahmten Bitcoin vollständig an Bitfinex zurückgehen, war Anfang 2025 noch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

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Belgische Datenschutzbehörde erklärt IAB-Werbestandard TCF für DSGVO-widrig

Die belgische Datenschutzbehörde APD/GBA stellte am 2. Februar 2022 fest, dass IAB Europes Transparency and Consent Framework (TCF) für Cookie-Einwilligungen gegen die DSGVO verstößt. Sie verhängte ein Bußgeld von 250.000 Euro und stufte IAB Europe als Mitverantwortlichen für die Verarbeitung der TC-Strings ein, digitale Zeichenketten mit Nutzerpräferenzen, die als personenbezogene Daten gelten. Bemängelt wurden unter anderem eine fehlende Rechtsgrundlage, ein fehlender Datenschutzbeauftragter und eine zu unklare Nutzerinformation.

Belgische Datenschutzbehörde (APD/GBA)

02.02.2022

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Offen blieb zum Zeitpunkt der Entscheidung, ob IAB Europe den geforderten Aktionsplan fristgerecht umsetzen würde, da das Unternehmen gegen die Entscheidung beim Brüsseler Marktenhof Berufung einlegte. Wie stark sich das Real-Time-Bidding-Ökosystem mit tausenden beteiligten Werbeunternehmen dadurch tatsächlich änderte, geht aus der Entscheidung selbst nicht hervor.

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BGH-Entscheidung 2022 — Facebook-Pseudonymverbot für Alt-Nutzer rechtswidrig

Deutschlands § 13 VI Telemediengesetz von 1997 (heute § 19 II TTDSG) erlaubt es nicht, Menschen zu einem Klarnamen zu zwingen, wenn dieser für den jeweiligen Internetdienst nicht notwendig ist. Am 27. Januar 2022 entschied der Bundesgerichtshof — Deutschlands höchstes Zivilgericht — dass Facebooks Pseudonymverbot für Nutzer, die sich vor Inkrafttreten der DSGVO (Mai 2018) registriert hatten, rechtswidrig ist.

Wikipedia, mit Bezug auf Bundesgerichtshof-Pressemitteilung

27.01.2022· in Kraft

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**Wichtige Ergänzung zum bereits dokumentierten OVG-Hamburg-Fall (Batch 85):** Es gibt nicht nur ein, sondern zwei unabhängige deutsche Gerichtsentscheidungen (OVG Hamburg 2018, BGH 2022) gegen Klarnamenpflichten von Facebook — und eine seit 1997 bestehende gesetzliche Grundlage (heute TTDSG), die Anonymität explizit schützt. Deutschland hat damit eine besonders lange und gefestigte Rechtstradition zugunsten von Online-Anonymität, die eine heutige Klarnamenpflicht-Forderung vor eine hohe rechtliche Hürde stellen würde.

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Cyberpartisans-Angriff auf die belarussische Eisenbahn

Die belarussische Hacktivisten-Gruppe Cyberpartisans erklärte im Januar 2022, sie habe Teile der IT-Systeme der staatlichen Eisenbahngesellschaft Belarusian Railways mit Ransomware verschlüsselt und Steuerungssysteme sabotiert, um den Truppentransport russischer Streitkräfte durch Belarus zu verlangsamen. Die Gruppe hatte zuvor bereits Datenbanken von Innenministerium, KGB und Polizei kompromittiert.

Reuters

24.01.2022

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Die Angaben stammen im Wesentlichen von der Gruppe selbst und wurden von belarussischen Behörden nicht bestätigt; das tatsächliche Ausmaß der Störung des Zugverkehrs lässt sich unabhängig kaum verifizieren.

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Verfassungsbeschwerde gegen Zensus-Testlauf 2021 (Meldedaten-Zusammenführung)

Fünf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte Beschwerdeführer griffen Paragraf 9a des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 an, der die zentrale Zusammenführung nicht anonymisierter Meldedaten von bis zu 82 Millionen Einwohnern zum Stichtag 13. Januar 2019 für einen Software-Testlauf erlaubte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde am 20. Januar 2022 als unzulässig ab, da der fachgerichtliche Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten nicht ausgeschöpft worden war.

Bundesverfassungsgericht / Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

20.01.2022

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Eine inhaltliche verfassungsrechtliche Prüfung der Datenschutzfragen fand nicht statt, da das Gericht die Beschwerde allein aus formalen Gründen der Subsidiarität verwarf. Ob die zentrale, nicht anonymisierte Zusammenführung der Meldedaten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar gewesen wäre, blieb damit gerichtlich ungeklärt.

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Automatisierter Kontenabruf durch Finanzämter: Zahl der Abfragen verdoppelte sich von 2017 bis 2021

Seit dem 01.04.2005 können Finanzämter und andere Behörden über das automatisierte Kontenabrufverfahren auf Kontostammdaten inländischer Konten und Wertpapierdepots zugreifen, ohne dass die betroffene Bank davon Kenntnis erhält. Abgefragt werden Kontoinhaber-Name und Geburtsdatum, Konto- und Depotnummern sowie Errichtungs- und Auflösungsdaten, jedoch keine Kontostände oder Umsätze. Die Zahl der Kontenabrufe stieg von 692.166 im Jahr 2017 auf 1.140.580 im Jahr 2021, im Jahr 2022 wurden über 1,1 Millionen Abrufe registriert, davon rund 294.000 durch Finanzämter. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz weist seit Jahren darauf hin, dass die Zahl der von Finanzämtern initiierten Kontenabrufverfahren kontinuierlich zunimmt.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz / eismann-partner.de

01.01.2022

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Die Statistik erfasst nur die Zahl der Abrufe, nicht deren Ergebnis; wie viele Abrufe tatsächlich zu Steuernachforderungen oder Ermittlungsverfahren führten, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

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CNIL-Bußgeld gegen Google wegen erschwerter Cookie-Ablehnung

Die CNIL verhängte am 31.12.2021 ein Bußgeld von insgesamt 150 Millionen Euro gegen Google (90 Mio Google LLC, 60 Mio Google Ireland), weil Nutzer auf google.fr und youtube.com Cookies mit einem Klick akzeptieren konnten, die Ablehnung aber mehrere Klicks erforderte. Die Behörde ordnete an, die Cookie-Ablehnung binnen drei Monaten so einfach wie die Annahme zu gestalten.

CNIL (Frankreich)

31.12.2021

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Ob Google innerhalb der Dreimonatsfrist vollständig compliant wurde, bleibt offen, die CNIL kam 2023 mit einer weiteren Entscheidung auf die Umsetzung zurück. Dieser Fall betrifft ausschließlich die Cookie-Bannergestaltung und ist getrennt vom späteren Google-Analytics-Verfahren zu betrachten.

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Grindr-Bußgeld wegen Weitergabe von HIV-Status-Daten

Datatilsynet stellte fest, dass die Dating-App Grindr zwischen 2018 und 2020 persönliche Daten ihrer Nutzer, darunter Standortdaten und Angaben wie HIV-Status und PrEP-Einnahme, ohne gültige Rechtsgrundlage an Werbepartner weitergab. Am 13.12.2021 verhängte die Behörde eine endgültige Geldbuße von 65 Millionen norwegischen Kronen, rund 5,7 Millionen Euro, wegen fehlender wirksamer Einwilligung nach Artikel 6 und 9 DSGVO.

Datatilsynet (Norwegische Datenschutzbehörde)

13.12.2021

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Nicht geklärt ist, wie viele der weltweit rund 12,5 Millionen täglichen Nutzer tatsächlich betroffen waren. Das ursprünglich angekündigte Bußgeld von 9,6 Millionen Euro wurde nach Anhörung auf 5,7 Millionen Euro reduziert, ohne dass die Berechnungsmethode vollständig transparent gemacht wurde. Ein norwegisches Berufungsgericht bestätigte die Buße erst 2025.

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