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Gesetzesgrundlagen

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Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

GoDaddy-Datenleck: 1,2 Millionen WordPress-Hosting-Kunden durch kompromittiertes Passwort betroffen

Der Hosting-Anbieter GoDaddy gab am 22.11.2021 bekannt, dass Unbefugte mithilfe eines kompromittierten Passworts Zugriff auf das Provisioning-System der Legacy-Codebasis für Managed WordPress erlangt hatten. Der unautorisierte Zugriff begann laut GoDaddy am 06.09.2021 und wurde am 17.11.2021 entdeckt. Betroffen waren bis zu 1,2 Millionen aktive und inaktive Managed-WordPress-Kunden. Bei allen Betroffenen wurden E-Mail-Adressen und Kundennummern offengelegt. Bei aktiven Kunden waren zusätzlich das ursprüngliche, bei der Einrichtung vergebene WordPress-Admin-Passwort sowie sFTP- und Datenbank-Zugangsdaten kompromittiert. Bei einer Teilmenge der aktiven Kunden wurde zudem der private SSL-Schlüssel offengelegt. GoDaddy sperrte nach eigenen Angaben den unbefugten Zugriff, setzte die betroffenen Passwörter zurück und begann mit der Ausstellung neuer SSL-Zertifikate für betroffene Kunden. Chief Information Security Officer Demetrius Comes bestätigte den Vorfall in der offiziellen Mitteilung und entschuldigte sich bei den Kunden. GoDaddy meldete den Vorfall außerdem in einer Form-8-K-Mitteilung an die SEC.

GoDaddy Inc. (Unternehmensmitteilung)

22.11.2021

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Die Pressemitteilung nennt weder die Identität der Angreifer noch die genaue technische Schwachstelle im Provisioning-System. Nicht belegt sind zudem etwaige spätere Bußgelder, der Ausgang der in den USA eingereichten Sammelklagen sowie die tatsächlichen finanziellen Gesamtkosten des Vorfalls für GoDaddy.

Primärquelle

Robinhood-Datenleck 2021: Social Engineering gegen Kundendienst betrifft Millionen Nutzer

Am Abend des 03.11.2021 verschaffte sich ein Unbefugter durch telefonisches Social Engineering Zugang zu internen Kundendienstsystemen von Robinhood. Dabei wurden E-Mail-Adressen von rund fünf Millionen Personen sowie vollständige Namen von rund zwei Millionen weiteren Personen erbeutet, bei etwa 310 Kunden zusätzlich Geburtsdatum und Postleitzahl. Nach der Eindämmung forderte der Angreifer eine Erpressungszahlung, Robinhood informierte Strafverfolgungsbehörden und beauftragte Mandiant.

Robinhood Markets, Inc.

08.11.2021

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Ob und in welcher Höhe die geforderte Erpressungssumme gezahlt wurde, ist nicht öffentlich dokumentiert. Die Identität des Angreifers sowie Details zur genauen Angriffstechnik wurden von Robinhood nicht offengelegt.

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US-Handelsministerium setzt NSO Group und Candiru 2021 auf Exportsanktionsliste

Das US-Handelsministerium setzte am 03.11.2021 die israelischen Spyware-Hersteller NSO Group und Candiru sowie zwei weitere Firmen auf die Entity List. Begründet wurde dies damit, dass NSO Group und Candiru Spionagesoftware an ausländische Regierungen lieferten, mit der gezielt Regierungsbeamte, Journalisten, Aktivisten und Botschaftsmitarbeiter überwacht wurden. Die Listung verpflichtet US-Firmen, für Exporte oder Technologietransfers an diese Unternehmen eine Lizenz zu beantragen.

US-Handelsministerium, Bureau of Industry and Security (BIS)

03.11.2021

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Nicht Teil dieser Maßnahme war ein strafrechtliches Verbot des Geschäftsbetriebs von NSO Group und Candiru selbst, da die Entity List nur den Export von US-Technologie einschränkt. Aus der Quelle nicht ersichtlich sind die konkreten wirtschaftlichen Folgen der Listung für NSO Group.

Primärquelle

US-Handelsministerium setzt NSO Group und Candiru auf Entity List

Das US-Handelsministerium setzte am 03.11.2021 die israelischen Firmen NSO Group und Candiru auf die Entity List. Grundlage war die Feststellung, dass beide Firmen Spyware entwickelten und an ausländische Regierungen lieferten, die damit gezielt Regierungsbeamte, Journalisten und Aktivisten überwachten. Die Aufnahme beschränkt den Export von US-Technologie an die betroffenen Firmen ohne behördliche Sondergenehmigung.

U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security

03.11.2021

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Nicht dokumentiert ist, welche konkreten Staaten die Spyware im Einzelfall einsetzten. Offen bleibt, wie wirksam die Eintragung die tatsächliche Verbreitung der Spyware einschränkte, da NSO Group außerhalb der USA operiert.

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Bayerns Polizei beendet die Arbeit mit PRECOBS

Bayerische Polizei stellte PRECOBS-Einsatz zum 01.10.2021 ein, Einbruchszahlen pandemiebedingt zu gering für Prognosen.

heise online

27.10.2021

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Beruht auf einer Aussage eines LKA-Vertreters.

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Credit Suisse Mosambik-Tuna-Bond-Skandal: US- und UK-Bußgelder

Am 19.10.2021 einigte sich Credit Suisse mit US- und britischen Behörden auf Zahlungen von rund 475 Millionen US-Dollar wegen Betrugs im Zusammenhang mit zwei Anleiheemissionen für staatliche Unternehmen in Mosambik, bekannt als Tuna Bonds, mit denen mehr als 1 Milliarde US-Dollar aufgenommen wurden. Die Emissionsunterlagen verschwiegen laut SEC verdeckte Verschuldung, Bestechungszahlungen an mosambikanische Regierungsvertreter und Kickbacks an Credit-Suisse-Banker. Die britische FCA verhängte zusätzlich rund 200,66 Millionen US-Dollar.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

19.10.2021

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Nicht geklärt ist, welcher Anteil der veruntreuten Gelder tatsächlich zurückverfolgt und mosambikanischen Bürgern zugutekam. Die Beteiligung einzelner mosambikanischer Regierungsmitglieder wurde teils erst später in getrennten Verfahren untersucht.

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Chile verankert als erstes Land der Welt Neurorechte in der Verfassung

2021 verabschiedete der chilenische Senat einstimmig eine Verfassungsänderung, die als weltweit erste ein Recht auf mentale Privatsphäre ('Neurorechte') verankert. Das neue Verfassungsrecht schützt die Privatsphäre der Gedanken, die Willensfreiheit des Denkens, den gleichberechtigten Zugang zu Technologien, die menschliche Fähigkeiten erweitern, sowie den Schutz vor Diskriminierung aufgrund neuronaler Daten. Der chilenische Oberste Gerichtshof wandte das neue Recht bereits 2023 in einem wegweisenden Urteil gegen das US-Neurotechnologie-Unternehmen Emotiv an. Colorado folgte 2024 mit dem Protect Privacy of Biological Data Act (HB24-1058, in Kraft seit 07.08.2024), der 'biologische Daten' einschließlich neuronaler Daten aus Gehirn-Messgeräten als besonders sensible Datenkategorie einstuft.

Chilenischer Senat / Santiago Ramón y Cajal Institute

01.10.2021

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Wie das chilenische Neurorecht in der Praxis gegenüber kommerziellen Konsumgeräten (z. B. Wearables mit EEG-Sensoren) außerhalb des Emotiv-Falls durchgesetzt wird, ist aus dieser Quelle nicht im Detail belegt.

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OFAC sanktioniert Kryptobörse Suex wegen Ransomware-Zahlungsabwicklung

Am 21.09.2021 setzte das US-Finanzministerium über OFAC die Kryptowährungsbörse Suex OTC, S.R.O. auf die Sanktionsliste SDN, die erste OFAC-Sanktionierung einer Kryptobörse im Ransomware-Kontext. Laut OFAC wickelte Suex Transaktionen für mindestens acht Ransomware-Varianten ab, rund 40 Prozent der bekannten Transaktionshistorie betrafen illegale Akteure. Suex soll über große Börsen mehr als 160 Millionen US-Dollar in Bitcoin von Ransomware-Akteuren erhalten haben.

US Department of the Treasury, OFAC

21.09.2021

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Nicht belegt ist, wie viele Ransomware-Zahlungen konkret über Suex an welche Angreifergruppen weitergeleitet wurden. Unklar bleibt, wer die tatsächlichen Eigentümer waren und ob strafrechtliche Verfahren gegen einzelne Personen folgten.

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T-Mobile-Datenleck 2021

T-Mobile bestätigte offiziell, dass bei einem Cyberangriff im August 2021 Daten von rund 40 Millionen ehemaligen und potenziellen Kunden sowie 7,8 Millionen bestehenden Postpaid-Kunden gestohlen wurden. Erbeutet wurden Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern sowie Führerschein- beziehungsweise ID-Daten, jedoch nach Unternehmensangaben keine Finanz- oder Kreditkartendaten. Insgesamt waren nach T-Mobiles eigener Zählung Datensätze von fast 50 Millionen Personen betroffen.

T-Mobile US, Inc.

17.08.2021

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Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Untersuchung noch nicht abgeschlossen, sodass der genaue Gesamtumfang offenblieb. Nicht dokumentiert ist, in welchem Umfang die gestohlenen Daten tatsächlich für konkreten Identitätsdiebstahl oder Kreditbetrug missbraucht wurden.

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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im ersten Cum-Ex-Strafverfahren

Der BGH stellte am 28.07.2021 im ersten bundesweiten Cum-Ex-Strafverfahren höchstrichterlich fest, dass die Geschäfte Steuerhinterziehung waren, und ordnete die Einziehung von rund 176 Mio. Euro bei der Bank M.M. Warburg an.

Bundesgerichtshof

28.07.2021

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Primärquelle, die offizielle Pressemitteilung des BGH zum Grundsatzurteil.

Primärquelle

Garante-Bußgeld gegen Deliveroo Italy wegen intransparenter Rider-Überwachung

Die italienische Datenschutzbehörde Garante verhängte am 22.07.2021 ein Bußgeld von 2,5 Millionen Euro gegen den Lieferdienst Deliveroo Italy. Betroffen waren rund 8.000 Rider, deren Standort über die Arbeits-App alle 12 Sekunden erfasst und bis zu sechs Monate gespeichert wurde. Die Behörde bemängelte zudem intransparente Algorithmen zur Auftrags- und Schichtvergabe sowie eine unzureichende Datenschutz-Folgenabschätzung.

Garante per la protezione dei dati personali (Italien)

22.07.2021

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Ob Deliveroo gegen den Bescheid gerichtlich vorging, ist aus den verfügbaren Quellen nicht ersichtlich. Die betroffenen Rider galten in Italien nicht als klassische Angestellte, sondern als Plattform-Beschäftigte mit besonderem Status.

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BVerfG zu Staatstrojaner-Sicherheitslücken: staatliche Schutzpflicht bei Zero-Days

Das Bundesverfassungsgericht verwarf am 8. Juni 2021 eine Verfassungsbeschwerde gegen § 54 Abs. 2 des baden-württembergischen Polizeigesetzes als unzulässig, das heimliche Überwachung durch Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken erlaubt. Der Senat stellte grundsätzlich fest, dass der Staat eine grundrechtliche Schutzpflicht für die Sicherheit informationstechnischer Systeme trägt und Behörden bei Kenntnis unbekannter Schwachstellen den Nutzen einer Ausnutzung gegen das Risiko für Dritte abwägen müssen.

Bundesverfassungsgericht (Erster Senat)

21.07.2021

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Nicht entschieden wurde, ob die konkrete Schutzpflicht im vorliegenden Fall tatsächlich verletzt wurde. Offen blieb auch, wie die Abwägungspflicht zwischen Offenlegung an Hersteller und behördlicher Nutzung von Sicherheitslücken in der Praxis konkret auszugestalten ist.

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