PrimärquelleInterim-Verordnung — Verordnung (EU) 2021/1232 (freiwilliges Scannen, Übergangsregelung)
Regelt die *freiwillige* Erkennung von CSAM durch Kommunikationsdienste als befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie — Vorläufer und rechtlicher Unterschied zur geplanten *verpflichtenden* Aufdeckungsanordnung im Hauptverfahren (BSDC-P-KOM-2022-001). Genau diese Unterscheidung fehlt in den meisten Laien-Zusammenfassungen.
Europäisches Parlament und Rat
14.07.2021· in Kraft
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Das hier ist NICHT die Chatkontrolle. Das ist eine ältere, freiwillige Regel, die es Firmen erlaubt (nicht zwingt), selbst nach Missbrauchsbildern zu suchen. Wichtig, damit man beide nicht verwechselt.
