PrimärquelleMeta Pixel auf Anwalts- und Steuerberater-Websites: Gerichte bejahen Schadensersatzansprüche wegen Verlust der Datenkontrolle
Das Tracking-Tool Meta Pixel, Teil der Meta Business Tools, sammelt und wertet systematisch Nutzerdaten aus, ohne dass Betroffene sich dessen stets bewusst sind. Besonders kritisch ist der Einsatz auf Websites mit besonders sensiblen Kategorien nach Art. 9 DSGVO, etwa bei Gesundheitsportalen, Beratungsstellen sowie bei Anwaltskanzleien und Steuerberaterpraxen, deren Mandatsverhältnisse gesetzlich der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Mehrere Oberlandesgerichte (Jena, Dresden, Stuttgart) verurteilten Meta wegen datenschutzwidrigen Trackings; der Bundesgerichtshof stellte klar, dass bereits der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Verbraucherschutzkanzleien reichten daraufhin hunderte Klagen ein, mit möglichem Schadensersatz von bis zu 10.000 Euro pro Betroffenem. Für Verbraucher bleibt dabei oft unklar, welche Daten genau an Meta fließen, wie lange sie gespeichert werden und mit welchen anderen Informationen sie verknüpft werden.
OLG Jena / OLG Dresden / OLG Stuttgart
01.05.2026
Klartext anzeigen
Ob Meta Pixel konkret auf Websites von Kanzleien oder Steuerberatern in belegter Zahl tatsächlich zu einer Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht führte, ist aus dieser Quelle nicht mit Einzelfällen dokumentiert, sondern als strukturelles Risiko beschrieben.
