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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

FTC-Vergleich mit Zoom wegen irreführender Verschlüsselungsversprechen

Die FTC einigte sich am 09.11.2020 mit Zoom auf einen Vergleich, weil Zoom seit mindestens 2016 fälschlich behauptet hatte, Meetings seien durchgehend Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Tatsächlich hielt Zoom die kryptografischen Schlüssel selbst, zudem waren aufgezeichnete Meetings bis zu 60 Tage unverschlüsselt gespeichert. Zoom verpflichtete sich zu einem umfassenden Sicherheitsprogramm. Vorausgegangen waren im Frühjahr 2020 zahlreiche Zoombombing-Vorfälle, die das FBI im April 2020 zu einer öffentlichen Warnung veranlassten.

Federal Trade Commission (FTC)

09.11.2020

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Die FTC verhängte in diesem Fall kein Bußgeld, sondern Verhaltensauflagen und ein zwanzigjähriges Audit-Programm. Wie viele Nutzer konkret durch die falschen Verschlüsselungsangaben einen Schaden erlitten, ist nicht dokumentiert.

Primärquelle

ICO-Bußgeld gegen Marriott wegen Starwood-Datenpanne

Die britische Datenschutzbehörde ICO verhängte am 30.10.2020 eine Geldbuße von 18,4 Millionen Pfund gegen Marriott International wegen Verstößen gegen Artikel 5(1)(f) und Artikel 32 DSGVO. Grundlage war ein Cyberangriff auf die Reservierungsdatenbank der 2016 von Marriott übernommenen Starwood Hotels, bei dem sich Unbekannte bereits seit 2014 unbemerkt Zugang verschafft hatten. Entdeckt wurde der Angriff erst am 08.09.2018, betroffen waren bis zu 339 Millionen Gästedatensätze weltweit, darunter rund 7 Millionen mit Bezug zum Vereinigten Königreich.

Information Commissioner's Office (Vereinigtes Königreich)

30.10.2020

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Ob Marriott gegen den Bußgeldbescheid Rechtsmittel eingelegt hat, geht aus der Quelle nicht hervor. Die separate Geldbuße der US-Behörde FTC gegen Marriott aus dem Jahr 2024 ist ein eigenständiges, späteres Verfahren und nicht Gegenstand dieser Quelle.

Primärquelle

1MDB-Korruptionsskandal: Goldman-Sachs-Vergleich mit US-Justiz

Das US-Justizministerium bestätigte offiziell, dass sich die malaysische Goldman-Sachs-Tochter wegen Verschwörung zur Bestechung ausländischer Amtsträger schuldig bekannte. Die Bank zahlte weltweit über 2,9 Milliarden US-Dollar Strafe, weil sie mehr als eine Milliarde Dollar Bestechungsgelder an malaysische und Abu-Dhabi-Beamte zahlte, um Anleihegeschäfte für den Staatsfonds 1MDB zu gewinnen. Laut DOJ wurden insgesamt rund 4,5 Milliarden US-Dollar aus dem Fonds veruntreut.

U.S. Department of Justice

22.10.2020

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Der mutmaßliche Drahtzieher Jho Low blieb zum Zeitpunkt der Mitteilung flüchtig und wurde nie persönlich strafrechtlich verurteilt. Wie viel der veruntreuten Gelder tatsächlich zurückgeholt werden kann, war zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht abschließend geklärt. Weitere Gerichtsverfahren gegen beteiligte Personen liefen zu diesem Zeitpunkt noch parallel weiter.

Primärquelle

1MDB-Skandal: Goldman Sachs zahlt 2,9 Milliarden Dollar wegen Bestechung in Malaysia

Am 22.10.2020 einigten sich DOJ und SEC mit Goldman Sachs auf rund 2,9 Milliarden US-Dollar wegen Verstoßes gegen den Foreign Corrupt Practices Act, die größte je gezahlte FCPA-Strafe. Goldman Sachs zahlte zwischen 2009 und 2014 mehr als 1,6 Milliarden Dollar Bestechungsgelder in Malaysia und Abu Dhabi, um als Konsortialführer bei Anleiheemissionen des Staatsfonds 1MDB eingesetzt zu werden. Der ehemalige Regierungschef Najib Razak wurde 2020 wegen Korruption verurteilt.

U.S. Department of Justice

22.10.2020

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Die genaue Gesamthöhe der aus 1MDB veruntreuten Gelder ist nicht abschließend geklärt, Schätzungen liegen bei rund 4,5 Milliarden Dollar. Der Verbleib erheblicher Teile der Gelder ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt. Die zentrale Figur Jho Low gilt als international per Haftbefehl gesucht.

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Purdue Pharma bekennt sich in Opioid-Krise schuldig, 8,3-Milliarden-Dollar-Einigung mit DOJ

Das US-Justizministerium gab am 21.10.2020 bekannt, dass sich der OxyContin-Hersteller Purdue Pharma in drei Bundesanklagepunkten schuldig bekennt. Das Unternehmen wurde zu einer Geldbuße von 3,54 Milliarden Dollar sowie einer zivilrechtlichen Einigung von 2,8 Milliarden Dollar verpflichtet. Mitglieder der Sackler-Familie verpflichteten sich zur zivilrechtlichen Zahlung von 225 Millionen Dollar.

US-Justizministerium

21.10.2020

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Weder Sackler-Familienmitglieder noch Purdue-Manager wurden im Rahmen dieser Einigung strafrechtlich angeklagt. Der Betrag der Familie wurde später im Insolvenzverfahren auf rund 6 Milliarden Dollar erhöht und war Gegenstand weiterer Verfahren bis zum US Supreme Court.

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British-Airways-Datenleck und ICO-Bußgeld

Die britische Datenschutzbehörde ICO stellte fest, dass British Airways bei einem Cyberangriff im Juni bis September 2018 personenbezogene Daten von mehr als 400.000 Kunden nicht ausreichend gegen unbefugten Zugriff geschützt hatte, ein Verstoß gegen Art. 5(1)(f) und Art. 32 DSGVO. Die ICO verhängte deswegen am 16. Oktober 2020 ein Bußgeld von 20 Millionen Pfund gegen British Airways, nachdem der ursprünglich angekündigte Betrag von 183,39 Millionen Pfund im Verfahren deutlich reduziert worden war.

Information Commissioner's Office (ICO)

16.10.2020

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Offen bleibt in der öffentlichen ICO-Dokumentation, welche einzelnen technischen Schwachstellen die Angreifer konkret ausnutzten und wer die Täter waren. Ebenso nicht abschließend belegt ist, in welchem Umfang Kunden durch die Datenweitergabe tatsächlich finanziellen Schaden erlitten, etwa durch Kreditkartenmissbrauch.

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Bundesrechnungshof kritisiert mangelhaften Datenaustausch zwischen Zoll und Rentenversicherung bei Schwarzarbeitsbekämpfung

Der Bundesrechnungshof veröffentlichte am 13.10.2020 einen Bericht, wonach Zoll, Steuerbehörden und Deutsche Rentenversicherung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit nicht ausreichend elektronisch zusammenarbeiten, Informationen wurden teils per Speichermedium oder Papierform ausgetauscht. Die Zollbehörden dokumentierten für 2019 einen Schwarzarbeitsschaden von 750 Millionen Euro. Der Rechnungshof forderte eine gemeinsame Datenbank.

Bundesrechnungshof

13.10.2020

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Nicht dokumentiert ist ein Einzelfall von rechtswidrigem Datenabgleich. Der Bericht kritisiert primär organisatorische Ineffizienz, nicht einen Datenschutzskandal im engeren Sinne. Offen bleibt, ob die geforderte gemeinsame Datenbank seither umgesetzt wurde.

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EuGH-Urteil La Quadrature du Net u.a. — C-511/18, C-512/18, C-520/18

Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel dürfen grundsätzlich erwarten, dass ihre Nachrichten und die damit verbundenen Daten anonym bleiben und nicht gespeichert werden, es sei denn, sie haben eingewilligt. Umfassendste und aktuellste Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechungslinie.

Gerichtshof der Europäischen Union

06.10.2020· in Kraft

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Das Gericht bestätigt zum dritten Mal: Anonyme Kommunikation ist der Normalfall, den der Staat respektieren muss — Überwachung ist die begründungspflichtige Ausnahme, nicht umgekehrt.

Primärquelle

EuGH-Urteil La Quadrature du Net: Grenzen der Vorratsdatenspeicherung

Der EuGH (Große Kammer) entschied am 06.10.2020 in den verbundenen Rechtssachen C-511/18, C-512/18 und C-520/18, dass EU-Recht einer nationalen Regelung entgegensteht, die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verpflichtet. Zulässig bleiben demnach nur zeitlich befristete, auf bestimmte Personen oder geografische Gebiete beschränkte Speicherungen bei schwerer Kriminalität oder konkreten Bedrohungen der nationalen Sicherheit, sowie eine allgemeine Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten unter strengen Voraussetzungen.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

06.10.2020

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Nicht Gegenstand dieser Pressemitteilung sind die konkrete Umsetzung durch Frankreich und Belgien in der Folgezeit sowie technische Detailfragen der Speicherfristen. Offen blieb zudem, wie einzelne Mitgliedstaaten wie Deutschland ihre eigene Vorratsdatenspeicherungsregelung anpassen mussten; dies wurde erst in Folgeurteilen wie SpaceNet und Telekom Deutschland vom 20.09.2022 konkretisiert.

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H&M: 35,3 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld für heimliche Mitarbeiterüberwachung in Nürnberg

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) verhängte am 01.10.2020 ein Bußgeld in Höhe von 35.258.707,95 Euro gegen die H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG. Betroffen war das Servicecenter des Unternehmens in Nürnberg, wo mehrere hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens seit dem Jahr 2014 von der Centerleitung überwacht wurden. Vorgesetzte Teamleader führten nach Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten sogenannte Welcome-Back-Talks durch und notierten dabei unter anderem Krankheitssymptome, Diagnosen sowie konkrete Urlaubserlebnisse. Über Einzel- und Flurgespräche eigneten sich einige Vorgesetzte zusätzlich Wissen über familiäre Probleme und religiöse Bekenntnisse ihrer Mitarbeitenden an. Die Aufzeichnungen wurden dauerhaft auf einem Netzlaufwerk gespeichert und waren für bis zu 50 weitere Führungskräfte im Unternehmen einsehbar. Bekannt wurde die Praxis, weil die Notizen im Oktober 2019 infolge eines Konfigurationsfehlers für einige Stunden unternehmensweit zugänglich waren. Die Behörde ließ daraufhin rund 60 Gigabyte Daten sichern und auswerten sowie zahlreiche Zeuginnen und Zeugen vernehmen. H&M entschuldigte sich, zahlte unbürokratischen Schadenersatz und führte am Standort Nürnberg ein neues Datenschutzkonzept ein.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)

01.10.2020

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Die genaue Zahl der betroffenen Beschäftigten wird in der Pressemitteilung nur als mehrere hundert angegeben, nicht exakt beziffert. Ob H&M gegen den Bußgeldbescheid rechtlich vorging oder dieser rechtskräftig wurde, geht aus der Quelle nicht hervor.

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noyb reicht 101 Beschwerden gegen Google Analytics und Facebook Connect nach Schrems-II ein

Die Organisation noyb um Max Schrems reichte am 17.08.2020 101 Beschwerden bei Datenschutzbehörden in allen 30 EWR-Mitgliedstaaten ein, gerichtet gegen europäische Unternehmen, die Google Analytics oder Facebook Connect einsetzen und dadurch Daten in die USA übertragen. Grundlage war das Schrems-II-Urteil des EuGH vom Juli 2020, das den Privacy-Shield-Rahmen für ungültig erklärte. Bei Verstößen drohen laut noyb DSGVO-Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

noyb – European Center for Digital Rights

17.08.2020

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Wie die einzelnen Datenschutzbehörden in den 30 Ländern über die jeweiligen Beschwerden entschieden haben, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Ob am Ende tatsächlich Bußgelder gegen die betroffenen Unternehmen verhängt wurden, ist nicht dokumentiert.

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Bridges gegen South Wales Police: Gesichtserkennung der Polizei rechtswidrig

Der Court of Appeal entschied am 11. August 2020 im Fall R (Bridges) gegen Chief Constable of South Wales Police, dass der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung (AFR Locate) durch die South Wales Police zwischen 2017 und 2019 rechtswidrig war. Das Gericht stellte einen Verstoß gegen Artikel 8 EMRK fest, weil die Rechtsgrundlage zu viel Ermessen bei Ort und Auswahl der Überwachten ließ. Zusätzlich fehlte eine ordnungsgemäße Datenschutz-Folgenabschätzung.

Court of Appeal of England and Wales

11.08.2020

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Offen blieb, ob der eingesetzte Algorithmus tatsächlich rassistisch oder geschlechtsspezifisch verzerrte Ergebnisse lieferte. Das Gericht bemängelte nur das Fehlen einer entsprechenden Prüfung, nicht einen nachgewiesenen Bias. Das Urteil erklärte Gesichtserkennung durch die Polizei nicht grundsätzlich für unzulässig.

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