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Gesetzesgrundlagen

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Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Twitter-Bitcoin-Hack: Drei Personen wegen Social-Engineering-Angriff auf prominente Konten angeklagt

Am 15.07.2020 verschafften sich Angreifer per Social Engineering gegenüber Twitter-Mitarbeitern Zugriff auf interne Administrationswerkzeuge und übernahmen mehr als 130 verifizierte Konten, darunter Obama, Biden, Musk und Apple. Von den Konten wurden Tweets abgesetzt, die zu Bitcoin-Zahlungen aufriefen, rund 117.000 US-Dollar wurden erbeutet. Das DOJ klagte am 31.07.2020 Mason Sheppard und Nima Fazeli an, ein dritter Beteiligter war minderjährig und wurde separat in Florida verfolgt.

US-Justizministerium (DOJ)

31.07.2020

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Die genaue technische Methode des Social-Engineering-Angriffs ist nicht durch ein unabhängiges forensisches Gutachten öffentlich im Detail belegt. Wie viele Konten neben den bekannten Prominenten betroffen waren und ob private Nachrichten eingesehen wurden, ist nicht abschließend dokumentiert.

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BGH-Urteil Recht auf Vergessenwerden II: Google muss Presseartikel nicht pauschal auslisten

Der Bundesgerichtshof entschied am 27.07.2020 im Verfahren VI ZR 405/18, dass ein ehemaliger Geschäftsführer eines Wohlfahrtsverbandes keinen Anspruch auf Auslistung kritischer Presseartikel aus der Google-Suche hat. Die Artikel von 2011 hatten über ein Millionendefizit seiner Regionalgeschäftsstelle und seine Krankmeldung berichtet. Der Senat verlangte eine umfassende Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungs- sowie Informationsfreiheit nach der EU-Grundrechtecharta, ohne pauschale Vermutung zugunsten der Löschung.

Bundesgerichtshof (BGH)

27.07.2020

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Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, wie der Senat die einzelnen Abwägungskriterien im Detail gewichtete und welche konkrete Rolle der seit 2011 verstrichene Zeitraum spielte. Im am selben Tag verhandelten Parallelverfahren VI ZR 476/18 legte der BGH dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor, dessen Ausgang aus dieser Quelle nicht ersichtlich ist.

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GEDmatch stellt der Polizei unerlaubt Gendaten zur Verfügung

Nach einem Sicherheitsvorfall bei GEDmatch konnten US-Strafverfolger Gendaten von über einer Million Nutzerprofilen mit Kriminaldatenbanken abgleichen, obwohl nur rund 280.000 zugestimmt hatten.

Posteo

24.07.2020

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Bezieht sich auf einen konkreten historischen Sicherheitsvorfall von 2020.

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VPN-Dienste machten Daten von über 20 Millionen Nutzern zugänglich

Offener Server mit 1,2 TB Nutzerdaten von sieben Hongkong-VPN-Anbietern trotz beworbener No-Log-Politik entdeckt, 20 Mio. Nutzer betroffen.

WeLiveSecurity (ESET) / vpnMentor

22.07.2020

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Betrifft primär kostenlose White-Label-VPN-Apps aus Hongkong.

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Schrems II: EuGH kippt EU-US Privacy Shield

Der Europäische Gerichtshof erklärte am 16. Juli 2020 im Fall C-311/18 (Data Protection Commissioner gegen Facebook Ireland und Maximillian Schrems) den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Privacy Shield für ungültig. Grund war, dass US-Überwachungsgesetze keinen mit der EU vergleichbaren Schutz vor behördlichem Datenzugriff garantieren. Die Standardvertragsklauseln aus Beschluss 2010/87 blieben dagegen grundsätzlich gültig, sofern Unternehmen den Datenschutz im Zielland im Einzelfall prüfen.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

16.07.2020

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Die Pressemitteilung des Gerichtshofs nennt keine Zahl der Unternehmen oder Nutzer, deren Datentransfers durch das Urteil unmittelbar betroffen waren. Offen bleibt auch, wie Unternehmen die geforderte Einzelfallprüfung der Standardvertragsklauseln in der Praxis konkret umsetzen sollten, das regelte erst spätere Aufsichtspraxis.

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Twitter-Hack Juli 2020: 130 prominente Accounts gekapert, über 118.000 Dollar Bitcoin-Betrug

Am 15. Juli 2020 verschafften sich Angreifer durch einen telefonischen Spear-Phishing-Angriff auf Twitter-Mitarbeiter Zugangsdaten zu einem internen Support-Tool des Unternehmens. Mit diesem Zugriff nahmen sie laut Twitters eigener Stellungnahme insgesamt 130 Accounts ins Visier, tweeteten von 45 dieser Konten, griffen bei 36 Konten auf das Nachrichtenpostfach zu und luden bei 7 Konten die gespeicherten Twitter-Daten herunter. Betroffen waren unter anderem die Accounts von Barack Obama, Joe Biden, Bill Gates, Elon Musk, Jeff Bezos, Kanye West und Kim Kardashian West sowie die Firmenaccounts von Apple und Uber. Die gekaperten Accounts veröffentlichten Tweets mit dem Versprechen, eingesendete Bitcoin-Zahlungen verdoppelt zurückzusenden, zusammen mit einer Bitcoin-Wallet-Adresse. Nach Angaben des New York State Department of Financial Services erbeuteten die Täter dabei mehr als 118.000 US-Dollar in Bitcoin. Im Juli 2020 wurde der damals 17-jährige Graham Ivan Clark aus Florida als mutmaßlicher Kopf der Aktion festgenommen und im März 2021 zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zwei weitere Mitverdächtige, Mason Sheppard und Nima Fazeli, wurden ebenfalls strafrechtlich angeklagt. Twitter reagierte mit einer vorübergehenden Einschränkung der Tweet-Funktion für viele verifizierte Accounts und kündigte strengere interne Zugriffskontrollen sowie zusätzliche Mitarbeiterschulungen an.

Twitter, Inc. (offizieller Unternehmensblog)

15.07.2020

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Der offizielle Twitter-Blogbeitrag selbst nennt keine Schadenssumme und keine Namen von Verdächtigen; diese Angaben stammen aus separaten Ermittlungen von US-Justizbehörden und dem New York State Department of Financial Services. Ob neben den drei strafrechtlich verfolgten Personen weitere Beteiligte oder Hintermänner agierten, ist nicht abschließend geklärt.

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Deutsche-Bank-Bußgeld wegen Epstein und Danske Bank

Die New Yorker Finanzaufsichtsbehörde NYDFS verhängte am 7. Juli 2020 eine Strafe von 150 Millionen US-Dollar gegen die Deutsche Bank wegen unzureichender Geldwäsche-Kontrollen. Betroffen waren mehr als 40 Konten für Jeffrey Epstein zwischen 2013 und 2018 sowie mangelhaft überwachte Korrespondenzbankbeziehungen zur estnischen Danske-Bank-Filiale und zur FBME Bank mit hunderten verdächtigen Transaktionen. Es war die erste behördliche Sanktion gegen ein Finanzinstitut wegen seiner Geschäftsbeziehung zu Epstein.

New York State Department of Financial Services (NYDFS)

07.07.2020

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Offen bleibt, ob einzelne Deutsche-Bank-Mitarbeiter persönlich zur Verantwortung gezogen wurden, die Strafe traf nur die Bank als Institution. Nicht belegt ist, wie viel die Bank tatsächlich über Epsteins mutmaßliche Straftaten wusste. Zivilklagen von Epstein-Opfern gegen die Bank wurden erst Jahre später und in separaten Verfahren verhandelt.

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Deutsche Bank als Korrespondenzbank für Danske Bank Estland: 150-Millionen-Dollar-Strafzahlung

Die NYDFS verhängte am 07.07.2020 eine Strafe von 150 Millionen US-Dollar gegen die Deutsche Bank wegen Compliance-Versäumnissen im Zusammenhang mit drei ehemaligen Kunden, darunter die estnische Niederlassung der Danske Bank. Die Deutsche Bank stufte Danske Estonia zwar mit höchster Risikokategorie ein, ergriff aber trotz interner Hinweise keine ausreichenden Maßnahmen, um zu verhindern, dass Milliarden Dollar verdächtiger Transaktionen über ihre New Yorker Konten flossen.

New York State Department of Financial Services (NYDFS)

07.07.2020

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Die exakte Summe der über die Deutsche Bank abgewickelten verdächtigen Transaktionen wird in der NYDFS-Mitteilung nicht beziffert. Offen bleibt, in welchem Umfang einzelne Mitarbeiter vorsätzlich handelten oder es sich um systemische Kontrolldefizite handelte, da die Konsequenz eine zivilrechtliche Aufsichtsstrafe ohne strafrechtliche Anklage war.

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Deutsche Bank Bußgeld wegen Jeffrey-Epstein-Geschäftsbeziehung

Am 07.07.2020 verhängte die NYDFS gegen die Deutsche Bank eine Geldbuße von insgesamt 150 Millionen US-Dollar wegen Verstößen im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu Danske Banks Estland-Filiale, zu Jeffrey Epstein und zur FBME Bank, davon 75 Millionen US-Dollar auf die Beziehung zu Epstein. Die Bank hatte Epstein trotz Einstufung als Hochrisikokunde von August 2013 bis Dezember 2018 als Kunden geführt, ohne die verstärkte Sorgfaltsprüfung angemessen auf sein Risikoprofil zuzuschneiden. Der Beschluss dokumentiert zahlreiche verdächtige Überweisungen Epsteins an mutmaßliche Mitverschwörer.

New York State Department of Financial Services (NYDFS)

07.07.2020

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Der Beschluss betrifft ausschließlich aufsichtsrechtliche Sorgfaltspflichtverletzungen, keine strafrechtliche Verantwortung von Deutsche-Bank-Mitarbeitern. Offen bleibt, welche konkreten internen Entscheidungsträger die Kundenbeziehung trotz bekannter Vorstrafe Epsteins genehmigten. Ob mit den transferierten Geldern tatsächlich weiterer Menschenhandel finanziert wurde, ist nicht abschließend gerichtlich festgestellt.

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EncroChat-Entschlüsselung

Französische und niederländische Ermittler infiltrierten und entschlüsselten ab April 2020 mit Unterstützung von Europol und Eurojust das verschlüsselte Kommunikationsnetz EncroChat, das vorrangig von organisierten Kriminellen genutzt wurde. Millionen Nachrichten wurden bis zum Abbruch der Überwachung am 13.06.2020 in Echtzeit mitgelesen. In den Niederlanden führte dies zu über 60 Festnahmen sowie Beschlagnahmungen von mehr als 10.000 kg Kokain, 1.500 kg Crystal Meth und rund 20 Millionen Euro Bargeld, weitere Festnahmen erfolgten unter anderem in Großbritannien, Schweden und Norwegen.

Europol / Eurojust

02.07.2020

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Die Pressemitteilung nennt für den Stichtag 02.07.2020 keine europaweite Gesamtzahl der Festnahmen und legt die genaue technische Methode der Entschlüsselung nicht offen. Offen bleibt zudem, wie viele der später vor Gericht verwendeten Beweise in einzelnen EU-Staaten rechtlich Bestand hatten, da dies je nach nationalem Recht unterschiedlich beurteilt wurde.

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DSGVO-Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg wegen Gewinnspiel-Daten ohne wirksame Werbeeinwilligung

Der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg verhängte am 25.06.2020 ein Bußgeld von 1.240.000 Euro gegen die AOK Baden-Württemberg wegen eines Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO im Zusammenhang mit Gewinnspielen zwischen 2015 und 2019. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen der AOK stellten nicht sicher, dass nur Daten von Teilnehmern mit wirksamer Einwilligung zu Werbezwecken genutzt wurden. Dadurch wurden personenbezogene Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern ohne gültige Einwilligung für Werbung verwendet.

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg

25.06.2020

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Die genaue Gesamtzahl aller Gewinnspielteilnehmer ist nicht öffentlich beziffert, die Behörde nennt nur die Mindestzahl von über 500 Betroffenen ohne wirksame Einwilligung. Versichertendaten im engeren Sinn waren laut Aufsichtsbehörde nicht betroffen, dies stützt sich allein auf deren eigene Angabe.

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Bundesgerichtshof bestätigt vorläufig Kartellamts-Verbot gegen Facebooks Datenzusammenführung

Der BGH wies am 23.06.2020 Facebooks Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Bundeskartellamt-Beschlusses vom 06.02.2019 zurück. Der Kartellsenat bestätigte vorläufig, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, weil es Nutzern keine Wahl zwischen einer Nutzung mit oder ohne Zusammenführung von Daten aus WhatsApp, Instagram und Drittwebseiten lässt.

Bundesgerichtshof

23.06.2020

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Diese Pressemitteilung dokumentiert nur die vorläufige Eilentscheidung, nicht die endgültige Bestätigung in der Hauptsache. Der weitere Beschwerdeweg, der später zum EuGH-Verfahren C-252/21 führte, ist hier nicht Gegenstand.

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