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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Open-Markets-Studie: Amazon-Kündigungsalgorithmus entlässt US-Lagerarbeiter anhand unbekannter Messwerte

Eine Studie des Open Markets Institute charakterisierte Amazon als 'vor allem eine Überwachungsfirma' und deckte eine umfassende Überwachungskultur mit 'Kontrolle, Erniedrigung und unablässiger Angst' der Beschäftigten auf. Ehemalige Mitarbeiter berichteten von sogenannten 'Release Days', an denen mehrere befristete Beschäftigte gekündigt werden, wobei die Entscheidung auf den Ergebnissen eines internen Computersystems beruht; Mitarbeiter können jederzeit entlassen werden, wenn sie von Messwerten abweichen, deren Existenz ihnen nicht einmal bekannt ist. Die intensive Überwachung dient laut Studie nicht nur der Leistungskontrolle, sondern auch dazu, gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten zu erschweren. Die Studienautoren fordern ein Verbot derart invasiver Überwachung und eine stärkere gesetzliche Unterstützung der Gewerkschaftsbildung durch den US-Kongress.

Open Markets Institute / netzpolitik.org

01.01.2020

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Konkrete Beispiele für die genauen, den Beschäftigten unbekannten Messwerte, die zur automatisierten Kündigung führen, nennt die Quelle nicht im Detail.

Primärquelle

VfGH-Erkenntnis: Bundestrojaner und Kfz-Kennzeichenerfassung verfassungswidrig

Der österreichische VfGH erklärte am 11.12.2019 (G 72-74/2019, G 181-182/2019) den geplanten Bundestrojaner zur verdeckten Überwachung verschlüsselter Kommunikation (WhatsApp, Skype) sowie die flächendeckende Kfz-Kennzeichenerfassung für verfassungswidrig. Begründung: verdeckte Computerüberwachung ist ein schwerer Eingriff in das durch Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens und nur in sehr engen Grenzen zulässig.

Verfassungsgerichtshof Österreich

11.12.2019

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Das Erkenntnis betrifft die geplante Gesetzesgrundlage von 2018, nicht einen bereits erfolgten Einsatz. Ob und in welcher Form ein Bundestrojaner in Österreich seither eingesetzt wird, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

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1&1 Telecom Bußgeld wegen unsicherer Kundenauthentifizierung

Der BfDI Ulrich Kelber verhängte am 9. Dezember 2019 ein Bußgeld von 9,55 Millionen Euro gegen die 1&1 Telecom GmbH. Grund war ein Verstoß gegen Art. 32 DSGVO, da Anrufer an der Kundenhotline sich lediglich mit Name und Geburtsdatum ausweisen mussten und dadurch unbefugt an persönliche Kundendaten gelangen konnten. Auslöser war ein 2018 dokumentierter Fall, in dem eine Ex-Partnerin so die neue Telefonnummer eines Kunden erfragte.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

09.12.2019

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1&1 legte gegen das Bußgeld Einspruch ein. Das Landgericht Bonn bestätigte 2020 zwar den Verstoß, reduzierte die Strafe aber auf 900.000 Euro, da es die Fahrlässigkeit als gering einstufte. Ob weitere Kunden konkret geschädigt wurden, ist nicht dokumentiert.

Primärquelle

DSGVO-Bußgeld gegen 1&1 Telecom wegen unzureichender Kundenauthentifizierung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) verhängte am 09.12.2019 ein Bußgeld von 9,55 Millionen Euro gegen die 1&1 Telecom GmbH wegen unzureichender technischer und organisatorischer Maßnahmen im telefonischen Kundenservice. Anrufer erhielten allein durch Angabe von Namen und Geburtsdatum eines Kunden Zugriff auf dessen weitere personenbezogene Daten. Auslöser war ein Stalking-Fall, in dem eine Person auf diesem Weg die neue Telefonnummer eines Opfers erlangte.

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

09.12.2019

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Das Landgericht Bonn bestätigte 2020 den DSGVO-Verstoß, reduzierte die Bußgeldhöhe im gerichtlichen Nachgang aber auf 900.000 Euro. Wie die interne technische Umstellung der Authentifizierungsverfahren bei 1&1 im Detail ablief, ist nur in groben Zügen dokumentiert.

Primärquelle

Ransomware-Angriff auf Pemex: DoppelPaymer legt IT-Systeme des mexikanischen Staatskonzerns lahm

Im November 2019 wurde der staatliche mexikanische Oelkonzern Petroleos Mexicanos (Pemex) Ziel eines Ransomware-Angriffs mit der Schadsoftware DoppelPaymer, der landesweit IT-Systeme, Buchhaltungs- und Verwaltungscomputer lahmlegte. Die Angreifer forderten laut Medienberichten rund 4,9 Mio. US-Dollar in Bitcoin.

Reuters

11.11.2019

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Die genaue Hoehe des geforderten Loesegelds sowie ob Pemex tatsaechlich zahlte, sind nicht offiziell bestaetigt; das vollstaendige Ausmass des Datenabflusses wurde nie umfassend offengelegt.

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HireVue stellt Gesichtsanalyse bei KI-Bewerbungsinterviews nach FTC-Beschwerde von EPIC ein

Am 06.11.2019 reichte die Bürgerrechtsorganisation EPIC eine Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht FTC gegen den Anbieter von KI-gestützten Video-Bewerbungsinterviews HireVue ein. EPIC warf dem Unternehmen vor, mit unbewiesenen, invasiven und diskriminierungsanfälligen KI-Tools zu werben, die angeblich 'kognitive Fähigkeit', 'psychologische Merkmale', 'emotionale Intelligenz' und 'soziale Kompetenzen' von Bewerbern messen könnten, deren Ergebnisse jedoch 'verzerrt, unbeweisbar und nicht reproduzierbar' seien; zudem bestritt HireVue fälschlich, Gesichtserkennung einzusetzen, obwohl die eingesetzte Gesichtsanalyse-Software potenziell rassistisch verzerrt sein oder unzulässig zur Erkennung sexueller Orientierung genutzt werden konnte. Rund vier Monate nach der Beschwerde, im März 2020, stellte HireVue die Gesichtsanalyse-Komponente ein und erklärte öffentlich, die Technologie sei 'nicht die Kontroverse wert' gewesen. Das Unternehmen analysiert jedoch weiterhin biometrische Daten wie Sprache, Sprachmelodie und Verhalten von Bewerbern.

Electronic Privacy Information Center (EPIC)

06.11.2019

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Die verbliebene Analyse von Sprache und Verhalten birgt laut EPIC ähnliche Datenschutz- und Diskriminierungsrisiken wie die eingestellte Gesichtsanalyse; ob diese Komponenten seither ebenfalls eingeschränkt wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

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Recht auf Vergessen I und II: BVerfG klärt Prüfungsmaßstab Grundgesetz oder EU-Grundrechtecharta

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 06.11.2019 in zwei zeitgleich verkündeten Beschlüssen über den Prüfungsmaßstab für Verfassungsbeschwerden. In Recht auf Vergessen I (1 BvR 16/13, Klage gegen ein Online-Pressearchiv wegen jahrzehntealter Mordberichterstattung) bekräftigte das Gericht, dass es innerstaatliches Recht mit unionsrechtlichem Gestaltungsspielraum primär an den Grundrechten des Grundgesetzes prüft. In Recht auf Vergessen II (1 BvR 276/17, Streit einer Geschäftsführerin mit Google um einen Suchmaschinenlink zu einem TV-Beitrag) legte das Gericht erstmals fest, dass es bei unionsrechtlich vollständig vereinheitlichtem Recht stattdessen die Charta der Grundrechte der EU als Prüfungsmaßstab heranzieht.

Bundesverfassungsgericht

06.11.2019

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Diese Quelle ist die Pressemitteilung Nr. 84/2019 zu Recht auf Vergessen II. Nach welchen trennscharfen Kriterien im Einzelfall zwischen gestaltungsoffenem und vollständig vereinheitlichtem Unionsrecht abzugrenzen ist, bleibt offen. Wie viele spätere Verfassungsbeschwerden sich seither ausdrücklich auf die EU-Grundrechtecharta stützen, ist nicht beziffert.

Primärquelle

Planet49-Urteil des EuGH zur Cookie-Einwilligung

Der EuGH entschied am 1. Oktober 2019 in der Rechtssache C-673/17 (Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Planet49 GmbH), dass eine wirksame Einwilligung zur Speicherung von Cookies eine aktive Handlung des Nutzers erfordert. Ein bereits angekreuztes Kästchen, das der Nutzer aktiv abwählen müsste, genügt dafür nicht. Anlass war ein Online-Gewinnspiel von Planet49, bei dem Teilnehmer per vorangekreuztem Kästchen der Setzung von Werbe-Cookies zustimmen sollten.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

01.10.2019

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Offen blieb im Urteil selbst die konkrete technische Umsetzung von Cookie-Bannern in der Praxis, die erst durch nationale Gerichte und Aufsichtsbehörden nachfolgend konkretisiert wurde. Nicht Gegenstand des EuGH-Verfahrens waren mögliche Bußgelder gegen Planet49, da es sich um ein Vorabentscheidungsverfahren auf Vorlage des BGH handelte.

Primärquelle

DoorDash-Datenleck 2019: 4,9 Millionen Nutzer betroffen

DoorDash gab am 26.09.2019 bekannt, dass ein unbefugter Dritter am 04.05.2019 auf Nutzerdaten zugegriffen hatte. Betroffen waren rund 4,9 Millionen Kunden, Lieferpartner und Händler, die sich bis zum 05.04.2018 registriert hatten. Kompromittiert wurden Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und gehashte Passwörter, bei rund 100.000 Lieferpartnern zusätzlich vollständige Führerscheinnummern.

DoorDash, Inc. / California Attorney General

26.09.2019

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Welcher konkrete Drittanbieter betroffen war und über welchen technischen Mechanismus der Zugriff erfolgte, hat DoorDash nie veröffentlicht. Ob die entwendeten Teildaten tatsächlich für Betrug missbraucht wurden, bleibt offen.

Primärquelle

EuGH begrenzt Recht auf Vergessenwerden auf EU-Gebiet (Google gegen CNIL)

Der EuGH entschied im Fall Google LLC gegen die französische Datenschutzbehörde CNIL, dass ein Suchmaschinenbetreiber eine Auslistung nach dem Recht auf Vergessenwerden nicht weltweit auf allen Domain-Versionen durchführen muss, sondern nur auf den Versionen, die den EU-Mitgliedstaaten entsprechen. Vorausgegangen war ein Bußgeld von 100.000 Euro, das die CNIL 2016 gegen Google verhängt hatte. Der Suchmaschinenbetreiber muss aber wirksame Maßnahmen wie Geoblocking einsetzen, damit Nutzer in der EU die gelöschten Links nicht über Nicht-EU-Versionen der Suchmaschine umgehen können.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

24.09.2019

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Aus der Pressemitteilung und dem Urteil selbst geht nicht hervor, wie wirksam die von Google eingesetzten Geoblocking-Maßnahmen in der Praxis tatsächlich sind. Offen bleibt zudem, ob und wie einzelne Mitgliedstaaten seither per nationalem Recht doch eine weltweite Auslistung angeordnet haben, da der EuGH dies ausdrücklich nicht ausschließt.

Primärquelle

Delivery Hero: Berliner Datenschutzbehörde verhängt bisher höchstes DSGVO-Bußgeld gegen Lieferdienst

Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte gegen Delivery Hero (Lieferheld, pizza.de, Foodora) ein Bußgeld von 195.000 Euro, weil das Unternehmen Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechte von Kunden missachtete.

netzpolitik.org

19.09.2019

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Journalistischer Bericht über einen einzelnen Bußgeldbescheid, keine Primärquelle der Aufsichtsbehörde selbst.

Primärquelle

Delivery Hero: DSGVO-Bußgeld wegen nicht gelöschter Kundenkonten und ignorierter Betroffenenrechte

Die Berliner Datenschutzbeauftragte verhängte im August 2019 Bußgelder von insgesamt 195.407 Euro gegen die Delivery Hero Germany GmbH, zu der die Marken Lieferheld, Pizza.de und foodora gehörten. In zehn Fällen hatte das Unternehmen Konten ehemaliger Kunden trotz jahrelanger Inaktivität nicht gelöscht, in einem Fall seit 2008. Acht Kunden erhielten trotz Widerspruchs weiter Werbe-E-Mails, in fünf Fällen kam das Unternehmen Auskunftsersuchen nicht oder erst nach Einschreiten der Behörde nach. Der neue Eigentümer Takeaway.com akzeptierte die Bescheide ohne Rechtsmittel.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

19.09.2019

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Die Pressemitteilung nennt kein exaktes Tagesdatum des Bußgeldbescheids innerhalb des Monats August 2019. Wie viele Kundenkonten insgesamt von dem Löschproblem betroffen waren, ist nicht erkennbar, da die genannten Fälle auf konkreten Beschwerden beruhen.

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