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Gesetzesgrundlagen

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Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Carpenter gegen USA: Handystandortdaten-Urteil

Der US Supreme Court entschied am 22. Juni 2018 mit 5 zu 4 Stimmen, dass der Zugriff von Ermittlungsbehörden auf historische Handystandortdaten (Cell Site Location Information) eine Durchsuchung im Sinne des vierten Verfassungszusatzes darstellt und daher grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbefehl erfordert. Grundlage war der Fall Timothy Carpenter, dessen Bewegungsprofil über 127 Tage mit rund 12.898 Standortpunkten ohne Durchsuchungsbefehl beim Mobilfunkanbieter angefordert worden war. Die Mehrheitsmeinung lehnte eine Anwendung der bisherigen Third Party Doctrine auf diese Datenkategorie ab.

US Supreme Court

22.06.2018

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Offen bleibt, wie die Regel auf andere Formen der Standort- oder Metadatenerhebung anzuwenden ist, etwa Echtzeit-Tracking, Kameranetzwerke oder Datensammlungen unter sieben Tagen. Das Urteil äußert sich ausdrücklich nicht zu Notfallsituationen, nationaler Sicherheit oder Echtzeitüberwachung.

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EuGH-Urteil Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein zu Facebook-Fanpages

Der EuGH entschied im Verfahren C-210/16, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich sind, auch wenn sie selbst keinen Zugriff auf personenbezogene Rohdaten haben. Die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein nutzte für ihre Fanpage die Facebook-Funktion Insights, die auf Cookies mit bis zu zwei Jahre gültigen Nutzercodes basiert. Die Datenschutzaufsichtsbehörde des Sitzlandes des Fanpage-Betreibers darf daher sowohl gegen den Betreiber als auch gegen die dortige Facebook-Niederlassung vorgehen.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

05.06.2018

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Offen blieb im Urteil, wie die konkrete Verteilung der Verantwortlichkeiten und Pflichten zwischen Facebook und den einzelnen Fanpage-Betreibern im Detail auszugestalten ist. Nicht Gegenstand der Entscheidung war zudem, in welchem Umfang einzelne Fanpage-Betreiber tatsächlich Einfluss auf die konkreten Verarbeitungszwecke und -mittel bei Facebook nehmen konnten.

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Societe Generale zahlt Millionenstrafe wegen Bestechung im Libyen-Geschäft

Societe Generale einigte sich im Juni 2018 mit DOJ, SEC und der französischen Finanzstaatsanwaltschaft auf Strafzahlungen wegen Bestechung libyscher Amtsträger. Zwischen 2004 und 2009 zahlte die Bank rund 90 Millionen US-Dollar an einen Vermittler mit Verbindungen zum Gaddafi-Regime, um Investmentgeschäfte im Volumen von rund 3,66 Milliarden US-Dollar zu erhalten. Die Gesamtstrafzahlungen für Libyen- und einen parallelen Libor-Fall summierten sich auf über 860 Millionen US-Dollar.

US-Justizministerium (DOJ)

04.06.2018

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Nicht dokumentiert ist, welche konkreten libyschen Amtsträger die Bestechungsgelder tatsächlich erhielten. Die Aufteilung zwischen Libyen-Komplex und Libor-Fall wird in verschiedenen Quellen leicht unterschiedlich beziffert. Ob einzelne Bankmitarbeiter strafrechtlich individuell verfolgt wurden, bleibt offen.

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In China, classroom cameras scan student faces for emotion

Kameras an chinesischer Schule erfassen alle 30 Sekunden Schüler-Mimik zur Aufmerksamkeitsbewertung.

The Globe and Mail

01.06.2018

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Bericht stützt sich auf eine einzelne Schule als Fallbeispiel.

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SEC-Bußgeld gegen Yahoo wegen verschwiegenem Milliarden-Datenleck

Die US-Börsenaufsicht SEC stellte fest, dass Yahoos Sicherheitsteam bereits kurz nach dem Angriff im Dezember 2014 wusste, dass mutmaßlich russische Hacker Nutzernamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, verschlüsselte Passwörter und Sicherheitsfragen von mindestens 108 Millionen Konten gestohlen hatten, vermutlich sogar aus der gesamten Nutzerdatenbank mit mehreren Milliarden Einträgen. Yahoo verschwieg den Vorfall fast zwei Jahre lang gegenüber Investoren in seinen Pflichtmitteilungen. Die Nachfolgegesellschaft Altaba Inc. zahlte dafür im April 2018 eine SEC-Strafe von 35 Millionen US-Dollar, die erste Sanktion dieser Art wegen unterlassener Offenlegung eines Datenlecks.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

24.04.2018

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Die oft zitierte Zahl von insgesamt 3 Milliarden betroffenen Konten stammt aus einer separaten Unternehmensmitteilung von Yahoo bzw. Verizon aus dem Jahr 2017 und wird in dieser SEC-Anordnung selbst nicht beziffert. Die SEC-Order behandelt vor allem die Offenlegungspflichten gegenüber Anlegern, nicht aber das konkrete Ausmaß des Schadens für einzelne betroffene Nutzer oder die vollständige Identität der Angreifer.

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USA gegen Microsoft: Rechtsstreit um E-Mail-Daten in Irland und der CLOUD Act

Im Dezember 2013 verlangte ein US-Bundesrichter von Microsoft die Herausgabe von E-Mail-Inhalten, die in einem Rechenzentrum in Dublin gespeichert waren. Microsoft focht dies an, am 14.07.2016 entschied das Berufungsgericht des Zweiten Bezirks zugunsten von Microsoft. Am 17.04.2018 erklärte der Supreme Court den Fall für gegenstandslos, nachdem der CLOUD Act eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen hatte und das Justizministerium einen neuen Durchsuchungsbeschluss erwirkte.

U.S. Supreme Court

17.04.2018

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Da der Supreme Court den Fall wegen Gegenstandslosigkeit nicht in der Sache entschied, bleibt offen, wie er über die extraterritoriale Reichweite von US-Durchsuchungsbeschlüssen geurteilt hätte.

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Cambridge Analytica: 87 Millionen Facebook-Profile für Wahlbeeinflussung genutzt, rund 310.000 in Deutschland betroffen

Cambridge Analytica sammelte über eine Facebook-App unrechtmäßig Daten von schätzungsweise 87 Millionen Facebook-Nutzern, darunter rund 310.000 in Deutschland, um sie mit individuell zugeschnittenen Wahlwerbeanzeigen zur Wahl Donald Trumps zu bewegen. Über Microtargeting-Kampagnen erhielten Wähler politische Botschaften, die gezielt auf ihre individuellen Ängste, Hoffnungen und Vorurteile zugeschnitten waren. Laut späteren Umfragen gaben 86 Prozent aktueller und ehemaliger Facebook-Nutzer an, wenig oder gar kein Vertrauen zu haben, dass das Netzwerk verantwortungsvoll mit ihren persönlichen Daten umgeht. Nachfolgeorganisationen und -akteure wie die Gruppe 'Team Jorge' setzten ähnliche Methoden der Desinformation und Wahlbeeinflussung auch im Superwahljahr 2024 fort, wenn auch über andere Kanäle als Cambridge Analytica.

Statista / heise online

01.04.2018

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Die direkte kausale Wirkung des Cambridge-Analytica-Microtargetings auf den tatsächlichen Wahlausgang 2016 ist wissenschaftlich umstritten und aus dieser Quelle nicht als belegter Kausalzusammenhang, sondern als beschriebene Methode dargestellt.

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MyFitnessPal-Datenleck bei Under Armour

Under Armour bestätigte am 29. März 2018 offiziell ein Datenleck bei seiner Fitness-App MyFitnessPal, von dem rund 150 Millionen Nutzerkonten betroffen waren. Kompromittiert wurden Nutzernamen, E-Mail-Adressen und größtenteils mit bcrypt gehashte Passwörter. Der unbefugte Zugriff erfolgte laut Unternehmen Ende Februar 2018 und wurde am 25. März 2018 entdeckt, Zahlungsdaten und Sozialversicherungsnummern waren nach Unternehmensangaben nicht betroffen.

Under Armour, Inc.

29.03.2018

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Nicht öffentlich dokumentiert sind die Identität der Angreifer und der genaue technische Einbruchsweg in die Systeme. Offen bleibt zudem, in welchem Umfang die gestohlenen Zugangsdaten später tatsächlich für Kontoübernahmen bei anderen Diensten missbraucht wurden.

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Carbanak/Cobalt: Milliardenschwerer Cyber-Bankraub bei über 100 Banken

Europol meldete am 26.03.2018 die Festnahme des mutmaßlichen Anführers der Cyberkriminellen-Gruppe Carbanak/Cobalt in Alicante, Spanien. Die Gruppe soll zwischen 2013 und 2018 mehr als 100 Banken und Finanzinstitute in rund 40 Ländern angegriffen haben, Europol beziffert den Gesamtschaden auf über eine Milliarde Euro. Die Täter verschafften sich per Spear-Phishing Zugang zu Bankmitarbeiter-Rechnern und ließen Geldautomaten ferngesteuert Bargeld ausgeben oder manipulierten Kontostände direkt.

Europol

26.03.2018

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Den vollständigen Namen des in Spanien festgenommenen Verdächtigen nannte Europol offiziell nicht. Ob mit dieser einen Festnahme die gesamte Gruppenstruktur zerschlagen wurde oder weitere Mitglieder unbehelligt blieben, ist öffentlich nicht abschließend dokumentiert.

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Cambridge-Analytica-Skandal: 87 Millionen Facebook-Profile für Microtargeting missbraucht

Am 17.03.2018 veröffentlichten The Observer/The Guardian und die New York Times Berichte, wonach die Datenanalysefirma Cambridge Analytica unrechtmäßig auf persönliche Daten von bis zu 87 Millionen Facebook-Nutzern zugegriffen hatte. Grundlage war die 2014 vom Cambridge-Forscher Aleksandr Kogan über seine Firma Global Science Research entwickelte App This Is Your Digital Life, die rund 270.000 Nutzer für eine Persönlichkeitsstudie installierten. Über die damalige Facebook-Plattformschnittstelle sammelte die App zugleich ohne deren Zustimmung Daten der Facebook-Freunde dieser Nutzer, wodurch die Gesamtzahl betroffener Profile auf bis zu 87 Millionen anstieg, davon rund 70,6 Millionen in den USA und schätzungsweise 310.000 in Deutschland. Kogan gab die Daten unter Verstoß gegen Facebooks Richtlinien an Cambridge Analytica weiter, das sie unter anderem für zielgerichtete politische Wahlwerbung im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 von Donald Trump einsetzte. Am 04.04.2018 bestätigte Facebook offiziell die Zahl von bis zu 87 Millionen betroffenen Nutzern. Am 10. und 11.04.2018 sagte Facebook-Chef Mark Zuckerberg vor dem US-Kongress aus. Cambridge Analytica meldete am 02.05.2018 Insolvenz an und stellte den Geschäftsbetrieb ein. Am 24.07.2019 verhängte die FTC gegen Facebook eine Geldstrafe von 5 Milliarden US-Dollar wegen Verstoßes gegen eine Datenschutzvereinbarung von 2012, die höchste bis dahin von der FTC gegen ein Unternehmen verhängte Strafe.

US-Handelsaufsichtsbehörde FTC (Federal Trade Commission)

17.03.2018

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Aus der FTC-Pressemitteilung geht nicht hervor, in welchem konkreten Umfang die über Cambridge Analytica gewonnenen Daten tatsächlich Wahlentscheidungen im US-Wahlkampf 2016 oder beim Brexit-Referendum beeinflusst haben, dieser kausale Zusammenhang gilt als nicht belegt. Die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Cambridge-Analytica-Verantwortlicher blieb teilweise ungeklärt, da das Unternehmen vor Abschluss mehrerer Verfahren Insolvenz anmeldete.

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GitHub-DDoS-Angriff 2018: Rekordattacke mit 1,35 Tbit/s per Memcached-Reflection

Am 28.02.2018 zwischen 17:21 und 17:30 UTC traf ein volumetrischer DDoS-Angriff GitHub.com mit einer Spitze von 1,35 Terabit pro Sekunde, dem damals größten dokumentierten DDoS-Angriff. Die Angreifer nutzten Memcached-Reflection: UDP-Anfragen mit gefälschter Absenderadresse an offen erreichbare Memcached-Server wurden um bis zu Faktor 51.000 verstärkt und an GitHub umgeleitet. GitHub.com war von 17:21 bis 17:26 UTC durchgehend nicht erreichbar. GitHub leitete den Verkehr per BGP-Umleitung an Akamai/Prolexic um, wodurch der Angriff eingedämmt wurde.

GitHub Engineering (GitHub, Inc.), Sam Kottler

01.03.2018

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Wer hinter dem Angriff steckte, wurde nie veröffentlicht, es gab keine strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse. Die genaue Zahl der missbrauchten Memcached-Server variiert je nach Quelle. Die exakte Dauer der Beeinträchtigung wird in Sekundärquellen unterschiedlich mit 5 bis 9 Minuten angegeben.

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ABLV Bank Lettland: Schließung nach US-Vorwürfen zu Geldwäsche und Nordkorea-Sanktionsumgehung

Die US-Finanzaufsichtsbehörde FinCEN stufte die lettische ABLV Bank am 13.02.2018 als Institution primärer Geldwäschebesorgnis ein. FinCEN warf der Bank vor, Geldwäsche institutionalisiert zu haben, den Diebstahl von über 1 Milliarde Dollar aus moldawischen Banken erleichtert und Transaktionen für mit Nordkoreas Waffenprogramm verbundene Akteure abgewickelt zu haben. Nach massiven Einlagenabzügen stufte die EZB ABLV am 23.02.2018 als ausfallend ein, die Aktionäre beschlossen am 26.02.2018 die freiwillige Liquidation. 2022 erhob die lettische Staatsanwaltschaft gegen acht ehemalige ABLV-Führungskräfte Anklage wegen Geldwäsche von rund 2,1 Milliarden Euro.

FinCEN (U.S. Department of the Treasury)

13.02.2018

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Der von FinCEN erhobene Bestechungsvorwurf gegen ABLV-Führungskräfte ist nicht gerichtlich bestätigt, die lettische Antikorruptionsbehörde KNAB fand später keine Beweise dafür. Der genaue Umfang der mit Nordkoreas Raketenprogramm verbundenen Transaktionen wurde nicht im Detail beziffert. Die 2022 erhobene Anklage war zum Zeitpunkt der Recherche ohne rechtskräftiges Urteil.

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