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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Zerschlagung von AlphaBay und Tod des mutmaßlichen Betreibers Alexandre Cazes

Das US-Justizministerium gab am 20.07.2017 die Abschaltung des Darknet-Marktplatzes AlphaBay bekannt, den zu diesem Zeitpunkt größten illegalen Online-Marktplatz. Der mutmaßliche kanadische Betreiber Alexandre Cazes alias Alpha02 wurde am 05.07.2017 in Bangkok festgenommen und starb am 12.07.2017 mutmaßlich durch Suizid in Haft. Auf AlphaBay wurden über 250.000 Angebote für illegale Drogen sowie mehr als 100.000 Angebote für gestohlene Identitätsdokumente gelistet.

U.S. Department of Justice / DEA

20.07.2017

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Ob Cazes tatsächlich Suizid beging, ist nicht unabhängig untersucht, die Einschätzung stammt von der thailändischen Polizei. Die ihm vorgeworfenen Straftaten wurden nie vor einem US-Gericht verhandelt.

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Verdeckte Übernahme des Darknet-Marktplatzes Hansa Market durch niederländische Polizei im Rahmen von Operation Bayonet

Am 20.06.2017 übernahm die niederländische Polizei mit richterlicher Genehmigung heimlich die Server des Darknet-Marktplatzes Hansa Market, nachdem deutsche Behörden die mutmaßlichen Betreiber festgenommen hatten. Einen Monat lang betrieben die Ermittler die Plattform verdeckt als Honeypot weiter und protokollierten Nutzerdaten. Als das FBI Anfang Juli 2017 den Konkurrenzmarktplatz AlphaBay abschaltete, wechselten dessen Kunden unwissentlich zum bereits polizeikontrollierten Hansa Market. Am 20.07.2017 gaben Europol, FBI und niederländische Polizei die öffentliche Abschaltung bekannt, mindestens 10.000 Käuferadressen wurden an Europol übergeben.

Europol / Nationale Politie (Niederlande)

20.07.2017

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Häufig genannte Zahlen zu erfassten Nutzerkonten und beschlagnahmten Bitcoin stammen aus Sekundärquellen und ließen sich nicht direkt in einer Europol-Pressemitteilung verifizieren. Wie viele der übergebenen Käuferadressen zu Anklagen führten, ist nicht dokumentiert.

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NotPetya: Behördenwarnung zum zerstörerischsten Cyberangriff der Geschichte

Am 27.06.2017 verbreitete sich die Schadsoftware NotPetya über ein manipuliertes Update der ukrainischen Buchhaltungssoftware M.E.Doc und infizierte binnen Stunden Organisationen in mehr als 60 Ländern. CISA veröffentlichte die Warnung TA17-181A und beschrieb zwei Verbreitungswege: Diebstahl von Windows-Zugangsdaten mittels modifizierter Mimikatz-Version sowie Ausnutzung der SMBv1-Schwachstelle EternalBlue. Betroffen waren unter anderem Maersk und Merck. Die US-Regierung ordnete NotPetya später öffentlich dem russischen Militär zu.

US CISA (vormals US CERT)

01.07.2017

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Die kursierende Schadenssumme von über 10 Milliarden US-Dollar stammt aus späteren Einordnungen des Weißen Hauses, nicht aus einer verifizierten behördlichen Gesamtrechnung. Offen bleibt, ob NotPetya von Anfang an als reines Zerstörungswerkzeug ohne echte Entschlüsselungsoption konzipiert war. Die Attribution an Russland basiert auf Erklärungen westlicher Regierungen von 2018, nicht auf einem Beweis in dieser CISA-Warnung selbst.

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EU-Kommission verhängt 2,42-Milliarden-Euro-Kartellstrafe gegen Google im Shopping-Fall

Die Europäische Kommission verhängte am 27.06.2017 ein Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro gegen Google wegen Missbrauchs seiner Marktmacht als Suchmaschine. Google platzierte in 13 EWR-Ländern die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes Google Shopping prominent, während Konkurrenzdienste nur als einfache Links erschienen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Entscheidung und die volle Bußgeldhöhe am 10.09.2024 in letzter Instanz.

Europäische Kommission

27.06.2017

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Wie stark sich Googles seit 2017 geänderte Anzeigemechanismen tatsächlich auf Marktanteile konkurrierender Dienste auswirkten, ist nicht unabhängig verifiziert. Die separaten EU-Kartellverfahren zu Android und AdSense sind nicht Gegenstand dieser Entscheidung.

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Bundestag streicht Paragraf 103 StGB nach Böhmermann-Erdogan-Affäre

Am 01.06.2017 beschloss der Bundestag einstimmig die Aufhebung von Paragraf 103 StGB, der Strafbarkeit der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter. Auslöser war die Strafanzeige des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Jan Böhmermann wegen dessen Schmähgedicht vom März 2016, für dessen Verfolgung die Bundesregierung im April 2016 die Ermächtigung nach Paragraf 104a StGB erteilt hatte. Die Streichung trat zum Januar 2018 in Kraft, mit der Begründung, die allgemeinen Beleidigungsvorschriften seien ausreichend.

Deutscher Bundestag

01.06.2017

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Nicht dokumentiert im Bundestagsartikel ist der Ausgang des Strafverfahrens gegen Böhmermann. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte das Ermittlungsverfahren im Oktober 2016 mangels Tatverdachts ein, dies stammt aus anderen Quellen. Zivilrechtliche Verfahren zwischen Böhmermann und Erdogan sind nicht Gegenstand dieser Quelle.

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Vault 7: WikiLeaks veröffentlicht CIA-Hacking-Werkzeuge gegen Smartphones, Computer und Smart-TVs

WikiLeaks veröffentlichte ab dem 07.03.2017 unter dem Namen Vault 7 den ersten Teil Year Zero mit 8.761 Dokumenten aus einem isolierten Netzwerk der CIA-Abteilung Center for Cyber Intelligence. Bis November 2017 folgten insgesamt 26 weitere Teilveröffentlichungen. Die Unterlagen beschreiben CIA-Werkzeuge zum Eindringen in iPhones, Android-Geräte, Windows, Mac OS X, Linux-Rechner und Router sowie das Programm Weeping Angel, mit dem sich Samsung-Smart-TVs in versteckte Mikrofone verwandeln ließen. Ein Bundesgericht in Manhattan verurteilte den als Quelle identifizierten ehemaligen CIA-Softwareentwickler Joshua Schulte am 01.02.2024 zu 40 Jahren Haft.

WikiLeaks

07.03.2017

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Wie viele der beschriebenen Werkzeuge tatsächlich gegen reale Ziele eingesetzt wurden, ist nicht belegt. Schulte bestritt die Tat während des gesamten Verfahrens, im ersten Prozess 2020 konnte sich die Jury nicht einigen, erst ein zweiter Prozess endete 2022 mit einem Schuldspruch.

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Bundesnetzagentur verbietet Spielzeugpuppe Cayla als verbotene Sendeanlage

Die Bundesnetzagentur untersagte am 16.02.2017 Verkauf und Besitz der Puppe My Friend Cayla und stufte sie nach Paragraf 90 TKG als verbotene Sendeanlage ein. Die Puppe verband sich per unverschlüsselter Bluetooth-Verbindung mit einer App und konnte Gespräche aus Kinderzimmern übertragen. Ein Saarbrücker Jurastudent dokumentierte, dass jedes Bluetooth-fähige Gerät im Umkreis von rund zehn Metern unbefugt zugreifen konnte. Besitz kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

netzpolitik.org

16.02.2017

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Nicht dokumentiert ist, wie viele Puppen tatsächlich verkauft wurden. Dokumentierte Missbrauchsfälle mit realem Abhörschaden sind nicht bekannt. Die rechtliche Einordnung als verbotene Sendeanlage war unter Juristen umstritten.

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Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zum Bundestagshack (Drucksache 18/10952)

Bundesregierung nimmt offiziell Stellung zu Ablauf, Aufklärung und Konsequenzen des Cyberangriffs auf die Bundestags-IT von 2015.

Deutscher Bundestag / Bundesregierung

18.01.2017

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Offizielle Regierungsdarstellung, keine unabhängige technische Untersuchung.

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Comeleak: COMELEC-Datenleck legt Daten von Millionen philippinischer Wähler offen

Zwischen dem 20. und 27.03.2016 wurde die Webseite der philippinischen Wahlkommission COMELEC gehackt, Angreifer luden mehrere Wählerdatenbanken herunter. Laut der Entscheidung der National Privacy Commission vom 28.12.2016 enthielten diese Namen, Geburtsdaten, Passnummern und biometrische Beschreibungen. Die Sicherheitsfirma Trend Micro bezifferte die Zahl der betroffenen Wähler auf rund 55 Millionen, die Kommission stellte fest, dass COMELEC gegen den Data Privacy Act verstieß.

National Privacy Commission (Philippinen)

05.01.2017

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Ob die geleakten Daten tatsächlich für Betrug missbraucht wurden, ist nicht dokumentiert. COMELEC bestritt öffentlich, dass biometrische Daten kompromittiert wurden, was im Widerspruch zur Trend-Micro-Analyse steht.

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EuGH-Urteil Tele2 Sverige / Watson — C-203/15 und C-698/15

Eine anlasslose, generelle Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Bestätigt und vertieft Digital Rights Ireland.

Gerichtshof der Europäischen Union

21.12.2016· in Kraft

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Zweites großes Urteil, das dieselbe Linie bestätigt: Pauschale Überwachung aller ist verboten — nur gezielt, zeitlich und räumlich begrenzt wäre erlaubt.

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EuGH-Urteil Tele2/Watson zur Vorratsdatenspeicherung

Der EuGH entschied am 21.12.2016 in den verbundenen Rechtssachen C-203/15 (Tele2 Sverige) und C-698/15 (gegen Tom Watson u.a.), dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste gegen EU-Recht verstößt. Zulässig bleibt nur eine gezielte, auf das absolut Notwendige begrenzte Speicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, wobei der Datenzugriff einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Stelle unterliegen muss.

Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer)

21.12.2016

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Offen blieb im Urteil selbst, wie die Grenze zwischen unzulässiger generischer und erlaubter gezielter Speicherung in der Praxis exakt zu ziehen ist. Diese Konkretisierung erfolgte erst in späteren Verfahren vor nationalen Gerichten und weiteren EuGH-Entscheidungen.

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Odebrecht-Korruptionsskandal: größter Bestechungsfall Lateinamerikas

Am 21.12.2016 bekannten sich der brasilianische Baukonzern Odebrecht und sein Ableger Braskem in den USA der Bestechung schuldig. Odebrecht zahlte zwischen 2001 und 2016 rund 788 Millionen US-Dollar Bestechungsgelder an Regierungsvertreter in zwölf Ländern, um mehr als 100 Bauprojekte zu erhalten. Odebrecht und Braskem einigten sich mit Behörden in den USA, Brasilien und der Schweiz auf Strafzahlungen von mindestens 3,5 Milliarden US-Dollar.

US-Justizministerium, Eastern District of New York

21.12.2016

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Welche einzelnen Amtsträger konkret welche Summen erhielten, ist nicht abschließend geklärt, viele nationale Verfahren begannen erst nach 2016. Wie viel der vereinbarten 3,5 Milliarden Dollar tatsächlich eingetrieben wurde, ist nicht abschließend dokumentiert.

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