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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Industroyer-Malware legt Stromnetz in Kiew für eine Stunde lahm

Am 17.12.2016 kurz vor Mitternacht wurde die 330-kV-Umspannstation Pivnichna des ukrainischen Netzbetreibers Ukrenergo bei Kiew Ziel eines Cyberangriffs mit der Schadsoftware Industroyer, auch CrashOverride genannt. Die Malware öffnete ferngesteuert Leistungsschalter der Umspannstation und trennte sie vom Netz, wodurch rund ein Fünftel des nächtlichen Stromverbrauchs der Stadt Kiew für etwa eine Stunde ausfiel. Die slowakische IT-Sicherheitsfirma ESET veröffentlichte am 12.06.2017 die erste detaillierte technische Analyse und bezeichnete Industroyer als die größte Bedrohung für industrielle Steuerungssysteme seit Stuxnet 2010. Industroyer ist ein modulares Framework, das Industrieprotokolle nutzt, um direkt mit Schaltanlagen und Schutzrelais zu kommunizieren, ergänzt um ein Löschmodul zur Verschleierung der Spuren. Es handelte sich um den zweiten dokumentierten Cyberangriff auf das ukrainische Stromnetz nach dem Vorfall vom 23.12.2015. Ukrenergo bestätigte offiziell, dass der Stromausfall auf einen Cyberangriff zurückzuführen war. Ein Versuch, zusätzlich vier Siemens-Schutzrelais dauerhaft zu deaktivieren, scheiterte, da die Datenpakete an eine falsche IP-Adresse gesendet wurden.

ESET (WeLiveSecurity)

17.12.2016

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Aus der ESET-Quelle geht keine offizielle staatliche Zuordnung zu einem Täter oder Land hervor; eine Verbindung zur russischen Gruppe Sandworm wurde erst später von anderen Stellen hergestellt. Auch die genaue Zahl der betroffenen Haushalte wird nicht beziffert.

Primärquelle

Ashley-Madison-Hack: Datenleck der Seitensprung-Plattform und FTC-Verfahren

Im Juli 2015 drang eine Gruppe namens The Impact Team in die Systeme von Avid Life Media ein, dem Betreiber der Seitensprung-Plattform Ashley Madison. Im August 2015 veröffentlichten die Angreifer Nutzerdaten von rund 36 Millionen Konten weltweit, darunter Namen, E-Mail-Adressen und sexuelle Präferenzen. Am 14.12.2016 einigte sich der Betreiber mit der FTC und 13 Bundesstaaten auf eine Zahlung von 17,5 Millionen US-Dollar wegen unzureichender Datensicherheit.

Federal Trade Commission (FTC)

14.12.2016

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Die Zahl der betroffenen Konten wird uneinheitlich angegeben, Medienberichte von 2015 sprachen von rund 32 Millionen, die FTC nennt 2016 offiziell 36 Millionen. Eine belastbare, verifizierte Gesamtzahl von Suiziden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung liegt nicht vor. Die Identität der Hackergruppe The Impact Team wurde nie öffentlich aufgeklärt.

Primärquelle

Investigatory Powers Act 2016: Zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung für Internetanbieter

Der Investigatory Powers Act 2016 erhielt am 29.11.2016 die königliche Zustimmung und ist im Vereinigten Königreich als Snoopers Charter bekannt. Section 87 ermächtigt den Innenminister, retention notices an Telekommunikationsanbieter zu richten. Eine solche Anordnung darf die Speicherung von Daten nicht für mehr als 12 Monate vorschreiben, betroffene Anbieter müssen insbesondere Internet Connection Records speichern.

UK-Parlament (legislation.gov.uk)

29.11.2016

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Wie viele Anbieter tatsächlich eine retention notice erhielten, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor, Inhalt und Empfänger solcher Anordnungen sind vertraulich. Das High-Court-Urteil von 2018 im Verfahren Liberty gegen die Regierung ist nicht Teil dieser Quelle.

Primärquelle

Mirai-Botnet-Angriff auf Dyn DNS legt große US-Webdienste lahm

Am 21.10.2016 traf ein massiver DDoS-Angriff den DNS-Anbieter Dyn in drei Wellen zwischen etwa 11:10 und 22:10 UTC. Die Angreifer nutzten das Mirai-Botnet aus gekaperten IoT-Geräten wie Überwachungskameras und DVRs mit werkseitigen Standardpasswörtern. In der Folge waren zeitweise über 70 große Webdienste in Nordamerika und Europa nicht erreichbar, darunter Twitter, Netflix, Reddit, Amazon und PayPal. Die drei Entwickler des Mirai-Quellcodes bekannten sich im Dezember 2017 vor einem US-Bundesgericht schuldig, für den Dyn-Angriff selbst wurden sie jedoch nicht angeklagt.

Brian Krebs (Krebs on Security), Dyn Inc.

21.10.2016

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Eine offizielle, gerichtsfeste Zuordnung der Täter für den konkreten Dyn-Angriff steht bis heute aus. Mehrere Gruppen reklamierten den Angriff für sich, Sicherheitsforscher hielten diese Bekennerclaims für nicht belegt. Die genaue Zahl beteiligter Geräte ist umstritten, eine bestätigte Zahl wurde nie veröffentlicht.

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Bahamas Leaks: 1,3 Millionen Dokumente enthüllen 175.000 Offshore-Firmen

Aus dem Firmenregister der Bahamas gelangten 1,3 Millionen Dateien an Journalisten der Süddeutschen Zeitung, die sie mit dem ICIJ und internationalen Medienpartnern auswerteten. Die Dokumente listen Direktoren und teils Eigentümer von mehr als 175.000 bahamaischen Firmen, Trusts und Stiftungen aus den Jahren 1990 bis Anfang 2016, darunter die frühere EU-Kommissarin Neelie Kroes als nicht gemeldete Direktorin einer Offshore-Gesellschaft.

ICIJ und Süddeutsche Zeitung

21.09.2016

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Die Quelle der geleakten Registerdaten wurde nie öffentlich identifiziert. Nicht abschließend dokumentiert ist, in wie vielen der 175.000 Fälle die Offshore-Struktur tatsächlich zu Steuerhinterziehung oder anderer Kriminalität genutzt wurde, da die bloße Eintragung im Register allein noch kein Fehlverhalten belegt.

Primärquelle

Bahamas Leaks: ICIJ deckt Offshore-Firmen und EU-Kommissarin auf

Am 21.09.2016 veröffentlichte das ICIJ zusammen mit der Süddeutschen Zeitung die Bahamas Leaks, basierend auf 1,3 Millionen internen Dateien aus dem Handelsregister der Bahamas mit Angaben zu 175.888 Gesellschaften und Trusts. Unter den erstmals genannten Direktoren war Neelie Kroes, ehemalige EU-Wettbewerbskommissarin, als Direktorin der Gesellschaft Mint Holdings Ltd. Kroes räumte diese Rolle ein, erklärte aber, sie habe sie nicht angeben müssen, da die Firma nie operativ geworden sei. Auch der frühere katarische Premierminister Hamad bin Jassim bin Jaber Al Thani tauchte in den Daten auf.

International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) / Süddeutsche Zeitung

21.09.2016

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Nicht belegt ist, ob Kroes oder andere genannte Personen tatsächlich Steuern hinterzogen oder gegen Gesetze verstießen. Eine Offshore-Firma und eine Direktorenrolle sind für sich genommen nicht illegal. Die genaue Herkunft des Datenlecks wurde vom ICIJ nicht offengelegt.

Primärquelle

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer), verbundene Rechtssachen C-105/15 P bis C-109/15 P

Der EuGH wies 2016 Klagen zyprischer Einleger gegen die Eurogruppe-Erklärung von 2013 ab und erklärte Eurogruppe-Erklärungen grundsätzlich für nicht individuell anfechtbar.

Gerichtshof der Europäischen Union

20.09.2016

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Primärquelle, das Urteil selbst. Betrifft die prozessuale Anfechtbarkeit, nicht die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Bail-in.

Primärquelle

Dropbox-Datenleck: 68 Millionen Zugangsdaten aus 2012 erst im August 2016 offengelegt

Im Juli 2012 verschafften sich Angreifer Zugang zu einem internen Dropbox-Dokument, nachdem ein Dropbox-Mitarbeiter ein Passwort verwendete, das zuvor beim Einbruch bei LinkedIn kompromittiert worden war. Über dieses Dokument gelangten die Angreifer an rund 68 Millionen Dropbox-Zugangsdaten, bestehend aus E-Mail-Adressen und gehashten, gesalzenen Passwörtern. Der Vorfall blieb mehrere Jahre öffentlich weitgehend unbekannt, bis Ende August 2016 ein Datensatz mit diesen Zugangsdaten im Internet auftauchte und zum Verkauf angeboten wurde. Dropbox bestätigte den Vorfall am 25.08.2016 in einem offiziellen Blogbeitrag. Von den 68 Millionen Passwort-Hashes waren etwa 32 Millionen mit dem robusten bcrypt-Verfahren gesichert, die übrigen rund 36 Millionen mit dem schwächeren SHA-1-Algorithmus. Dropbox erzwang für alle Konten, deren Passwort seit Mitte 2012 nicht geändert worden war, einen Passwort-Reset. Als mutmaßlicher Täter wurde später der russische Staatsbürger Jewgeni Nikulin identifiziert, dem auch die Einbrüche bei LinkedIn und Formspring aus dem Jahr 2012 zugeschrieben werden. Dropbox erklärte, es gebe keine Hinweise darauf, dass Nutzerkonten durch den Vorfall unbefugt aufgerufen worden seien.

Dropbox Inc. (Unternehmensblog)

25.08.2016

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Aus der Dropbox-Mitteilung geht nicht hervor, ob die gestohlenen Passwort-Hashes tatsächlich entschlüsselt oder für unbefugte Kontozugriffe genutzt wurden, und die strafrechtliche Verantwortung von Jewgeni Nikulin für den Dropbox-Vorfall im Speziellen war zum Zeitpunkt der Quelle nicht abschließend gerichtlich geklärt.

Primärquelle

Ashley-Madison-Datenschutzprüfung: Behörden bestätigen Sicherheitsmängel und gefälschtes Gütesiegel

Die kanadische Datenschutzbehörde OPC und die australische OAIC veröffentlichten am 23.08.2016 die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Untersuchung zum Ashley-Madison-Datenleck von 2015. Die Behörden stellten bei der Betreiberfirma Avid Life Media gravierende Sicherheitsmängel fest, darunter fehlende dokumentierte Sicherheitsrichtlinien, unzureichend abgesicherter Fernzugriff auf interne Systeme und im Klartext gespeicherte Verschlüsselungsschlüssel und Passwörter. Zudem bestätigten die Behörden, dass die Firma auf ihrer Startseite ein gefälschtes Sicherheits-Gütesiegel zeigte und Nutzerdaten auch nach kostenpflichtiger Löschung des Profils weiter speicherte.

Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC) und Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)

23.08.2016

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Der Bericht verhängte keine Geldstrafe gegen das Unternehmen, sondern setzte auf verbindliche Verbesserungszusagen. Ob und in welchem Umfang die zugesagten Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich fristgerecht umgesetzt wurden, geht aus der Quelle nicht abschließend hervor.

Primärquelle

Suedkorea: Massenindizierung wegen Korruption bei Ruestungsbeschaffung

Suedkoreanische Staatsanwaelte klagten 63 Personen an, darunter zwei ehemalige Marinechefs und zehn Generaele, wegen Korruption bei Ruestungsbeschaffungsprojekten. Verteidigungsvertraege im Wert von rund 980,9 Milliarden Won waren betroffen.

Fox Business / AP

28.07.2016

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Die Agenturmeldung nennt keine Einzelurteile oder abschliessenden Verurteilungen; die Schadenssumme basiert auf einer behoerdlichen Schaetzung.

Primärquelle

Nordea Bank und die Panama Papers: interne Untersuchung zu Offshore-Strukturen

Nach der Veröffentlichung der Panama Papers ließ Nordea seine Luxemburger Einheit und Teile des Nordic Private Banking intern untersuchen: 137 Offshore-Strukturen mit rund 216 Millionen Euro verwaltetem Vermögen, Zeitraum 2010 bis 2016. Rund 60 Mitarbeiter prüften über 10.000 Dokumente. Nordea blockierte 68 Kundenakten, überwiegend aus der Zeit vor 2013, für vertiefte Prüfung.

Nordea Bank

20.07.2016

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Laut Nordeas eigener Untersuchung ist nicht bewiesen, dass Mitarbeiter aktiv Offshore-Strukturen initiierten. In wie vielen der 68 markierten Fälle tatsächlich Steuerhinterziehung festgestellt wurde, ist nicht veröffentlicht. Die spätere NYDFS-Buße von 2020 betraf einen separaten, späteren Komplex.

Primärquelle

State v. Loomis, 881 N.W.2d 749 (Wis. 2016)

Gericht erlaubte Nutzung des COMPAS-Risikoscores bei Strafzumessung, sofern nicht alleiniges Kriterium und mit Warnhinweis.

Wisconsin Supreme Court

13.07.2016

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Legitimiert proprietäre, nicht offengelegte Algorithmen in der Strafjustiz.

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