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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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EuGH-Urteil Google Spain: Recht auf Vergessenwerden gegenüber Suchmaschinen

Der EuGH entschied am 13.05.2014 in der Rechtssache C-131/12, dass Suchmaschinenbetreiber als für die Datenverarbeitung Verantwortliche gelten. Betroffene können von Google die Entfernung von Links zu personenbezogenen Daten verlangen, wenn diese nicht mehr relevant oder unangemessen sind, auch wenn die zugrunde liegende Veröffentlichung rechtmäßig bleibt. Auslöser war eine Anzeige aus 1998 über eine Zwangsversteigerung des Klägers Mario Costeja Gonzalez.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

13.05.2014

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Wie viele Löschanträge Google infolge des Urteils konkret erhielt, ist nicht dokumentiert. Die spätere Kodifizierung in Artikel 17 DSGVO 2018 ist nicht Teil dieser Quelle.

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EuGH-Urteil Digital Rights Ireland — C-293/12 und C-594/12

Grundsatzurteil, das die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie 2006/24/EG für ungültig erklärte. Startpunkt einer bis heute andauernden Rechtsprechungslinie gegen anlasslose, pauschale Vorratsdatenspeicherung.

Gerichtshof der Europäischen Union

08.04.2014· in Kraft

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Das höchste EU-Gericht hat schon 2014 gesagt: Alle Bürger anlasslos auf Vorrat zu überwachen, ist rechtswidrig. Das ist keine neue Erkenntnis — das gilt seit über zehn Jahren.

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EuGH erklärt EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für ungültig (Digital Rights Ireland)

Der EuGH (Große Kammer) erklärte am 08.04.2014 in den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12 die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für ungültig. Klägerin war unter anderem Digital Rights Ireland Ltd. Der EuGH sah einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Datenschutz, da die Richtlinie unterschiedslos alle Personen erfasste, keine objektiven Kriterien für den Datenzugriff vorsah und keine ausreichenden Sicherheitsgarantien enthielt.

Gerichtshof der Europäischen Union

08.04.2014

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Wie einzelne EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsgesetze anpassten, ist nicht Gegenstand dieser Pressemitteilung. Die spätere Rechtsprechung zu Tele2/Watson 2016 oder La Quadrature du Net 2020 stellt eigene, spätere Fälle dar.

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Heartbleed-Bug: OpenSSL-Sicherheitslücke gefährdet 2014 rund 500.000 Webserver weltweit

Am 07.04.2014 wurde die Sicherheitslücke Heartbleed in der Kryptografie-Bibliothek OpenSSL öffentlich bekannt gegeben und als CVE-2014-0160 registriert. Die Schwachstelle wurde unabhängig voneinander von Neel Mehta vom Google-Sicherheitsteam sowie von Codenomicon-Forschern entdeckt. Ursache war ein fehlerhaft implementierter Heartbeat-Mechanismus, den der Entwickler Robin Seggelmann am 31.12.2011 in den OpenSSL-Quellcode einfügte; der fehlerhafte Code gelangte mit der Version OpenSSL 1.0.1 am 14.03.2012 in den produktiven Einsatz. Der Fehler erlaubte es Angreifern, spurlos pro Anfrage bis zu 64 Kilobyte Arbeitsspeicher eines Servers auszulesen, darunter private Schlüssel und Passwörter. Unmittelbar mit der verwundbaren OpenSSL-Version betrieben wurden schätzungsweise rund 500.000 der weltweiten SSL-gesicherten Webserver. Zeitgleich mit der Offenlegung am 07.04.2014 veröffentlichten die OpenSSL-Entwickler die reparierte Version 1.0.1g. Die kanadische Steuerbehörde Canada Revenue Agency meldete den Diebstahl von rund 900 Sozialversicherungsnummern über die Lücke. Der IT-Branchendienst eWeek schätzte den weltweiten wirtschaftlichen Schaden auf etwa 500 Millionen US-Dollar.

Codenomicon (heartbleed.com)

07.04.2014

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Wie viele Angriffe vor der öffentlichen Offenlegung tatsächlich stattfanden, bleibt unbekannt, da ein Datenabgriff über Heartbleed keine Spuren in Server-Logs hinterlässt. Die genannte Schadenssumme ist eine grobe Branchenschätzung ohne belastbare Gesamterhebung.

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Telekom-Datenklau 2014: 18 Millionen gestohlene Zugangsdaten

Die Staatsanwaltschaft Verden übergab dem BSI rund 21 Millionen sichergestellte Zugangsdaten, nach Bereinigung verblieben etwa 18 Millionen Datensätze, davon 3 Millionen deutschen Providern zuzuordnen. Die Deutsche Telekom bestätigte offiziell, dass rund 87.000 ihrer T-Online-Kunden betroffen waren und informierte diese per E-Mail über Schutzmaßnahmen. Laut BSI handelte es sich um gestohlene Benutzernamen und Passwörter, die vermutlich durch Schadsoftware auf Nutzergeräten abgegriffen wurden.

Deutsche Telekom AG / BSI

07.04.2014

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Die genaue Herkunft und der ursprüngliche Angriffsweg der gestohlenen Zugangsdaten bleiben laut BSI ungeklärt, ein Diebstahl direkt von Telekom-Servern wird aber ausgeschlossen. Nicht belegt ist, wie viele der informierten Kunden tatsächlich Opfer von Missbrauch wurden.

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Ex-NSA/CIA-Direktor Hayden: 'Wir töten Menschen basierend auf Metadaten' — Verschlüsselung schützt WhatsApp-Metadaten nicht

Auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengern wie WhatsApp gilt die Verschlüsselung nur für den Nachrichteninhalt, nicht für Metadaten wie Sender, Empfänger, Zeitpunkt, Datum und Nachrichtengröße, aus denen sich ablesen lässt, wer mit wem wann kommuniziert; der Meta-Konzern speichert diese Metadaten zentral auf eigenen Servern. Michael Hayden, sowohl ehemaliger NSA-Direktor (1999–2005) als auch CIA-Direktor (2006–2009), erklärte im April 2014 bei einer öffentlichen Debatte an der Johns Hopkins University wörtlich: 'We kill people based on metadata' ('Wir töten Menschen basierend auf Metadaten'), um die geheimdienstliche Relevanz von Metadaten trotz Inhaltsverschlüsselung zu unterstreichen.

Michael Hayden (Johns Hopkins University) / netzpolitik.org

01.04.2014

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Das Zitat bezieht sich auf US-Drohnenoperationen im Kontext von NSA-Metadatenauswertung allgemein, nicht speziell auf WhatsApp-Metadaten; die Übertragbarkeit auf zivile Messenger-Nutzung wird in dieser Quelle als Beispiel, nicht als belegter Einzelfall dargestellt.

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Silk-Road-Zerschlagung 2013 und Begnadigung von Ross Ulbricht 2025

Das FBI verhaftete Ross Ulbricht am 01.10.2013 in San Francisco und schaltete am selben Tag den Darknet-Marktplatz Silk Road ab, den er seit 2011 unter dem Pseudonym Dread Pirate Roberts betrieben hatte. Über Tor und Bitcoin wurden dort anonymisiert Drogen gehandelt. Im Februar 2015 wurde Ulbricht in allen sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen und im Mai 2015 zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt. Am 21.01.2025 begnadigte US-Präsident Trump Ulbricht vollständig, nach über elf Jahren Haft.

U.S. Department of Justice, Southern District of New York / FBI

02.10.2013

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Die tatsächliche Umsatzhöhe von Silk Road ist umstritten, die Anklageschrift bezifferte sie auf rund 1,2 Milliarden Dollar. Der Vorwurf, Ulbricht habe Auftragsmorde in Auftrag gegeben, wurde nie als eigenständiger Anklagepunkt verhandelt. Trumps politische Begründung für die Begnadigung ist keine gerichtlich festgestellte Tatsache.

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FISA-Geheimgericht erklärt NSA-Internetüberwachung Upstream für teilweise verfassungswidrig

Das US-Geheimgericht Foreign Intelligence Surveillance Court urteilte am 03.10.2011 unter Richter John D. Bates, dass Teile der NSA-Internetüberwachung nach Section 702 des FISA Amendments Act gegen den vierten Verfassungszusatz verstießen. Betroffen war das Upstream-Programm, mit dem die NSA über Telekommunikationsanbieter Daten direkt aus den Glasfaserleitungen des Internet-Backbones abgriff, als Ergänzung zum Programm PRISM. Laut dem am 21.08.2013 nach ACLU-Klagen freigegebenen Urteil sammelte die NSA über mehrere Jahre bis zu 56.000 rein innerhalb der USA geführte Kommunikationen pro Jahr, obwohl das Gesetz dies verbietet. Bates warf der Regierung vor, dem Gericht bereits zum dritten Mal in weniger als drei Jahren den tatsächlichen Umfang ihrer Datensammlung falsch dargestellt zu haben.

Foreign Intelligence Surveillance Court (Richter John D. Bates)

21.08.2013

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Wie viele der rund 56.000 betroffenen Kommunikationen tatsächlich reine Inlandskommunikation ohne Auslandsbezug enthielten, ist nicht belegt. Das veröffentlichte Urteil ist stark geschwärzt, technische Details zu Upstream sind öffentlich nicht vollständig nachvollziehbar. Eine offizielle Gesamtzahl aller über Upstream und PRISM erfassten Kommunikationen wurde bis heute nicht veröffentlicht.

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Edward Snowden: Flucht, Asyl und juristischer Status seit 2013

Am 14.06.2013 erhob das US-Justizministerium beim Bundesgericht im Eastern District of Virginia Anklage gegen Edward Snowden wegen Spionage und Diebstahls von Regierungseigentum. Nachdem Hongkong einem US-Festnahmeersuchen nicht nachkam, verließ Snowden die Stadt am 23.06.2013 Richtung Moskau. Im Transitbereich des Flughafens Scheremetjewo festsitzend, gewährte Russland ihm am 01.08.2013 vorübergehendes Asyl. Russland gewährte ihm 2020 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und verlieh ihm am 26.09.2022 per Präsidialdekret die russische Staatsbürgerschaft. Die strafrechtliche Anklage in den USA besteht unverändert fort, eine Auslieferung hat Russland stets abgelehnt.

U.S. Department of Justice (Office of Public Affairs)

26.06.2013

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Die strafrechtliche Schuldfrage ist nicht durch ein Gerichtsverfahren geklärt, da es nie zu einem Prozess in den USA kam. Ob Snowden neben der russischen weiterhin die US-Staatsbürgerschaft besitzt, wird unterschiedlich bewertet. Vermutungen über Kontakte zu russischen Geheimdiensten sind unbewiesen und von Snowden bestritten.

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BVerfG-Urteil zur gemeinsamen Antiterrordatei von Polizei und Nachrichtendiensten

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 24.04.2013, dass die gemeinsame Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten in ihrer Grundstruktur mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mehrere Einzelregelungen, darunter zu Unterstützern und der Inverssuche, wurden für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber musste die beanstandeten Vorschriften bis 31.12.2014 neu regeln.

Bundesverfassungsgericht

24.04.2013

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Wie viele Personen konkret in der Antiterrordatei erfasst waren, ist nicht dokumentiert. Wie oft die Datei zu tatsächlichen Ermittlungserfolgen beigetragen hat, geht aus der Quelle nicht hervor.

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Clapper gegen Amnesty International: Supreme Court verwirft FISA-Klage mangels Klagebefugnis

Der US Supreme Court entschied am 26.02.2013 mit 5 zu 4 Stimmen im Fall Clapper gegen Amnesty International USA. Kläger waren Menschenrechtsorganisationen und Anwälte, die Section 702 des FISA Amendments Act wegen befürchteter Überwachung anfochten. Das Gericht urteilte, die Kläger besäßen keine Klagebefugnis, da ein drohender Schaden zu spekulativ sei.

US Supreme Court

26.02.2013

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Ob die Kläger tatsächlich Ziel einer Überwachung waren, prüfte das Gericht mangels Klagebefugnis nicht inhaltlich. Spätere Snowden-Enthüllungen ab 2013 zeigten, dass die befürchtete Überwachung tatsächlich stattfand, was das Urteil selbst nicht mehr beeinflusste.

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Mandiant enttarnt Chinas Hackereinheit 61398: 141 Firmen seit 2006 ausspioniert

Die US-Sicherheitsfirma Mandiant veröffentlichte am 19.02.2013 den Bericht APT1: Exposing One of China's Cyber Espionage Units. Der Bericht führt die seit mindestens 2006 aktive Hackergruppe APT1 auf die Einheit 61398 der chinesischen Volksbefreiungsarmee zurück, die dem Zweiten Büro der Dritten Abteilung des Generalstabs untersteht. Mandiant lokalisierte die Einheit in einem zwölfstöckigen Gebäude an der Datong Road im Stadtteil Pudong in Shanghai. Laut Bericht kompromittierte APT1 mindestens 141 Organisationen in 20 Branchen, darunter Luft- und Raumfahrt, Rüstung, Energie und Telekommunikation. Die Gruppe stahl systematisch hunderte Terabyte an Daten, in einem Fall 6,5 Terabyte komprimierter Daten von einem einzelnen Unternehmen innerhalb von zehn Monaten. 87 Prozent der identifizierten Opfer hatten ihren Hauptsitz in englischsprachigen Ländern. Mandiant benannte auch mutmaßliche Einzelpersonen, darunter Wang Dong mit dem Decknamen UglyGorilla. Am 19.05.2014 klagte das US-Justizministerium fünf mutmaßliche Offiziere der Einheit 61398 wegen Wirtschaftsspionage an.

Mandiant

19.02.2013

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Es liegt keine strafrechtliche Verurteilung der 2014 angeklagten Offiziere vor, da China eine Auslieferung ablehnt und keine Hauptverhandlung stattfand; die exakte Gesamtmenge gestohlener Daten über alle 141 Opfer bleibt unbeziffert.

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