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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Telekom-Bespitzelungsaffäre: Illegale Überwachung von Aufsichtsräten und Journalisten

Die Deutsche Telekom AG ließ 2005/2006 durch ihre Konzernsicherheitsabteilung heimlich Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsratsmitgliedern, Journalisten und weiteren Personen erheben und von einer Detektei auswerten, um die Quelle vertraulicher Presseinformationen zu ermitteln. Öffentlich bekannt wurde die Affäre 2008. Das Landgericht Bonn verurteilte den zuständigen Ex-Leiter der Konzernsicherheit am 30.11.2010 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft, der BGH bestätigte das Urteil am 10.10.2012 als rechtskräftig. Nach Medienberichten waren rund 60 Personen betroffen, darunter mehrere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Bundesgerichtshof (BGH)

10.10.2012

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Die genaue Zahl der Betroffenen schwankt zwischen 55 und rund 60 Personen, eine vollständige Opferliste wurde nie veröffentlicht. Die früheren Spitzenmanager Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel wurden strafrechtlich nicht verurteilt, einigten sich aber zivilrechtlich auf Schadensersatz.

Primärquelle

Korea Herald — Original-Berichterstattung zum Verfassungsgerichtsurteil, wörtliche Urteilsbegründung

Das Verfassungsgericht entschied einstimmig (8 von 8 Richtern): "Um die Meinungsfreiheit vorsorglich einzuschränken, muss ein klarer Effekt für das Gemeinwohl vorliegen. Nach Einführung des Systems ging die Menge illegaler Postings nicht signifikant zurück — stattdessen wichen Nutzer auf ausländische Websites aus, was zu einer Umkehr-Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Diensteanbietern führte."

The Korea Herald (südkoreanische Tageszeitung), mit direktem Gerichtszitat

23.08.2012· in Kraft

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**Das ist die exakte Original-Urteilsbegründung, verifiziert an der Primärquelle:** Das höchste südkoreanische Gericht stellte fest, dass die Klarnamenpflicht ihr erklärtes Ziel (weniger illegale/schädliche Postings) NICHT nachweisbar erreichte — stattdessen wichen Nutzer einfach auf ausländische Plattformen aus, was einheimische Anbieter gegenüber ausländischen benachteiligte. Das ist strukturell identisch mit dem bereits in F4 dokumentierten Muster (MPI-Studie, BKA-Positionspapier): Eine einschneidende Überwachungsmaßnahme ohne nachweisbare Wirksamkeit wurde gerichtlich gekippt.

Primärquelle

FTC-Bußgeld gegen Google wegen Umgehung der Safari-Cookie-Blockade

Google zahlte 2012 eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen US-Dollar an die FTC wegen Umgehung der Cookie-Blockade im Safari-Browser trotz gegenteiliger Zusicherungen. Die FTC wertete dies als Verstoß gegen eine frühere Vergleichsvereinbarung von Oktober 2011 im Google-Buzz-Fall. Die Kommission stimmte am 09.08.2012 mit 4 zu 1 Stimmen für die Einigung.

Federal Trade Commission (FTC)

09.08.2012

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Der Vergleich enthielt kein Schuldeingeständnis von Google. Wie viele Safari-Nutzer konkret betroffen waren, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor.

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LinkedIn-Passwortleck 2012

LinkedIn bestätigte am 6. Juni 2012 offiziell, dass ein Teil der zuvor auf einem russischen Hackerforum veröffentlichten Passwort-Hashes zu LinkedIn-Konten gehörte. Die rund 6,5 Millionen unsalted SHA-1-Hashes stammten aus einer Datenbank, betroffene Nutzer wurden zum Passwort-Reset aufgefordert und das Unternehmen führte danach Salting für die Passwortspeicherung ein.

LinkedIn

06.06.2012

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Wie die Angreifer Zugriff auf die Datenbank erlangten, blieb in der offiziellen Mitteilung unbeschrieben. Die tatsächliche Gesamtzahl betroffener Konten war 2012 unklar und wurde erst 2016 auf rund 117 Millionen E-Mail-Passwort-Kombinationen nach oben korrigiert.

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Flame-Spionagesoftware: 20-MB-Cyberwaffe infiziert rund 1000 Rechner im Nahen Osten

Am 28.05.2012 gab Kaspersky Lab gemeinsam mit dem iranischen CERT-Zentrum MAHER und dem CrySyS Lab der Budapest University of Technology and Economics die Entdeckung der Schadsoftware Flame bekannt. Die Untersuchung war von der Internationalen Fernmeldeunion ITU initiiert worden, nachdem die zerstörerische Malware Wiper zuvor Computer des iranischen Ölministeriums beschädigt hatte. Flame ist mit rund 20 Megabyte etwa 20-mal größer als Stuxnet und war nach Kaspersky-Angaben seit mindestens März 2010 aktiv, bevor sie entdeckt wurde. Die Schadsoftware konnte Bildschirminhalte, Tastatureingaben, Netzwerkverkehr und Audioaufnahmen aufzeichnen, Skype-Gespräche mitschneiden und infizierte Rechner per Bluetooth zu Sendern für Kontaktdaten nahegelegener Geräte machen. Nach Kaspersky-Schätzungen waren zunächst etwa 1000 Rechner betroffen, rund 65 Prozent davon im Nahen Osten und Nordafrika, mit dem größten Anteil im Iran. Zur Verbreitung nutzten die Angreifer unter anderem ein gefälschtes Microsoft-Zertifikat auf Basis einer schwachen MD5-Verschlüsselung. Die Washington Post berichtete am 19.06.2012 unter Berufung auf anonyme Quellen, die NSA, die CIA und das israelische Militär hätten Flame gemeinsam im Rahmen der Operation Olympic Games entwickelt. Kurz nach der öffentlichen Enttarnung sendeten die Kontrollserver im Juni 2012 einen Selbstlöschbefehl an die infizierten Systeme.

Kaspersky Lab

28.05.2012

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Die Urheberschaft durch NSA, CIA und Israels Militär stützt sich allein auf anonyme Quellen der Washington Post und wurde von den USA und Israel nie offiziell bestätigt. Die genaue weltweite Gesamtzahl infizierter Rechner sowie das exakte Ausmaß der abgeflossenen Daten blieben ungeklärt.

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FCC-Bußgeld gegen Google wegen Behinderung der Street-View-WLAN-Ermittlung

Die US-Kommunikationsbehörde FCC verhängte am 13.04.2012 ein Bußgeld von 25.000 US-Dollar gegen Google wegen Behinderung ihrer Ermittlung zur Sammlung von WLAN-Nutzdaten durch Street-View-Kamerafahrzeuge. Google verzögerte die Herausgabe von E-Mails und weigerte sich zunächst, beteiligte Mitarbeiter zu benennen. Die FCC verzichtete auf eine Sanktion für die eigentliche Datensammlung selbst, da sie keine einschlägige Präzedenz für unverschlüsselten WLAN-Verkehr nach dem Wiretap Act sah.

Federal Communications Commission (FCC)

13.04.2012

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Wie die Software zur Erfassung der WLAN-Payload-Daten im Detail konzipiert wurde, bleibt unklar, da der zuständige Ingenieur die Aussage verweigerte. Die FCC traf keine rechtliche Feststellung, dass die ursprüngliche Datensammlung selbst gegen US-Recht verstieß.

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Bundesverfassungsgericht etabliert Doppeltürenmodell und kippt PIN/PUK-Herausgabe nach § 113 TKG

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 24.01.2012, dass Sicherheitsbehörden Zugangssicherungscodes wie PIN und PUK nach § 113 Absatz 1 Satz 2 TKG nur abfragen dürfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung dieser Codes vorliegen. Die bestehende Fassung der Norm erklärte das Gericht insoweit für verfassungswidrig. Zugleich formulierte der Senat das sogenannte Doppeltürenmodell, wonach für Datenabruf und Datenübermittlung jeweils eigene, korrespondierende Rechtsgrundlagen nötig sind.

Bundesverfassungsgericht

24.01.2012

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Wie oft Sicherheitsbehörden vor diesem Beschluss tatsächlich PIN, PUK oder andere Zugangssicherungscodes abgefragt haben, geht aus der Entscheidung nicht hervor. Die als Reaktion geschaffene Neufassung des § 113 TKG wurde acht Jahre später in einem separaten Verfahren am 27.05.2020 ihrerseits vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, dieses spätere Urteil ist nicht Gegenstand dieser Quelle.

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US Supreme Court urteilt zu GPS-Überwachung von Fahrzeugen

Der US Supreme Court entschied am 23. Januar 2012 einstimmig im Fall United States v. Jones, dass das heimliche Anbringen eines GPS-Senders an einem Fahrzeug durch die Polizei und die anschließende Standortüberwachung eine Durchsuchung im Sinne des Vierten Verfassungszusatzes darstellen. Ermittler hatten den Sender außerhalb der im Durchsuchungsbefehl erlaubten Frist angebracht und die Fahrzeugbewegungen 28 Tage lang aufgezeichnet, was über 2000 Seiten Standortdaten ergab.

U.S. Supreme Court

23.01.2012

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Offen blieb im Mehrheitsvotum, ob auch eine rein elektronische Standortverfolgung ohne physisches Anbringen eines Geräts künftig einen Durchsuchungsbefehl erfordert. Nur die Sondervoten thematisierten Grenzen für die Dauer verdachtsunabhängiger Langzeitüberwachung, ohne dass die Mehrheit dazu eine verbindliche Regel aufstellte.

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FTC-Konsent-Order gegen Facebook wegen irreführender Datenschutzpraktiken

Die FTC gab am 29.11.2011 bekannt, sich mit Facebook auf einen Vergleich wegen acht Anklagepunkten irreführender Datenschutzpraktiken geeinigt zu haben, insbesondere im Zuge der Änderungen der Privatsphäre-Einstellungen im Dezember 2009. Die endgültige Konsent Order wurde am 10.08.2012 bestätigt. Facebook verpflichtete sich zu einer 20-jährigen Aufsichtsperiode mit zweijährlichen unabhängigen Datenschutzaudits, eine der ersten großen föderalen Datenschutz-Konsent-Orders vor dem Cambridge-Analytica-Skandal 2018.

US Federal Trade Commission

29.11.2011

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Die Vereinbarung sah keine Geldstrafe vor, sondern Verhaltensauflagen. Erst die spätere FTC-Untersuchung im Zusammenhang mit Cambridge Analytica führte 2019 zu einer Rekordstrafe von 5 Milliarden US-Dollar wegen Verstoßes gegen genau diese Order. Umstritten ist, ob die Auflagen in der Praxis wirksam durchgesetzt wurden.

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Operation Ghost Click: FBI zerschlägt DNSChanger-Botnetz

Das FBI gab am 09.11.2011 den Abschluss der zweijährigen Ermittlung Operation Ghost Click bekannt. Sechs estnische und ein russischer Staatsbürger wurden angeklagt, seit 2007 mit der Schadsoftware DNSChanger etwa vier Millionen Computer in mehr als 100 Ländern infiziert zu haben, darunter rund 500.000 in den USA. Die Malware veränderte DNS-Einstellungen und leitete Datenverkehr auf Server der Täter um, um per Klickbetrug Werbeeinnahmen zu erzielen. Die Behörden bezifferten den illegalen Gewinn auf mindestens 14 Millionen US-Dollar.

FBI / U.S. Attorney's Office SDNY

09.11.2011

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Der genaue rechtskräftige Ausgang aller Verfahren gegen die einzelnen Angeklagten ist nicht einheitlich öffentlich dokumentiert, da mehrere in Estland ansässig blieben. Der russische Mitangeklagte Andrey Taame galt als flüchtig, sein weiterer strafrechtlicher Verbleib ist nicht abschließend belegt.

Primärquelle

CCC enthüllt 2011 rechtswidrige Fernsteuerungs- und Ausspähfunktionen im deutschen Staatstrojaner

Der Chaos Computer Club veröffentlichte am 08.10.2011 unter dem Titel 0zapftis eine technische Analyse einer von deutschen Ermittlungsbehörden eingesetzten Überwachungssoftware, dem sogenannten Staatstrojaner. Dem CCC waren mehrere Programmvarianten anonym zugespielt worden, die er disassemblierte und in einem öffentlichen Report dokumentierte. Die Analyse zeigte, dass die Software weit über die vom Bundesverfassungsgericht am 27.02.2008 erlaubte reine Quellentelekommunikationsüberwachung hinausging. Nachgewiesen wurden Funktionen zum Nachladen und ferngesteuerten Ausführen beliebiger weiterer Programme, zur Anfertigung von Bildschirmfotos aus Webbrowsern samt privater Notizen und E-Mails sowie Code für den Zugriff auf Mikrofon und Kamera des infizierten Rechners. Alle untersuchten Varianten nutzten denselben fest einprogrammierten kryptografischen Schlüssel und kommunizierten mit einem Kontrollserver in den USA, wodurch auch Dritte die infizierten Computer übernehmen konnten. Recherchen ordneten die Software der hessischen Firma DigiTask zu, als öffentliche Auftraggeber wurden unter anderem das bayerische Landeskriminalamt und die Zollverwaltung genannt. Ein späteres Gerichtsurteil stellte fest, dass das bayerische LKA einen Verdächtigen monatelang ohne ausreichende Rechtsgrundlage überwacht hatte.

Chaos Computer Club (CCC)

08.10.2011

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Aus der CCC-Pressemitteilung geht nicht hervor, wie viele Personen insgesamt mit der Software überwacht wurden und auf welchem genauen Weg der CCC die Programmkopien erhielt; auch war nicht abschließend geklärt, welche weiteren Behörden außerhalb Bayerns die Software bereits eingesetzt hatten.

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Operation Payback: US-Anklage gegen Anonymous-Mitglieder wegen DDoS-Angriffen auf PayPal

Nachdem PayPal im Dezember 2010 wegen der Veröffentlichung von US-Depeschen durch WikiLeaks das Spendenkonto der Plattform gesperrt hatte, führte das Kollektiv Anonymous unter dem Namen Operation Payback DDoS-Angriffe gegen die PayPal-Server durch. Die Angriffe dauerten laut Anklage vom 6. bis 10. Dezember 2010. Am 19.07.2011 gab das US-Justizministerium die Festnahme von 14 mutmaßlichen Beteiligten sowie mehr als 35 Durchsuchungen bekannt, begleitet von weiteren Festnahmen in Großbritannien und den Niederlanden.

U.S. Department of Justice, Office of Public Affairs

19.07.2011

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Die Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf die Anklage im Zusammenhang mit PayPal. Angriffe gegen Visa, Mastercard und weitere Zahlungsdienstleister sind hier nicht mit einer Anklage belegt. Eine Anklage stellt rechtlich nur eine Vorwurfserhebung dar, es gilt die Unschuldsvermutung. Der individuelle Tatbeitrag der Beschuldigten wird nicht beziffert.

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