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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Google Buzz: FTC wirft Google täuschende Datenschutzpraxis vor

Die FTC erhob am 30.03.2011 Anklage gegen Google wegen täuschender Datenschutzpraktiken beim Start von Google Buzz im Februar 2010. Google hatte Gmail-Nutzer ohne ausreichende Zustimmung automatisch eingeschrieben und deren häufigste E-Mail-Kontakte öffentlich sichtbar gemacht. Google einigte sich mit der FTC auf ein umfassendes Datenschutzprogramm mit unabhängigen Audits für 20 Jahre, die endgültige Genehmigung erfolgte am 24.10.2011.

Federal Trade Commission (FTC)

30.03.2011

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Nicht Teil dieses Vergleichs ist eine Geldstrafe, anders als später der Safari-Fall 2012 mit 22,5 Millionen US-Dollar. Wie viele Nutzer konkret betroffen waren, ist in der FTC-Mitteilung nicht genannt.

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CCC deckt PIN-Abfangrisiko bei eID-Funktion des neuen Personalausweises auf

Sicherheitsforscher des CCC demonstrierten 2010, dass Angreifer per Schadsoftware auf dem PC die PIN-Eingabe am einfachen Basis-Lesegerät des neuen Personalausweises abfangen konnten, da dieses keine eigene Tastatur besitzt. Mit der abgefangenen PIN ließ sich der Ausweis fernsteuern und missbrauchen, solange er im Lesegerät verblieb. Das BSI bestätigte öffentlich die grundsätzliche technische Möglichkeit eines solchen Angriffs.

Chaos Computer Club (CCC), Sicherheitsforscher Max Moser und Thorsten Schröder

22.09.2010

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Offen blieb, wie realistisch der Angriff für durchschnittliche Kriminelle in der breiten Praxis war und wie viele Personen tatsächlich betroffen waren. Laut BSI blieben die eigentlichen persönlichen Daten verschlüsselt und für Angreifer nicht direkt einsehbar. Eine dokumentierte offizielle Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zur Kritik des CCC liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor.

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BVerfG erklärt Vorratsdatenspeicherung nach Rekord-Verfassungsbeschwerde mit 34.939 Klägern für nichtig

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 02.03.2010 mit Urteil des Ersten Senats die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in den §§ 113a und 113b Telekommunikationsgesetz sowie § 100g Strafprozessordnung für nichtig. Die Vorschriften waren durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21.12.2007 eingeführt worden und setzten die EU-Richtlinie 2006/24/EG um. Sie verpflichteten Telekommunikationsanbieter, sämtliche Verkehrsdaten aus Telefonie, Fax, SMS, E-Mail und Internetnutzung sechs Monate lang anlasslos zu speichern. Gegen das Gesetz hatten 34.939 Bürgerinnen und Bürger eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung koordinierte Sammelverfassungsbeschwerde eingereicht, die größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Gericht sah in der anlasslosen Speicherung praktisch aller Verkehrsdaten einen besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz, da sich daraus aussagekräftige Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen ließen. Als Mängel benannte der Senat unzureichende Datensicherheit, eine zu weite Zweckbindung, fehlende Transparenzpflichten und unzureichenden Rechtsschutz. Das Gericht ordnete die unverzügliche Löschung aller bereits gespeicherten Daten an.

Bundesverfassungsgericht

02.03.2010

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Aus der Pressemitteilung selbst nicht belegt sind konkrete Auswirkungen des Urteils auf laufende Ermittlungsverfahren sowie die weitere gesetzgeberische Entwicklung nach 2010, etwa spätere Neuregelungen oder die EuGH-Entscheidung von 2014 zur zugrunde liegenden EU-Richtlinie.

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Operation Aurora: Chinesische Hacker greifen Google und mindestens 20 Konzerne an

Zwischen Juni und Dezember 2009 griff eine aus China stammende Hackergruppe die Computernetzwerke von Google sowie mindestens 20 weiteren US-Unternehmen an, darunter Adobe Systems, Juniper Networks, Yahoo, Symantec, Northrop Grumman und Dow Chemical. Google entdeckte den Einbruch Mitte Dezember 2009 und veröffentlichte am 12.01.2010 im Official Google Blog den Beitrag A new approach to China, in dem der Angriff erstmals öffentlich gemacht wurde. Die Angreifer nutzten eine zuvor unbekannte Sicherheitslücke im Internet Explorer aus und verbreiteten den Schadcode über gezielte Phishing-E-Mails. Die Sicherheitsfirma McAfee gab den Angriffen den Namen Operation Aurora. Bei Google gelangten die Angreifer an Teile des Quellcodes sowie an Informationen zu gerichtlich angeordneten Überwachungen von Gmail-Konten und erhielten eingeschränkten Zugriff auf zwei Gmail-Konten chinesischer Menschenrechtsaktivisten. Google kündigte an, die Zensur der Suchergebnisse auf Google.cn zu beenden, und leitete im März 2010 die chinesische Suchseite auf die unzensierte Version in Hongkong um. Insgesamt sollen über 30 Organisationen betroffen gewesen sein.

Google Inc. (Official Google Blog)

12.01.2010

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Die genaue Gesamtzahl der betroffenen Unternehmen wird in verschiedenen Quellen uneinheitlich zwischen 20 und über 30 angegeben, und eine gerichtsfeste, offizielle Zuordnung der Angriffe zu einer bestimmten chinesischen Behörde ist bis heute nicht öffentlich bestätigt.

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SEC-Klage gegen Allen Stanford wegen milliardenschwerem Anlagebetrug über Antigua-Offshore-Bank

Die SEC erhob am 17.02.2009 Klage gegen Robert Allen Stanford und seine Stanford International Bank auf Antigua wegen eines Betrugs im Umfang von rund 8 Milliarden US-Dollar über fiktiv verzinste Einlagenzertifikate. Ein US-Gericht bestellte einen Zwangsverwalter. Stanford wurde 2012 in 13 von 14 Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu 110 Jahren Haft verurteilt.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

17.02.2009

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Die genaue Schadenshöhe für 18.000 bis 30.000 Anleger schwankt zwischen 5,5 und 8 Milliarden Dollar. Wie stark Antiguas Bankenaufsicht verstrickt war, insbesondere im Fall des 2009 getöteten Aufsichtschefs Leroy King, blieb lange offen.

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Bernard Madoffs Milliarden-Ponzi-Schema aufgedeckt

Die SEC erhob am 11.12.2008 Klage gegen Bernard L. Madoff wegen Wertpapierbetrugs. Madoff hatte eingeräumt, sein Geschäft sei im Kern ein Ponzi-Schema, mit einem geschätzten Schaden von mindestens 50 Milliarden US-Dollar. Die gefälschten Kontoauszüge wiesen Guthaben von rund 65 Milliarden US-Dollar aus. Madoff bekannte sich am 12.03.2009 schuldig und wurde am 29.06.2009 zu 150 Jahren Haft verurteilt.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

11.12.2008

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Wie lange das Schema exakt lief, ist nicht abschließend geklärt, Schätzungen reichen von den 1970er bis in die frühen 1990er Jahre. Der tatsächliche Nettoverlust der Anleger lag laut Insolvenzverwalter deutlich niedriger bei geschätzt 17 bis 20 Milliarden US-Dollar eingezahltem Kapital.

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SEC klagt Bernard Madoff wegen milliardenschweren Ponzi-Systems an

Am 11.12.2008 klagte die SEC Bernard L. Madoff wegen Wertpapierbetrugs an. Madoff hatte gegenüber Mitarbeitern eingeräumt, sein Vermögensverwaltungsgeschäft sei im Kern ein Ponzi-System. Die SEC bezifferte den mutmaßlichen Schaden auf rund 50 Milliarden US-Dollar. Am 18.12.2008 fror ein Gericht Madoffs Vermögen ein. Madoff bekannte sich im März 2009 in elf Anklagepunkten schuldig und wurde zu 150 Jahren Haft verurteilt.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

11.12.2008

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Die oft zitierte Zahl von 65 Milliarden Dollar bezieht sich auf fiktive Kontostände, der tatsächliche Nettoverlust der Anleger liegt nach Treuhänder-Schätzung bei 17 bis 20 Milliarden Dollar. Umstritten blieb, wie weit die SEC trotz Warnungen des Analysten Harry Markopolos bereits ab 1999 versagte.

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EGMR-Urteil S. and Marper gegen Vereinigtes Königreich

Die Große Kammer des EGMR entschied am 04.12.2008, dass die zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung von Fingerabdrücken, Zellproben und DNA-Profilen nicht verurteilter Personen gegen Artikel 8 EMRK verstößt. Kläger waren ein freigesprochener Jugendlicher und Michael Marper, gegen den ein Verfahren eingestellt worden war. Die South Yorkshire Police hatte ihre Daten trotz fehlender Verurteilung unbegrenzt gespeichert. Das Gericht urteilte einstimmig, die pauschale Speicherungspraxis sei unverhältnismäßig.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

04.12.2008

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Der EGMR sprach keine finanzielle Entschädigung zu, die Feststellung der Konventionsverletzung selbst galt als ausreichende Genugtuung. Wie schnell das Vereinigte Königreich das Urteil praktisch umsetzte, bleibt offen.

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Illinois Biometric Information Privacy Act (BIPA)

Der Illinois Biometric Information Privacy Act wurde vom Repräsentantenhaus mit 113 zu 0 und vom Senat mit 42 zu 0 Stimmen verabschiedet. Gouverneur Rod Blagojevich unterzeichnete das Gesetz am 03.10.2008. Es war das erste US-Bundesstaatsgesetz, das private Unternehmen zu schriftlicher Zustimmung vor Erhebung biometrischer Identifikatoren verpflichtet und gewährt Betroffenen ein privates Klagerecht mit Schadenersatz von 1000 bis 5000 US-Dollar je Verstoß.

Illinois General Assembly

03.10.2008

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Die genaue Zahl und das Gesamtvolumen der seit 2008 auf BIPA gestützten Sammelklagen ist nicht zentral erfasst. Das Gesetz gilt ausdrücklich nur für private Unternehmen, nicht für staatliche Behörden.

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Lidl-Überwachungsskandal 2008: Bußgeld von 1,46 Millionen Euro für heimliche Mitarbeiterüberwachung

Im März 2008 deckte das Magazin Stern auf, dass Lidl Mitarbeiter in zahlreichen Filialen mit versteckten Kameras und beauftragten Detekteien überwachen ließ. Dokumentiert wurden Toilettengänge, vermutete Schwangerschaften und die private und gesundheitliche Situation von Beschäftigten. Zwölf Datenschutzbehörden ermittelten gemeinsam gegen 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften und stellten bei 30 davon rechtswidrige Überwachung fest. Am 11.09.2008 verhängten die Behörden ein Gesamtbußgeld von 1.462.000 Euro, das bis dahin höchste in Deutschland verhängte Datenschutzbußgeld.

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen)

11.09.2008

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Wie viele Beschäftigte tatsächlich betroffen waren, ist nicht genau beziffert. Die einzelnen Bußgelder gegen die 35 Vertriebsgesellschaften reichten Presseberichten zufolge von 10.000 bis über 300.000 Euro, ohne vollständig übereinstimmende Einzelsummen. Lidl bestritt öffentlich gezielte Ausspähung und erklärte, Kameras seien vorrangig zur Diebstahlbekämpfung eingesetzt worden.

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US-Gendiskriminierungsgesetz GINA schützt bei Kranken- und Arbeitsversicherung, lässt Lebens- und Pflegeversicherung ungeregelt

Der US-amerikanische Genetic Information Nondiscrimination Act (GINA) von 2008 schützt Bürger vor Diskriminierung aufgrund genetischer Informationen bei der Krankenversicherung (Titel I) und im Arbeitsverhältnis (Titel II). Eine zentrale Gesetzeslücke besteht jedoch bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen: GINA deckt diese Versicherungsarten ausdrücklich nicht ab, sodass Lebensversicherer genetische, persönliche oder familiäre Gesundheitsinformationen weiterhin zur Entscheidung über Versicherungsschutz oder Prämienhöhe heranziehen dürfen. Einige US-Bundesstaaten haben eigene, über GINA hinausgehende Gesetze erlassen, die genetische Diskriminierung auch bei diesen 'anderen Versicherungen' verbieten; auf Bundesebene bleibt diese Lücke jedoch bestehen.

American Society of Human Genetics (ASHG)

21.05.2008

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Die Regelungslücke betrifft ausschließlich US-Recht; eine Übertragbarkeit der Situation auf Deutschland oder die EU wird in dieser Quelle nicht behauptet.

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Netflix-Prize-Studie 2008: Anonymisierte Filmbewertungen von 500.000 Nutzern durch IMDb-Abgleich re-identifiziert

Die 2008 auf dem IEEE Symposium on Security and Privacy veröffentlichte Studie 'Robust De-anonymization of Large Datasets' von Arvind Narayanan und Vitaly Shmatikov zeigte, dass sich der als anonymisiert veröffentlichte Netflix-Prize-Datensatz mit Filmbewertungen von 500.000 Abonnenten mit vergleichsweise wenig Hintergrundwissen über eine Person re-identifizieren lässt. Die Forscher verknüpften den Datensatz mit öffentlich verfügbaren Bewertungen auf der Internet Movie Database (IMDb) und konnten dadurch zahlreiche Netflix-Nutzer eindeutig identifizieren, obwohl im Ausgangsdatensatz keine Namen enthalten waren. Nach Veröffentlichung der Studie sagte Netflix seinen zweiten geplanten Prize-Wettbewerb ab.

Arvind Narayanan / Vitaly Shmatikov (University of Texas at Austin)

01.02.2008

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Die Studie demonstriert eine methodische Schwachstelle der Anonymisierung, keinen dokumentierten Missbrauchsfall gegen konkrete re-identifizierte Personen.

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