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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Société Générale: Jérôme Kerviels Handelsverlust 2008

Der Händler Jérôme Kerviel baute bei der Société Générale unautorisierte Positionen von rund 50 Milliarden Euro auf, obwohl sein Limit bei 125 Millionen Euro lag, und verschleierte sie durch fiktive Gegengeschäfte. Beim Auflösen der Positionen im Januar 2008 entstand ein Verlust von 4,9 Milliarden Euro. Der Cour de Cassation bestätigte 2014 seine Verurteilung.

Société Générale

24.01.2008

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Ob Vorgesetzte oder Kontrollabteilungen von den Positionen wussten, ist nicht abschließend geklärt. Ein Gericht reduzierte 2016 den von Kerviel geforderten Schadensersatz auf rund 1 Million Euro wegen Mitschuld der Bank.

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EGMR-Entscheidung Weber und Saravia gegen Deutschland zur strategischen Fernmeldeüberwachung

Der EGMR erklärte am 29.06.2006 die Beschwerde der Journalistin Gabriele Weber und des Uruguayers Cesar Richard Saravia gegen Deutschland für unzulässig. Die Beschwerde richtete sich gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung des BND nach dem G10-Gesetz. Der Gerichtshof stellte fest, dass die deutschen Regelungen ausreichende gesetzliche Schutzmechanismen enthalten, unter anderem durch die Kontrolle der G10-Kommission, und mit Artikel 8 EMRK vereinbar sind.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

29.06.2006

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Es handelt sich um eine Unzulässigkeitsentscheidung ohne Feststellung einer Konventionsverletzung, keine Verurteilung Deutschlands. Ob und in welchem Umfang die Kommunikation der Beschwerdeführer tatsächlich erfasst wurde, ist nicht dokumentiert.

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Rasterfahndung-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 4. April 2006 (1 BvR 518/02), dass die nach dem 11. September 2001 bundesweit angeordnete präventive Rasterfahndung gegen mutmaßliche Schläfer teilweise verfassungswidrig war. Eine solche Rasterfahndung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und ist nur zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter vorliegt. Eine bloß allgemeine, durch die Anschläge vom 11. September ausgelöste Bedrohungslage genügt dafür nicht.

Bundesverfassungsgericht, Erster Senat

04.04.2006

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Offen bleibt in der Entscheidung, ob und wie konkret eine Gefahr im Einzelfall künftig belegt werden muss, damit eine Rasterfahndung rechtmäßig angeordnet werden kann. Nicht dokumentiert ist, wie viele der zuvor bundesweit erfassten rund 32.000 bis 40.000 Personendatensätze aus der Rasterfahndung 2001/2002 nach dem Urteil tatsächlich gelöscht wurden.

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CardSystems-Datenleck 2005: SQL-Injection und FTC-Verfahren gegen Kartendaten-Prozessor

Der US-Zahlungsdienstleister CardSystems Solutions entdeckte im Mai 2005 einen Einbruch, bei dem Angreifer per SQL-Injection Schadcode in eine webbasierte Anwendung einschleusten, der alle vier Tage Kreditkartendaten sammelte und per FTP versandte. Bis zu 40 Millionen Karten von Visa, Mastercard und weiteren Anbietern waren betroffen, Visa und American Express beendeten die Zusammenarbeit mit CardSystems. Am 23.02.2006 einigte sich die FTC mit CardSystems auf ein Verfahren wegen unzureichender Datensicherheit mit unabhängigen Audits über 20 Jahre, ohne Geldbuße.

US Federal Trade Commission (FTC)

23.02.2006

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Wer konkret hinter dem Angriff auf CardSystems steckte, ist öffentlich nicht dokumentiert. Die genaue Zahl der tatsächlich exportierten und missbrauchten Datensätze bleibt unklar, öffentlich kursiert vor allem die Obergrenze von rund 40 Millionen gespeicherten Kartendatensätzen.

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NSA-Abhörraum Room 641A bei AT&T

Der AT&T-Techniker Mark Klein deckte 2006 auf, dass die NSA in einem geheimen Raum namens 641A in der AT&T-Vermittlungsstelle in San Francisco per Glasfaser-Beam-Splittern und einem Narus-Gerät den gesamten Internet-Backbone-Verkehr kopieren ließ, seit 2003 in Betrieb. Die von Klein vorgelegten internen AT&T-Dokumente bildeten die Grundlage der Klage Hepting v. AT&T, die die EFF am 31. Januar 2006 einreichte. Ein Bundesrichter wies im Juli 2006 den Antrag der Regierung ab, die Klage per Staatsgeheimnis-Privileg abzuweisen.

Electronic Frontier Foundation (EFF)

31.01.2006

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Offen blieb, wie viele weitere solcher Räume es bei anderen Telekommunikationsanbietern landesweit gab, da sich die Regierung durchgehend auf das Staatsgeheimnis-Privileg berief. Zu einer inhaltlichen gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit kam es nie: Der Kongress gewährte den Telekomfirmen 2008 rückwirkende Immunität, Hepting v. AT&T wurde 2011 abgewiesen.

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SEC-Klage deckt Bilanzfälschung bei Parmalat auf

Die SEC verklagte Parmalat Finanziaria am 30.12.2003 wegen Wertpapierbetrugs. Der italienische Lebensmittelkonzern bot von August bis November 2003 US-Investoren Anleihen im Volumen von 100 Millionen Dollar an und stellte dabei Vermögenswerte falsch dar. Parmalat räumte am 19.12.2003 ein, dass Vermögenswerte im Jahresabschluss 2002 um mindestens 3,95 Milliarden Euro zu hoch ausgewiesen waren, unter anderem durch ein angeblich bei der Bank of America gehaltenes, tatsächlich nicht existierendes Guthaben der Cayman-Tochter Bonlat.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

30.12.2003

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Die häufig zitierte Zahl von rund 14 Milliarden Euro Bilanzloch stammt aus späteren Ermittlerberichten, nicht aus dieser SEC-Klage selbst. Die strafrechtlichen Konsequenzen für Calisto Tanzi und weitere Verantwortliche in Italien sind nicht Gegenstand dieser Quelle.

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Tor-Ursprung: US-Marineforschung 1995 mündet 2002 in Open-Source-Netzwerk

Das Konzept des Onion Routing wurde ab 1995 von den Forschern Paul Syverson, Michael Reed und David Goldschlag am US Naval Research Laboratory (NRL) in Washington D.C. entwickelt, zunächst finanziert vom Office of Naval Research und ab 1997 zusätzlich von der Forschungsagentur DARPA. Ziel war der Schutz der Kommunikation von US-Geheimdienstmitarbeitern und Militärpersonal vor Verkehrsanalyse im Internet. In den frühen 2000er Jahren stießen die MIT-Absolventen Roger Dingledine und Nick Mathewson zum NRL-Projekt hinzu und entwickelten den Code zum heutigen Tor-Netzwerk weiter. Am 20.09.2002 wurde eine erste Alpha-Version veröffentlicht, im Oktober 2002 erfolgte das initiale Deployment mit Freigabe des Quellcodes unter einer freien Open-Source-Lizenz. Ende 2003 bestand das Netzwerk aus rund einem Dutzend freiwillig betriebenen Relay-Knoten. Ende 2004 reduzierte die US-Navy den Großteil ihrer Tor-Finanzierung, woraufhin die Electronic Frontier Foundation Dingledine und Mathewson von November 2004 bis Oktober 2005 mit 180.000 US-Dollar finanzierte. Im Jahr 2006 wurde The Tor Project Inc. als eigenständige gemeinnützige Organisation in den USA gegründet.

The Tor Project

20.09.2002

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Aus dieser Quelle nicht im Detail belegt sind die genauen internen Gründe der US-Navy für die Kürzung der Finanzierung Ende 2004 sowie das exakte Ausmaß einer bis heute fortbestehenden indirekten Finanzierung von Tor durch US-Regierungsstellen.

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WorldCom-Bilanzskandal: SEC-Klage wegen 3,8-Milliarden-Dollar-Betrugs

Die SEC verklagte WorldCom am 26.06.2002 wegen Bilanzbetrugs von mehr als 3,8 Milliarden US-Dollar. WorldCom hatte laufende Betriebskosten fälschlich als Investitionen aktiviert, um Gewinne vorzutäuschen. Spätere Nachprüfungen erhöhten die Gesamtsumme auf rund 11 Milliarden US-Dollar. Am 21.07.2002 meldete WorldCom Insolvenz an, damals die größte Unternehmensinsolvenz der US-Geschichte.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

27.06.2002

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Die zitierte SEC-Klage dokumentiert nur die zu diesem Zeitpunkt bekannten 3,8 Milliarden US-Dollar. Die spätere Verurteilung von Ex-CEO Bernard Ebbers zu 25 Jahren Haft 2005 erfolgte in einem separaten, späteren Verfahren.

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Enron-Bilanzskandal und Verurteilung von Arthur Andersen

Am 15.06.2002 sprach eine Jury in Houston die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen der Behinderung der Justiz schuldig, weil Mitarbeiter im Herbst 2001 systematisch Dokumente zur Enron-Prüfung vernichtet hatten. Enron hatte durch Zweckgesellschaften Verluste außerhalb der Bilanz verborgen und meldete am 02.12.2001 Insolvenz an, damals die größte Unternehmensinsolvenz der US-Geschichte. Infolge der Verurteilung durfte Andersen ab dem 31.08.2002 nicht mehr vor der SEC praktizieren und stellte den Geschäftsbetrieb ein, rund 85.000 Arbeitsplätze weltweit waren betroffen.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

15.06.2002

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Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil gegen Arthur Andersen 2005 wegen fehlerhafter Jury-Anweisungen wieder auf, ohne dass es zu einer erneuten Verfolgung kam, da die Firma bereits nicht mehr existierte. Unklar bleibt, in welchem Umfang einzelne Andersen-Partner außerhalb von Houston von der Aktenvernichtung wussten.

Primärquelle

Enron-Bilanzskandal: SEC-Pflichtmitteilung zu den Zweckgesellschaften

Enron Corp. teilte der SEC am 08.11.2001 mit, dass die Jahresabschlüsse für 1997 bis 2000 falsch waren und korrigiert werden müssen. Grund war die fehlerhafte Nichtkonsolidierung der Zweckgesellschaften Chewco Investments, JEDI und einer LJM1-Tochtergesellschaft, die vom Finanzvorstand Andrew Fastow mitgegründet wurden. Durch die Korrektur sank das Eigenkapital um 1,2 Milliarden US-Dollar. Enron meldete am 02.12.2001 Insolvenz an, damals die größte Unternehmenspleite der US-Geschichte.

Enron Corp. (SEC-Pflichtmitteilung)

08.11.2001

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Das Dokument ist Enrons eigene Pflichtmitteilung, kein Gerichtsurteil. Die vollständige Aufarbeitung der Zweckgesellschaften erfolgte erst in späteren Straf- und Zivilverfahren gegen Kenneth Lay, Jeffrey Skilling und Andrew Fastow.

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US Supreme Court erklärt Wärmebildüberwachung von Wohnhäusern ohne Durchsuchungsbefehl für verfassungswidrig

Der US Supreme Court entschied am 11. Juni 2001 mit 5 zu 4 Stimmen im Fall Kyllo gegen USA, dass der Einsatz einer Wärmebildkamera durch Bundesagenten am Wohnhaus eines Verdächtigen ohne Durchsuchungsbefehl eine unzulässige Durchsuchung im Sinne des vierten Verfassungszusatzes darstellte. Das Wärmebild diente als Grundlage für einen späteren Durchsuchungsbefehl, bei dem eine Marihuana-Plantage im Haus gefunden wurde. Die Mehrheitsmeinung stellte den Grundsatz auf, dass der Einsatz nicht allgemein verbreiteter Technologie zur Erfassung von Details eines Privathauses einen Durchsuchungsbefehl erfordert.

US Supreme Court

11.06.2001

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Nicht Gegenstand des Urteils war, ob die Polizei auch ohne die Wärmebilddaten ausreichenden Tatverdacht gehabt hätte. Offen blieb zudem, wie der Maßstab der nicht allgemein verbreiteten Technologie bei künftigen technischen Entwicklungen anzuwenden ist.

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PGP 1991: Dreijährige US-Ermittlung gegen Phil Zimmermann wegen Waffenexports

Der US-amerikanische Programmierer Philip R. Zimmermann veröffentlichte am 05.06.1991 die Verschlüsselungssoftware PGP (Pretty Good Privacy) kostenlos im Usenet, von wo sie sich weltweit über das Internet verbreitete. Da starke Kryptografie in den USA damals nach dem Arms Export Control Act als Rüstungsgut auf der United States Munitions List galt, leitete der U.S. Customs Service im Februar 1993 strafrechtliche Ermittlungen gegen Zimmermann ein. Eine Grand Jury im Bezirk Nordkalifornien prüfte, ob die weltweite Verfügbarkeit von PGP über das Internet einen nicht genehmigten Waffenexport darstellte. Bei einer Verurteilung drohten Zimmermann bis zu fünf Jahre Haft sowie Geldstrafen von bis zu einer Million US-Dollar. Die Ermittlungen dauerten rund drei Jahre und führten nie zu einer Anklage. Am 11.01.1996 teilte Assistant U.S. Attorney William Keane mit, dass die Staatsanwaltschaft auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichte. Zimmermann veröffentlichte diese Mitteilung am 12.01.1996 auf seiner Webseite. Die Behörden gaben keine öffentliche Begründung für die Einstellung der Ermittlungen ab. Der Fall gilt als eines der zentralen Ereignisse der sogenannten Kryptokriege der 1990er Jahre in den USA.

Philip Zimmermann (offizielle Webseite, Wiedergabe der US-Behördenmitteilung)

05.06.1991

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Aus dieser Quelle nicht belegt sind die internen Erwägungen der Staatsanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens sowie ob parallel auch gegen andere an der Verbreitung von PGP beteiligte Personen ermittelt wurde.

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