Die CNIL verhängte am 27.12.2023 ein Bußgeld von 32 Millionen Euro gegen Amazon France Logistique wegen übermäßig intrusiver Überwachung der Lagerbeschäftigten: Handscanner erfassten sekundengenau Leerlaufzeiten und zu schnelle Scanvorgänge, dazu kamen mangelhafte Informationspflichten. Der Conseil d'État reduzierte das Bußgeld am 23.12.2025 auf 15 Millionen Euro: Die Scanner-Leistungsindikatoren selbst erklärte das Gericht für rechtmäßig, bestätigte aber Verstöße gegen Datenminimierung durch 31-tägige Speicherung sowie Informations- und Sicherheitsmängel.
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Amazon wies die CNIL-Feststellungen teilweise als sachlich falsch zurück, eine unabhängige Prüfung liegt nicht vor. Der Fall betrifft ausschließlich französische Amazon-Logistikzentren, ob identische Systeme in deutschen Lagern eingesetzt werden, ist nicht Teil dieser Entscheidung.