Die BaFin verhängte am 15.12.2025 gegen die N26 Bank SE zusätzliche Eigenmittelanforderungen und Geschäftsbeschränkungen und bestellte einen Sonderbeauftragten. Grundlage waren eine Sonderprüfung, die eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie Mängel im Risiko- und Beschwerdemanagement offenlegte. Der Bank ist Neugeschäft mit Hypothekenkrediten in den Niederlanden untersagt. Bereits im März 2025 hatte die BaFin ein Bußgeld von 15.000 Euro verhängt.
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Die genaue Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderung wird nicht genannt. Es ist bereits der zweite Sonderbeauftragte seit 2021, warum frühere Maßnahmen nicht ausreichend wirkten, ist nicht öffentlich bewertet.