PrimärquelleEuGH-Urteil C-634/21 — Schufa-Scoring als Profiling im Sinne der DSGVO
Die DSGVO widerspricht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Kreditauskunfteien: "Scoring" sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, und die verlängerte Aufbewahrung von Informationen über eine erteilte Restschuldbefreiung verstoße gegen die DSGVO. Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, stellt Profiling im Sinne der DSGVO dar.
Gerichtshof der Europäischen Union (offizielle Pressemitteilung)
07.12.2023· in Kraft
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**Zentrale rechtliche Grundlage für C6:** Der EuGH hat unmissverständlich klargestellt, dass die Schufa-Bonitätsbewertung als "Profiling" gilt — mit allen daraus folgenden strengeren DSGVO-Anforderungen. Das ist der rechtliche Auslöser für die gesamte nachfolgende Transparenz-Reform der Schufa (siehe unten). Wichtig: Es ging in dem Verfahren ursprünglich um eine Klage GEGEN die zuständige hessische Datenschutzbehörde, die zunächst nicht gegen die Schufa vorgehen wollte — ein Muster amtlicher Zurückhaltung, das der Datenbank bereits aus D5 (PimEyes/Hamburg) bekannt ist.


