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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Primärquelle

Danske Bank: Rückzug aus Litauen und Lettland ohne separate Bußgelder

Am 19.02.2019 kündigte Danske Bank an, ihre verbliebenen Geschäftsaktivitäten in Lettland, Litauen und Russland vollständig einzustellen. Anders als bei der estnischen Filiale, die wegen verdächtiger Transaktionen im Zeitraum 2007 bis 2015 in Höhe von rund 200 Milliarden Euro zur Schließung gezwungen wurde, begründete Danske Bank den Rückzug aus Lettland und Litauen als eigene strategische Entscheidung. Bereits 2015 hatte die Bank das Privatkundengeschäft in Litauen und Lettland an Swedbank verkauft. Die litauische Zentralbank erklärte, mit dänischen Behörden zu kooperieren, ohne dass ein eigenes Bußgeld gegen Danske Bank in Litauen bekannt wurde.

Danske Bank A/S / Bank of Lithuania

19.02.2019

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Nicht belegt ist, dass die lettische oder litauische Finanzaufsicht ein eigenständiges Bußgeld speziell für die Filialen in Riga oder Vilnius verhängt haben, wie es für Estland dokumentiert ist. Es bleibt unklar, ob und in welchem Umfang die 2 Milliarden US-Dollar schwere Gesamteinigung von Danske Bank aus dem Jahr 2022 auch Sachverhalte aus Lettland oder Litauen mit abdeckte.

Behörde/Institution

DCMS-Abschlussbericht zu Desinformation und Cambridge Analytica

Der DCMS-Ausschuss des britischen Unterhauses veröffentlichte am 18.02.2019 nach 18-monatiger Untersuchung mit 170 schriftlichen Stellungnahmen und 73 Zeugenbefragungen seinen Abschlussbericht zu Desinformation und Fake News. Der Bericht bezeichnete Facebook als digitale Gangster und warf dem Konzern vor, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht wissentlich verletzt zu haben. Laut Ausschuss wussten mehrere hochrangige Facebook-Manager bereits 2015 vom Datenabfluss an Cambridge Analytica, ohne dies angemessen zu eskalieren. Zu den Kernempfehlungen zählten eine unabhängige Regulierungsbehörde mit Bußgeldbefugnissen und eine Reform des Wahlrechts.

UK House of Commons, Digital, Culture, Media and Sport (DCMS) Committee

18.02.2019

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Dass Cambridge Analytica tatsächlich operativ am Brexit-Referendum mitgewirkt hat, ist nicht belegt, der Ausschuss fand dazu keine belastbaren Beweise. Der Bericht ist ein politisches Ausschussdokument mit Empfehlungscharakter, kein Gerichtsurteil. Die geforderte unabhängige Regulierungsbehörde wurde von der britischen Regierung nicht in der vorgeschlagenen Form umgesetzt. Die Zahl von rund 87 Millionen betroffenen Facebook-Nutzern stammt nicht aus diesem Bericht, sondern aus separaten ICO- und FTC-Untersuchungen.

Primärquelle

Wirecard-Skandal: BaFin-Leerverkaufsverbot und Strafanzeigen gegen Financial-Times-Reporter

Am 18.02.2019 erließ die BaFin ein Verbot von Netto-Leerverkaufspositionen in Wirecard-Aktien bis zum 18.04.2019. Die Maßnahme folgte auf Financial-Times-Berichte vom 30.01.2019 über mögliche Bilanzmanipulationen bei einer Wirecard-Tochter in Singapur. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte zudem wegen Marktmanipulation gegen die FT-Journalisten und gegen Leerverkaufshändler. Sechzehn Monate später meldete Wirecard Insolvenz an, nachdem 1,9 Milliarden Euro auf angeblichen Treuhandkonten auf den Philippinen nicht auffindbar waren.

BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

18.02.2019

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Die gegen die FT-Journalisten eingeleiteten Ermittlungen wurden später eingestellt, ohne dass eine Straftat nachgewiesen wurde. Umstritten und Gegenstand eines späteren Bundestags-Untersuchungsausschusses blieb, ob die BaFin durch Verbot und Anzeigen berechtigte Kritik unterdrückte. Feste Schadensersatzsummen gegenüber der BaFin wurden von deutschen Gerichten in mehreren Verfahren abgelehnt.

Journalismus

Wirecard-Singapur-Bürorazzia und die Rolle von Edo Kurniawan bei der Bilanzfälschung

Am 08.02.2019 durchsuchte die Singapurer Polizei Büros von Wirecard-Entitäten, einen Tag nachdem die Financial Times über ein Round-Tripping-Schema berichtet hatte, bei dem Bargeld zwischen asiatischen Tochtergesellschaften verschoben wurde, um Bilanzen aufzublähen. Edo Kurniawan soll laut interner Präsentation Project Tiger Summary Anweisungen zu verdächtigen Transaktionen im Umfang von 37 Millionen Euro gegeben haben. Kurniawan verließ das Unternehmen am 01.04.2019 und gilt seither als flüchtig mit Interpol Red Notice. Im Juni 2023 wurden zwei Mitverdächtige in Singapur zu 21 beziehungsweise 10 Monaten Haft verurteilt.

CNBC

12.02.2019

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Nicht belegt ist der Aufenthaltsort von Edo Kurniawan seit seiner Flucht. Die Höhe des veruntreuten Betrags wird unterschiedlich beziffert, teils 37 Millionen Euro, teils im Kontext der insgesamt fehlenden 1,9 Milliarden Euro auf den Philippinen. Kurniawans eigene strafrechtliche Verantwortung wurde bislang nicht gerichtlich festgestellt.

Organisation/NGO

Bundeskartellamt untersagt Facebook Zusammenführung von Nutzerdaten aus Instagram, WhatsApp und Drittseiten

Das Bundeskartellamt untersagte Facebook mit Beschluss vom 06.02.2019, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne gesonderte freiwillige Einwilligung der Nutzenden zusammenzuführen. Betroffen war die Verknüpfung von Daten aus den konzerneigenen Diensten Facebook, Instagram und WhatsApp sowie von Daten, die auf Drittanbieter-Websites außerhalb von Facebook erhoben wurden, etwa über Like-Buttons. Bis zur Entscheidung war die Nutzung des Facebook-Kontos an die Zustimmung zu dieser weitreichenden Datensammlung gekoppelt; eine echte Wahlmöglichkeit hatten Nutzende nicht. Das Amt stützte die Entscheidung auf den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, gestützt auf einen Marktanteil von Facebook beim sozialen Netzwerk in Deutschland von rund 95 Prozent bezogen auf tägliche Nutzerzahlen. Facebook erhielt Umsetzungsfristen von vier bis zwölf Monaten und legte gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein, das die Vollziehung zunächst per Eilentscheidung aussetzte, bevor der Bundesgerichtshof 2020 die kartellrechtliche Einschätzung des Bundeskartellamts vorläufig bestätigte.

Bundeskartellamt

06.02.2019

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Aus dieser Quelle nicht belegt sind der genaue Ausgang und Abschluss des jahrelangen gerichtlichen Rechtsstreits in allen Details sowie der exakte technische Umsetzungsstand der Datentrennung bei Meta zum jeweiligen Zeitpunkt.

Journalismus

Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen teilweise verfassungswidrig (1 BvR 142/15)

BVerfG: bereits automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung ist Grundrechtseingriff auch bei Nichttreffer, Regelungen in BY/BW/HE teilweise verfassungswidrig.

Bundesverfassungsgericht

05.02.2019

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Pressemitteilung ersetzt nicht vollständige Entscheidungsgründe.

Journalismus

Project Raven: Ex-NSA-Söldner hackten für die VAE Journalisten und Aktivisten im Jemen-Konflikt

Reuters deckte auf, dass ehemalige NSA-Mitarbeiter im Rahmen des Programms "Project Raven" für die Firma DarkMatter im Auftrag der Vereinigten Arabischen Emirate arbeiteten und mit dem Tool "Karma" iPhones ohne Klick des Ziels hacken konnten. Zu den überwachten Zielen gehörten Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Personen, die im Zusammenhang mit dem VAE-Militäreinsatz im Jemen standen.

Reuters (Christopher Bing, Joel Schectman)

30.01.2019

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Die Reuters-Recherche stützt sich auf Aussagen mehrerer ehemaliger Projektmitarbeiter und interne Dokumente; drei ehemalige US-Geheimdienstler bekannten sich 2021 in einem separaten DOJ-Verfahren teilweise schuldig, doch das genaue Ausmaß der Jemen-bezogenen Überwachungsziele bleibt nicht vollständig öffentlich dokumentiert.

Journalismus

Google-Nest-Kamera-Hijacking Orinda 2019

Im Januar 2019 erlangte ein unbekannter Angreifer Zugriff auf die Nest-Kamera einer Familie in Orinda, Kalifornien, mithilfe eines Passworts, das zuvor bei einem fremden Datenleck offengelegt und für das Nest-Konto wiederverwendet worden war. Über die Kamera wurde eine falsche Notfallwarnung vor einem nordkoreanischen Raketenangriff auf die USA abgespielt. Google bestätigte öffentlich, dass Nest selbst nicht kompromittiert wurde, sondern wiederverwendete Passwörter die Ursache waren.

CBS News San Francisco

22.01.2019

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Offen bleibt, aus welchem konkreten Datenleck das verwendete Passwort stammte und wer für den Angriff verantwortlich war. Google veröffentlichte zudem keine genaue Gesamtzahl aller im Rahmen dieser Angriffswelle betroffenen Nest-Konten.

Organisation/NGO

CNIL verhängt erstes großes DSGVO-Bußgeld von 50 Millionen Euro gegen Google

Am 21.01.2019 verhängte die formation restreinte der französischen Datenschutzbehörde CNIL eine Geldbuße von 50 Millionen Euro gegen Google LLC. Es war die erste große Sanktion unter der seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung und zum Zeitpunkt der Verhängung die höchste von einer europäischen Datenschutzbehörde ausgesprochene Strafe. Grundlage waren zwei Sammelbeschwerden der Organisationen None Of Your Business (NOYB) um Max Schrems und La Quadrature du Net vom 25. und 28.05.2018. Die CNIL stellte einen Verstoß gegen Artikel 12 und 13 DSGVO fest, weil Informationen zur Datenverarbeitung bei der Einrichtung eines Android-Kontos auf mehrere Dokumente verstreut und schwer auffindbar waren. Zudem sah die Behörde einen Verstoß gegen Artikel 6 DSGVO, da die Einwilligung zur personalisierten Werbung nicht wirksam eingeholt wurde, unter anderem weil das Zustimmungskästchen bei der Kontoerstellung bereits vorangehakt war. Google legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Conseil d'État ein. Am 19.06.2020 bestätigte der Conseil d'État die Sanktion vollständig und wies die Beschwerde von Google zurück.

CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés)

21.01.2019

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Die Entscheidung betrifft primär die Einwilligung zur personalisierten Werbung bei der Einrichtung eines Android-Kontos, nicht klassische Cookie-Banner auf Webseiten; eine gesonderte CNIL-Sanktion gegen Google wegen Cookies in Höhe von 100 Millionen Euro erfolgte erst im Dezember 2020. Die genaue Zahl der in Frankreich betroffenen Nutzerkonten ist aus der Quelle nicht ersichtlich.

Journalismus

Collection #1 Datenleck

Sicherheitsforscher Troy Hunt entdeckte im Januar 2019 in einem Untergrundforum eine Sammlung namens Collection #1 mit knapp 773 Millionen einzigartigen E-Mail-Adressen und 21 Millionen einzigartigen Passwörtern im Klartext. Die insgesamt rund 2,7 Milliarden Zeilen stammten aus über 12.000 Dateien mit 87 Gigabyte Umfang und waren zuvor kurzzeitig über den Cloud-Dienst MEGA verbreitet worden.

heise online

17.01.2019

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Nicht dokumentiert ist eine einzelne verantwortliche Ursprungsquelle: Die Daten setzten sich aus rund 2.000 verschiedenen älteren Einzel-Leaks und Hacks zusammen, deren genaue Herkunft größtenteils nicht mehr zweifelsfrei zuzuordnen ist. Auch die Identität der Zusammensteller sowie das Ausmaß tatsächlicher Schäden bleiben ungeklärt.

Organisation/NGO

Positionspapier zur Nutzung von Kameradrohnen durch nicht-öffentliche Stellen

Kameradrohnen-Einsatz durch private Akteure ist mangels DSGVO-Rechtsgrundlage in der Regel unzulässig.

Datenschutzkonferenz

16.01.2019

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Behandelt nur nicht-öffentliche Stellen, nicht polizeiliche Nutzung.

Journalismus

Ring-Mitarbeiter hatten seit 2016 Zugriff auf private Kundenkamera-Videos

Am 10.01.2019 veröffentlichte das Onlinemagazin The Intercept eine Recherche von Sam Biddle, wonach Amazons Tochterfirma Ring Mitarbeitern in den USA und in der Ukraine weitreichenden, teils uneingeschränkten Zugriff auf private Kundenvideos ihrer Überwachungskameras gewährte. Laut der Enthüllung hatten Ring-Ingenieure in der Ukraine seit 2016 Zugang zu einem Amazon-S3-Cloud-Ordner, der praktisch jedes von einer Ring-Kamera je aufgenommene Video enthielt. In den USA konnten zudem Mitarbeiter und Führungskräfte auf Live-Feeds von Kundenkameras zugreifen, obwohl Ring dies in seinen Nutzungsbedingungen nicht offenlegte. Quellen berichteten dem Magazin, dass Mitarbeiter sich gegenseitig Aufnahmen aus Kameras von Kollegen zeigten. Ring erklärte, Mitarbeiter hätten keinen Zugriff auf Livestreams, und verschärfte im Februar 2019 die internen Regeln, sodass ein Videozugriff fortan die Zustimmung des jeweiligen Kunden voraussetzte. Die FTC bestätigte die Vorwürfe 2023 in einer eigenen Klage und dokumentierte, dass ein einzelner Mitarbeiter über Monate hinweg tausende Videos von mindestens 81 Nutzerinnen der Ring-Kamera Stick Up Cam eingesehen hatte. Ring einigte sich im Mai 2023 mit der FTC auf eine Zahlung von 5,8 Millionen US-Dollar, aus der die Behörde ab 2024 rund 117044 Rückerstattungen an betroffene Kunden auszahlte.

The Intercept

10.01.2019

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Die genaue Gesamtzahl der Kunden, deren private Videos über die Jahre unbefugt von Mitarbeitern oder Vertragspartnern eingesehen wurden, ist nicht abschließend beziffert. Der Intercept-Artikel selbst stützt sich auf anonyme Quellenangaben, während das volle Ausmaß des Zugriffs erst später durch die FTC teilweise dokumentiert wurde.

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