Die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte leitete im April 2018 ein Prüfverfahren gegen die Deutsche-Post-Tochter Post Direkt ein wegen des Verdachts, im Bundestagswahlkampf 2017 Adressdaten an Parteien verkauft zu haben. Der Handel mit personalisierten Daten hätte mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden können. CDU und FDP erklärten, nur anonymisierte Daten genutzt zu haben.
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Nicht belegt ist, ob am Ende des Verfahrens tatsächlich ein Bußgeld verhängt wurde, ein öffentlich dokumentiertes Ergebnis ließ sich nicht finden. Nicht zu verwechseln mit dem später tatsächlich verhängten 18-Millionen-Euro-Bußgeld gegen die Österreichische Post, ein anderes Unternehmen in einem anderen Land.