U Entry

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

Filter zurücksetzen

2775 Treffer · Seite 189 von 232

Primärquelle

Carpenter gegen USA: Handystandortdaten-Urteil

Der US Supreme Court entschied am 22. Juni 2018 mit 5 zu 4 Stimmen, dass der Zugriff von Ermittlungsbehörden auf historische Handystandortdaten (Cell Site Location Information) eine Durchsuchung im Sinne des vierten Verfassungszusatzes darstellt und daher grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbefehl erfordert. Grundlage war der Fall Timothy Carpenter, dessen Bewegungsprofil über 127 Tage mit rund 12.898 Standortpunkten ohne Durchsuchungsbefehl beim Mobilfunkanbieter angefordert worden war. Die Mehrheitsmeinung lehnte eine Anwendung der bisherigen Third Party Doctrine auf diese Datenkategorie ab.

US Supreme Court

22.06.2018

Klartext anzeigen

Offen bleibt, wie die Regel auf andere Formen der Standort- oder Metadatenerhebung anzuwenden ist, etwa Echtzeit-Tracking, Kameranetzwerke oder Datensammlungen unter sieben Tagen. Das Urteil äußert sich ausdrücklich nicht zu Notfallsituationen, nationaler Sicherheit oder Echtzeitüberwachung.

Primärquelle

EuGH-Urteil Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein zu Facebook-Fanpages

Der EuGH entschied im Verfahren C-210/16, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich sind, auch wenn sie selbst keinen Zugriff auf personenbezogene Rohdaten haben. Die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein nutzte für ihre Fanpage die Facebook-Funktion Insights, die auf Cookies mit bis zu zwei Jahre gültigen Nutzercodes basiert. Die Datenschutzaufsichtsbehörde des Sitzlandes des Fanpage-Betreibers darf daher sowohl gegen den Betreiber als auch gegen die dortige Facebook-Niederlassung vorgehen.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

05.06.2018

Klartext anzeigen

Offen blieb im Urteil, wie die konkrete Verteilung der Verantwortlichkeiten und Pflichten zwischen Facebook und den einzelnen Fanpage-Betreibern im Detail auszugestalten ist. Nicht Gegenstand der Entscheidung war zudem, in welchem Umfang einzelne Fanpage-Betreiber tatsächlich Einfluss auf die konkreten Verarbeitungszwecke und -mittel bei Facebook nehmen konnten.

Primärquelle

Societe Generale zahlt Millionenstrafe wegen Bestechung im Libyen-Geschäft

Societe Generale einigte sich im Juni 2018 mit DOJ, SEC und der französischen Finanzstaatsanwaltschaft auf Strafzahlungen wegen Bestechung libyscher Amtsträger. Zwischen 2004 und 2009 zahlte die Bank rund 90 Millionen US-Dollar an einen Vermittler mit Verbindungen zum Gaddafi-Regime, um Investmentgeschäfte im Volumen von rund 3,66 Milliarden US-Dollar zu erhalten. Die Gesamtstrafzahlungen für Libyen- und einen parallelen Libor-Fall summierten sich auf über 860 Millionen US-Dollar.

US-Justizministerium (DOJ)

04.06.2018

Klartext anzeigen

Nicht dokumentiert ist, welche konkreten libyschen Amtsträger die Bestechungsgelder tatsächlich erhielten. Die Aufteilung zwischen Libyen-Komplex und Libor-Fall wird in verschiedenen Quellen leicht unterschiedlich beziffert. Ob einzelne Bankmitarbeiter strafrechtlich individuell verfolgt wurden, bleibt offen.

Primärquelle

In China, classroom cameras scan student faces for emotion

Kameras an chinesischer Schule erfassen alle 30 Sekunden Schüler-Mimik zur Aufmerksamkeitsbewertung.

The Globe and Mail

01.06.2018

Klartext anzeigen

Bericht stützt sich auf eine einzelne Schule als Fallbeispiel.

Journalismus

DSGVO tritt am 25. Mai 2018 EU-weit in Kraft: Nur ein Viertel der deutschen Unternehmen vorbereitet

Die Datenschutz-Grundverordnung wurde am 27.04.2016 verabschiedet, am 04.05.2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 24.05.2016 formal in Kraft. Nach zweijähriger Übergangsfrist wurde sie ab dem 25.05.2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und ersetzte die Richtlinie 95/46/EG. Die Verordnung erlaubt Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Laut einer Bitkom-Befragung von 505 deutschen Unternehmen fühlten sich acht Tage vor dem Stichtag lediglich 25 Prozent ausreichend vorbereitet.

heise online / Bitkom

17.05.2018

Klartext anzeigen

Eine verlässliche Gesamtzahl zu den EU-weiten Umsetzungskosten der Unternehmen liegt nicht vor. Die Bitkom-Zahl von 25 Prozent stammt aus einer Stichprobe, andere Umfragen kamen auf abweichende Werte. Die vielfach befürchtete Abmahnwelle gegen kleine Unternehmen blieb nach mehreren Berichten weitgehend aus.

Journalismus

LocationSmart und Securus: Standortdaten von US-Mobilfunkkunden ungeschützt zugänglich

Im Mai 2018 deckte ein Sicherheitsforscher auf, dass die Demo-Funktion von LocationSmart ohne Authentifizierung Echtzeit-Standortdaten von Kunden aller vier großen US-Mobilfunkanbieter preisgab. LocationSmart verkaufte Standortdaten an Drittanbieter, darunter Securus Technologies, das Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Echtzeit-Standortdaten gegen ein einfaches Ankreuzen einer rechtlichen Berechtigung bot, ohne diese zu prüfen. Als Reaktion kündigten alle vier Mobilfunkanbieter ihre Vereinbarungen mit LocationSmart.

Krebs on Security (Brian Krebs)

17.05.2018

Klartext anzeigen

Nicht dokumentiert ist, wie viele Personen tatsächlich unrechtmäßig geortet wurden und wie lange die Lücke bereits bestand. Das tatsächliche Ausmaß des Missbrauchs durch Strafverfolgungsbehörden blieb ungeklärt. Erst 2020, mehr als zwei Jahre später, verhängte die FCC Bußgelder gegen die Mobilfunkanbieter.

Journalismus

mobilsicher.de — Berlin-Statistik und "alltägliches Ermittlungsinstrument"-Befund trotz gesetzlicher Beschränkung auf schwere Straftaten

2017 gab es in Berlin 474 Abfragen mit 59 Millionen einzelnen Datensätzen, in 2.222 Fällen wurden Inhaberdaten von Handynummern ermittelt. Die umfangreichste Einzelabfrage erstreckte sich über 60 Stunden und umfasste über 300.000 Nummern. Die gesetzliche Grundlage (StPO) sieht die Maßnahme eigentlich nur bei schweren Straftaten mit hoher Bedeutung vor — trotzdem sei sie "alltägliches Ermittlungsinstrument, das routinemäßig eingesetzt wird".

mobilsicher.de, mit Bezug auf Berliner Senatsbericht 2017 und netzpolitik.org-Auswertung

15.05.2018· in Kraft

Klartext anzeigen

**Wichtiger Kontrast zwischen Gesetzestext und Praxis** — dasselbe Muster wie bei A8 (Staatstrojaner: für Terror gedacht, gegen Drogendelikte genutzt): Die gesetzliche Hürde ("schwere Straftaten") wird formal eingehalten, aber die tatsächliche Nutzungshäufigkeit zeigt eine Normalisierung eines eigentlich als Ausnahme gedachten Instruments. 300.000 erfasste Nummern in einer einzigen Abfrage verdeutlicht zusätzlich die enorme Streubreite einzelner Maßnahmen.

Journalismus

Finanstilsynet-Entscheidung zu Danske Bank Estland

Die dänische Finanzaufsicht Finanstilsynet stellte am 03.05.2018 schwere Mängel in der Unternehmensführung von Danske Bank bei der Geldwäscheprävention in der estnischen Zweigstelle fest. Die Behörde erließ acht Anordnungen und acht Rügen und verlangte eine Erhöhung der Kapitalanforderung um 5 Milliarden dänische Kronen. Laut Finanstilsynet reagierte die Bankführung zu spät auf Hinweise eines internen Whistleblowers. Zwischen 2007 und 2015 wurden über die estnische Zweigstelle rund 200 Milliarden Euro an Zahlungen von Nichtansässigen abgewickelt, überwiegend aus Russland und anderen früheren Sowjetstaaten.

Finanstilsynet (dänische Finanzaufsichtsbehörde)

03.05.2018

Klartext anzeigen

Nicht belegt ist, welcher Anteil der rund 200 Milliarden Euro tatsächlich aus Geldwäsche stammte, die Zahl umfasst auch legale Transaktionen. Das Entscheidungsdatum wird in manchen Sekundärquellen fälschlich mit 2019 statt 2018 angegeben. Offen blieb zum Zeitpunkt der Entscheidung, ob einzelne frühere Führungskräfte persönlich zur Verantwortung gezogen würden.

Journalismus

Cambridge Analytica und SCL Elections stellen Geschäftsbetrieb ein und melden Insolvenz an

Cambridge Analytica und sein britisches Mutterunternehmen SCL Elections gaben am 02.05.2018 bekannt, den Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen. SCL Elections und mehrere britische Tochtergesellschaften meldeten in Großbritannien Insolvenz an, parallel wurde für die US-Tochtergesellschaften ein Verfahren vor dem US Bankruptcy Court eingeleitet. Als Grund nannte das Unternehmen die negative Medienberichterstattung, die praktisch alle Kunden vertrieben habe.

TechCrunch

02.05.2018

Klartext anzeigen

Ob tatsächlich Nutzerdaten nach der Schließung gelöscht oder weiterverwendet wurden, ist nicht unabhängig verifiziert. Ob die Nachfolgefirma Emerdata, zu der mehrere Cambridge-Analytica-Manager wechselten, als bewusste Fortführung zu werten ist, bleibt offen.

Studie

Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Begleitung des Bodycam-Pilotprojekts der Polizei NRW

Untersucht Akzeptanz bei Polizeibeamten sowie erste Effekte von Bodycams auf Deeskalation und Eigensicherung.

HSPV NRW

Mai 2018

Klartext anzeigen

Zwischenbericht eines Pilotprojekts mit begrenzter Fallzahl, keine abschließenden Wirkungsaussagen.

Journalismus

Twitter verkaufte Datenzugang an Cambridge-Analytica-Forscher Aleksandr Kogan

Twitter bestätigte 2018, dass die Firma Global Science Research des Cambridge-Psychologen Aleksandr Kogan 2015 für einen Tag Zugang zu einer Zufallsstichprobe öffentlicher Tweets erhielt. Kogans Firma hatte zuvor 2014 von Cambridge Analytica mehr als 800.000 US-Dollar für eine Facebook-Persönlichkeits-App erhalten, die Daten von bis zu 87 Millionen Nutzern sammelte. Twitter erklärte, nur öffentliche Tweets seien betroffen gewesen, keine privaten Nutzerdaten.

Slate

30.04.2018

Klartext anzeigen

Nicht belegt ist, ob die Twitter-Daten tatsächlich mit den Facebook-Daten kombiniert oder für Wahlkampfzwecke genutzt wurden. Twitter und Kogan bestreiten diesen Zusammenhang. Ein konkreter Kaufpreis für den Datenzugang wurde nicht genannt.

Journalismus

Golden State Killer: Polizei nutzt kostenlose Genealogie-Plattform GEDmatch ohne Gerichtsbeschluss zur Verwandtensuche

Im April 2018 wurde der sogenannte 'Golden State Killer' Joseph James DeAngelo mithilfe genetischer Genealogie identifiziert: Ermittler luden eine an einem Tatort von 1980 gesicherte DNA-Probe bei GEDmatch hoch, einer kostenlosen Plattform, auf der Nutzer ihre bei kommerziellen Anbietern wie 23andMe oder Ancestry erstellten DNA-Profile hochladen können, um entfernte Verwandte zu finden. Anders als 23andMe und Ancestry, die für Strafverfolgungsanfragen einen förmlichen Durchsuchungsbefehl oder Gerichtsbeschluss verlangen, benötigten die Behörden für den Zugriff auf die GEDmatch-Datenbank keinen Gerichtsbeschluss. Über Ururgroßeltern und Cousins dritten Grades rekonstruierten Genealogen einen Stammbaum, der zum Verdächtigen führte. Eine spätere wissenschaftliche Analyse zeigte, dass diese Methode etwa 60 Prozent der weißen US-Bevölkerung über verwandtschaftliche Treffer identifizierbar macht, selbst wenn die Person selbst nie einen DNA-Test gemacht hat.

Science / TechCrunch

27.04.2018

Klartext anzeigen

Die 60-Prozent-Schätzung bezieht sich auf die weiße US-Bevölkerung und stammt aus einer wissenschaftlichen Modellrechnung, nicht aus einer Vollerhebung; Übertragbarkeit auf andere Bevölkerungsgruppen oder Länder ist aus dieser Quelle nicht belegt.

← ZurückSeite 189 von 232Weiter →

Transparenz & Qualität

Alle Inhalte sind sorgfältig recherchiert, mit Quellen belegt und werden regelmäßig überprüft.

Mehr über unsere Standards

Dein Wissen. Deine Freiheit.

Nutze verlässliche Informationen, um deine eigenen Entscheidungen zu treffen – für ein selbstbestimmtes Leben.

Zur Lernakademie

Wichtiger Hinweis

Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Weiterbildung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

Mitglied werdenAnmelden