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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Studie

Kaspersky entlarvt NotPetya per Zufalls-Installations-ID als Wiper, nicht Ransomware

Am 27.06.2017 begann sich die als Ransomware getarnte Schadsoftware Petya/NotPetya über ein kompromittiertes Update der ukrainischen Steuersoftware M.E.Doc weltweit auszubreiten und Windows-Systeme zu verschlüsseln. Am 28.06.2017 veröffentlichten die Kaspersky-Forscher Anton Ivanov und Orkhan Mamedov eine technische Analyse mit dem Titel ExPetr/Petya/NotPetya is a Wiper, Not Ransomware. Die Analyse zeigte, dass die auf dem Erpresserbildschirm angezeigte Installations-ID mit der Windows-Funktion CryptGenRandom erzeugt wird und somit aus rein zufälligen Daten besteht. Bei echter Ransomware enthält diese ID verschlüsselte Informationen, aus denen die Angreifer mittels ihres privaten Schlüssels den passenden Entschlüsselungsschlüssel ableiten können. Da die von NotPetya angezeigte ID keinen Bezug zum tatsächlichen Verschlüsselungsschlüssel hat, können die Angreifer selbst nach Zahlung des Lösegelds keine funktionierende Entschlüsselung liefern. Kaspersky folgerte daraus, dass die Software auf dauerhafte Datenzerstörung ausgelegt war. Diese Unterscheidung veränderte die öffentliche und politische Einordnung des Angriffs, der später von Geheimdiensten mehrerer Staaten dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugeschrieben wurde.

Kaspersky Securelist

28.06.2017

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Die Kaspersky-Analyse belegt die technische Unmöglichkeit der Entschlüsselung, macht aber keine Aussage zur Täterschaft oder zum genauen Gesamtschaden; die spätere Zuschreibung an den russischen GRU sowie die Schadenssumme von über 10 Milliarden US-Dollar stammen aus separaten, späteren Quellen.

Organisation/NGO

NotPetya: Russische Wiper-Malware verursacht über 10 Mrd. USD Schaden weltweit, Maersk und Merck am schwersten getroffen

Am 27.06.2017 kompromittierten staatlich gelenkte Akteure des russischen Militärgeheimdienstes GRU ein Update der ukrainischen Steuersoftware M.E.Doc mit der als Ransomware getarnten, tatsächlich datenzerstörenden Schadsoftware NotPetya, um die Ukraine zu treffen. Über die Windows-Schwachstelle EternalBlue verbreitete sich die Malware jedoch unkontrolliert lateral über verbundene Netzwerke weltweit und verursachte geschätzte Gesamtschäden von über 10 Milliarden US-Dollar. Die Reederei Maersk erlitt einen kompletter IT-Ausfall über mehrere Kontinente, der den Hafenbetrieb störte, mit finanziellen Verlusten zwischen 200 und 300 Millionen US-Dollar. Der Pharmakonzern Merck schätzte seinen Schaden auf 870 Millionen US-Dollar, einen der teuersten Cyberangriffe auf ein einzelnes Unternehmen in der Geschichte; die Produktion mehrerer Medikamente, darunter der HPV-Impfstoff Gardasil 9, wurde unterbrochen, sodass Merck Impfdosen aus dem Vorrat der US-Gesundheitsbehörde CDC entleihen musste. Weitere weltweit betroffene Unternehmen waren FedEx, der Lebensmittelkonzern Mondelez und der Baukonzern Saint-Gobain.

Wikipedia / CSO Online

27.06.2017

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NotPetya war primär gegen ukrainische Ziele gerichtet; die massiven Kollateralschäden bei internationalen Konzernen waren laut Analysen eine unbeabsichtigte Folge der unkontrollierten Ausbreitungsmechanik, kein ursprüngliches Angriffsziel.

Journalismus

NotPetya: Russischer Wiper-Cyberangriff verursacht über 10 Milliarden Dollar Schaden weltweit

Am 27.06.2017 begann sich die als Ransomware getarnte Schadsoftware NotPetya ausgehend von einem kompromittierten Update der ukrainischen Steuersoftware M.E.Doc weltweit zu verbreiten. Die Malware nutzte den NSA-Exploit EternalBlue und traf neben ukrainischen Zielen unter anderem die Reederei Maersk, den Pharmakonzern Merck und den FedEx-Ableger TNT Express. Der weltweite Gesamtschaden wird auf mehr als 10 Milliarden US-Dollar geschätzt, das Weiße Haus ordnete den Angriff am 15.02.2018 offiziell dem russischen Militär (GRU-Einheit Sandworm) zu.

CSO Online

27.06.2017

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Die genaue Zahl weltweit betroffener Systeme ist nicht abschließend beziffert. Eine strafrechtliche Verurteilung konkreter russischer Verantwortlicher ist öffentlich nicht bekannt, die Zuordnung stützt sich auf Geheimdienstbewertungen, nicht auf ein Gerichtsurteil.

Primärquelle

EU-Kommission verhängt 2,42-Milliarden-Euro-Kartellstrafe gegen Google im Shopping-Fall

Die Europäische Kommission verhängte am 27.06.2017 ein Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro gegen Google wegen Missbrauchs seiner Marktmacht als Suchmaschine. Google platzierte in 13 EWR-Ländern die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes Google Shopping prominent, während Konkurrenzdienste nur als einfache Links erschienen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Entscheidung und die volle Bußgeldhöhe am 10.09.2024 in letzter Instanz.

Europäische Kommission

27.06.2017

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Wie stark sich Googles seit 2017 geänderte Anzeigemechanismen tatsächlich auf Marktanteile konkurrierender Dienste auswirkten, ist nicht unabhängig verifiziert. Die separaten EU-Kartellverfahren zu Android und AdSense sind nicht Gegenstand dieser Entscheidung.

Primärquelle

Bundestag streicht Paragraf 103 StGB nach Böhmermann-Erdogan-Affäre

Am 01.06.2017 beschloss der Bundestag einstimmig die Aufhebung von Paragraf 103 StGB, der Strafbarkeit der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter. Auslöser war die Strafanzeige des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Jan Böhmermann wegen dessen Schmähgedicht vom März 2016, für dessen Verfolgung die Bundesregierung im April 2016 die Ermächtigung nach Paragraf 104a StGB erteilt hatte. Die Streichung trat zum Januar 2018 in Kraft, mit der Begründung, die allgemeinen Beleidigungsvorschriften seien ausreichend.

Deutscher Bundestag

01.06.2017

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Nicht dokumentiert im Bundestagsartikel ist der Ausgang des Strafverfahrens gegen Böhmermann. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte das Ermittlungsverfahren im Oktober 2016 mangels Tatverdachts ein, dies stammt aus anderen Quellen. Zivilrechtliche Verfahren zwischen Böhmermann und Erdogan sind nicht Gegenstand dieser Quelle.

Journalismus

Chaos Computer Club hackt Iriserkennung des Samsung Galaxy S8

CCC überlistete Iris-Scanner des Galaxy S8 mit ausgedrucktem Infrarotfoto und Kontaktlinse.

Chaos Computer Club

23.05.2017

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Demonstration eines einzelnen Geräts unter Laborbedingungen.

Journalismus

Chelsea Manning: Cablegate-Weitergabe an WikiLeaks und Straferlass durch Obama

Die frühere US-Armeeanalystin Chelsea Manning wurde 2013 von einem Militärgericht verurteilt, weil sie rund 750.000 geheime Militär- und Diplomatendokumente sowie ein Hubschrauber-Angriffsvideo aus Bagdad an WikiLeaks weitergegeben hatte. Sie erhielt 35 Jahre Haft, die höchste je in den USA für eine Geheimnisweitergabe an Medien verhängte Strafe, wurde jedoch vom schwersten Vorwurf der Feindbegünstigung freigesprochen. Präsident Barack Obama wandelte die Strafe im Januar 2017 um, sodass Manning am 17. Mai 2017 nach knapp sieben Jahren Haft entlassen wurde.

GBH News (WGBH, Boston)

17.05.2017

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Offen bleibt, in welchem konkreten Ausmaß die Leaks tatsächlich Informanten oder Militäroperationen gefährdeten, die US-Regierung behauptete dies, Menschenrechtsorganisationen bestritten belastbare Beweise dafür. Nicht abschließend juristisch aufgearbeitet sind die von UN-Sonderberichterstattern kritisierten Haftbedingungen Mannings, darunter monatelange Einzelhaft.

Journalismus

TKÜV-Reform: Kritik an Vorratsdatenspeicherungs-Vorgaben für Provider

Die neue Telekommunikations-Überwachungsverordnung wurde Ende Mai 2017 vom Bundesrat verabschiedet und verpflichtete Provider ab 01.07.2017 zur Speicherung von Verbindungsdaten, zehn Wochen für Internet- und Telekommunikationsmetadaten, vier Wochen für Standortdaten. Die finale technische Richtlinie wurde erst Mitte Juni veröffentlicht, nur rund zwei Wochen vor der Umsetzung. Provider kritisierten den Umsetzungsaufwand von rund 600 Millionen Euro als unverhältnismäßig.

netzpolitik.org

15.05.2017

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Die Zahl von 600 Millionen Euro stammt aus Branchenschätzungen, nicht von offizieller Seite bestätigt. Die rechtliche Tragfähigkeit angesichts der EuGH-Rechtsprechung war zum Zeitpunkt der Berichterstattung ungeklärt, das Bundesverfassungsgericht setzte die Speicherpflicht 2017 vorläufig aus.

Journalismus

WannaCry legt Anzeigetafeln und Kameras der Deutschen Bahn lahm

Am 13. Mai 2017 bestätigte die Deutsche Bahn, dass die weltweit grassierende WannaCry-Ransomware ihre Systeme infiziert hatte. Betroffen waren Anzeigetafeln an mehreren Bahnhöfen darunter der Frankfurter Hauptbahnhof, einzelne Fahrkartenautomaten sowie die für die Bundespolizei betriebene Videoüberwachung an Bahnhöfen. Das Bundesinnenministerium bestätigte den Ausfall der Kameras, betonte aber, dass die Systeme der Bundespolizei selbst nicht betroffen waren und der Zug- und Bahnverkehr ohne Einschränkungen weiterlief.

heise online

13.05.2017

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Offen bleibt, wie viele Bahnhöfe und Anzeigetafeln genau betroffen waren, öffentliche Berichte sprechen nur von mehreren Standorten ohne genaue Zahl. Nicht dokumentiert ist der exakte Infektionsweg innerhalb der Bahn-IT und ob zum Zeitpunkt des Angriffs fällige Windows-Sicherheitsupdates auf den betroffenen Systemen fehlten.

Organisation/NGO

WannaCry infiziert 200.000+ Computer in 150 Ländern, legt über 80 NHS-Krankenhäuser lahm

Am 12.05.2017 legte die Ransomware WannaCry den britischen Gesundheitsdienst NHS für mehrere Tage lahm und betraf Krankenhäuser und Arztpraxen in ganz England und Schottland, wodurch tausende Termine und Operationen abgesagt werden mussten; über 80 Krankenhäuser waren direkt betroffen. Weltweit infizierte WannaCry an einem einzigen Tag rund 230.000 Computer, insgesamt über 200.000 Systeme in 150 Ländern, mit geschätzten Gesamtschäden von rund 4 Milliarden US-Dollar. WannaCry zielte nicht gezielt auf den NHS, doch veraltete Sicherheitsmaßnahmen begünstigten die Ausbreitung: Viele Computer britischer Krankenhäuser liefen auf ungepatchten Windows-7-Versionen. Die Schadsoftware nutzte die SMBv1-Sicherheitslücke in Windows aus, um Dateien zu verschlüsseln und Bitcoin-Lösegeld zu fordern. NHS England und die National Crime Agency bestätigten, dass keine NHS-Organisation Lösegeld zahlte; der Sicherheitsforscher Marcus Hutchins entdeckte rund sieben Stunden nach Beginn des Angriffs einen im Code eingebauten Kill-Switch und registrierte die zugehörige Domain, wodurch die weitere Ausbreitung gestoppt wurde.

NHS England / National Crime Agency

12.05.2017

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Der Kill-Switch stoppte die weitere Ausbreitung, konnte aber bereits verschlüsselte Systeme nicht wiederherstellen; wie viele der betroffenen NHS-Systeme letztlich ohne Lösegeldzahlung wiederhergestellt wurden, ist aus dieser Quelle nicht beziffert.

Studie

Leipzig-Fallstudie — konkrete Verdrängung in Wohngebiete, Behinderung sozialer Arbeit

Ein videoüberwachter Leipziger Bahnhof, zuvor von Drogenhandel und Kfz-Einbrüchen geprägt, zeigte eine Verdrängung dieser Delikte in umliegende Wohngebiete. Bereits installierte Angebote der aufsuchenden Sozialarbeit wurden durch diese Verlagerung erheblich blockiert.

Digitalcourage, mit Bezug auf Studie von Peter Ullrich und Marco Tullney (2012) zu einem Leipziger Bahnhof

06.05.2017· in Kraft

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Konkreter, sozial bedeutsamer Einzelfall: Videoüberwachung verlagerte hier nicht nur Kriminalität, sondern störte auch bereits bestehende soziale Hilfsangebote (Drogenberatung/Streetwork) — ein Aspekt, der über die reine "wirkt/wirkt nicht"-Debatte hinausgeht und zeigt, dass Überwachungsmaßnahmen auch bestehende soziale Strukturen stören können.

Organisation/NGO

Robinsonliste: freiwilliger Werbewiderspruch ohne rechtliche Prüfpflicht der Versender

In Deutschland gibt es zwei etablierte Robinsonlisten (ichhabediewahl.de und robinsonliste.de), in die sich Verbraucher gegen unerwünschte Werbepost eintragen können. Unternehmen sind jedoch rechtlich nicht verpflichtet, ihre Adressbestände gegen diese Listen abzugleichen; der Abgleich ist freiwillig und kostenpflichtig. Größere Firmen, insbesondere Mitglieder des Deutschen Dialogmarketing Verbands, gleichen meist freiwillig ab, während kleinere oder ausländische Versender den Abgleich häufig aus Kosten- oder Organisationsgründen auslassen. Ein individueller Werbewiderspruch gegenüber einem Adresshändler muss dagegen unverzüglich befolgt werden; danach ist die weitere Nutzung der Daten für Werbezwecke untersagt.

Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg

02.05.2017

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Die Robinsonliste wirkt nur gegenüber den Unternehmen, die freiwillig abgleichen; sie ist kein rechtlich durchsetzbares generelles Werbeverbot.

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