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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Journalismus

Vodafone-Deutschland-Hack 2013: Zwei Millionen Kundenstammdaten mit vermutetem Insiderwissen entwendet

Am 12.09.2013 gab Vodafone Deutschland bekannt, dass bei einem Cyberangriff persönliche Daten und Kontoinformationen von zwei Millionen Kunden gestohlen wurden. Der Angriff erfolgte laut Vodafone mit hoher krimineller Energie und mutmaßlichem Insiderwissen tief in der IT-Infrastruktur des Unternehmens; gestohlen wurden Namen, Adressen, Geburtsdaten, Geschlecht sowie Bankkontonummern und Bankleitzahlen, jedoch keine Passwörter oder PINs. Vodafone entdeckte den Angriff selbst und konnte ihn stoppen; die Behörden identifizierten einen Verdächtigen und durchsuchten dessen Wohnung, woraufhin Vodafone die zwei Millionen Betroffenen per Brief informierte.

netzpolitik.org / BBC

12.09.2013

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Der Verdacht auf 'Insiderwissen' als Angriffsvektor wird von Vodafone selbst geäußert; ob der später identifizierte Verdächtige tatsächlich ein Mitarbeiter oder ehemaliger Mitarbeiter war, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Journalismus

Vodafone-Deutschland-Datenleck 2013

Vodafone Deutschland bestätigte am 12. September 2013 einen Angriff auf einen internen Server, bei dem Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Bankleitzahl und Kontonummer von rund zwei Millionen Kunden entwendet wurden. Vodafone erklärte, der Angriff sei nur mit hoher krimineller Energie und Insiderwissen möglich gewesen. Die Polizei identifizierte einen tatverdächtigen Mitarbeiter, während eine Hackergruppe namens Team_L4w sich in einem Bekennerschreiben zu der Tat bekannte.

heise online

12.09.2013

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Offen blieb, wer die Tat tatsächlich beging und ob der festgenommene Verdächtige allein oder im Zusammenwirken mit der Hackergruppe handelte. Unklar blieb auch der genaue Verschlüsselungsstatus der Kundendaten sowie der volle Umfang des Datenbankzugriffs.

Journalismus

Bullrun: NSA-Programm zur systematischen Schwächung von Verschlüsselungsstandards

Snowden-Dokumente belegten das geheime NSA-Programm Bullrun, veröffentlicht am 05.09.2013 gemeinsam von ProPublica, New York Times und Guardian. Die NSA kooperierte mit US-Technikfirmen für Hintertüren und schwächte gezielt einen internationalen NIST-Verschlüsselungsstandard von 2006. Zusätzlich betrieb die NSA Datenbanken mit erbeuteten Verschlüsselungsschlüsseln und arbeitete mit Telekommunikationsanbietern an überwachungsfreundlicher Netzinfrastruktur.

ProPublica / The New York Times / The Guardian

05.09.2013

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Welche Firmen konkret an den Hintertüren mitwirkten, blieb in den veröffentlichten Dokumenten größtenteils geschwärzt. Die genauen Methoden zur Schlüsselbeschaffung wurden nicht offengelegt. Unklar blieb auch, welcher Anteil der weltweit genutzten Verschlüsselung dadurch tatsächlich kompromittiert wurde.

Journalismus

VG Göttingen: Meldedatenabgleich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorläufig eingeschränkt

Gericht untersagte Übermittlung früherer Wohnsitze/Familienstand im Meldedatenabgleich mangels Erforderlichkeit.

Verwaltungsgericht Göttingen

03.09.2013

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Einzelfall-Eilverfahren, keine Grundsatzentscheidung.

Primärquelle

FISA-Geheimgericht erklärt NSA-Internetüberwachung Upstream für teilweise verfassungswidrig

Das US-Geheimgericht Foreign Intelligence Surveillance Court urteilte am 03.10.2011 unter Richter John D. Bates, dass Teile der NSA-Internetüberwachung nach Section 702 des FISA Amendments Act gegen den vierten Verfassungszusatz verstießen. Betroffen war das Upstream-Programm, mit dem die NSA über Telekommunikationsanbieter Daten direkt aus den Glasfaserleitungen des Internet-Backbones abgriff, als Ergänzung zum Programm PRISM. Laut dem am 21.08.2013 nach ACLU-Klagen freigegebenen Urteil sammelte die NSA über mehrere Jahre bis zu 56.000 rein innerhalb der USA geführte Kommunikationen pro Jahr, obwohl das Gesetz dies verbietet. Bates warf der Regierung vor, dem Gericht bereits zum dritten Mal in weniger als drei Jahren den tatsächlichen Umfang ihrer Datensammlung falsch dargestellt zu haben.

Foreign Intelligence Surveillance Court (Richter John D. Bates)

21.08.2013

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Wie viele der rund 56.000 betroffenen Kommunikationen tatsächlich reine Inlandskommunikation ohne Auslandsbezug enthielten, ist nicht belegt. Das veröffentlichte Urteil ist stark geschwärzt, technische Details zu Upstream sind öffentlich nicht vollständig nachvollziehbar. Eine offizielle Gesamtzahl aller über Upstream und PRISM erfassten Kommunikationen wurde bis heute nicht veröffentlicht.

Journalismus

Chelsea Manning wegen Weitergabe von US-Militärdokumenten an WikiLeaks zu 35 Jahren Haft verurteilt

Die damalige Armeeanalystin Chelsea Manning übergab 2010 mehrere Hunderttausend geheime US-Militärdokumente und diplomatische Depeschen an WikiLeaks, darunter das Video Collateral Murder. Im Juli 2013 wurde sie in 20 von 22 Anklagepunkten schuldig gesprochen, jedoch vom Vorwurf der Feindbegünstigung freigesprochen. Am 21.08.2013 verurteilte das Militärgericht sie zu 35 Jahren Haft, die höchste je gegen eine Person wegen Geheimnisverrats an die Presse verhängte Strafe in der US-Geschichte. Im Januar 2017 wandelte Präsident Obama die Reststrafe um, Manning kam im Mai 2017 frei.

NPR

21.08.2013

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Die genaue Zahl der weitergegebenen Dokumente schwankt zwischen rund 700.000 und mehr als 750.000 je nach Quelle. Das Verteidigungsministerium konnte im Prozess keinen direkten Todesfall infolge der Leaks nachweisen. Offen bleibt, in welchem Umfang unredigierte Namen lokaler Informanten zu deren Gefährdung führten.

Journalismus

Wie In-Q-Tel und die CIA Palantir aufbauten

Palantir Technologies wurde 2004 von Peter Thiel, Joe Lonsdale, Stephen Cohen und Nathan Gettings gegründet. Da klassische Risikokapitalgeber ablehnten, finanzierte In-Q-Tel, die Venture-Capital-Einheit der CIA, das Unternehmen mit über 2 Millionen US-Dollar. Von 2005 bis 2008 war die CIA Palantirs einziger Kunde und testete die Software in einer Alpha-Phase.

Forbes

14.08.2013

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Nicht öffentlich dokumentiert ist die Aufteilung der übrigen Finanzierung von rund 30 Millionen US-Dollar. Die exakte Höhe der In-Q-Tel-Tranchen variiert je nach Quelle. Welche Datensätze die CIA in der Testphase einspeiste, ist nicht belegt.

Journalismus

Hamburger Grundschulen führen Fingerabdruck-Pflicht für Kantinenbezahlung ein, Eltern-Proteste ignoriert

An der Adolph-Schönfelder-Grundschule in Hamburg sowie 15 weiteren Schulen entschied ein Catering-Unternehmen, dass Grundschulkinder ihren Fingerabdruck zeigen mussten, um Zugang zur Schulkantine zu erhalten. Die IT-Firma People & Project GmbH aus Schleswig-Holstein hatte das biometrische Bezahlsystem den Schulbehörden im Oktober 2012 angeboten, eingeführt wurde es zu Schuljahresbeginn. Das Unternehmen ignorierte laut Piratenpartei Hamburg die Einwände zahlreicher Eltern; Kritik kam zusätzlich von der Opposition und Datenschutzinstitutionen, die betonten, Schulen hätten die pädagogische Aufgabe, Kinder für den Umgang mit ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren, statt sie zur biometrischen Erfassung zu zwingen.

taz / Piratenpartei Hamburg

01.08.2013

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Ob das System nach den Protesten tatsächlich wieder abgeschafft wurde, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Journalismus

Snowden-Leak XKeyscore: NSA-Suchsystem an 700 Servern in 150 Ländern

Am 31.07.2013 veröffentlichte The Guardian, gestützt auf von Edward Snowden bereitgestellte Dokumente, einen Bericht über das NSA-Programm XKeyscore. Grundlage war eine als geheim eingestufte NSA-Schulungspräsentation aus dem Jahr 2008 mit 48 Folien. Laut den Unterlagen ermöglichte XKeyscore NSA-Analysten eine Volltextsuche in E-Mails, Online-Chats und Browserverläufen von Internetnutzern weltweit, ohne vorherige richterliche Genehmigung. Das System stützte sich auf ein Netzwerk von rund 700 Servern an etwa 150 Standorten in etwa 41 Ländern. Erfasste Inhalte wurden für drei bis fünf Tage und Metadaten für bis zu 30 Tage auf den Servern vorgehalten, bevor Analysten relevante Treffer in Langzeitdatenbanken speicherten. Journalist Glenn Greenwald berichtete, Analysten benötigten für eine Suche lediglich eine grobe Begründung über ein Dropdown-Menü, jedoch keine gerichtliche Anordnung. Die NSA erklärte, der Zugriff unterliege technischen und prozeduralen Kontrollen sowie der Aufsicht durch Kongress, Justizministerium und Gerichte.

The Guardian

31.07.2013

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Aus dem Artikel geht nicht hervor, in welchem konkreten Umfang XKeyscore tatsächlich auf Daten von US-Bürgern angewendet wurde, und die genaue Zahl weltweit betroffener Nutzer ist nicht unabhängig verifizierbar.

Journalismus

Bank of Cyprus depositors lose 47.5 pct of savings

Einleger der Bank of Cyprus mit mehr als 100.000 Euro Guthaben verloren 2013 endgültig 47,5 Prozent des übersteigenden Betrags, zwangsweise umgewandelt in Bankaktien.

Associated Press, via Deseret News

29.07.2013

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Belegt den finalen Bail-in-Satz für die Bank of Cyprus. Betrifft nur Guthaben oberhalb der 100.000-Euro-Grenze.

Studie

Fall Aaron Swartz: JSTOR-Massendownload und CFAA-Anklage

Der Programmierer und Aktivist Aaron Swartz wurde am 06.01.2011 von MIT-Polizei und US Secret Service festgenommen, nachdem er über das MIT-Netzwerk rund 4,8 Millionen Artikel aus der Datenbank JSTOR heruntergeladen hatte. Eine Grand Jury klagte ihn wegen Betrugs und mehrfachen Verstößen gegen den Computer Fraud and Abuse Act an, im September 2012 folgte eine erweiterte Anklage mit 13 Punkten und einer theoretischen Höchststrafe von bis zu 35 Jahren Haft. Der Untersuchungsbericht bestätigt, dass MIT selbst keine Strafverfolgung forderte, aber Netzwerkprotokolle an die Ermittler übergab, und dass Swartz sich am 11.01.2013 während des laufenden Verfahrens das Leben nahm, woraufhin die Anklage fallen gelassen wurde.

MIT, Untersuchungsteam unter Hal Abelson

26.07.2013

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Der MIT-Bericht bewertet die eigene Rolle des Instituts kritisch, spricht aber keine abschließende juristische Schuldzuweisung aus. Ob eine andere Reaktion von MIT oder der Datenbankbetreiberin JSTOR den Ausgang verändert hätte, bleibt offen. Welche konkreten Pläne Swartz mit den heruntergeladenen Artikeln verfolgte, ist nicht abschließend dokumentiert.

Primärquelle

Edward Snowden: Flucht, Asyl und juristischer Status seit 2013

Am 14.06.2013 erhob das US-Justizministerium beim Bundesgericht im Eastern District of Virginia Anklage gegen Edward Snowden wegen Spionage und Diebstahls von Regierungseigentum. Nachdem Hongkong einem US-Festnahmeersuchen nicht nachkam, verließ Snowden die Stadt am 23.06.2013 Richtung Moskau. Im Transitbereich des Flughafens Scheremetjewo festsitzend, gewährte Russland ihm am 01.08.2013 vorübergehendes Asyl. Russland gewährte ihm 2020 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und verlieh ihm am 26.09.2022 per Präsidialdekret die russische Staatsbürgerschaft. Die strafrechtliche Anklage in den USA besteht unverändert fort, eine Auslieferung hat Russland stets abgelehnt.

U.S. Department of Justice (Office of Public Affairs)

26.06.2013

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Die strafrechtliche Schuldfrage ist nicht durch ein Gerichtsverfahren geklärt, da es nie zu einem Prozess in den USA kam. Ob Snowden neben der russischen weiterhin die US-Staatsbürgerschaft besitzt, wird unterschiedlich bewertet. Vermutungen über Kontakte zu russischen Geheimdiensten sind unbewiesen und von Snowden bestritten.

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