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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Organisation/NGO

Schrems' erste Beschwerde gegen Facebook Irland bei der irischen Datenschutzbehörde

Am 25.06.2013 reichte Max Schrems bei der irischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen Facebook Ireland Ltd ein, ausgelöst durch die PRISM-Enthüllungen. Er argumentierte, Facebook Irland dürfe Nutzerdaten nicht an Facebook USA übermitteln, da diese dort dem NSA-Zugriff ausgesetzt seien. Der Datenschutzkommissar wies die Beschwerde im Juli 2013 als mutwillig und schikanös zurück. Schrems focht dies vor dem irischen High Court an, der am 18.06.2014 entschied, die von Snowden aufgedeckte Überwachung wäre nach irischem Verfassungsrecht unzulässig, und die EU-rechtlichen Fragen dem EuGH vorlegte (Rechtssache C-362/14).

Irish Times / Irische Datenschutzbehörde (Office of the Data Protection Commissioner)

25.06.2013

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Das genaue Datum der behördlichen Zurückweisung im Juli 2013 wird in Quellen unterschiedlich angegeben. Die oft zitierten 22 Beschwerden von Schrems beziehen sich auf ein früheres, breiteres Beschwerdepaket von 2011/2012 zu anderen Themen und sind von dieser spezifischen PRISM-Beschwerde zu unterscheiden. Der eigentliche EuGH-Richterspruch von 2015 zu Safe Harbor ist bereits gesondert dokumentiert und nicht Gegenstand dieses Eintrags.

Journalismus

GCHQ zapft laut Snowden-Leak über 200 Glasfaserkabel an, 600 Millionen Vorgänge täglich

Am 21.06.2013 veröffentlichte The Guardian auf Basis von Dokumenten des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden Details zum Programm Tempora des britischen Geheimdienstes GCHQ. Tempora wurde ab 2008 getestet und war seit Ende 2011 im Wirkbetrieb. Der Geheimdienst hatte Abhörsonden an mehr als 200 transatlantischen Glasfaserkabeln angebracht, über die ein Großteil des internationalen Telefon- und Internetverkehrs zwischen Europa und Nordamerika läuft. Jede Sonde konnte anfangs bis zu 10 Gigabit Daten pro Sekunde erfassen, laut Guardian ließen sich damit täglich bis zu 600 Millionen Kommunikationsvorgänge auswerten. Inhaltsdaten wie Telefonate und E-Mails wurden bis zu drei Tage, Metadaten bis zu 30 Tage gespeichert und durchsuchbar gehalten. Ein zentraler Anlandepunkt der abgehörten Kabel lag im britischen Bude in Cornwall. Nach den Dokumenten hatten im Mai 2012 rund 300 GCHQ- und 250 NSA-Analysten Zugriff auf die gesammelten Daten. Im September 2018 stufte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das britische Massenüberwachungsprogramm als rechtswidrig ein.

The Guardian

21.06.2013

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Die genaue Zahl von 600 Millionen täglich erfassten Kommunikationsvorgängen sowie Details zur rechtlichen Grundlage stammen aus als geheim eingestuften Dokumenten und wurden von GCHQ nie offiziell bestätigt oder dementiert.

Journalismus

Boundless Informant: NSA-Tool erfasst 97 Milliarden Metadaten-Sätze weltweit

Am 08.06.2013 veröffentlichte The Guardian auf Basis von durch Edward Snowden geleakten Dokumenten Berichte über das interne NSA-Tool Boundless Informant, ein Big-Data-Analyse- und Visualisierungswerkzeug, mit dem die NSA weltweit gesammelte Metadaten aus Telefon- und Internetverkehr länderweise kartiert und quantifiziert. Laut den Dokumenten sammelte die NSA in einem 30-Tage-Zeitraum bis März 2013 weltweit rund 97 Milliarden Internet-Datensätze und 125 Milliarden Telefon-Metadatensätze. Die meisten Datensätze im März 2013 stammten aus dem Iran mit über 14 Milliarden, gefolgt von Pakistan mit 13,5 Milliarden und Jordanien mit 12,7 Milliarden. Aus den USA selbst wurden im gleichen Zeitraum fast 3 Milliarden Datensätze erfasst. Für Deutschland wiesen die Unterlagen rund 552 Millionen erfasste Telefon- und Internet-Metadatensätze im Zeitraum vom 10.12.2012 bis 08.01.2013 aus. NSA-Direktor Keith Alexander bezeichnete daraus abgeleitete Vorwürfe einer Massenüberwachung eigener Bürger als völlig falsch.

The Guardian (Glenn Greenwald, Ewen MacAskill)

08.06.2013

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Aus dieser Quelle nicht abschließend belegt ist, ob und in welchem Umfang die als deutsche Metadaten interpretierten 552 Millionen Datensätze tatsächlich innerdeutsche Kommunikation betrafen oder auf gemeinsamer Erhebung mit dem BND beruhten.

Journalismus

PRISM-Enthüllung: NSA griff auf Server von neun US-Internetkonzernen zu

Am 06.06.2013 veröffentlichten The Guardian und die Washington Post erste Berichte über das geheime NSA-Programm PRISM, basierend auf Dokumenten des NSA-Vertragsmitarbeiters Edward Snowden, der zuvor für Booz Allen Hamilton tätig war. Snowden wurde am 09.06.2013 öffentlich als Quelle genannt und floh anschließend über Hongkong nach Russland. PRISM ermöglichte der NSA seit 2007 Zugriff auf Nutzerdaten von neun US-Internetkonzernen, beginnend mit Microsoft (2007), gefolgt von Yahoo (2008), Google, Facebook und Paltalk (2009), YouTube (2010), AOL und Skype (2011) sowie Apple (2012). Erfasst wurden unter anderem E-Mails, Chatprotokolle, Fotos, Videos, Videoanrufe und Verbindungsdaten. Rechtsgrundlage war Section 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) von 2008, der im Dezember 2012 unter Präsident Obama verlängert wurde. Laut den geleakten Unterlagen standen im April 2013 rund 117675 Zielpersonen unter aktiver Beobachtung durch die NSA. Bereits am 05.06.2013 hatte der Guardian zusätzlich eine geheime Gerichtsanordnung veröffentlicht, wonach die NSA Telefonverbindungsdaten von mehr als 120 Millionen Verizon-Kunden in den USA erhielt. Die Enthüllungen lösten weltweite Debatten über Massenüberwachung aus und führten unter anderem zu einem spürbaren Anstieg der Nutzerzahlen datenschutzfreundlicher Suchmaschinen wie DuckDuckGo.

Wikipedia (deutschsprachige Ausgabe)

06.06.2013

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Aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt ist, ob die NSA tatsächlich direkten technischen Zugriff auf die Server der Unternehmen hatte, wie die ursprüngliche Berichterstattung nahelegte, oder ob Daten über separate, von den Firmen kontrollierte Übergabesysteme flossen, was die betroffenen Konzerne bestritten. Auch das exakte Gesamtvolumen der über PRISM erfassten Kommunikationsdaten bleibt unbelegt.

Journalismus

PRISM-Enthüllung: NSA-Zugriff auf Server von Google, Facebook, Apple und weiteren US-Konzernen

Am 06.06.2013 veröffentlichte die Washington Post, gestützt auf von Edward Snowden weitergegebene Dokumente, Details zum NSA-Programm PRISM. Demnach griffen NSA und FBI direkt auf zentrale Server von neun großen US-Internetfirmen zu, darunter Microsoft, Google, Facebook und Apple, und extrahierten Chats, Fotos, E-Mails und Verbindungsprotokolle zur Verfolgung ausländischer Zielpersonen. Grundlage war eine 41-seitige interne NSA-Präsentation.

The Washington Post

06.06.2013

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Nicht abschließend geklärt ist bis heute, in welcher technischen Form der Zugriff erfolgte. Die beteiligten Unternehmen bestritten übereinstimmend einen direkten unkontrollierten Serverzugriff und erklärten, nur auf rechtlich angeordnete Anfragen zu reagieren. Die ursprüngliche Formulierung direkter Serverzugriff wurde später relativiert.

Journalismus

Geheime FISA-Anordnung zwingt Verizon zur täglichen Herausgabe aller Anrufdaten

Am 05.06.2013 veröffentlichte The Guardian einen geheimen Gerichtsbeschluss des Foreign Intelligence Surveillance Court, erlassen am 25.04.2013 von Richter Roger Vinson, der Verizon Business Network Services zur täglichen elektronischen Übermittlung sämtlicher Anrufmetadaten an die NSA verpflichtete. Erfasst wurden Rufnummern, Anschlusskennungen, Standortdaten sowie Zeitpunkt und Dauer der Gespräche, jedoch nicht die Gesprächsinhalte selbst. Die Anordnung betraf sowohl Inlandsgespräche als auch Verbindungen zwischen den USA und dem Ausland und galt für drei Monate bis zum 19.07.2013. Rechtsgrundlage war Section 215 des USA PATRIOT Act. Quelle des Dokuments war der ehemalige NSA-Vertragsmitarbeiter Edward Snowden. Der Verizon-Beschluss war das erste von zahlreichen geheimen Dokumenten, die Snowden dem Journalisten Glenn Greenwald zuspielte und die in den folgenden Wochen das Ausmaß globaler NSA-Überwachungsprogramme wie PRISM offenlegten. Der Gerichtsbeschluss selbst trug den Vermerk, dass er bis zum Jahr 2038 geheim gehalten werden sollte.

The Guardian (Glenn Greenwald)

05.06.2013

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Aus dem veröffentlichten Gerichtsbeschluss allein geht nicht hervor, wie viele Kunden oder Anrufe konkret erfasst wurden und in welchem Umfang die NSA die Daten praktisch auswertete.

Journalismus

Gemeinsame Antiterrordatei teilweise verfassungswidrig

BVerfG erklärt Teile des Antiterrordateigesetzes für verfassungswidrig, informationelles Trennungsgebot zwischen Polizei/Nachrichtendiensten verbietet umfassenden Datenaustausch.

Bundesverfassungsgericht

24.04.2013

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Betrifft primär Antiterrordatei, offen für andere Verbunddateien.

Primärquelle

BVerfG-Urteil zur gemeinsamen Antiterrordatei von Polizei und Nachrichtendiensten

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 24.04.2013, dass die gemeinsame Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten in ihrer Grundstruktur mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mehrere Einzelregelungen, darunter zu Unterstützern und der Inverssuche, wurden für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber musste die beanstandeten Vorschriften bis 31.12.2014 neu regeln.

Bundesverfassungsgericht

24.04.2013

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Wie viele Personen konkret in der Antiterrordatei erfasst waren, ist nicht dokumentiert. Wie oft die Datei zu tatsächlichen Ermittlungserfolgen beigetragen hat, geht aus der Quelle nicht hervor.

Journalismus

Funkzellenabfrage Dresden 2011

Bei Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt ordnete das Amtsgericht Dresden eine Funkzellenabfrage an, durch die Hunderttausende Verkehrsdaten und Zehntausende Bestandsdaten von Demonstranten, Anwohnern, Journalisten und Anwälten erfasst wurden. Das Landgericht Dresden erklärte mit Beschluss vom 17.04.2013 die zugrunde liegende Anordnung des Amtsgerichts vom 25.02.2011 für rechtswidrig, weil sie nicht ausreichend begründet war und der strafprozessuale Bestimmtheitsgrundsatz verletzt wurde. Die erhobenen Daten mussten daraufhin gelöscht werden.

Legal Tribune Online (LTO)

17.04.2013

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Offen bleibt die exakte Gesamtzahl der insgesamt betroffenen Personen, da mehrere separate Funkzellenabfragen zu unterschiedlichen Zeiten und Gebieten liefen und Quellen unterschiedliche Teilzahlen nennen. Das Landgericht prüfte nur formale Mängel der richterlichen Anordnung, keine inhaltliche Verhältnismäßigkeit der Maßnahme an sich. Nicht abschließend dokumentiert ist, ob die angeordnete Löschung der Daten bei allen beteiligten Behörden tatsächlich umgesetzt wurde.

Behörde/Institution

Eurogroup statement on Cyprus

Die Eurogruppe knüpfte das Zypern-Rettungspaket von bis zu 10 Mrd. Euro im März 2013 an die Zwangsbeteiligung von Einlegern der Bank of Cyprus und der Laiki Bank an den Verlusten.

Eurogruppe / Rat der Europäischen Union

25.03.2013

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Primärquelle der Eurogruppe-Erklärung vom 25.03.2013. Regelt die Bedingungen, nicht die spätere praktische Umsetzung im Detail.

Journalismus

Rundfunkbeitrag-Meldedatenabgleich 2013: Daten aller 70 Millionen volljährigen Deutschen an Beitragsservice übermittelt

Im Zuge der Umstellung des Rundfunkfinanzierungssystems auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag führte der Beitragsservice 2013 einen einmaligen Meldedatenabgleich durch, bei dem die Meldedaten aller rund 70 Millionen volljährigen Deutschen abgeglichen wurden, mit dem Ziel, den Abgleich bis zum 03.03.2013 abzuschließen und rund 800.000 vermutete Beitragsschuldner zu identifizieren. Übermittelt wurden dabei Name, Geburtsdatum, akademischer Titel, Familienstand sowie Anschriften aktueller und früherer Haupt- und Nebenwohnungen. Die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten beäugten den Abgleich bereits im Vorfeld kritisch; Kritiker hielten den zugrunde liegenden Staatsvertrag und den Meldedatenabgleich für verfassungswidrig, weil er faktisch auf ein bundesweites Melderegister hinauslaufe.

t-online / dr-datenschutz.de

03.03.2013

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Ob und in welcher rechtlichen Form die Kritik am Meldedatenabgleich erfolgreich angefochten wurde, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Journalismus

Meldegesetz-Novelle 2012: Nachbesserung nach Bürgerprotest gegen Adresshandel

Der Bundestag verabschiedete am 28.06.2012 während des EM-Halbfinales Deutschland gegen Italien in einer sehr kurzen Abstimmung ohne Aussprache eine Neufassung des Meldegesetzes. Im Innenausschuss war die im Regierungsentwurf vorgesehene Einwilligungspflicht für die Weitergabe von Namen und Adressen an Werbefirmen kurz zuvor in eine bloße Widerspruchslösung umgewandelt worden. Nach massivem öffentlichem Protest, unter anderem einer Petition mit mehreren zehntausend Unterzeichnern, rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an. Bundestag und Bundesrat billigten Ende Februar bzw. am 01.03.2013 einen Kompromiss, der die Einwilligung wieder zur Pflicht machte.

heise online (Stefan Krempl)

01.03.2013

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Ob die kurzfristige Änderung im Innenausschuss gezielte Lobbyeinflussnahme war, ist nicht abschließend geklärt. Die berichteten Unterzeichnerzahlen der Protestpetition schwanken je nach Quelle. Wie wirksam die 2013 beschlossene Lösung nach Inkrafttreten 2015 in der Praxis durchgesetzt wurde, ist nicht belegt.

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