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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Journalismus

"Wissenschaftliches Gutachten belegt: keine 'Schutzlücke' ohne Vorratsdatenspeicherung" (Zusammenfassung + Kontext der Veröffentlichung)

Die angebliche Notwendigkeit der Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag kann laut der Untersuchung nicht durch kriminologische Statistiken belegt werden. Wichtiger Kontext: Das Gutachten wurde dem CCC zugespielt und veröffentlicht — es war ursprünglich nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt.

Chaos Computer Club (CCC)

27.01.2012· in Kraft

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Zusatzinfo zur Einordnung: Das Gutachten kam nicht von sich aus an die Öffentlichkeit, sondern wurde vom CCC veröffentlicht, nachdem es zugespielt wurde. Für Blackstone wichtig zu wissen, aber die Kernaussage der Studie selbst bleibt davon unberührt — die Fakten in BSDC-S-FND-2011-077 sind die Originalquelle, hier nur der Veröffentlichungskontext.

Primärquelle

Bundesverfassungsgericht etabliert Doppeltürenmodell und kippt PIN/PUK-Herausgabe nach § 113 TKG

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 24.01.2012, dass Sicherheitsbehörden Zugangssicherungscodes wie PIN und PUK nach § 113 Absatz 1 Satz 2 TKG nur abfragen dürfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung dieser Codes vorliegen. Die bestehende Fassung der Norm erklärte das Gericht insoweit für verfassungswidrig. Zugleich formulierte der Senat das sogenannte Doppeltürenmodell, wonach für Datenabruf und Datenübermittlung jeweils eigene, korrespondierende Rechtsgrundlagen nötig sind.

Bundesverfassungsgericht

24.01.2012

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Wie oft Sicherheitsbehörden vor diesem Beschluss tatsächlich PIN, PUK oder andere Zugangssicherungscodes abgefragt haben, geht aus der Entscheidung nicht hervor. Die als Reaktion geschaffene Neufassung des § 113 TKG wurde acht Jahre später in einem separaten Verfahren am 27.05.2020 ihrerseits vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, dieses spätere Urteil ist nicht Gegenstand dieser Quelle.

Primärquelle

US Supreme Court urteilt zu GPS-Überwachung von Fahrzeugen

Der US Supreme Court entschied am 23. Januar 2012 einstimmig im Fall United States v. Jones, dass das heimliche Anbringen eines GPS-Senders an einem Fahrzeug durch die Polizei und die anschließende Standortüberwachung eine Durchsuchung im Sinne des Vierten Verfassungszusatzes darstellen. Ermittler hatten den Sender außerhalb der im Durchsuchungsbefehl erlaubten Frist angebracht und die Fahrzeugbewegungen 28 Tage lang aufgezeichnet, was über 2000 Seiten Standortdaten ergab.

U.S. Supreme Court

23.01.2012

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Offen blieb im Mehrheitsvotum, ob auch eine rein elektronische Standortverfolgung ohne physisches Anbringen eines Geräts künftig einen Durchsuchungsbefehl erfordert. Nur die Sondervoten thematisierten Grenzen für die Dauer verdachtsunabhängiger Langzeitüberwachung, ohne dass die Mehrheit dazu eine verbindliche Regel aufstellte.

Journalismus

Zerschlagene Landesbank: Was aus den Resten der WestLB wird

Die WestLB wurde nach mehreren Rettungsversuchen zum 30.06.2012 endgültig zerschlagen, Nordrhein-Westfalen stellte allein für Personal- und Pensionskosten rund 1 Mrd. Euro zurück.

WirtschaftsWoche

2012

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Belegt Zerschlagungsdatum und NRW-Rückstellung. Die Gesamtkosten aller Rettungsrunden seit 2008 sind hiermit nicht vollständig beziffert.

Organisation/NGO

Steuer-CD-Ankäufe aus der Schweiz: NRW zahlte 2,5 Mio. Euro für eine CD, Selbstanzeigen stiegen um über 200 Prozent

Nordrhein-Westfalen kaufte insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz an. Im Februar 2010 wurde eine CD mit Namen und Kontodaten von Credit-Suisse-Kunden für 2,5 Millionen Euro erworben; 2012 kaufte der damalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans weitere CDs, darunter eine der Schweizer Bank UBS mit Informationen zu rund 750 Stiftungen und 550 weiteren Fällen mit einem Anlagevolumen von über 2,9 Milliarden Euro. Die Auswertung der Steuer-CDs löste eine Welle freiwilliger Selbstanzeigen sowie zahlreiche Steuerstrafverfahren aus; laut einer Statista-Umfrage bei den Landesfinanzbehörden stieg die Zahl der Selbstanzeigen 2013 um über 200 Prozent. Allein in Nordrhein-Westfalen kamen rund 70 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus der Auswertung der Steuer-CDs zusammen, weitere rund 400 Millionen Euro an Mehreinnahmen wurden bundesweit auf durch die Ankäufe ausgelöste Selbstanzeigen zurückgeführt.

Wikipedia (Steuersünder-CD) / Statista

01.01.2012

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Der Ankauf gestohlener Bankdaten durch den Staat blieb rechtlich und politisch umstritten; ob die Käufe rechtmäßig waren, wurde in Deutschland kontrovers diskutiert und ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt.

Journalismus

Stratfor-Hack: Anonymous erbeutet Kreditkartendaten und E-Mails der US-Sicherheitsberatung

Ende Dezember 2011 drangen Aktivisten von Anonymous unter dem Namen der Operation Antisec in die Server der US-Sicherheitsberatung Stratfor ein und erbeuteten nach eigenen Angaben mehr als 200 Gigabyte Daten, darunter Kreditkartendaten und interne E-Mails von Kunden und Mitarbeitern. Eine heise online vorliegende Liste umfasste rund 4.000 Einträge vertraulicher Geschäftskunden, darunter die Deutsche Bank, DHL und der Spiegel. Die Angreifer erklärten, mit den erbeuteten Kreditkartendaten mehr als eine Million US-Dollar an Hilfsorganisationen spenden zu wollen.

heise online (Peter-Michael Ziegler)

26.12.2011

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Der Artikel nennt kein exaktes Einbruchsdatum und keine belastbare Gesamtzahl der betroffenen Konten. Spätere Berichte und die US-Anklage nannten deutlich höhere, teils schwankende Zahlen, die hier nicht überprüft wurden. Die spätere Verurteilung von Jeremy Hammond und die Rolle des FBI-Informanten Hector Monsegur sind nicht Gegenstand dieses Artikels.

Journalismus

Carrier-IQ-Skandal

Der Sicherheitsforscher Trevor Eckhart deckte im November 2011 auf, dass die Diagnosesoftware Carrier IQ auf über 140 Millionen Smartphones, vor allem HTC-Android-Geräten in den USA, installiert war und dort als verstecktes Rootkit Tastatureingaben, Standort und Appnutzung protokollierte, ohne dass Nutzer sie deaktivieren konnten. US-Senator Al Franken und Kongressabgeordneter Edward Markey forderten eine Untersuchung durch FTC und FCC, und mindestens acht Sammelklagen wurden gegen Carrier IQ, HTC, Samsung und Mobilfunkanbieter eingereicht.

heise online

01.12.2011

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Ob Carrier IQ tatsächlich Tastatureingaben im Klartext als Inhalt protokollierte, blieb umstritten. Das Unternehmen bestritt dies und bezeichnete die geloggten Daten als codiert bzw. als Softwarefehler. Ob die angekündigten FTC- oder FCC-Ermittlungen zu förmlichen Anklagen oder Bußgeldern führten und wie die Sammelklagen ausgingen, ist aus den verfügbaren Quellen nicht ersichtlich.

Primärquelle

FTC-Konsent-Order gegen Facebook wegen irreführender Datenschutzpraktiken

Die FTC gab am 29.11.2011 bekannt, sich mit Facebook auf einen Vergleich wegen acht Anklagepunkten irreführender Datenschutzpraktiken geeinigt zu haben, insbesondere im Zuge der Änderungen der Privatsphäre-Einstellungen im Dezember 2009. Die endgültige Konsent Order wurde am 10.08.2012 bestätigt. Facebook verpflichtete sich zu einer 20-jährigen Aufsichtsperiode mit zweijährlichen unabhängigen Datenschutzaudits, eine der ersten großen föderalen Datenschutz-Konsent-Orders vor dem Cambridge-Analytica-Skandal 2018.

US Federal Trade Commission

29.11.2011

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Die Vereinbarung sah keine Geldstrafe vor, sondern Verhaltensauflagen. Erst die spätere FTC-Untersuchung im Zusammenhang mit Cambridge Analytica führte 2019 zu einer Rekordstrafe von 5 Milliarden US-Dollar wegen Verstoßes gegen genau diese Order. Umstritten ist, ob die Auflagen in der Praxis wirksam durchgesetzt wurden.

Primärquelle

Operation Ghost Click: FBI zerschlägt DNSChanger-Botnetz

Das FBI gab am 09.11.2011 den Abschluss der zweijährigen Ermittlung Operation Ghost Click bekannt. Sechs estnische und ein russischer Staatsbürger wurden angeklagt, seit 2007 mit der Schadsoftware DNSChanger etwa vier Millionen Computer in mehr als 100 Ländern infiziert zu haben, darunter rund 500.000 in den USA. Die Malware veränderte DNS-Einstellungen und leitete Datenverkehr auf Server der Täter um, um per Klickbetrug Werbeeinnahmen zu erzielen. Die Behörden bezifferten den illegalen Gewinn auf mindestens 14 Millionen US-Dollar.

FBI / U.S. Attorney's Office SDNY

09.11.2011

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Der genaue rechtskräftige Ausgang aller Verfahren gegen die einzelnen Angeklagten ist nicht einheitlich öffentlich dokumentiert, da mehrere in Estland ansässig blieben. Der russische Mitangeklagte Andrey Taame galt als flüchtig, sein weiterer strafrechtlicher Verbleib ist nicht abschließend belegt.

Organisation/NGO

Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner

Der CCC deckte auf, dass ein Staatstrojaner weit über die gesetzlich erlaubte Quellen-TKÜ hinausging und per Nachladefunktion beliebige weitere Programme ausführen konnte.

Chaos Computer Club

08.10.2011

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Analyse eines einzelnen historischen Trojaner-Samples von 2011.

Primärquelle

CCC enthüllt 2011 rechtswidrige Fernsteuerungs- und Ausspähfunktionen im deutschen Staatstrojaner

Der Chaos Computer Club veröffentlichte am 08.10.2011 unter dem Titel 0zapftis eine technische Analyse einer von deutschen Ermittlungsbehörden eingesetzten Überwachungssoftware, dem sogenannten Staatstrojaner. Dem CCC waren mehrere Programmvarianten anonym zugespielt worden, die er disassemblierte und in einem öffentlichen Report dokumentierte. Die Analyse zeigte, dass die Software weit über die vom Bundesverfassungsgericht am 27.02.2008 erlaubte reine Quellentelekommunikationsüberwachung hinausging. Nachgewiesen wurden Funktionen zum Nachladen und ferngesteuerten Ausführen beliebiger weiterer Programme, zur Anfertigung von Bildschirmfotos aus Webbrowsern samt privater Notizen und E-Mails sowie Code für den Zugriff auf Mikrofon und Kamera des infizierten Rechners. Alle untersuchten Varianten nutzten denselben fest einprogrammierten kryptografischen Schlüssel und kommunizierten mit einem Kontrollserver in den USA, wodurch auch Dritte die infizierten Computer übernehmen konnten. Recherchen ordneten die Software der hessischen Firma DigiTask zu, als öffentliche Auftraggeber wurden unter anderem das bayerische Landeskriminalamt und die Zollverwaltung genannt. Ein späteres Gerichtsurteil stellte fest, dass das bayerische LKA einen Verdächtigen monatelang ohne ausreichende Rechtsgrundlage überwacht hatte.

Chaos Computer Club (CCC)

08.10.2011

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Aus der CCC-Pressemitteilung geht nicht hervor, wie viele Personen insgesamt mit der Software überwacht wurden und auf welchem genauen Weg der CCC die Programmkopien erhielt; auch war nicht abschließend geklärt, welche weiteren Behörden außerhalb Bayerns die Software bereits eingesetzt hatten.

Journalismus

CCC-Analyse enttarnt Sicherheitslücken und Befugnisüberschreitung im Staatstrojaner 0zapftis

Der Chaos Computer Club analysierte im Oktober 2011 eine als Quellen-TKÜ eingesetzte staatliche Späh-Software und deckte gravierende Sicherheitsmängel auf. Die Software konnte beliebigen Schadcode nachladen, Kommandos zwischen Steuerserver und Trojaner waren teils unverschlüsselt und Screenshots sowie Audiodaten nur unzureichend verschlüsselt. Zudem ermöglichte sie Zugriffe auf Mikrofon, Kamera, Tastatur und Dateisystem und ging damit weit über die gesetzlich erlaubte Telekommunikationsüberwachung hinaus. Betroffen waren laut Bericht unter anderem Bayern und Schleswig-Holstein, wo die Software als Bayerntrojaner beziehungsweise 0zapftis bekannt wurde.

heise online (Jürgen Kuri)

08.10.2011

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Wie viele Personen insgesamt mit der Software überwacht wurden, geht aus dem Artikel nicht hervor. Offen bleibt, welche weiteren Landesbehörden die Software bereits eingesetzt hatten. Der Hersteller wird in diesem Artikel nicht genannt.

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