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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Primärquelle

Korea Herald — Original-Berichterstattung zum Verfassungsgerichtsurteil, wörtliche Urteilsbegründung

Das Verfassungsgericht entschied einstimmig (8 von 8 Richtern): "Um die Meinungsfreiheit vorsorglich einzuschränken, muss ein klarer Effekt für das Gemeinwohl vorliegen. Nach Einführung des Systems ging die Menge illegaler Postings nicht signifikant zurück — stattdessen wichen Nutzer auf ausländische Websites aus, was zu einer Umkehr-Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Diensteanbietern führte."

The Korea Herald (südkoreanische Tageszeitung), mit direktem Gerichtszitat

23.08.2012· in Kraft

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**Das ist die exakte Original-Urteilsbegründung, verifiziert an der Primärquelle:** Das höchste südkoreanische Gericht stellte fest, dass die Klarnamenpflicht ihr erklärtes Ziel (weniger illegale/schädliche Postings) NICHT nachweisbar erreichte — stattdessen wichen Nutzer einfach auf ausländische Plattformen aus, was einheimische Anbieter gegenüber ausländischen benachteiligte. Das ist strukturell identisch mit dem bereits in F4 dokumentierten Muster (MPI-Studie, BKA-Positionspapier): Eine einschneidende Überwachungsmaßnahme ohne nachweisbare Wirksamkeit wurde gerichtlich gekippt.

Primärquelle

FTC-Bußgeld gegen Google wegen Umgehung der Safari-Cookie-Blockade

Google zahlte 2012 eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen US-Dollar an die FTC wegen Umgehung der Cookie-Blockade im Safari-Browser trotz gegenteiliger Zusicherungen. Die FTC wertete dies als Verstoß gegen eine frühere Vergleichsvereinbarung von Oktober 2011 im Google-Buzz-Fall. Die Kommission stimmte am 09.08.2012 mit 4 zu 1 Stimmen für die Einigung.

Federal Trade Commission (FTC)

09.08.2012

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Der Vergleich enthielt kein Schuldeingeständnis von Google. Wie viele Safari-Nutzer konkret betroffen waren, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor.

Behörde/Institution

Stiftung Warentest / Verbraucherzentrale — praktischer Musterbrief für Widerspruch

Bürger können schriftlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt Widerspruch gegen die Datenweitergabe einlegen — das Amt trägt dann eine Übermittlungssperre ein. Für besonders gefährdete Personen (z. B. Staatsanwälte, die nicht von Straftätern gefunden werden wollen) gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Auskunftssperre. Einen kostenlosen Musterbrief bietet der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Stiftung Warentest, mit Verweis auf Musterbrief des Bundesverbands der Verbraucherzentralen

13.07.2012· in Kraft

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Sehr praktischer Baustein für einen Blackstone-Community-Guide: Es gibt einen fertigen, kostenlosen Musterbrief für den Widerspruch — eine der einfachsten und konkretesten "Sofort-Maßnahmen", die Blackstone seinen Mitgliedern empfehlen könnte, mit sehr geringem Aufwand und hoher Wirkung.

Journalismus

Die 57-Sekunden-Anekdote — Bundestagsbeschluss während EM-Halbfinale

Laut einem Spiegel-Online-Artikel liefen zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Meldegesetzes (MeldFortG) im Bundestag gerade das EM-Halbfinale Deutschland gegen Italien — die zweite und dritte Lesung inklusive Abstimmungen wurden innerhalb von 57 Sekunden durch einen sehr überschaubar besetzten Bundestag durchgeführt.

IT-Rechtsanwalt-Fachportal, mit Bezug auf Spiegel-Online-Berichterstattung von 2012

10.07.2012· in Kraft

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**Eine der einprägsamsten Anekdoten im gesamten Blackstone-Projekt:** Ein Gesetz, das direkten Einfluss auf den Adresshandel mit Millionen Bürgerdaten hat, wurde in nur 57 Sekunden durch ein fast leeres Parlament gewunken — weil gleichzeitig ein Fußballspiel lief. Das ist ein extrem konkretes, gut belegtes Beispiel für mangelnde parlamentarische Sorgfalt bei Datenschutzthemen — besser als jede abstrakte Kritik an "zu schnellen Verfahren".

Behörde/Institution

CFTC Orders Barclays to Pay $200 Million for Attempted Manipulation of LIBOR and Euribor

Barclays akzeptierte 2012 als erste Bank eine Strafe im LIBOR-Skandal wegen versuchter Manipulation und Falschmeldungen bei LIBOR und Euribor zwischen 2005 und 2009.

CFTC

27.06.2012

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Belegt die CFTC-Anordnung gegen Barclays 2012. Weitere Banken folgten später mit eigenen, teils höheren Strafen.

Primärquelle

LinkedIn-Passwortleck 2012

LinkedIn bestätigte am 6. Juni 2012 offiziell, dass ein Teil der zuvor auf einem russischen Hackerforum veröffentlichten Passwort-Hashes zu LinkedIn-Konten gehörte. Die rund 6,5 Millionen unsalted SHA-1-Hashes stammten aus einer Datenbank, betroffene Nutzer wurden zum Passwort-Reset aufgefordert und das Unternehmen führte danach Salting für die Passwortspeicherung ein.

LinkedIn

06.06.2012

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Wie die Angreifer Zugriff auf die Datenbank erlangten, blieb in der offiziellen Mitteilung unbeschrieben. Die tatsächliche Gesamtzahl betroffener Konten war 2012 unklar und wurde erst 2016 auf rund 117 Millionen E-Mail-Passwort-Kombinationen nach oben korrigiert.

Journalismus

Stuxnet: New York Times deckt US-israelisches Sabotageprogramm gegen Natanz auf

Die New York Times berichtete am 01.06.2012 unter Berufung auf zahlreiche Regierungsvertreter über ein gemeinsames US-israelisches Cybersabotage-Programm gegen die iranische Urananreicherungsanlage Natanz mit dem Codenamen Olympic Games. Im Sommer 2010 entkam ein Teil der eingesetzten Schadsoftware durch einen Programmierfehler aus der Anlage und verbreitete sich weltweit im Internet, Sicherheitsforscher benannten den Wurm Stuxnet. Die letzte im Artikel beschriebene Angriffswelle legte vorübergehend fast 1.000 der rund 5.000 zu diesem Zeitpunkt in Natanz laufenden Zentrifugen lahm.

The New York Times (David Sanger)

01.06.2012

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Der Bericht stützt sich auf anonyme Insider-Quellen, eine offizielle Bestätigung der Urheberschaft durch die Regierungen der USA oder Israels liegt bis heute nicht vor. Wie viele Zentrifugen dauerhaft zerstört statt nur vorübergehend gestoppt wurden, bleibt unter Experten umstritten.

Primärquelle

Flame-Spionagesoftware: 20-MB-Cyberwaffe infiziert rund 1000 Rechner im Nahen Osten

Am 28.05.2012 gab Kaspersky Lab gemeinsam mit dem iranischen CERT-Zentrum MAHER und dem CrySyS Lab der Budapest University of Technology and Economics die Entdeckung der Schadsoftware Flame bekannt. Die Untersuchung war von der Internationalen Fernmeldeunion ITU initiiert worden, nachdem die zerstörerische Malware Wiper zuvor Computer des iranischen Ölministeriums beschädigt hatte. Flame ist mit rund 20 Megabyte etwa 20-mal größer als Stuxnet und war nach Kaspersky-Angaben seit mindestens März 2010 aktiv, bevor sie entdeckt wurde. Die Schadsoftware konnte Bildschirminhalte, Tastatureingaben, Netzwerkverkehr und Audioaufnahmen aufzeichnen, Skype-Gespräche mitschneiden und infizierte Rechner per Bluetooth zu Sendern für Kontaktdaten nahegelegener Geräte machen. Nach Kaspersky-Schätzungen waren zunächst etwa 1000 Rechner betroffen, rund 65 Prozent davon im Nahen Osten und Nordafrika, mit dem größten Anteil im Iran. Zur Verbreitung nutzten die Angreifer unter anderem ein gefälschtes Microsoft-Zertifikat auf Basis einer schwachen MD5-Verschlüsselung. Die Washington Post berichtete am 19.06.2012 unter Berufung auf anonyme Quellen, die NSA, die CIA und das israelische Militär hätten Flame gemeinsam im Rahmen der Operation Olympic Games entwickelt. Kurz nach der öffentlichen Enttarnung sendeten die Kontrollserver im Juni 2012 einen Selbstlöschbefehl an die infizierten Systeme.

Kaspersky Lab

28.05.2012

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Die Urheberschaft durch NSA, CIA und Israels Militär stützt sich allein auf anonyme Quellen der Washington Post und wurde von den USA und Israel nie offiziell bestätigt. Die genaue weltweite Gesamtzahl infizierter Rechner sowie das exakte Ausmaß der abgeflossenen Daten blieben ungeklärt.

Primärquelle

FCC-Bußgeld gegen Google wegen Behinderung der Street-View-WLAN-Ermittlung

Die US-Kommunikationsbehörde FCC verhängte am 13.04.2012 ein Bußgeld von 25.000 US-Dollar gegen Google wegen Behinderung ihrer Ermittlung zur Sammlung von WLAN-Nutzdaten durch Street-View-Kamerafahrzeuge. Google verzögerte die Herausgabe von E-Mails und weigerte sich zunächst, beteiligte Mitarbeiter zu benennen. Die FCC verzichtete auf eine Sanktion für die eigentliche Datensammlung selbst, da sie keine einschlägige Präzedenz für unverschlüsselten WLAN-Verkehr nach dem Wiretap Act sah.

Federal Communications Commission (FCC)

13.04.2012

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Wie die Software zur Erfassung der WLAN-Payload-Daten im Detail konzipiert wurde, bleibt unklar, da der zuständige Ingenieur die Aussage verweigerte. Die FCC traf keine rechtliche Feststellung, dass die ursprüngliche Datensammlung selbst gegen US-Recht verstieß.

Behörde/Institution

Wikipedia — technischer Gesetzesinhalt, ursprüngliche vs. finale Fassung (Widerspruchslösung)

Das Bundesinnenministerium hatte auf Wunsch von CDU/CSU und FDP bereits im April 2012 eine Formulierungshilfe vorgelegt, in der erstmals die "Widerspruchslösung" festgeschrieben war — Meldeämter dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben, SELBST WENN Bürger dem widersprochen hatten (nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf). Eine Protokollierung der erteilten Auskünfte war nicht vorgesehen und wird "folglich auch nicht durchgeführt".

Wikipedia

April 2012· in Kraft

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**Sehr wichtiger Function-Creep-Beleg:** Der ursprünglich geplante Entwurf hätte sogar einen bereits erklärten Widerspruch von Bürgern ignorieren können — das wurde erst durch öffentlichen Druck (siehe DSGVO-Vorläufer-Debatte) nachträglich korrigiert. Zusätzlich fehlt bis heute eine Protokollierung, wer wann welche Meldedaten abgefragt hat — Bürger können also nicht nachvollziehen, wer ihre Adresse warum bekommen hat.

Studie

"Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?" — Gutachten für das Bundesamt für Justiz

Die Vorratsdatenspeicherung hat laut dem Gutachten keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten. Für den Untersuchungszeitraum 1987 bis 2010 kann der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote herangezogen werden — dieser Befund gilt insbesondere für Computerkriminalität und Internetkriminalität.

Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht, Kriminologische Abteilung, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht — im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz

21.03.2012· in Kraft

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Das ist die wohl wichtigste Einzelquelle im gesamten Themenfeld "Wirkt Überwachung überhaupt?": Das eigene Justizministerium hat eine 271-seitige wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben — und das Ergebnis war, dass die ständig behauptete "Schutzlücke" ohne Vorratsdatenspeicherung nicht nachweisbar ist. Das ist kein Aktivisten-Papier, sondern eine im Regierungsauftrag erstellte Studie.

Journalismus

NSA baut Utah Data Center: 2-Milliarden-Dollar-Anlage für weltweite Kommunikationsdaten

Am 15.03.2012 veröffentlichte der Journalist James Bamford im Magazin Wired einen Artikel über das Utah Data Center der NSA in Bluffdale, Utah, auf dem Gelände von Camp Williams der dortigen Nationalgarde. Der Baubeginn erfolgte am 06.01.2011, die Anlage kostete nach Bamfords Recherche rund 2 Milliarden US-Dollar und umfasste etwa eine Million Quadratfuß Gesamtfläche. Laut Artikel soll die Anlage sämtliche Formen von Kommunikation abfangen, entschlüsseln, analysieren und speichern können, darunter vollständige Inhalte privater E-Mails, Mobiltelefonate und Suchanfragen, die über Satelliten sowie unterseeische und unterirdische Glasfaserkabel geleitet werden. Bamford verband die Anlage mit dem nach den Anschlägen vom 11.09.2001 gestarteten Überwachungsprogramm Stellar Wind. Die NSA wies eine rechtswidrige Überwachung von US-Bürgern zurück. Die Fertigstellung, ursprünglich für September 2013 geplant, verzögerte sich durch wiederholte Stromausfälle um etwa ein Jahr bis Mai 2014.

Wired (James Bamford)

15.03.2012

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Die tatsächliche Speicherkapazität der Anlage ist bis heute als Verschlusssache eingestuft; spätere Schätzungen auf Basis unklassifizierter Baupläne gehen von lediglich 3 bis 12 Exabyte aus, deutlich unter den in Bamfords Artikel diskutierten Yottabyte-Größenordnungen.

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