PrimärquelleKorea Herald — Original-Berichterstattung zum Verfassungsgerichtsurteil, wörtliche Urteilsbegründung
Das Verfassungsgericht entschied einstimmig (8 von 8 Richtern): "Um die Meinungsfreiheit vorsorglich einzuschränken, muss ein klarer Effekt für das Gemeinwohl vorliegen. Nach Einführung des Systems ging die Menge illegaler Postings nicht signifikant zurück — stattdessen wichen Nutzer auf ausländische Websites aus, was zu einer Umkehr-Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Diensteanbietern führte."
The Korea Herald (südkoreanische Tageszeitung), mit direktem Gerichtszitat
23.08.2012· in Kraft
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**Das ist die exakte Original-Urteilsbegründung, verifiziert an der Primärquelle:** Das höchste südkoreanische Gericht stellte fest, dass die Klarnamenpflicht ihr erklärtes Ziel (weniger illegale/schädliche Postings) NICHT nachweisbar erreichte — stattdessen wichen Nutzer einfach auf ausländische Plattformen aus, was einheimische Anbieter gegenüber ausländischen benachteiligte. Das ist strukturell identisch mit dem bereits in F4 dokumentierten Muster (MPI-Studie, BKA-Positionspapier): Eine einschneidende Überwachungsmaßnahme ohne nachweisbare Wirksamkeit wurde gerichtlich gekippt.



