Behörde/InstitutionEU-KI-Verordnung: Verbot der Echtzeit-Gesichtserkennung durch die Polizei tritt in Kraft
Seit dem 02.02.2025 gelten die Verbote aus Artikel 5 der EU-KI-Verordnung. Darunter fällt der Einsatz biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden, der grundsätzlich untersagt ist. Ausnahmen bestehen nur eng begrenzt, etwa bei der Suche nach vermissten Kindern. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
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01.02.2025
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Nicht vom Verbot erfasst ist die nachträgliche biometrische Fernidentifizierung, wofür bereits ein begründeter Tatverdacht genügt, was Bürgerrechtsorganisationen als Schlupfloch kritisieren. Belastbare Zahlen zu tatsächlichen Anwendungsfällen liegen nicht vor.




