Die Gesellschaft für Freiheitsrechte reichte am 25.06.2024 mit sechs Beschwerdeführenden eine neue Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das 2023 novellierte Hessische Polizeigesetz ein. Zu den Beschwerdeführenden zählen die Anwältin Seda Başay-Yıldız und der Regionalvorsitzende der Humanistischen Union Franz Josef Hanke, die bereits an der erfolgreichen Beschwerde von 2019 beteiligt waren, welche zum BVerfG-Urteil vom 16.02.2023 (Az. 1 BvR 1547/19) führte. Nach Ansicht der GFF erlaubt die Neuregelung weiterhin, Daten unbeteiligter Personen ohne konkreten Verdacht in die auf Palantirs System Gotham basierende Analysesoftware hessenDATA einzuspeisen, die seit über fünf Jahren im Regelbetrieb der hessischen Polizei eingesetzt wird.
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Ob und wann das Bundesverfassungsgericht über diese zweite Verfassungsbeschwerde entscheidet, ist offen, das Verfahren war zum Zeitpunkt der Recherche noch anhängig. Ob die 2023er Neuregelung tatsächlich von den Vorgaben des ersten BVerfG-Urteils abweicht, ist bislang nur die Einschätzung der Beschwerdeführerseite, noch nicht gerichtlich geprüft.