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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Behörde/Institution

FINMA-Medienmitteilung zu Greensill

Die FINMA stellte 2023 fest, die Credit Suisse habe im Greensill-Geschäft über Jahre ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten zur Risikobegrenzung schwer verletzt, und eröffnete vier Enforcement-Verfahren.

FINMA

28.02.2023

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Primärquelle der Schweizer Bankenaufsicht. Bezieht sich auf das Greensill-Fondsgeschäft der Credit Suisse 2021.

Journalismus

LockBit-Ransomware-Angriff auf Royal Mail stoppt internationalen Postversand

Royal Mail wurde am 10./11.01.2023 Opfer eines Ransomware-Angriffs eines LockBit-Partners, der den internationalen Post- und Paketversand an allen 11.500 Postfilialen lahmlegte. Die Angreifer forderten zunächst 80, später 40 Millionen US-Dollar. LockBit veröffentlichte einen 45-Gigabyte-Datensatz. Royal Mail meldete am 23.02.2023 die vollständige Wiederherstellung der internationalen Exportdienste nach rund sechs Wochen Störung.

TechCrunch

23.02.2023

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Ob Royal Mail ein Lösegeld zahlte, ist nicht öffentlich bestätigt. Laut Royal Mail enthielt der Datensatz keine Finanzdaten, jedoch mindestens einen Fall mit Impfstatusdaten eines Mitarbeiters.

Journalismus

Signal droht mit Rückzug aus Großbritannien wegen Online Safety Act und Verschlüsselungs-Scanning

Der britische Online Safety Act erhielt im Oktober 2023 königliche Zustimmung und gibt der Regulierungsbehörde Ofcom Befugnisse, Maßnahmen gegen illegale Inhalte auf Messaging-Plattformen zu verlangen, faktisch bis hin zu client-seitigem Scannen verschlüsselter Nachrichten vor deren Verschlüsselung. Signal-Präsidentin Meredith Whittaker erklärte, Signal werde Großbritannien 'absolut, zu 100 Prozent' verlassen, statt seine Verschlüsselung zu schwächen. Die britische Regierung drängt Ofcom, im Rahmen des Gesetzes Verschlüsselungs-Backdoors zu untersuchen; ein entsprechender Bericht ist für April 2026 angekündigt.

BBC

21.02.2023

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Ob Signal den Rückzug aus Großbritannien tatsächlich vollzogen hat, ist aus dieser Quelle (Stand der Ankündigung 2023, Bericht erst für April 2026 angekündigt) nicht belegt.

Behörde/Institution

Phishing-Angriff auf den Bayerischen Rundfunk

Anfang Februar 2023 verschafften sich Cyberkriminelle per Phishing Zugang zu den E-Mail-Postfächern von acht Mitarbeitenden des Bayerischen Rundfunks über gefälschte Login-Masken mit BR-Logo. Sie erhielten dadurch Einblick in Kontakte und E-Mail-Verkehr. Der Sender sperrte die Angreifer rasch aus und informierte Datenschutzaufsicht sowie Betroffene gemäß Art. 34 DSGVO. Eine forensische Analyse fand keine Schadsoftware, ein Datenabfluss konnte aber nicht ausgeschlossen werden.

it-daily.net (dpa-Meldung, Bestätigung durch Bayerischen Rundfunk)

21.02.2023

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Welche konkreten Daten die Angreifer tatsächlich kopierten, ist nicht öffentlich dokumentiert. Die Identität der Täter wurde nicht aufgeklärt. Ob die bayerische Datenschutzaufsicht ein förmliches Verfahren einleitete, ist nicht bekannt.

Journalismus

Continental-Cyberangriff durch LockBit

Der Automobilzulieferer Continental wurde im Sommer 2022 von der Ransomware-Gruppe LockBit angegriffen, die rund 40 Terabyte an Daten erbeutete. Betroffen waren Unternehmens- und Kundendaten sowie personenbezogene Informationen einer niedrigen bis mittleren fünfstelligen Zahl von Beschäftigten, weshalb Continental Zehntausende DSGVO-Informationsschreiben verschickte. LockBit forderte zunächst 50 Millionen US-Dollar Lösegeld, das Unternehmen erklärte, sich nicht erpressen lassen zu wollen.

heise online

18.02.2023

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Der genaue finanzielle Schaden und der exakte Umfang der tatsächlich veröffentlichten Daten sind nicht öffentlich bestätigt. Unklar bleibt auch, ob und in welchem Umfang die Lösegeldforderung letztlich verhandelt oder bezahlt wurde.

Behörde/Institution

Behörden Spiegel — Übergangsfrist und Auflagen nach dem Urteil

Der betreffende Paragraf im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) musste bis spätestens Ende September 2023 neu geregelt werden. Bis dahin gestattete das BVerfG die Nutzung nur unter Auflagen — die Polizei durfte "hessenDATA" nur bei konkretem Verdacht auf besonders schwere Straftaten einsetzen.

Behörden Spiegel (Fachmedium für Verwaltung)

17.02.2023· in Kraft

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Wichtiger Verfahrensstand: Das Gericht hat nicht sofort gestoppt, sondern eine Übergangsfrist mit verschärften Auflagen gesetzt — die Nutzung wurde in dieser Zeit auf schwere Straftaten beschränkt. Wichtig zu prüfen für ein künftiges Batch: Wie genau wurde die gesetzliche Neuregelung in Hessen und Hamburg umgesetzt, und entspricht die aktuelle Praxis (u.a. die in Batch 64 dokumentierten Bagatelldelikt-Einsätze in Bayern) noch dieser engen Auslegung?

Studie

Desinformationskampagnen zur nigerianischen Praesidentschaftswahl 2023

Im Vorfeld und waehrend der nigerianischen Praesidentschaftswahl am 25. Februar 2023 dokumentierten BBC Africa Eye und Code for Africa koordinierte Desinformationskampagnen auf Twitter/X, Facebook und TikTok, die gefaelschte Videos, manipulierte Wahlbetrugs-Vorwuerfe und ethnisch aufgeladene Falschbehauptungen ueber die Kandidaten Bola Tinubu, Atiku Abubakar und Peter Obi verbreiteten. Tausende Fake-Accounts und bezahlte Influencer-Netzwerke wurden identifiziert.

BBC Africa Eye / Code for Africa

17.02.2023

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Die genaue Urheberschaft einzelner Desinformationsnetzwerke ist nur teilweise belegt und stuetzt sich groesstenteils auf Analysen von Code for Africa, nicht auf gerichtsfeste Beweise; der tatsaechliche Einfluss auf das Wahlergebnis laesst sich nicht quantifizieren.

Primärquelle

BVerfG-Urteil 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 — Original-Leitsätze

Ein Grundrechtseingriff durch automatisierte Datenanalyse oder -auswertung durch Polizeibehörden ist grundsätzlich verfassungsrechtlich rechtfertigbar. Die Regelungen sind zur Steigerung der Wirksamkeit vorbeugender Straftatenbekämpfung geeignet und erforderlich, weil relevante Erkenntnisse auf andere, grundrechtsschonendere Weise nicht gleichermaßen zu gewinnen wären. Trotzdem wurden die konkreten Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, da ihnen klare und eindeutige Voraussetzungen und Grenzen fehlten.

Bundesverfassungsgericht, Erster Senat

16.02.2023· in Kraft

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**Sehr wichtige Nuance, die viele Sekundärquellen vereinfachen:** Das Gericht hat NICHT den Einsatz von Palantir-artiger Software an sich verboten — im Gegenteil, es erkennt deren Nutzen für die Verbrechensbekämpfung ausdrücklich an. Verfassungswidrig waren die *konkreten gesetzlichen Regelungen*, die zu unklar gefasst waren, nicht das Werkzeug selbst. Diese Präzision ist für Blackstones Glaubwürdigkeit entscheidend — "BVerfG verbietet Palantir" wäre eine Übertreibung.

Journalismus

netzpolitik.org — Einordnung des Urteils, konkrete Datenquellen bei hessenDATA

Die eingesetzte Software soll Verbindungen zwischen Menschen, Objekten und polizeilich festgehaltenen Sachverhalten finden und visualisieren — dazu werden u.a. Kontaktdaten sowie Bewegungs- und Reiseinformationen verwendet. In Hessen werden zudem massenhaft Daten aus Funkzellenabfragen genutzt, die mit anderen Daten verknüpft werden.

netzpolitik.org

16.02.2023· in Kraft

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Konkrete technische Beschreibung, WAS genau analysiert wird: nicht nur einzelne Datenbanken, sondern eine Verknüpfung von Kontakt-, Bewegungs- und Funkzellendaten zu einem Gesamtbild einer Person. Das ist die technische Grundlage für die verfassungsrechtlichen Bedenken — eine Person wird durch die Datenverknüpfung "gläserner" als durch jede Einzeldatenbank für sich.

Behörde/Institution

Gewerkschaft der Polizei (GdP) — Reaktion auf das Urteil, Forderung nach schneller Neuregelung

GdP-Chef Kopelke: Es sei utopisch zu glauben, die zur Aufklärung schwerer Verbrechen relevanten Informationen könnten aus einem Wust von Daten "händisch" herausgefischt werden. Zusätzlicher Fakt: Bayern hat mit Palantir einen Rahmenvertrag geschlossen, damit andere Bundesländer dessen Programm ohne zusätzliche eigene Vergabeverfahren übernehmen können.

Tagesspiegel, Zitat GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke

16.02.2023· in Kraft

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Zweite Polizeigewerkschaft (neben DPolG aus Batch 64) mit ähnlicher pro-Nutzung-Position — zeigt, dass diese Haltung nicht nur eine Einzelmeinung ist, sondern von mehreren Berufsverbänden geteilt wird. Wichtiger Zusatzfakt: Der bayerische Rahmenvertrag erklärt technisch, warum sich die Software so leicht auf weitere Bundesländer ausweiten kann — andere Länder müssen kein eigenes, oft jahrelanges Vergabeverfahren durchlaufen.

Organisation/NGO

Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse verfassungswidrig

BVerfG erklärte Rechtsgrundlagen für hessenDATA und HmbPolDVG § 49 für verfassungswidrig mangels konkretisierter Gefahr als Eingriffsschwelle.

Bundesverfassungsgericht

16.02.2023

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Pressemitteilung des Gerichts selbst.

Primärquelle

Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsgrundlage für Palantir-Polizeisoftware in Hessen und Hamburg

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16.02.2023 (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20), dass die gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in Hessen und Hamburg gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und verfassungswidrig sind, weil es an klaren und hinreichend bestimmten Voraussetzungen und Grenzen für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff fehlte. Hessen hatte 2017 die Analysesoftware 'Gotham' des US-Unternehmens Palantir erworben und setzte sie unter dem Namen 'hessenDATA' ein; vergleichbare Systeme laufen in Bayern als VeRA und in Nordrhein-Westfalen als DAR. Das Gericht verpflichtete Hessen, die betroffene Vorschrift bis Ende September 2023 zu überarbeiten und ließ die weitere Nutzung von hessenDATA bis dahin nur unter Auflagen zu; Hamburgs zugehörige Regelung war noch nicht in Kraft getreten und wurde für nichtig erklärt.

Bundesverfassungsgericht

16.02.2023

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Das Urteil betrifft ausdrücklich nur die gesetzlichen Grundlagen in Hessen und Hamburg; ob die vergleichbaren Systeme in Bayern (VeRA) und Nordrhein-Westfalen (DAR) auf denselben verfassungsrechtlichen Mangel geprüft und ggf. angepasst wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

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