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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Primärquelle

Twitter-Bitcoin-Hack: Drei Personen wegen Social-Engineering-Angriff auf prominente Konten angeklagt

Am 15.07.2020 verschafften sich Angreifer per Social Engineering gegenüber Twitter-Mitarbeitern Zugriff auf interne Administrationswerkzeuge und übernahmen mehr als 130 verifizierte Konten, darunter Obama, Biden, Musk und Apple. Von den Konten wurden Tweets abgesetzt, die zu Bitcoin-Zahlungen aufriefen, rund 117.000 US-Dollar wurden erbeutet. Das DOJ klagte am 31.07.2020 Mason Sheppard und Nima Fazeli an, ein dritter Beteiligter war minderjährig und wurde separat in Florida verfolgt.

US-Justizministerium (DOJ)

31.07.2020

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Die genaue technische Methode des Social-Engineering-Angriffs ist nicht durch ein unabhängiges forensisches Gutachten öffentlich im Detail belegt. Wie viele Konten neben den bekannten Prominenten betroffen waren und ob private Nachrichten eingesehen wurden, ist nicht abschließend dokumentiert.

Journalismus

BGH-Leitentscheidungen VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18 zum Recht auf Vergessenwerden

BGH verlangt umfassende Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungs-/Pressefreiheit statt generellem Vorrang des Datenschutzes.

Bundesgerichtshof

27.07.2020

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Bezieht sich auf zwei konkrete Fälle, nicht auf alle Konstellationen übertragbar.

Primärquelle

BGH-Urteil Recht auf Vergessenwerden II: Google muss Presseartikel nicht pauschal auslisten

Der Bundesgerichtshof entschied am 27.07.2020 im Verfahren VI ZR 405/18, dass ein ehemaliger Geschäftsführer eines Wohlfahrtsverbandes keinen Anspruch auf Auslistung kritischer Presseartikel aus der Google-Suche hat. Die Artikel von 2011 hatten über ein Millionendefizit seiner Regionalgeschäftsstelle und seine Krankmeldung berichtet. Der Senat verlangte eine umfassende Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungs- sowie Informationsfreiheit nach der EU-Grundrechtecharta, ohne pauschale Vermutung zugunsten der Löschung.

Bundesgerichtshof (BGH)

27.07.2020

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Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, wie der Senat die einzelnen Abwägungskriterien im Detail gewichtete und welche konkrete Rolle der seit 2011 verstrichene Zeitraum spielte. Im am selben Tag verhandelten Parallelverfahren VI ZR 476/18 legte der BGH dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor, dessen Ausgang aus dieser Quelle nicht ersichtlich ist.

Primärquelle

GEDmatch stellt der Polizei unerlaubt Gendaten zur Verfügung

Nach einem Sicherheitsvorfall bei GEDmatch konnten US-Strafverfolger Gendaten von über einer Million Nutzerprofilen mit Kriminaldatenbanken abgleichen, obwohl nur rund 280.000 zugestimmt hatten.

Posteo

24.07.2020

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Bezieht sich auf einen konkreten historischen Sicherheitsvorfall von 2020.

Journalismus

Garmin-Ransomware-Angriff durch WastedLocker/Evil Corp

Am 23.07.2020 legte die Ransomware WastedLocker weltweit zentrale Dienste des Wearables-Herstellers Garmin lahm, darunter Garmin Connect, flyGarmin und das Satellitenkommunikationssystem inReach. Sicherheitsforscher ordneten die Ransomware der Gruppe Evil Corp zu, die auf der US-Sanktionsliste stand. BleepingComputer bestätigte am 01.08.2020, dass Garmin einen funktionierenden Entschlüsseler erhielt. Die ursprüngliche Lösegeldforderung lag laut einem Mitarbeiter bei rund 10 Millionen US-Dollar.

BleepingComputer

24.07.2020

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Garmin äußerte sich nie dazu, ob und in welcher Höhe tatsächlich Lösegeld gezahlt wurde. Der exakte technische Einstiegsvektor der Angreifer wurde nie offiziell bestätigt.

Journalismus

Garmin-Ransomware 2020: WastedLocker legt weltweit Dienste lahm, 10 Mio. Dollar Lösegeld

Der US-amerikanische GPS- und Wearable-Hersteller Garmin wurde am 23.07.2020 Opfer eines Ransomware-Angriffs mit der Schadsoftware WastedLocker. Der Angriff legte weltweit zentrale Dienste lahm, darunter die Plattform Garmin Connect, den Flugnavigationsdienst flyGarmin, die Kundenhotline sowie interne Kommunikationssysteme. Millionen Nutzer von Fitness-Trackern, Smartwatches und Navigationsgeräten konnten mehrere Tage lang keine Daten mehr mit den Garmin-Servern synchronisieren. Als Verursacher gilt die russische Cyberkriminellen-Gruppe Evil Corp, die auch für die Schadsoftware Dridex verantwortlich gemacht wird und seit Dezember 2019 auf der Sanktionsliste des US-Finanzministeriums steht. Laut Medienberichten forderten die Angreifer ein Lösegeld von 10 Millionen US-Dollar für die Entschlüsselung der Systeme. Ab dem 01.08.2020 begann Garmin mit der schrittweisen Wiederherstellung der Dienste, nachdem das Unternehmen offenbar einen funktionierenden Entschlüsselungscode erhalten hatte. Am 27.07.2020 bestätigte Garmin in einer offiziellen Stellungnahme den Cyberangriff, äußerte sich jedoch nicht zu einer möglichen Lösegeldzahlung. Nach Unternehmensangaben wurden keine Kundendaten, einschließlich Zahlungsinformationen des Bezahldienstes Garmin Pay, entwendet oder verloren. Die Notfallfunktion inReach blieb von dem Ausfall unberührt.

heise online

23.07.2020

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Ob und in welcher Höhe Garmin tatsächlich ein Lösegeld gezahlt hat, ist von Garmin selbst nie offiziell bestätigt worden; Berichte über eine Zahlung von rund 10 Millionen US-Dollar über einen zwischengeschalteten Dienstleister stützen sich auf anonyme Quellen und Indizien wie den erhaltenen Entschlüsselungscode, nicht auf eine Bestätigung durch Garmin oder die Angreifer.

Journalismus

Garmin-Ausfall 2020: WastedLocker-Ransomware und 10-Millionen-Dollar-Lösegeldforderung von Evil Corp

Am 23.07.2020 wurde der US-amerikanische Wearable- und Navigationshersteller Garmin Opfer eines Cyberangriffs, der Teile seiner internen IT-Systeme verschlüsselte. Betroffen waren unter anderem der Cloud-Dienst Garmin Connect, die Flugplanungs-App flyGarmin, der Satellitenkommunikationsdienst inReach sowie der gesamte Kundensupport. Nutzer konnten mehrere Tage lang keine Trainings- und Gesundheitsdaten zwischen ihren Geräten und der Garmin-Cloud synchronisieren. Als Ursache identifizierten IT-Sicherheitsmedien die Ransomware WastedLocker, die der russischen Gruppe Evil Corp zugeschrieben wird. Berichten zufolge forderten die Angreifer ein Lösegeld von rund 10 Millionen US-Dollar in Kryptowährung. Garmin bestätigte den Cyberangriff erstmals öffentlich am 27.07.2020 und erklärte, es gebe keine Hinweise darauf, dass Kundendaten einschließlich Zahlungsinformationen aus Garmin Pay abgerufen worden seien. Die Wiederherstellung der Dienste zog sich bis Ende Juli 2020 hin. Die Garmin-Aktie verlor nach Bekanntwerden des Ausfalls zeitweise rund 4 Prozent an Wert.

heise online

23.07.2020

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Ob Garmin tatsächlich Lösegeld zahlte, in welcher genauen Höhe und ob die Zuordnung zur Ransomware WastedLocker und zur Gruppe Evil Corp zutrifft, hat Garmin selbst nie offiziell bestätigt; diese zentralen Details stützen sich auf anonyme Insider-Quellen und spätere Medienberichte.

Primärquelle

VPN-Dienste machten Daten von über 20 Millionen Nutzern zugänglich

Offener Server mit 1,2 TB Nutzerdaten von sieben Hongkong-VPN-Anbietern trotz beworbener No-Log-Politik entdeckt, 20 Mio. Nutzer betroffen.

WeLiveSecurity (ESET) / vpnMentor

22.07.2020

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Betrifft primär kostenlose White-Label-VPN-Apps aus Hongkong.

Organisation/NGO

Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Das BVerfG erklärte §113 TKG und mehrere Fachgesetze zur manuellen Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig und forderte höhere Eingriffsschwellen.

Bundesverfassungsgericht

17.07.2020

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Betrifft die Abfrage von SIM-Registrierungsdaten durch Behörden, nicht die Registrierungspflicht selbst.

Organisation/NGO

Blackbaud-Ransomware 2020: Daten von 13.000 Non-Profits gestohlen, 3-Mio-Dollar-SEC-Strafe

Der Cloud-Softwareanbieter Blackbaud, dessen Systeme von tausenden gemeinnützigen Organisationen, Universitäten und Stiftungen zur Spenderverwaltung genutzt werden, wurde im Mai 2020 Opfer eines Ransomware-Angriffs auf seine selbst gehostete Cloud-Umgebung. Die Angreifer wurden vor vollständiger Verschlüsselung der Systeme gestoppt, kopierten zuvor jedoch einen Teil der Kundendaten. Rund 13.000 Kundenorganisationen weltweit waren betroffen, darunter zahlreiche britische Universitäten wie Oxford Brookes, Leeds, Manchester und Glasgow sowie US-amerikanische Hochschulen und Wohltätigkeitsorganisationen. Gestohlen wurden je nach betroffener Organisation Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Spendenhistorien, teilweise auch Sozialversicherungsnummern und Bankverbindungen von Spendern. Blackbaud teilte am 16.07.2020 öffentlich mit, Bankdaten und Sozialversicherungsnummern seien nicht zugänglich gewesen; diese Aussage stellte sich laut SEC innerhalb weniger Tage intern als falsch heraus, wurde von der Unternehmensleitung aber nicht korrigiert. Erst im September 2020 räumte Blackbaud in einer SEC-Meldung ein, dass Sozialversicherungsnummern und Bankdaten möglicherweise gestohlen worden waren. Im März 2023 einigte sich Blackbaud mit der SEC auf eine Zivilstrafe von 3 Millionen US-Dollar wegen irreführender Offenlegungspraxis. Zusätzlich zahlte Blackbaud 2023 rund 49,5 Millionen US-Dollar zur Beilegung eines Verfahrens mit den Generalstaatsanwälten von 49 US-Bundesstaaten.

US-Börsenaufsicht SEC

16.07.2020

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Die exakte Gesamtzahl der individuell betroffenen Spender und Personen weltweit ist aus dieser Quelle nicht belegt, ebenso wenig die Identität der Angreifer oder ob Lösegeld gezahlt wurde. Die SEC-Strafe betrifft nur die irreführende Offenlegung gegenüber Investoren, nicht die Datenschutzverstöße gegenüber den betroffenen Spendern selbst.

Primärquelle

Schrems II: EuGH kippt EU-US Privacy Shield

Der Europäische Gerichtshof erklärte am 16. Juli 2020 im Fall C-311/18 (Data Protection Commissioner gegen Facebook Ireland und Maximillian Schrems) den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Privacy Shield für ungültig. Grund war, dass US-Überwachungsgesetze keinen mit der EU vergleichbaren Schutz vor behördlichem Datenzugriff garantieren. Die Standardvertragsklauseln aus Beschluss 2010/87 blieben dagegen grundsätzlich gültig, sofern Unternehmen den Datenschutz im Zielland im Einzelfall prüfen.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

16.07.2020

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Die Pressemitteilung des Gerichtshofs nennt keine Zahl der Unternehmen oder Nutzer, deren Datentransfers durch das Urteil unmittelbar betroffen waren. Offen bleibt auch, wie Unternehmen die geforderte Einzelfallprüfung der Standardvertragsklauseln in der Praxis konkret umsetzen sollten, das regelte erst spätere Aufsichtspraxis.

Primärquelle

Twitter-Hack Juli 2020: 130 prominente Accounts gekapert, über 118.000 Dollar Bitcoin-Betrug

Am 15. Juli 2020 verschafften sich Angreifer durch einen telefonischen Spear-Phishing-Angriff auf Twitter-Mitarbeiter Zugangsdaten zu einem internen Support-Tool des Unternehmens. Mit diesem Zugriff nahmen sie laut Twitters eigener Stellungnahme insgesamt 130 Accounts ins Visier, tweeteten von 45 dieser Konten, griffen bei 36 Konten auf das Nachrichtenpostfach zu und luden bei 7 Konten die gespeicherten Twitter-Daten herunter. Betroffen waren unter anderem die Accounts von Barack Obama, Joe Biden, Bill Gates, Elon Musk, Jeff Bezos, Kanye West und Kim Kardashian West sowie die Firmenaccounts von Apple und Uber. Die gekaperten Accounts veröffentlichten Tweets mit dem Versprechen, eingesendete Bitcoin-Zahlungen verdoppelt zurückzusenden, zusammen mit einer Bitcoin-Wallet-Adresse. Nach Angaben des New York State Department of Financial Services erbeuteten die Täter dabei mehr als 118.000 US-Dollar in Bitcoin. Im Juli 2020 wurde der damals 17-jährige Graham Ivan Clark aus Florida als mutmaßlicher Kopf der Aktion festgenommen und im März 2021 zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zwei weitere Mitverdächtige, Mason Sheppard und Nima Fazeli, wurden ebenfalls strafrechtlich angeklagt. Twitter reagierte mit einer vorübergehenden Einschränkung der Tweet-Funktion für viele verifizierte Accounts und kündigte strengere interne Zugriffskontrollen sowie zusätzliche Mitarbeiterschulungen an.

Twitter, Inc. (offizieller Unternehmensblog)

15.07.2020

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Der offizielle Twitter-Blogbeitrag selbst nennt keine Schadenssumme und keine Namen von Verdächtigen; diese Angaben stammen aus separaten Ermittlungen von US-Justizbehörden und dem New York State Department of Financial Services. Ob neben den drei strafrechtlich verfolgten Personen weitere Beteiligte oder Hintermänner agierten, ist nicht abschließend geklärt.

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