PrimärquelleBundesgerichtshof bestätigt vorläufig Kartellamts-Verbot gegen Facebooks Datenzusammenführung
Der BGH wies am 23.06.2020 Facebooks Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Bundeskartellamt-Beschlusses vom 06.02.2019 zurück. Der Kartellsenat bestätigte vorläufig, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, weil es Nutzern keine Wahl zwischen einer Nutzung mit oder ohne Zusammenführung von Daten aus WhatsApp, Instagram und Drittwebseiten lässt.
Bundesgerichtshof
23.06.2020
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Diese Pressemitteilung dokumentiert nur die vorläufige Eilentscheidung, nicht die endgültige Bestätigung in der Hauptsache. Der weitere Beschwerdeweg, der später zum EuGH-Verfahren C-252/21 führte, ist hier nicht Gegenstand.




