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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Journalismus

Maze-Ransomware erfindet die doppelte Erpressung: Fall Allied Universal

Im November 2019 griff die Maze-Ransomware-Gruppe das US-Sicherheitsunternehmen Allied Universal an und forderte 300 Bitcoin. Als das Unternehmen nicht zahlte, veröffentlichten die Angreifer rund 700 MB gestohlener Daten als Drohmittel. Dieser Fall gilt als eine der ersten dokumentierten Anwendungen der Taktik Double Extortion, die in der Folge von Gruppen wie REvil und Clop übernommen wurde.

Bleeping Computer

21.11.2019

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Nicht belegt ist die tatsächliche Gesamtmenge der gestohlenen Daten, die Behauptung von nur 10 Prozent Veröffentlichung stammt allein von den Tätern. Ob Allied Universal letztlich zahlte, ist nicht dokumentiert. Die Identität der Maze-Betreiber wurde nie offiziell festgestellt.

Journalismus

Radarfallen und rechtliche Grenzen für Kommunen bei privater Verkehrsüberwachung

Fachmedium erläutert anhand des OLG-Frankfurt-Urteils, dass Geschwindigkeitsmessungen als hoheitliche Aufgabe nicht per Leiharbeit an private Firmen übertragen werden dürfen.

KOMMUNAL

13.11.2019

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Richtet sich an kommunalpolitisches Fachpublikum, keine eigene juristische Tiefenanalyse.

Primärquelle

Ransomware-Angriff auf Pemex: DoppelPaymer legt IT-Systeme des mexikanischen Staatskonzerns lahm

Im November 2019 wurde der staatliche mexikanische Oelkonzern Petroleos Mexicanos (Pemex) Ziel eines Ransomware-Angriffs mit der Schadsoftware DoppelPaymer, der landesweit IT-Systeme, Buchhaltungs- und Verwaltungscomputer lahmlegte. Die Angreifer forderten laut Medienberichten rund 4,9 Mio. US-Dollar in Bitcoin.

Reuters

11.11.2019

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Die genaue Hoehe des geforderten Loesegelds sowie ob Pemex tatsaechlich zahlte, sind nicht offiziell bestaetigt; das vollstaendige Ausmass des Datenabflusses wurde nie umfassend offengelegt.

Primärquelle

HireVue stellt Gesichtsanalyse bei KI-Bewerbungsinterviews nach FTC-Beschwerde von EPIC ein

Am 06.11.2019 reichte die Bürgerrechtsorganisation EPIC eine Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht FTC gegen den Anbieter von KI-gestützten Video-Bewerbungsinterviews HireVue ein. EPIC warf dem Unternehmen vor, mit unbewiesenen, invasiven und diskriminierungsanfälligen KI-Tools zu werben, die angeblich 'kognitive Fähigkeit', 'psychologische Merkmale', 'emotionale Intelligenz' und 'soziale Kompetenzen' von Bewerbern messen könnten, deren Ergebnisse jedoch 'verzerrt, unbeweisbar und nicht reproduzierbar' seien; zudem bestritt HireVue fälschlich, Gesichtserkennung einzusetzen, obwohl die eingesetzte Gesichtsanalyse-Software potenziell rassistisch verzerrt sein oder unzulässig zur Erkennung sexueller Orientierung genutzt werden konnte. Rund vier Monate nach der Beschwerde, im März 2020, stellte HireVue die Gesichtsanalyse-Komponente ein und erklärte öffentlich, die Technologie sei 'nicht die Kontroverse wert' gewesen. Das Unternehmen analysiert jedoch weiterhin biometrische Daten wie Sprache, Sprachmelodie und Verhalten von Bewerbern.

Electronic Privacy Information Center (EPIC)

06.11.2019

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Die verbliebene Analyse von Sprache und Verhalten birgt laut EPIC ähnliche Datenschutz- und Diskriminierungsrisiken wie die eingestellte Gesichtsanalyse; ob diese Komponenten seither ebenfalls eingeschränkt wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Primärquelle

Recht auf Vergessen I und II: BVerfG klärt Prüfungsmaßstab Grundgesetz oder EU-Grundrechtecharta

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 06.11.2019 in zwei zeitgleich verkündeten Beschlüssen über den Prüfungsmaßstab für Verfassungsbeschwerden. In Recht auf Vergessen I (1 BvR 16/13, Klage gegen ein Online-Pressearchiv wegen jahrzehntealter Mordberichterstattung) bekräftigte das Gericht, dass es innerstaatliches Recht mit unionsrechtlichem Gestaltungsspielraum primär an den Grundrechten des Grundgesetzes prüft. In Recht auf Vergessen II (1 BvR 276/17, Streit einer Geschäftsführerin mit Google um einen Suchmaschinenlink zu einem TV-Beitrag) legte das Gericht erstmals fest, dass es bei unionsrechtlich vollständig vereinheitlichtem Recht stattdessen die Charta der Grundrechte der EU als Prüfungsmaßstab heranzieht.

Bundesverfassungsgericht

06.11.2019

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Diese Quelle ist die Pressemitteilung Nr. 84/2019 zu Recht auf Vergessen II. Nach welchen trennscharfen Kriterien im Einzelfall zwischen gestaltungsoffenem und vollständig vereinheitlichtem Unionsrecht abzugrenzen ist, bleibt offen. Wie viele spätere Verfassungsbeschwerden sich seither ausdrücklich auf die EU-Grundrechtecharta stützen, ist nicht beziffert.

Studie

"Kognitive Gefahrenzonen" und Racial-Profiling-Risiko — akademische Einordnung

Predictive-Policing-Software wie PRECOBS ist bei privatwirtschaftlichen Anbietern proprietär und wird als Betriebsgeheimnis behandelt — die Algorithmen bleiben selbst für die polizeilichen Anwender opak ("Black Box"). Es entstehen dynamische "kognitive Gefahrenzonen", in denen laut Forschung Racial Profiling begünstigt werden kann.

Humanistische Union, mit Bezug auf akademische Forschung (Egbert/Krasmann, Straube/Belina)

November 2019· in Kraft

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Wichtiger technischer Kritikpunkt: Selbst die Polizei selbst weiß teilweise nicht genau, wie die Software zu ihren Vorhersagen kommt — ein "Black Box"-Problem, das über die reine Datenschutzfrage hinausgeht und die demokratische Kontrollierbarkeit polizeilicher Entscheidungen betrifft. Das ergänzt die bereits in D3 (Palantir) dokumentierte Intransparenz-Kritik um eine weitere Facette.

Journalismus

Desjardins-Datenleck: Bestätigung von 4,2 Millionen betroffenen Mitgliedern

Die kanadische Finanzgenossenschaft Desjardins Group bestätigte am 01.11.2019, dass der im Juni 2019 bekannt gewordene Datendiebstahl durch einen Mitarbeiter tatsächlich alle 4,2 Millionen Einzelmitglieder in Quebec und Ontario betraf. Der Mitarbeiter hatte unbefugt auf geschützte Kundendaten zugegriffen und diese widerrechtlich an Dritte weitergegeben. Betroffen waren Sozialversicherungsnummern, Adressen und Angaben zu Bankgewohnheiten, nicht jedoch Passwörter oder Kontostände.

Global News

01.11.2019

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Die kanadische Datenschutzbehörde OPC korrigierte die Gesamtzahl der Betroffenen im Dezember 2020 auf rund 9,7 Millionen Personen nach oben. Ein mutmaßlicher Haupttäter wurde erst 2024 verhaftet, das Strafverfahren war noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Organisation/NGO

Deutsche Wohnen: 14,5 Mio. Euro DSGVO-Rekordbußgeld wegen unlöschbarem Mieterdaten-Archiv, später auf 900.000 Euro reduziert

Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte im Oktober 2019 gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro, zum damaligen Zeitpunkt das höchste je von einer deutschen Behörde verhängte DSGVO-Bußgeld und das dritthöchste EU-weit. Ursache war ein Archivsystem, das keine Möglichkeit zur Löschung von Daten bot: Unterlagen von Wohnungsbewerbern und Mietern blieben oft Jahre über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gespeichert, darunter Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Ausweisdokumente, Selbstauskünfte sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten. Die Behörde hatte das System bereits bei einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2017 identifiziert; bei einer erneuten Prüfung im März 2019 konnte das Unternehmen weder eine Datenbereinigung noch eine Rechtsgrundlage für die fortgesetzte Speicherung nachweisen. In einem Urteil vom 09.06.2026 reduzierte das Gericht die Strafe auf 900.000 Euro, mit der Begründung, das Unternehmen habe kooperativ an einer technischen Lösung und einem konformen System gearbeitet.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)

30.10.2019

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Die drastische Reduzierung von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro zeigt, wie stark Bußgeldhöhen in Deutschland zwischen behördlicher Erstentscheidung und gerichtlicher Überprüfung schwanken können; die Gründe der Reduzierung liegen laut Quelle in der nachträglichen Kooperationsbereitschaft, nicht in einer Entkräftung des ursprünglichen Vorwurfs.

Organisation/NGO

Deutsche Wohnen: 14,5 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld wegen Datenarchiv ohne Löschkonzept

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erließ am 30.10.2019 gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Bei Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019 stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass das Unternehmen für personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern ein Archivsystem nutzte, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Betroffen waren unter anderem Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten, die teilweise Jahre alt waren. Obwohl die Behörde bereits 2017 dringend eine Umstellung des Archivsystems empfohlen hatte, konnte das Unternehmen auch bei der Nachprüfung im März 2019 weder eine Bereinigung des Datenbestands noch rechtliche Gründe für die fortdauernde Speicherung vorweisen. Grundlage für die Bußgeldhöhe war der weltweite Jahresumsatz der Deutsche Wohnen SE von über einer Milliarde Euro, woraus sich ein gesetzlicher Bußgeldrahmen von rund 28 Millionen Euro ergab. Neben der Sanktion für den strukturellen Verstoß verhängte die Behörde zusätzliche Bußgelder zwischen 6.000 und 17.000 Euro in 15 konkreten Einzelfällen unzulässiger Datenspeicherung.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)

30.10.2019

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Die Pressemitteilung nennt keine Gesamtzahl der insgesamt betroffenen Mieterinnen und Mieter; der weitere Rechtsweg mit späteren gerichtlichen Reduzierungen des Bußgelds, unter anderem durch das Landgericht Berlin und ein EuGH-Urteil vom 05.12.2023, ist in dieser Quelle nicht erfasst.

Journalismus

Grenfell Tower: Fehlendes zentrales Register gefaehrdeter Bewohner behinderte Rettung

Der Grenfell Tower Inquiry Phase-1-Bericht stellte fest, dass die London Fire Brigade und der Kensington and Chelsea Council beim Brand vom 14. Juni 2017 ueber kein zentrales Verzeichnis verfuegten, welche Bewohner Evakuierungshilfe benoetigten. Diese fehlende Datenerfassung trug dazu bei, dass gefaehrdete Bewohner nicht gezielt evakuiert werden konnten.

Grenfell Tower Inquiry (Phase 1 Report)

30.10.2019

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Die Zuordnung zum Themenbereich Datenmanagement erfolgt sinngemaess ueber das Behoerdenversagen bei der Datenerfassung/-weitergabe, nicht ueber einen klassischen Datenleck-Fall.

Journalismus

1.400 WhatsApp-Nutzer 2019 per Missed-Call-Exploit mit Pegasus infiziert

Am 29.10.2019 reichte WhatsApp beim US-Bundesgericht für den Northern District of California Klage gegen die israelische NSO Group ein. Die Klage wirft NSO Group vor, zwischen dem 29.04.2019 und dem 10.05.2019 rund 1.400 WhatsApp-Nutzer in etwa 20 Ländern mit der Spyware Pegasus infiziert zu haben. Die Angreifer nutzten dafür eine Sicherheitslücke in der VoIP-Funktion von WhatsApp, dokumentiert als CVE-2019-3568, ein Pufferüberlauf im Videoanruf-Code, der es erlaubte, durch präparierte Anrufe unbemerkt Schadcode zu übertragen, ohne dass die Betroffenen den Anruf annehmen mussten. Zu den Zielen zählten Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Diplomaten und Regierungsvertreter. Am 20.12.2024 entschied Richterin Phyllis Hamilton am zuständigen US-Bezirksgericht in Kalifornien, dass NSO Group gegen den Computer Fraud and Abuse Act, den California Comprehensive Computer Data Access and Fraud Act sowie gegen Vertragsbedingungen von WhatsApp verstoßen hat. Am 06.05.2025 sprach eine Geschworenenjury WhatsApp beziehungsweise dessen Mutterkonzern Meta 444.719 US-Dollar Schadenersatz sowie 167.254.000 US-Dollar Strafschadenersatz zu. Im Oktober 2025 reduzierte Richterin Hamilton den Strafschadenersatz auf rund 4 Millionen US-Dollar, verhängte zugleich aber eine dauerhafte gerichtliche Verfügung gegen NSO Group.

heise online

29.10.2019

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Aus der Quelle nicht abschließend belegt ist, ob und in welcher Höhe NSO Group die zugesprochenen Schadenersatzsummen tatsächlich gezahlt hat, da das Unternehmen Berufung eingelegt hat und der Ausgang dieses Verfahrens offen ist. Ebenfalls nicht im Detail belegt ist die vollständige Liste der betroffenen 1.400 Personen und ihrer Herkunftsländer.

Behörde/Institution

WhatsApp verklagt NSO Group wegen Pegasus-Angriff auf 1.400 Nutzer

WhatsApp reichte am 29.10.2019 vor einem US-Bundesgericht Klage gegen die israelische NSO Group ein. Die Klage wirft NSO Group vor, zwischen April und Mai 2019 eine Zero-Click-Schwachstelle in der WhatsApp-Videoanruf-Funktion ausgenutzt zu haben, um Pegasus-Spyware auf Geräte von etwa 1.400 Nutzern in mindestens 20 Ländern zu installieren, darunter Journalisten und Menschenrechtsaktivisten. Im Mai 2025 stellte ein US-Bundesgericht die zivilrechtliche Haftung von NSO Group fest und verhängte eine Strafzahlung von rund 168 Millionen US-Dollar.

WhatsApp (Meta)

29.10.2019

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Nicht abschließend geklärt ist die genaue Zahl der tatsächlich erfolgreich infizierten Geräte. Unklar bleibt, welche Regierungskunden für die einzelnen Angriffe verantwortlich waren, da NSO Group die Kundenidentität nicht vollständig offenlegte. Die Schadenersatzsumme wurde von NSO Group angefochten, der Ausgang eines Berufungsverfahrens war zum Recherchezeitpunkt offen.

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