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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Journalismus

Überwachungstest am Südkreuz: Geschönte Ergebnisse und vage Zukunftspläne

Der Abschlussbericht zum Gesichtserkennungstest am Südkreuz wird als unwissenschaftlich kritisiert, die beworbene Trefferquote kam nur durch Kombination aller drei Systeme zustande.

netzpolitik.org

16.10.2018

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Gibt vorwiegend die Einschätzung von netzpolitik.org und zitierten Kritikern wieder.

Primärquelle

Anthem-Krankenversicherung-Datenleck: 78,8 Millionen Betroffene

Angreifer verschafften sich ab dem 02.12.2014 durch eine Phishing-Mail Zugriff auf die IT-Systeme von Anthem und blieben bis zum 27.01.2015 unentdeckt. Betroffen waren die Gesundheitsdaten von rund 78,8 Millionen Personen, der bis dahin größte bekannte Datendiebstahl im US-Gesundheitswesen. Am 15.10.2018 einigten sich Anthem und HHS OCR auf eine Zahlung von 16 Millionen US-Dollar, die bis dahin höchste HIPAA-Vergleichszahlung.

US-Gesundheitsministerium, Office for Civil Rights (HHS OCR)

15.10.2018

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Nicht dokumentiert ist, welche konkrete Gruppe hinter dem Angriff stand, Medienberichte brachten den Fall mit chinesischen Akteuren in Verbindung, eine formelle Anklage erfolgte erst Jahre später. Unklar bleibt, in welchem Umfang die gestohlenen Daten tatsächlich missbraucht wurden.

Journalismus

Biometrische Videoüberwachung: Der Südkreuz-Versuch war kein Erfolg

Der CCC kritisiert den Abschlussbericht der Bundespolizei zum Gesichtserkennungstest am Südkreuz: Das beste System erreichte real nur 68,5% statt der verkündeten 80%.

Chaos Computer Club

13.10.2018

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Kritische Gegenrechnung des CCC, keine unabhängige wissenschaftliche Prüfung.

Behörde/Institution

BMI-Pressemitteilung — Abschluss des Südkreuz-Pilotprojekts 2018

Die Trefferquote der getesteten Gesichtserkennungssysteme betrug im Durchschnitt mehr als 80 Prozent — mit 300 freiwilligen Testpersonen über ein Jahr unter verschiedenen Jahreszeiten, Witterungs- und Lichtverhältnissen getestet. Grundvoraussetzung für eine praktische Einführung sei eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz gewesen, die zum damaligen Zeitpunkt noch fehlte.

Bundesministerium des Innern, Zitat Bundesinnenminister Horst Seehofer

11.10.2018· in Kraft

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Das ist der Ursprungspunkt der gesamten deutschen Entwicklung: ein Pilotversuch 2017/18 mit freiwilligen Teilnehmern, danach acht Jahre politischer Prozess bis zur ersten echten Anwendung 2025 (siehe unten). Wichtig: Schon damals wurde festgestellt, dass eine gesetzliche Grundlage fehlt — das zeigt eine sehr lange Vorlaufzeit zwischen Technologietest und tatsächlicher Anwendung.

Journalismus

Amazon: KI zur Bewerbungsprüfung benachteiligte Frauen

Amazon stellte KI-Recruiting-Tool ein, das Bewerbungen von Frauen systematisch schlechter bewertete.

heise online

11.10.2018

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Tool nie zur vollautomatischen Entscheidung eingesetzt.

Organisation/NGO

Gesichtserkennungs-Pilotprojekt Südkreuz: 80 Prozent Trefferquote, Datenschützer sprechen von 'Debakel'

Von August 2017 bis Sommer 2018 testete das Bundesinnenministerium am Berliner Bahnhof Südkreuz biometrische Gesichtserkennungskameras der Bundespolizei. Laut Auswertung erkannte die Software in 80 Prozent der Fälle Testpersonen zuverlässig wieder, selbst mit Brille, Hut oder Schal. Das Bundesinnenministerium bewertete den Test als Erfolg; Datenschützer widersprachen und bezeichneten die Ergebnisse als 'unwissenschaftlich' und ein 'Debakel'. Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte, das massenhafte Scannen unbescholtener Bürger stelle sie unter Generalverdacht und verletze Persönlichkeits- und Freiheitsrechte. Frankfurt am Main betreibt inzwischen dauerhafte automatisierte Gesichtserkennung im Rotlichtviertel, bei der Kamerabilder permanent nach bestimmten Personen durchsucht werden.

Bundesministerium des Innern (BMI) / Tagesspiegel

11.10.2018

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Die 80-Prozent-Zahl stammt aus der Auswertung des Bundesinnenministeriums selbst, das ein Eigeninteresse am Erfolg des Projekts hatte; eine methodisch unabhängige Überprüfung der Fehlerquote wird von Kritikern in dieser Quelle ausdrücklich bestritten.

Organisation/NGO

DHSC-Studie: WannaCry-Ransomware kostete NHS 92 Millionen Pfund

Das britische Department of Health and Social Care (DHSC) veröffentlichte am 11.10.2018 einen Bericht mit einer offiziellen Kostenschätzung des WannaCry-Ransomware-Angriffs auf den National Health Service. Der Angriff selbst ereignete sich vom 12. bis 18.05.2017 und legte den Betrieb in rund einem Drittel der Krankenhaus-Trusts sowie in etwa 8 Prozent der Hausarztpraxen teilweise lahm. Als Folge wurden mehr als 19.000 Termine abgesagt. Das DHSC beziffert die Gesamtkosten auf 92 Millionen Pfund, davon rund 19 Millionen Pfund für entgangene Versorgungsleistung während der Angriffswoche und rund 73 Millionen Pfund für zusätzliche IT-Unterstützung zur Wiederherstellung von Daten und Systemen, wovon 72 Millionen Pfund erst in der Nachbereitungsphase bis Juni/Juli 2017 anfielen. Grundlage der Schätzung ist die Annahme, dass in der betroffenen Woche etwa 1 Prozent der NHS-Versorgungsleistung ausfiel. Das DHSC betont im Bericht ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt des Angriffs keine systematische Datenerhebung zu den tatsächlichen Wiederherstellungskosten stattfand. Im selben Bericht kündigte das DHSC zusätzliche Investitionen von über 150 Millionen Pfund für die Jahre 2018/19 bis 2020/21 zur Verbesserung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen an.

Department of Health and Social Care (DHSC)

11.10.2018

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Die genauen Wiederherstellungskosten einzelner Trusts wurden laut DHSC nie systematisch erhoben, weshalb die 92 Millionen Pfund selbst vom Ministerium ausdrücklich nur als grobe Näherung ohne belastbare Fehlermarge bezeichnet werden.

Primärquelle

Fall Rudolf Elmer: Bundesgericht verneint Bankgeheimnisverletzung

Rudolf Elmer war ab 1994 Chefbuchhalter und ab 1999 operativer Leiter der Julius Baer Bank & Trust Company Ltd. auf den Kaimaninseln. Nach seiner Kündigung 2002 leitete er Kundendaten an Steuerbehörden, die Zeitschrift Cash und ab 2008 an WikiLeaks weiter, wo Daten zu rund 2000 Konten veröffentlicht wurden. Das Obergericht Zürich sprach ihn 2016 vollständig vom Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung frei. Am 10.10.2018 bestätigte das Bundesgericht diesen Freispruch: Als Angestellter der auf den Kaimaninseln ansässigen Tochtergesellschaft habe Elmer nicht dem Schweizer Bankkundengeheimnis unterstanden.

Schweizerisches Bundesgericht

10.10.2018

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Nicht Gegenstand des Urteils war, ob die von Elmer erhobenen Vorwürfe der Steuerhinterziehung gegen Julius-Baer-Kunden zutrafen. Die genaue Zahl der veröffentlichten Konten wird in Presseberichten uneinheitlich mit rund 1900 bis 2000 angegeben.

Organisation/NGO

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz 2018: Verfassungsbeschwerde und Massenproteste gegen erweiterte Polizeibefugnisse

Der bayerische Landtag verabschiedete am 15.05.2018 eine Novelle des Polizeiaufgabengesetzes, die der Polizei bereits beim Verdacht einer drohenden Gefahr weitreichende Befugnisse einräumt, darunter Staatstrojaner, Body Cams, Drohnen und in Ausnahmefällen Sprengmittel. Gegen das Gesetz demonstrierten im Mai 2018 in München mehr als 40.000 Menschen. Am 06.10.2018 reichte die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit dem noPAG-Bündnis eine Verfassungsbeschwerde für zehn Betroffene ein. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte die Beschwerde am 07. und 08.07.2026.

Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

06.10.2018

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Die genaue Teilnehmerzahl der Demonstration ist nicht amtlich dokumentiert, nur journalistisch geschätzt. Der Begriff der drohenden Gefahr wird von Kritikern als zu unbestimmt bezeichnet, seine verfassungsrechtliche Bewertung war zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung offen. Diese Quelle dokumentiert die Einreichung, nicht das inhaltliche Ergebnis der Verhandlung.

Journalismus

Bloomberg-Bericht über Spionagechips bei Supermicro betrifft angeblich 30 US-Firmen

Bloomberg Businessweek veröffentlichte am 04.10.2018 unter dem Titel The Big Hack einen Bericht, wonach chinesische Akteure winzige, bleistiftspitzengroße Spionagechips in Mainboards des US-Herstellers Supermicro eingeschleust haben sollen. Laut dem Bericht wurden die Chips bei Zulieferern in China auf die Platinen aufgebracht und sollen rund 30 US-Unternehmen und Behörden betroffen haben, darunter Apple, Amazon, Banken, Cloud-Anbieter sowie das Pentagon und die CIA. Apple soll die Manipulation durch ungewöhnlichen Netzwerkverkehr entdeckt haben und tauschte 2016 nach Bloomberg-Angaben etwa 7.000 betroffene Server aus. Ein tatsächlicher Datenabfluss wurde in dem Bericht nicht belegt. Apple, Amazon und Supermicro dementierten den Bericht unmittelbar und wiederholt, Supermicros Aktienkurs brach nach der Veröffentlichung um mehr als 45 Prozent ein. Auch US-Behörden wie das Heimatschutzministerium, das FBI und die NSA erklärten öffentlich, keine Kenntnis von einem solchen Vorfall zu haben. Eine von Supermicro beauftragte externe Untersuchungsfirma teilte am 11.12.2018 mit, keine Beweise für bösartige Hardware gefunden zu haben. Bloomberg hat den Bericht bis heute nicht zurückgezogen und bekräftigte die Vorwürfe 2021 in einem Folgeartikel.

ComputerBase

04.10.2018

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Bis heute liegen keine unabhängig verifizierten physischen Beweise für die behaupteten Spionagechips vor, die Zahl von rund 30 betroffenen Unternehmen sowie die Existenz der Chips selbst stützen sich ausschließlich auf anonyme Quellen Bloombergs und wurden von allen namentlich genannten Firmen und mehreren US-Behörden bestritten.

Primärquelle

EuGH-Urteil Ministerio Fiscal: Zugriff auf Bestandsdaten auch bei leichteren Straftaten zulässig

Der EuGH entschied am 02.10.2018 in der Rechtssache C-207/16 (Ministerio Fiscal), dass der Zugriff auf reine Identifikationsdaten von SIM-Karten-Inhabern wie Namen und Adressen auch zur Verfolgung nicht besonders schwerer Straftaten zulässig sein kann. Anlass war ein Diebstahl einer Geldbörse und eines Mobiltelefons in Spanien. Der EuGH stellte klar, dass dieser Zugriff zwar in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Datenschutz eingreift, mangels präziser Rückschlüsse auf das Privatleben aber keinen schwerwiegenden Eingriff darstellt.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

02.10.2018

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Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, wie der spanische Ausgangsfall zum Diebstahl der Geldbörse letztlich entschieden wurde. Offen bleibt zudem, welche konkrete Straftaten-Schwelle die Mitgliedstaaten seither für den Zugriff auf reine Bestandsdaten in ihren nationalen Gesetzen festgelegt haben.

Primärquelle

Aadhaar: Indiens verpflichtendes Biometrie-System mit über 200 dokumentierten Datenlecks, ärmste Bürger verlieren Sozialleistungen

Aadhaar ist das weltweit größte biometrisch gestützte Digitalisierungsprojekt: Eine zwölfstellige Ausweisnummer verknüpft personenbezogene und biometrische Daten jedes indischen Bürgers, darunter Iris-Scans beider Augen und alle zehn Fingerabdrücke, in einer zentralen Datenbank. Das ursprünglich freiwillige Programm ist inzwischen faktisch verpflichtend: Ohne Aadhaar lässt sich in Indien kein Bankkonto eröffnen, keine Telefonnummer oder Kreditkarte beantragen, keine Sozialleistung beziehen, keine Steuererklärung abgeben und keine Ehe schließen. Seit Einführung des Regierungsprojekts wurden über 200 Datenlecks dokumentiert; Journalisten gelang es wiederholt, gegen Bezahlung Zugriff auf die massive Datenbank zu erhalten. Kritiker bezeichnen Aadhaar als totalitär, verfassungswidrig und freiheitseinschränkend, weil zu viele sensible personenbezogene Daten relativ ungeschützt zentral gespeichert werden; zusätzlich erhielten viele der ärmsten Inder ihre lebensnotwendigen Nahrungsmittelrationen nicht, weil Geschäfte Fingerabdrücke technisch nicht korrekt lesen konnten oder keine ausreichende Internetverbindung hatten.

MIT Technology Review / heise online

01.10.2018

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Die genaue Gesamtzahl der durch fehlerhafte biometrische Erkennung von Sozialleistungen ausgeschlossenen Personen ist aus dieser Quelle nicht mit einer belastbaren Statistik beziffert, nur als wiederkehrendes strukturelles Problem beschrieben.

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