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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Journalismus

Zehn Jahre Finanzkrise: Wie die IKB die Krise nach Deutschland brachte

Die IKB Deutsche Industriebank war im Juli 2007 die erste deutsche Bank, die in der Subprime-Krise kollabierte, die KfW musste sie mit rund 10 Mrd. Euro retten, der Bund zusätzlich mit 1,2 Mrd. Euro.

Tagesspiegel

2017

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Belegt Kollaps, Rettungssumme und den späteren Verkauf der KfW-Anteile für rund 100 statt 800 Mio. Euro.

Organisation/NGO

Liste der höchsten Strafen gegen Banken

Die Deutsche Bank einigte sich 2017 mit dem US-Justizministerium auf 3,1 Mrd. Dollar Strafe plus 4,1 Mrd. Dollar Verbraucherhilfe wegen des Verkaufs fehlerhaft besicherter Hypothekenpapiere vor der Finanzkrise.

Wikipedia

2017

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Übersichtsquelle, keine Primärquelle. Die Kernzahlen dieses Einzelfalls sind aber auch in Primärquellen des DOJ öffentlich dokumentiert.

Journalismus

Berliner Polizei erhielt 2016 Handydaten aller Berliner alle elf Tage durch Funkzellenabfragen

Bei einer Funkzellenabfrage fordert die Polizei von Mobilfunkanbietern alle Verbindungsdaten an, die in einer bestimmten Funkzelle in einem festgelegten Zeitraum anfielen, unabhängig davon, ob die betroffenen Personen mit einer Straftat zu tun haben. In Berlin erhielt die Polizei binnen eines Jahres 112 Millionen Mobilfunkdatensätze durch Funkzellenabfragen, umgerechnet 32 Datensätze pro Einwohner; 2017 wurden 474 Funkzellenabfragen mit insgesamt 59 Millionen Einzeldatensätzen gemeldet. Bei jeder Abfrage geraten zwangsläufig auch unbeteiligte Personen ins Netz der Ermittler. Bundesweit gab es laut Berechnungen über 50 solcher Massenabfragen pro Tag; im ersten Halbjahr 2018 leitete allein das Bundeskriminalamt 20 Funkzellenabfragen ein. In Sachsen verdreifachte sich die Zahl der Funkzellenabfragen seit 2012.

netzpolitik.org

01.01.2017

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Wie viele der erfassten unbeteiligten Personen tatsächlich informiert wurden, dass ihre Verbindungsdaten in einer Funkzellenabfrage erfasst wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Journalismus

Hackerangriff auf Anti-Doping-Datenbank ADAMS: Gesundheitsdaten von Sportlern im Internet veröffentlicht

Zur Dopingbekämpfung müssen Athleten im Anti-Doping-Verwaltungssystem ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) jederzeit ihren genauen Aufenthaltsort für unangekündigte Kontrollen hinterlegen; viele Sportler fühlen sich durch diese detaillierten Standortangaben indirekt permanent überwacht. Die Datensicherheit des Systems geriet in die Kritik, nachdem ein Hackerangriff dazu führte, dass Gesundheitsdaten von Athleten im Internet auffindbar waren. Kritiker bemängeln zusätzlich, dass ein biologischer Athletenpass, der Blutparameter über die Zeit verfolgt, von Sportlern mit erfahrenen Beratern gezielt durch Mikrodosierung von Dopingsubstanzen wie EPO unterlaufen werden kann, deren minimale Verabreichung so bemessen ist, dass sie im Blutpass keinen Verdacht auslöst.

datenschutz-notizen.de

01.01.2017

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Umfang und Folgen des ADAMS-Hackerangriffs (Anzahl betroffener Athleten, welche Daten konkret veröffentlicht wurden) sind aus dieser Quelle nicht detailliert beziffert.

Primärquelle

EuGH-Urteil Tele2 Sverige / Watson — C-203/15 und C-698/15

Eine anlasslose, generelle Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Bestätigt und vertieft Digital Rights Ireland.

Gerichtshof der Europäischen Union

21.12.2016· in Kraft

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Zweites großes Urteil, das dieselbe Linie bestätigt: Pauschale Überwachung aller ist verboten — nur gezielt, zeitlich und räumlich begrenzt wäre erlaubt.

Primärquelle

EuGH-Urteil Tele2/Watson zur Vorratsdatenspeicherung

Der EuGH entschied am 21.12.2016 in den verbundenen Rechtssachen C-203/15 (Tele2 Sverige) und C-698/15 (gegen Tom Watson u.a.), dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste gegen EU-Recht verstößt. Zulässig bleibt nur eine gezielte, auf das absolut Notwendige begrenzte Speicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, wobei der Datenzugriff einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Stelle unterliegen muss.

Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer)

21.12.2016

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Offen blieb im Urteil selbst, wie die Grenze zwischen unzulässiger generischer und erlaubter gezielter Speicherung in der Praxis exakt zu ziehen ist. Diese Konkretisierung erfolgte erst in späteren Verfahren vor nationalen Gerichten und weiteren EuGH-Entscheidungen.

Primärquelle

Odebrecht-Korruptionsskandal: größter Bestechungsfall Lateinamerikas

Am 21.12.2016 bekannten sich der brasilianische Baukonzern Odebrecht und sein Ableger Braskem in den USA der Bestechung schuldig. Odebrecht zahlte zwischen 2001 und 2016 rund 788 Millionen US-Dollar Bestechungsgelder an Regierungsvertreter in zwölf Ländern, um mehr als 100 Bauprojekte zu erhalten. Odebrecht und Braskem einigten sich mit Behörden in den USA, Brasilien und der Schweiz auf Strafzahlungen von mindestens 3,5 Milliarden US-Dollar.

US-Justizministerium, Eastern District of New York

21.12.2016

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Welche einzelnen Amtsträger konkret welche Summen erhielten, ist nicht abschließend geklärt, viele nationale Verfahren begannen erst nach 2016. Wie viel der vereinbarten 3,5 Milliarden Dollar tatsächlich eingetrieben wurde, ist nicht abschließend dokumentiert.

Primärquelle

Industroyer-Malware legt Stromnetz in Kiew für eine Stunde lahm

Am 17.12.2016 kurz vor Mitternacht wurde die 330-kV-Umspannstation Pivnichna des ukrainischen Netzbetreibers Ukrenergo bei Kiew Ziel eines Cyberangriffs mit der Schadsoftware Industroyer, auch CrashOverride genannt. Die Malware öffnete ferngesteuert Leistungsschalter der Umspannstation und trennte sie vom Netz, wodurch rund ein Fünftel des nächtlichen Stromverbrauchs der Stadt Kiew für etwa eine Stunde ausfiel. Die slowakische IT-Sicherheitsfirma ESET veröffentlichte am 12.06.2017 die erste detaillierte technische Analyse und bezeichnete Industroyer als die größte Bedrohung für industrielle Steuerungssysteme seit Stuxnet 2010. Industroyer ist ein modulares Framework, das Industrieprotokolle nutzt, um direkt mit Schaltanlagen und Schutzrelais zu kommunizieren, ergänzt um ein Löschmodul zur Verschleierung der Spuren. Es handelte sich um den zweiten dokumentierten Cyberangriff auf das ukrainische Stromnetz nach dem Vorfall vom 23.12.2015. Ukrenergo bestätigte offiziell, dass der Stromausfall auf einen Cyberangriff zurückzuführen war. Ein Versuch, zusätzlich vier Siemens-Schutzrelais dauerhaft zu deaktivieren, scheiterte, da die Datenpakete an eine falsche IP-Adresse gesendet wurden.

ESET (WeLiveSecurity)

17.12.2016

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Aus der ESET-Quelle geht keine offizielle staatliche Zuordnung zu einem Täter oder Land hervor; eine Verbindung zur russischen Gruppe Sandworm wurde erst später von anderen Stellen hergestellt. Auch die genaue Zahl der betroffenen Haushalte wird nicht beziffert.

Primärquelle

Ashley-Madison-Hack: Datenleck der Seitensprung-Plattform und FTC-Verfahren

Im Juli 2015 drang eine Gruppe namens The Impact Team in die Systeme von Avid Life Media ein, dem Betreiber der Seitensprung-Plattform Ashley Madison. Im August 2015 veröffentlichten die Angreifer Nutzerdaten von rund 36 Millionen Konten weltweit, darunter Namen, E-Mail-Adressen und sexuelle Präferenzen. Am 14.12.2016 einigte sich der Betreiber mit der FTC und 13 Bundesstaaten auf eine Zahlung von 17,5 Millionen US-Dollar wegen unzureichender Datensicherheit.

Federal Trade Commission (FTC)

14.12.2016

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Die Zahl der betroffenen Konten wird uneinheitlich angegeben, Medienberichte von 2015 sprachen von rund 32 Millionen, die FTC nennt 2016 offiziell 36 Millionen. Eine belastbare, verifizierte Gesamtzahl von Suiziden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung liegt nicht vor. Die Identität der Hackergruppe The Impact Team wurde nie öffentlich aufgeklärt.

Journalismus

Monatelanger Cyberangriff auf Thyssenkrupp mit mutmaßlich staatlicher Unterstützung

Thyssenkrupp bestätigte am 08.12.2016 einen im Frühjahr 2016 begonnenen Cyberangriff auf Firmennetzwerke, der Standorte in Europa, Indien, Argentinien und den USA sowie das Stahlwalzwerk Hohenlimburg betraf. Die interne IT-Abwehr benötigte rund sechs Monate, um die Angreifer zu verdrängen, und stufte deren Ausrüstung als staatlich unterstützt ein. Die Angreifer stammten mutmaßlich aus China oder einem anderen südostasiatischen Land.

heise online

08.12.2016

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Eine eindeutige Zuordnung zu einem staatlichen Akteur oder einer bestimmten Hackergruppe ist nicht offiziell bestätigt. Thyssenkrupp machte keine genauen Angaben, welche und wie viele Daten konkret entwendet wurden.

Journalismus

Telekom-Router-Ausfall 2016: Fehlgeschlagene Mirai-Attacke auf 900.000 Anschlüsse

Am 27.11.2016 fielen bei der Deutschen Telekom zeitweise rund 900.000 Internetanschlüsse aus, betroffen waren vor allem Speedport-Router. Ursache war eine weltweite Angriffswelle über das Fernwartungsprotokoll TR-069/TR-064 auf Port 7547, basierend auf einer modifizierten Mirai-Variante. Die Speedport-Router waren für die Lücke nicht anfällig, brachen aber unter der Last der Angriffsanfragen zusammen.

heise online

30.11.2016

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Der Anteil der direkt durch die Schadsoftware ausgefallenen Anschlüsse gegenüber netzwerküberlastungsbedingten Ausfällen ist nicht abschließend quantifizierbar. Spätere Entwicklungen wie eine Festnahme in Großbritannien Anfang 2017 sind nicht Bestandteil dieser Quelle.

Journalismus

Investigatory Powers Act 2016: Snoopers Charter erzwingt zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien

Der Investigatory Powers Act 2016, im Vereinigten Königreich als Snoopers Charter bekannt, erhielt am 29.11.2016 die königliche Zustimmung und trat ab dem 30.12.2016 stufenweise in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Kommunikationsdienstleister, Internet Connection Records aller Nutzer für zwölf Monate zu speichern. Polizei, Geheimdienste und benannte Regierungsbehörden können diese Daten für gezielte Ermittlungen abrufen. Zusätzlich legalisiert das Gesetz Massenbefugnisse: die massenhafte Interception von Kommunikation, den Massenzugriff auf Kommunikationsdaten und das Hacken von Geräten. Am 27.04.2018 entschied der High Court in London im Verfahren Liberty gegen die Regierung, dass Teil 4 des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt, da er keine ausreichenden Schutzvorkehrungen wie eine vorherige unabhängige Genehmigung vorsah. Am 31.10.2018 traten die Data Retention and Acquisition Regulations 2018 in Kraft, die den Zugriff auf schwere Straftaten beschränken und eine vorherige Prüfung durch einen Judicial Commissioner vorschreiben.

Wikipedia (englischsprachig)

29.11.2016

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Aus dieser Quelle nicht belegt sind die genaue Zahl der tatsächlich gespeicherten Internet Connection Records und der behördlichen Abfragen sowie Details zu einzelnen vertraulichen Technical Capability Notices.

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