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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Journalismus

TalkTalk-Hack 2015: ICO verhängt Rekordbußgeld von 400.000 Pfund

Die britische Datenschutzbehörde ICO verhängte am 05.10.2016 eine Geldbuße von 400.000 Pfund gegen den Telekommunikationsanbieter TalkTalk, die bis dahin höchste von der ICO verhängte Strafe. Ursache war ein Cyberangriff vom Oktober 2015, bei dem Angreifer über SQL-Injection-Schwachstellen auf drei Webseiten personenbezogene Daten von 156.959 Kunden zugriffen, in 15.656 Fällen einschließlich Bankkontonummern und Bankleitzahlen. Die verwundbaren Seiten stammten aus der 2009 übernommenen Tiscali-Infrastruktur, TalkTalk hatte zwei frühere Angriffswarnungen im Juli und September 2015 nicht ausreichend beachtet.

The Register

05.10.2016

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Das Alter und die Identität des Haupttäters bleiben in der Berichterstattung uneinheitlich. Verhaftet wurde zunächst ein 15-Jähriger aus County Antrim, später bekannte sich ein 17-Jähriger aus Norwich vor Gericht schuldig, ob es sich um dieselbe Person handelt, ist unklar. Die genaue Höhe des von TalkTalk ursprünglich genannten Gesamtschadens wird an anderer Stelle unterschiedlich beziffert.

Journalismus

Yahoo scannte 2015 heimlich Hunderte Millionen E-Mail-Konten für US-Geheimdienste

Am 04.10.2016 berichtete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf mehrere ehemalige Mitarbeiter, dass der Internetkonzern Yahoo im Jahr 2015 heimlich eine Spezialsoftware entwickelt hatte, um alle eingehenden E-Mails seiner Kundinnen und Kunden zu durchsuchen. Der Auftrag ging laut Reuters auf eine geheime Anordnung der US-Regierung zurück, die entweder von der NSA oder dem FBI stammte. Die Software durchsuchte den eingehenden Mailverkehr von mehreren hundert Millionen Yahoo-Mail-Konten in Echtzeit nach einer bestimmten, nicht öffentlich bekannten Zeichenfolge. Nach Einschätzung von Überwachungsexperten war dies der erste bekannt gewordene Fall, in dem ein US-Internetunternehmen den gesamten eingehenden E-Mail-Verkehr in Echtzeit durchsuchte. Yahoos damalige Geschäftsführerin Marissa Mayer und Justiziar Ron Bell wiesen die zuständigen E-Mail-Ingenieure an, das Programm ohne Wissen des übrigen Sicherheitsteams zu bauen. Der damalige Chief Information Security Officer Alex Stamos entdeckte das Programm im Mai 2015 und verließ Yahoo im Juni 2015. Yahoo reagierte mit der Erklärung, man sei ein gesetzestreues Unternehmen, äußerte sich aber nicht näher zu Details.

Reuters (Joseph Menn)

04.10.2016

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Unklar bleibt, welche konkrete Zeichenfolge die Geheimdienste tatsächlich suchten, welche Behörde die Anordnung im Detail erteilte und ob beziehungsweise welche Daten Yahoo an Behörden übergab. Yahoo bestritt Teile der Reuters-Darstellung öffentlich, ohne eigene Fakten oder Zahlen zu nennen, sodass der Sachverhalt bis heute nicht offiziell bestätigt ist.

Journalismus

Verdeckte Videoüberwachung eines Zufallsfunds bei Kassiererin rechtfertigt fristlose Kündigung (2 AZR 848/15)

Ein durch verdeckte Videoüberwachung zufällig entdeckter Diebstahl ist verwertbar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung, sofern konkreter Tatverdacht bestand.

Bundesarbeitsgericht

22.09.2016

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Sekundärquelle, keine amtliche Volltextfundstelle.

Primärquelle

Bahamas Leaks: 1,3 Millionen Dokumente enthüllen 175.000 Offshore-Firmen

Aus dem Firmenregister der Bahamas gelangten 1,3 Millionen Dateien an Journalisten der Süddeutschen Zeitung, die sie mit dem ICIJ und internationalen Medienpartnern auswerteten. Die Dokumente listen Direktoren und teils Eigentümer von mehr als 175.000 bahamaischen Firmen, Trusts und Stiftungen aus den Jahren 1990 bis Anfang 2016, darunter die frühere EU-Kommissarin Neelie Kroes als nicht gemeldete Direktorin einer Offshore-Gesellschaft.

ICIJ und Süddeutsche Zeitung

21.09.2016

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Die Quelle der geleakten Registerdaten wurde nie öffentlich identifiziert. Nicht abschließend dokumentiert ist, in wie vielen der 175.000 Fälle die Offshore-Struktur tatsächlich zu Steuerhinterziehung oder anderer Kriminalität genutzt wurde, da die bloße Eintragung im Register allein noch kein Fehlverhalten belegt.

Primärquelle

Bahamas Leaks: ICIJ deckt Offshore-Firmen und EU-Kommissarin auf

Am 21.09.2016 veröffentlichte das ICIJ zusammen mit der Süddeutschen Zeitung die Bahamas Leaks, basierend auf 1,3 Millionen internen Dateien aus dem Handelsregister der Bahamas mit Angaben zu 175.888 Gesellschaften und Trusts. Unter den erstmals genannten Direktoren war Neelie Kroes, ehemalige EU-Wettbewerbskommissarin, als Direktorin der Gesellschaft Mint Holdings Ltd. Kroes räumte diese Rolle ein, erklärte aber, sie habe sie nicht angeben müssen, da die Firma nie operativ geworden sei. Auch der frühere katarische Premierminister Hamad bin Jassim bin Jaber Al Thani tauchte in den Daten auf.

International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) / Süddeutsche Zeitung

21.09.2016

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Nicht belegt ist, ob Kroes oder andere genannte Personen tatsächlich Steuern hinterzogen oder gegen Gesetze verstießen. Eine Offshore-Firma und eine Direktorenrolle sind für sich genommen nicht illegal. Die genaue Herkunft des Datenlecks wurde vom ICIJ nicht offengelegt.

Primärquelle

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer), verbundene Rechtssachen C-105/15 P bis C-109/15 P

Der EuGH wies 2016 Klagen zyprischer Einleger gegen die Eurogruppe-Erklärung von 2013 ab und erklärte Eurogruppe-Erklärungen grundsätzlich für nicht individuell anfechtbar.

Gerichtshof der Europäischen Union

20.09.2016

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Primärquelle, das Urteil selbst. Betrifft die prozessuale Anfechtbarkeit, nicht die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Bail-in.

Organisation/NGO

Fitness wird belohnt – auch von den gesetzlichen Krankenkassen

Krankenkassen kooperieren mit Fitness-Tracker-Anbietern und belohnen Preisgabe sensibler Daten mit Bonuspunkten; Kritik an Gefährdung des Solidarprinzips.

DSN GROUP

16.09.2016

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Älterer Blogbeitrag von 2016, aktuelle Kooperationsdetails können sich geändert haben.

Behörde/Institution

CFPB Fines Wells Fargo $100 Million for Widespread Illegal Practice of Secretly Opening Unauthorized Accounts

Wells-Fargo-Mitarbeiter eröffneten mehr als zwei Millionen Konten ohne Kundenzustimmung, die Bank zahlte 2016 insgesamt 185 Mio. Dollar an CFPB, OCC und die Stadt Los Angeles.

Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)

08.09.2016

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Belegt die 2016 bekannten Zahlen. Eine spätere interne Prüfung 2017 korrigierte die Gesamtzahl betroffener Konten nach oben.

Primärquelle

Dropbox-Datenleck: 68 Millionen Zugangsdaten aus 2012 erst im August 2016 offengelegt

Im Juli 2012 verschafften sich Angreifer Zugang zu einem internen Dropbox-Dokument, nachdem ein Dropbox-Mitarbeiter ein Passwort verwendete, das zuvor beim Einbruch bei LinkedIn kompromittiert worden war. Über dieses Dokument gelangten die Angreifer an rund 68 Millionen Dropbox-Zugangsdaten, bestehend aus E-Mail-Adressen und gehashten, gesalzenen Passwörtern. Der Vorfall blieb mehrere Jahre öffentlich weitgehend unbekannt, bis Ende August 2016 ein Datensatz mit diesen Zugangsdaten im Internet auftauchte und zum Verkauf angeboten wurde. Dropbox bestätigte den Vorfall am 25.08.2016 in einem offiziellen Blogbeitrag. Von den 68 Millionen Passwort-Hashes waren etwa 32 Millionen mit dem robusten bcrypt-Verfahren gesichert, die übrigen rund 36 Millionen mit dem schwächeren SHA-1-Algorithmus. Dropbox erzwang für alle Konten, deren Passwort seit Mitte 2012 nicht geändert worden war, einen Passwort-Reset. Als mutmaßlicher Täter wurde später der russische Staatsbürger Jewgeni Nikulin identifiziert, dem auch die Einbrüche bei LinkedIn und Formspring aus dem Jahr 2012 zugeschrieben werden. Dropbox erklärte, es gebe keine Hinweise darauf, dass Nutzerkonten durch den Vorfall unbefugt aufgerufen worden seien.

Dropbox Inc. (Unternehmensblog)

25.08.2016

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Aus der Dropbox-Mitteilung geht nicht hervor, ob die gestohlenen Passwort-Hashes tatsächlich entschlüsselt oder für unbefugte Kontozugriffe genutzt wurden, und die strafrechtliche Verantwortung von Jewgeni Nikulin für den Dropbox-Vorfall im Speziellen war zum Zeitpunkt der Quelle nicht abschließend gerichtlich geklärt.

Primärquelle

Ashley-Madison-Datenschutzprüfung: Behörden bestätigen Sicherheitsmängel und gefälschtes Gütesiegel

Die kanadische Datenschutzbehörde OPC und die australische OAIC veröffentlichten am 23.08.2016 die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Untersuchung zum Ashley-Madison-Datenleck von 2015. Die Behörden stellten bei der Betreiberfirma Avid Life Media gravierende Sicherheitsmängel fest, darunter fehlende dokumentierte Sicherheitsrichtlinien, unzureichend abgesicherter Fernzugriff auf interne Systeme und im Klartext gespeicherte Verschlüsselungsschlüssel und Passwörter. Zudem bestätigten die Behörden, dass die Firma auf ihrer Startseite ein gefälschtes Sicherheits-Gütesiegel zeigte und Nutzerdaten auch nach kostenpflichtiger Löschung des Profils weiter speicherte.

Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC) und Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)

23.08.2016

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Der Bericht verhängte keine Geldstrafe gegen das Unternehmen, sondern setzte auf verbindliche Verbesserungszusagen. Ob und in welchem Umfang die zugesagten Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich fristgerecht umgesetzt wurden, geht aus der Quelle nicht abschließend hervor.

Organisation/NGO

BGH: Private Versicherungsleistungen nur gegen Gesundheitsdaten

BGH entschied, dass private Krankenversicherer ärztliche Untersuchung zur Leistungsprüfung verlangen dürfen, Versichererinteresse überwiegt informationelle Selbstbestimmung.

Dr. Datenschutz

11.08.2016

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Fachanwaltsblog-Zusammenfassung, keine Primärquelle.

Primärquelle

Suedkorea: Massenindizierung wegen Korruption bei Ruestungsbeschaffung

Suedkoreanische Staatsanwaelte klagten 63 Personen an, darunter zwei ehemalige Marinechefs und zehn Generaele, wegen Korruption bei Ruestungsbeschaffungsprojekten. Verteidigungsvertraege im Wert von rund 980,9 Milliarden Won waren betroffen.

Fox Business / AP

28.07.2016

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Die Agenturmeldung nennt keine Einzelurteile oder abschliessenden Verurteilungen; die Schadenssumme basiert auf einer behoerdlichen Schaetzung.

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