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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Studie

§ 44 BMG - Einfache Melderegisterauskunft (Bundesmeldegesetz)

Meldebehörden dürfen Namen und aktuelle Anschrift einer Person an jedermann herausgeben; für Werbe- und Adresshandelszwecke muss der Anfragende den Zweck angeben, damit Betroffene widersprechen können.

buzer.de

01.11.2015

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Reiner Gesetzestext nennt keine Bußgeldpraxis oder Vollzugsdefizite.

Journalismus

BND-Selektorenaffäre: NSA-Spionage gegen EADS und Eurocopter

Der von Bundestag und Bundesregierung eingesetzte Sonderermittler Kurt Graulich stellte im Oktober 2015 fest, dass der BND von der NSA gelieferte Selektoren zur Überwachung nutzte, von denen bis zu 40.000 von rund einer Million gegen westeuropäische und deutsche Ziele gerichtet waren. Darunter befanden sich knapp 70 Telefonnummern der Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter. Der Bericht bestätigte Verstöße gegen das geheime Memorandum of Agreement von 2002 und gegen deutsches Recht.

heise online

30.10.2015

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Ob die NSA mit den EADS- und Eurocopter-Selektoren gezielt Wirtschaftsspionage betrieb oder nur militärische Aufklärung verfolgte, konnte der Bericht nicht abschließend klären. Die vollständige Selektorenliste wurde dem Untersuchungsausschuss nie vorgelegt, da das Bundesverfassungsgericht 2016 entschied, dass die Bundesregierung sie zurückhalten darf.

Journalismus

Deutsche Bank Mirror Trades: New Yorker Aufsicht weitet verdeckte Geldwäsche-Ermittlung aus

Im Frühjahr 2015 begannen das US-Justizministerium und die NYDFS eine Untersuchung von rund 6 Milliarden US-Dollar an Spiegelgeschäften der Deutschen Bank. Zwischen 2011 und Anfang 2015 kauften russische Kunden über die Moskauer Niederlassung Wertpapiere in Rubel und verkauften identische Positionen zeitnah in Fremdwährung über die Londoner Niederlassung. Im Zentrum stand Tim Wiswell, ehemaliger Leiter des Russland-Aktienhandels, der freigestellt wurde. Zu den mutmaßlichen Nutznießern gehörten Personen aus dem Umfeld von Wladimir Putin, darunter die Brüder Rotenberg. Diese Ermittlungsphase liegt zwei Jahre vor der öffentlichen Bußgeldeinigung von 2017.

OCCRP (Organized Crime and Corruption Reporting Project)

26.10.2015

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Nicht belegt ist, wie NYDFS und DOJ ursprünglich auf die Spiegelgeschäfte aufmerksam wurden. Die Höhe des insgesamt bewegten Volumens schwankt je nach Quelle zwischen 6 und 10 Milliarden US-Dollar. Ob die genannten Personen aus Putins Umfeld tatsächlich strafrechtlich relevante Vorteile zogen, wurde in dieser frühen Berichterstattung nicht geklärt.

Journalismus

Hafen-Hack Antwerpen: Cyberkriminelle im Dienst des Kokainschmuggels

Zwischen 2011 und 2013 schleusten von einem Drogenschmuggelring beauftragte Hacker eingeschleuste Hardware (Keylogger) und Schadsoftware in die IT-Systeme von Containerterminals im Hafen Antwerpen ein, um Freigabecodes fuer bestimmte Container abzufangen. Dadurch konnten Komplizen Container mit versteckten Kokain- und Heroinladungen vor den regulaeren Lkw-Fahrern abholen. Die belgische Polizei zerschlug den Ring nach zweijaehrigen Ermittlungen.

Joseph Cox, Motherboard/VICE

21.10.2015

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Der Artikel stuetzt sich stark auf einen Europol-Bericht und Gerichtsunterlagen aus Belgien, nennt aber keine genaue Zahl abgefangener Container oder einen exakten Drogenwert; die vollstaendigen Gerichtsakten sind nicht oeffentlich einsehbar.

Primärquelle

Schrems I: EuGH kippt EU-US-Safe-Harbor-Abkommen wegen NSA-Überwachung

Am 6. Oktober 2015 erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-362/14 die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission vom 26. Juli 2000 für ungültig. Kläger war der österreichische Staatsbürger Maximillian Schrems, dessen Daten von der irischen Facebook-Tochtergesellschaft auf Server in den USA übertragen wurden. Schrems hatte 2013 nach den Enthüllungen Edward Snowdens über die Überwachungspraktiken der NSA bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde eingelegt. Der EuGH stellte fest, dass US-Unternehmen im Rahmen des Safe-Harbor-Systems verpflichtet waren, dessen Schutzregeln zurückzustellen, sobald nationale Sicherheit entgegenstand, und dass US-Behörden selbst nicht an das System gebunden waren. Eine Regelung, die Behörden generalisierten Zugriff auf den Inhalt elektronischer Kommunikation erlaube, verletze den Wesensgehalt des Rechts auf Achtung des Privatlebens. Als Nachfolgeregelung handelte die EU-Kommission das EU-US Privacy Shield aus, das der EuGH am 16. Juli 2020 im Verfahren Schrems II ebenfalls für ungültig erklärte.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

06.10.2015

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Die Pressemitteilung nennt keine Zahl der von der Ungültigkeitserklärung betroffenen Unternehmen oder Nutzer und lässt offen, wie die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Schrems im Anschluss konkret entschied.

Primärquelle

Schrems I: EuGH kippt Safe-Harbor-Abkommen zwischen EU und USA

Der EuGH erklärte am 06.10.2015 in der Rechtssache C-362/14 die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission von 2000 für ungültig. Grundlage war eine Beschwerde von Max Schrems gegen die irische Datenschutzbehörde, weil Facebook Ireland Nutzerdaten in die USA übermittelte, wo sie nach den Snowden-Enthüllungen dem Zugriff von US-Geheimdiensten ausgesetzt waren. Der EuGH stellte klar, dass nationale Datenschutzbehörden die Angemessenheit von Datentransfers eigenständig prüfen dürfen.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

06.10.2015

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Wie ein Nachfolgeregime konkret ausgestaltet werden würde, war zum Urteilszeitpunkt offen, die Nachfolgevereinbarung Privacy Shield trat erst 2016 in Kraft. Das spätere Schrems-II-Urteil von 2020 ist nicht Gegenstand dieser Quelle.

Organisation/NGO

TalkTalk-Hack 2015: 157.000 Kundendaten gestohlen, 60 Mio. Pfund Schaden, minderjähriger Täter kam mit Bewährungsauflage davon

Im Oktober 2015 wurden bei einem Hack des britischen Telekommunikationsanbieters TalkTalk personenbezogene Daten von rund 157.000 Kunden gestohlen, darunter Bankkontonummern, Bankleitzahlen und Geburtsdaten; TalkTalk bezifferte den Gesamtschaden auf 60 Millionen Pfund. Ein 17-jähriger Jugendlicher bekannte sich vor dem Norwich Youth Court in sieben Anklagepunkten nach dem britischen Computer Misuse Act schuldig, zwei davon im Zusammenhang mit dem TalkTalk-Datenleck; er erklärte gegenüber den Richtern, er habe nicht an die Konsequenzen gedacht und lediglich vor Freunden angeben wollen. Der Jugendliche erhielt eine Bewährungsauflage und musste sein iPhone abgeben; das Gericht signalisierte, ihn trotz weiterer notwendiger Berichte von einer Haftstrafe verschonen zu wollen. Er hatte zuvor auch die Websites der Universitätsbibliotheken von Manchester und Cambridge angegriffen. Ein weiterer, älterer Beteiligter, Daniel Kelley, wurde später zu vier Jahren Haft verurteilt.

BBC

01.10.2015

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Die stark unterschiedlichen Strafmaße (Bewährung für den 17-Jährigen gegenüber vierjähriger Haft für Daniel Kelley) verdeutlichen, wie das Alter des Täters bei vergleichbaren Straftaten die Sanktion beeinflusst, ohne dass die Quelle den unterschiedlichen Tatbeitrag beider im Detail vergleicht.

Primärquelle

Experian-T-Mobile-Datenleck 2015: 15 Millionen Bewerberdaten kompromittiert

Ein Angreifer verschaffte sich Zugriff auf einen internen Server der Kreditauskunftei Experian, auf dem Bewerberdaten für T-Mobile US gespeichert waren. Betroffen waren rund 15 Millionen Personen in den USA, die zwischen dem 01.09.2013 und dem 16.09.2015 eine Kreditprüfung für einen T-Mobile-Vertrag durchlaufen hatten. Erbeutet wurden Namen, Geburtsdaten, Adressen sowie Sozialversicherungs- und Ausweisnummern, Zahlungskarten- oder Bankdaten waren nicht betroffen.

T-Mobile US, Inc.

30.09.2015

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Wer konkret hinter dem Angriff steckte und ob die Täter je identifiziert wurden, ist aus dieser Quelle nicht ersichtlich. In welchem Umfang die verschlüsselten Sozialversicherungsnummern tatsächlich entschlüsselt und missbraucht wurden, bleibt offen.

Behörde/Institution

EPA und ICCT decken Volkswagens Dieselabgasbetrug durch Software auf

Am 18.09.2015 teilten EPA und CARB in einer Verstoßmitteilung mit, dass Volkswagen und Audi bei rund 482.000 in den USA verkauften Dieselfahrzeugen der Modelljahre 2009 bis 2015 eine unzulässige Abschalteinrichtung einsetzten. Die Software erkannte Testbedingungen und aktivierte dann die volle Abgasreinigung, während im Straßenbetrieb die Stickoxidminderung zurückgefahren wurde, sodass Fahrzeuge dort bis zum 40fachen des zulässigen Grenzwerts ausstießen. Ausgangspunkt war eine Messreihe des International Council on Clean Transportation und der West Virginia University aus 2013/2014. Volkswagen räumte die Abschalteinrichtung am 03.09.2015 gegenüber den Behörden ein.

US Environmental Protection Agency (EPA) / California Air Resources Board (CARB)

18.09.2015

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Die später ermittelte weltweite Gesamtzahl von rund 11 Millionen betroffenen Fahrzeugen ist in dieser Mitteilung nicht enthalten, sie bezieht sich nur auf rund 482.000 US-Fahrzeuge mit 2,0-Liter-Motoren. Für Modelle mit 3,0-Liter-Motoren erließ die EPA erst am 02.11.2015 eine eigenständige Mitteilung. Welche einzelnen Personen im Konzern die Software in Auftrag gaben, wird in der Mitteilung selbst nicht benannt.

Organisation/NGO

Orientierungshilfe Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Legt fest, unter welchen Voraussetzungen Videoüberwachung in Bussen und Bahnen des ÖPNV zulässig ist, etwa zur Gewaltprävention.

Datenschutzkonferenz

16.09.2015

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Bildet aktuelle KI-gestützte Fahrgastzählverfahren noch nicht ab.

Organisation/NGO

Die kurzfristige Protokollierung von IP-Adressen ist zur Missbrauchsbekämpfung zulässig

Der LfDI RLP billigt die Speicherung von IP-Adressen in Server-Logs für bis zu sieben Tage zur Abwehr von Cyberangriffen, relevant für Log-Praxis öffentlicher WLAN-Zugänge.

LfDI Rheinland-Pfalz

07.09.2015

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Über zehn Jahre alt, bezieht sich allgemein auf IP-Logging.

Organisation/NGO

FTC Approves Final Order In Nomi Technologies Case

FTC bestätigte Anordnung gegen Nomi Technologies, das MAC-Adressen von über 9 Mio. Mobilgeräten in Geschäften erfasste ohne versprochenen Opt-out.

Federal Trade Commission

September 2015

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US-Fall, nur begrenzt auf Deutschland übertragbar.

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