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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Primärquelle

Berufungsgericht kippt NSA-Telefonüberwachungsprogramm in ACLU-Klage

Am 07.05.2015 entschied das US Court of Appeals for the Second Circuit im Fall ACLU gegen Clapper einstimmig, dass das massenhafte Sammeln von Telefonverbindungsdaten durch die NSA nicht von Section 215 PATRIOT Act gedeckt ist. Das Gericht wies die Position der Regierung zurück, nur das geheime FISA-Gericht dürfe die Rechtmäßigkeit prüfen, und stellte fest, dass die ACLU klagebefugt ist.

American Civil Liberties Union

07.05.2015

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Das Gericht entschied nur auf einfachgesetzlicher Ebene, nicht zur verfassungsrechtlichen Frage. Kurz nach dem Urteil lief Section 215 am 01.06.2015 aus und wurde durch den USA Freedom Act ersetzt.

Journalismus

Sony-PSN-Sammelklage: US-Gericht genehmigt 15-Millionen-Dollar-Vergleich

Nach dem PSN-Hack von April 2011 reichten Betroffene in den USA 65 Sammelklagen ein, zusammengefasst als Verfahren MDL 3:11-md-02258 vor dem US-Bezirksgericht für den Südbezirk Kaliforniens. Richter Anthony J. Battaglia wies am 21.01.2014 die meisten Klagepunkte ab, ließ aber Ansprüche wegen irreführender Sicherheitswerbung nach kalifornischem Verbraucherschutzrecht zu. Die Parteien einigten sich im Juni 2014 auf einen Vergleich, den Battaglia am 04.05.2015 endgültig genehmigte, ohne dass Sony ein Fehlverhalten eingestand. Der Vergleich sah Sachleistungen im Gesamtwert von bis zu 15 Millionen US-Dollar vor sowie eine Erstattung nachgewiesener Identitätsdiebstahl-Schäden von bis zu 2500 US-Dollar pro Person.

Top Class Actions

04.05.2015

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Wie viele der rund 77 Millionen betroffenen Nutzer tatsächlich Ansprüche geltend gemacht und Leistungen erhalten haben, ist nicht dokumentiert. Je nach Quelle wird der Gesamtwert des Vergleichs unterschiedlich mit rund 15 oder rund 19 Millionen US-Dollar beziffert, wobei die höhere Zahl offenbar Anwaltshonorar und Verwaltungskosten mit einschließt.

Journalismus

BND-Selektorenliste: 459.000 NSA-Suchbegriffe zielten auf europäische Regierungen, Bundesregierung verweigerte Bundestag Einsicht

In den Archiven des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach tauchten 2015 zuvor unbekannte Dateien mit insgesamt 459.000 sogenannten Selektoren auf, Suchbegriffen zur Filterung von Internet- und Telefonkommunikation, die der BND im Auftrag der NSA einsetzte. Die Suchbegriffe zielten auf europäische Institutionen, Personen und laut Berichten auch 'hochrangige politische Persönlichkeiten'. Oppositionsfraktionen reichten gemeinsam Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, weil die Bundesregierung dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Spionageaffäre wichtige Beweismittel vorenthalte. Die Bundesregierung verweigerte dem Ausschuss unter Berufung auf Staatswohlgründe und geheime Vereinbarungen mit den USA über den Umgang mit Nachrichtendienstmaterial die Einsicht in die vollständige Liste.

netzpolitik.org / Deutscher Bundestag

01.05.2015

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Ob und in welchem Umfang der BND die von der NSA übermittelten Suchbegriffe tatsächlich systematisch prüfte, bevor er sie einsetzte, ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt; genau das war Gegenstand der Untersuchung.

Organisation/NGO

Bundestagshack 2015: APT28/Sofacy erbeutet 16 Gigabyte Abgeordneten-E-Mails, Haftbefehl gegen russischen GRU-Agenten

Ab Anfang 2015, entdeckt im Mai 2015, wurden bei einem Hackerangriff auf das IT-System des Deutschen Bundestags rund 16 Gigabyte Daten entwendet, darunter zahlreiche E-Mails von Abgeordneten. Die Angreifer nutzten eine Phishing-E-Mail mit dem Betreff 'Ukraine conflict with Russia leaves economy in ruins' und einer gefälschten Absenderadresse mit der Endung '@un.org', um einen vermeintlichen UN-Bericht vorzutäuschen; darüber installierte Schadsoftware ermöglichte den Angreifern, Passwörter abzugreifen, Administratorkonten zu übernehmen und weitere Daten zu stehlen. Die entdeckte IP-Adresse lieferte den stärksten Hinweis auf die mutmaßlichen Täter, die Hackergruppe 'Sofacy', auch bekannt als 'Fancy Bear', 'APT28' oder 'Operation Pawn Storm'. Die Bundesregierung ordnete den Angriff einer vom russischen Staat gelenkten Operation zu; im Mai 2020 erließ die Bundesanwaltschaft Haftbefehl gegen den russischen Staatsbürger Dmitri Badin, der als APT28-Mitglied gilt.

Bundesministerium des Innern / Wikipedia

01.05.2015

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Ob Badin jemals tatsächlich gefasst und vor ein deutsches Gericht gestellt wurde, ist aus dieser Quelle nicht belegt; ein Haftbefehl bedeutet keine erfolgte Festnahme.

Journalismus

BND-NSA-Selektorenaffäre: Deutscher Geheimdienst spionierte für USA europäische Ziele aus

Im Frühjahr 2015 wurde bekannt, dass der BND für die NSA jahrelang Überwachungsziele erfasste, die gegen deutsche und westeuropäische Interessen gerichtet waren. Der BND übernahm rund eine Million von der NSA gelieferte Selektoren weitgehend ungeprüft. Im Oktober 2015 bestätigte die Bundesregierung dem Bundestag, dass bis zu 40.000 dieser Selektoren gegen deutsche Ziele gerichtet waren, betroffen waren unter anderem Ministerien und Unternehmen wie EADS.

netzpolitik.org

30.04.2015

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Nicht geklärt ist, wie viele der rund eine Million Selektoren tatsächlich zur aktiven Überwachung führten. Die Zahl von 40.000 wurde von einigen Abgeordneten als zu niedrig angezweifelt, spätere Schätzungen sprachen von bis zu 459.000 fragwürdigen Selektoren insgesamt. Die vollständige Selektorenliste wurde dem Untersuchungsausschuss unter Berufung auf US-Geheimhaltungsinteressen lange vorenthalten.

Behörde/Institution

CFTC Orders Deutsche Bank to Pay $800 Million for Manipulation of LIBOR and Euribor

Die Deutsche Bank zahlte 2015 rund 2,5 Mrd. Dollar an US- und britische Behörden, die bis dahin höchste Einzelstrafe im LIBOR-Komplex, für Manipulationen bei LIBOR, Euribor und Tibor zwischen 2005 und 2011.

CFTC

23.04.2015

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Belegt die Gesamtsumme und Aufteilung der Deutsche-Bank-Strafe 2015. Betrifft den Zeitraum bis 2011, nicht aktuelles Verhalten.

Journalismus

Urteil zum Unterlassungsanspruch gegen Drohnenüberflug über Nachbargrundstück (37 C 454/13)

Das AG Potsdam verurteilte einen Drohnenpiloten dazu, das Nachbargrundstück nicht mehr mit seiner kamerabestückten Drohne zu überfliegen, da dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

Amtsgericht Potsdam

16.04.2015

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Sekundärquelle, Originalurteil selbst nicht frei online verfügbar.

Journalismus

John Hancock: Lebensversicherung mit Prämienrabatt gegen zweijährige Weitergabe von Fitness-Tracker-Daten

Der US-Lebensversicherer John Hancock entwickelte im April 2015 gemeinsam mit dem Anbieter Vitality ein Versicherungsprodukt, das Kunden bis zu 15 Prozent Prämienrabatt für das Tracking gesunder Gewohnheiten wie Sport bietet. Teilnehmer können eine Apple Watch für 25 US-Dollar erwerben und verpflichten sich im Gegenzug, die erfassten Fitnessdaten zwei Jahre lang an ihre Versicherung weiterzuleiten. Über 15.000 tägliche Schritte erhöhen das Punktekonto um 30 Punkte; wer weniger als 500 Vitality-Punkte im Monat sammelt, muss zusätzliche Gebühren für die Apple Watch zahlen, während gute Werte die Gesamtprämie senken. John Hancock erklärt, Versicherte könnten selbst entscheiden, welche Daten sie teilen, es bestehe kein Zwang zur Datenweitergabe.

netzpolitik.org / The Digital Insurer

01.04.2015

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Ob Kunden, die sich gegen die Datenweitergabe entscheiden, dieselben Versicherungskonditionen wie teilnehmende Kunden erhalten, ist aus dieser Quelle nicht belegt; ein faktischer Druck zur Teilnahme durch bessere Konditionen für Teilnehmer liegt nahe, wird aber nicht explizit bestätigt.

Journalismus

Premera-Blue-Cross-Hack: 11 Millionen Versicherte nach monatelang unentdeckter Spionage-Malware betroffen

Der US-Krankenversicherer Premera Blue Cross gab am 17.03.2015 ein Datenleck bekannt, bei dem Angreifer über Monate unentdeckt Zugriff auf die Unternehmensnetzwerke hatten. Der initiale Einbruch erfolgte laut den beauftragten Ermittlern Mandiant und dem FBI bereits am 05.05.2014, entdeckt wurde er von Premera erst am 29.01.2015. Betroffen waren rund 11 Millionen aktuelle und ehemalige Kunden von Premera Blue Cross, Premera Blue Cross Blue Shield of Alaska sowie der Marken Vivacity und Connexion Insurance Solutions. Die Angreifer erlangten möglicherweise Zugriff auf Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Anschriften, Telefonnummern, Sozialversicherungsnummern, Mitgliedsnummern, Bankverbindungen sowie klinische Behandlungsdaten der Versicherten. Als Einfallstor diente vermutlich eine Phishing-Kampagne über die gefälschte Domain prennera.com, die der echten Domain premera.com mit doppeltem n ähnelte. Sicherheitsforscher brachten den Angriff mit chinesischen staatsnahen Hackergruppen in Verbindung, eine offizielle behördliche Zuordnung blieb jedoch aus. Premera bot den betroffenen Personen zwei Jahre kostenlose Kreditüberwachung durch Experian an. Am 25.09.2020 einigte sich Premera mit dem US-Gesundheitsministerium HHS auf eine Zahlung von 6,85 Millionen US-Dollar wegen Verstößen gegen die HIPAA-Datenschutzregeln, die zweithöchste derartige Strafe bis zu jenem Zeitpunkt. In einem separaten zivilrechtlichen Sammelklageverfahren zahlte Premera zusätzlich bis zu 74 Millionen US-Dollar an Betroffene.

Krebs on Security (Brian Krebs)

17.03.2015

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Unklar bleibt, ob die gestohlenen Daten tatsächlich abgeflossen oder für Identitätsdiebstahl missbraucht wurden. Premera erklärte, keine Beweise für eine tatsächliche Ausleitung oder missbräuchliche Nutzung der Daten gefunden zu haben, und die vermutete Urheberschaft chinesischer Staatshacker wurde nie offiziell bestätigt.

Journalismus

Hello Barbie: WLAN-Puppe zeichnet Kindergespräche auf und sendet sie an Cloud-Server

Mattel kündigte 2015 mit Hello Barbie eine internetfähige, sprachgesteuerte Puppe an, die per Mikrofon Kindergespräche aufzeichnet und über WLAN an Cloud-Server des Partners ToyTalk überträgt, wo sie ausgewertet werden. Die Organisation Campaign for a Commercial-Free Childhood kritisierte, sensible Daten über Kinder könnten für Marketingzwecke missbraucht werden. ToyTalk erklärte, gesammelte Daten würden nicht für Werbung genutzt.

heise online

17.03.2015

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Der Artikel dokumentiert nur die Ankündigung vor dem Marktstart im Herbst 2015. Spätere Sicherheitslücken und eine im Dezember 2015 eingereichte Sammelklage wegen COPPA-Verstößen sind nicht Gegenstand dieser Quelle.

Organisation/NGO

Lenovo-Superfish-Adware bricht HTTPS-Verschlüsselung, FTC-Vergleich über 3,5 Millionen Dollar

Der PC-Hersteller Lenovo installierte zwischen dem 01.09.2014 und dem 28.02.2015 auf zahlreichen Consumer-Notebooks werksseitig die Adware VisualDiscovery des Unternehmens Superfish vor. Die Software blendete Werbung in Suchergebnisse und Webseiten ein und nutzte dafür ein selbstsigniertes Root-Zertifikat, das auf allen betroffenen Geräten denselben privaten Schlüssel verwendete. Dadurch konnte die Software auch verschlüsselte HTTPS-Verbindungen entschlüsseln, wodurch zugleich jeder Angreifer mit Kenntnis des Schlüssels sich als beliebige Website ausgeben und Man-in-the-Middle-Angriffe durchführen konnte. Am 19.02.2015 wurde das Sicherheitsproblem öffentlich bekannt, am 20.02.2015 warnte das US-Heimatschutzministerium offiziell vor der Software. Laut FTC hatte Superfish Lenovo durch die Vorinstallation Einnahmen von bis zu 250.000 US-Dollar eingebracht. Am 05.09.2017 einigte sich Lenovo mit der FTC und 32 US-Bundesstaaten auf einen Vergleich über 3,5 Millionen US-Dollar sowie ein 20-jähriges verpflichtendes Softwaresicherheitsprogramm. Im November 2018 einigte sich Lenovo zusätzlich in einer Sammelklage auf eine Zahlung von 7,3 Millionen US-Dollar an betroffene Kunden.

US-Bundeshandelskommission (FTC)

19.02.2015

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Die genaue Anzahl der betroffenen Laptops ist offiziell nicht beziffert, Quellen sprechen lediglich von Hunderttausenden Geräten. Ob die Schwachstelle vor ihrer öffentlichen Aufdeckung bereits von Dritten aktiv zum Abfangen von Daten ausgenutzt wurde, ist nicht belegt.

Journalismus

Great SIM Heist: NSA und GCHQ stehlen laut Snowden-Leak SIM-Verschlüsselungsschlüssel von Gemalto

The Intercept veröffentlichte am 19.02.2015 auf Basis von Snowden-Dokumenten eine Recherche über den sogenannten Great SIM Heist. Ein 2010 gegründetes gemeinsames Team von NSA und GCHQ soll Systeme des niederländischen SIM-Kartenherstellers Gemalto gehackt haben, der jährlich rund zwei Milliarden SIM-Karten fertigt. Über das NSA-Suchsystem XKeyscore verschafften sich die Dienste Zugriff auf private E-Mail-Konten von Gemalto-Ingenieuren und erbeuteten darüber geheime SIM-Verschlüsselungsschlüssel, allein für Somalia wurden bis Juni 2010 rund 300.000 Schlüssel dokumentiert. Gemalto erklärte nach eigener Untersuchung, ein Angriff sei wahrscheinlich, ein massenhafter Diebstahl der Schlüssel selbst lasse sich jedoch nicht belegen.

The Intercept

19.02.2015

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Gemalto und The Intercept widersprechen sich bis heute im Kernpunkt, ob tatsächlich in großem Stil Schlüssel entwendet wurden. Die genaue Gesamtzahl der weltweit entwendeten SIM-Schlüssel sowie das Ausmaß ihrer Nutzung für konkrete Abhörmaßnahmen sind aus den Dokumenten nicht ersichtlich.

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