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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Journalismus

HSBC Swiss Leaks (Falciani-Leak)

Am 8. Februar 2015 veröffentlichte das ICIJ mit über 140 Journalisten aus mehr als 50 Medien die Swiss-Leaks-Recherche auf Basis von rund 60.000 Dateien, die der ehemalige HSBC-IT-Mitarbeiter Hervé Falciani entwendet hatte. Die Dokumente betrafen rund 100.000 Kunden mit etwa 100 Milliarden Dollar bei HSBC Private Bank (Suisse) in Genf und belegten, dass die Bank Kunden bei Steuerhinterziehung unterstützte. In der Folge zahlte HSBC 2017 eine Strafe von 352 Millionen Euro in Frankreich und 2019 192 Millionen Dollar in den USA.

International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ)

08.02.2015

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Falciani wurde 2015 von einem Schweizer Gericht in Abwesenheit wegen Wirtschaftsspionage zu fünf Jahren Haft verurteilt, vom Vorwurf des Geheimnisverrats aber freigesprochen; da Frankreich eigene Staatsangehörige nicht ausliefert, trat er die Strafe nie an. Offen bleibt, in wie vielen der rund 100.000 Einzelfälle tatsächlich Steuerhinterziehung nachgewiesen wurde, da nicht jedes Konto bei einer Schweizer Privatbank illegal ist.

Organisation/NGO

Anthem-Hack 2015: 78,8 Millionen Versicherte betroffen, größter US-Gesundheitsdaten-Diebstahl

Am 04.02.2015 gab der US-Krankenversicherer Anthem Inc. bekannt, Opfer eines Cyberangriffs auf seine IT-Systeme geworden zu sein. Die Angreifer hatten sich laut Unternehmensangaben bereits im Dezember 2014 Zugang zu den Systemen verschafft, ein Mitarbeiter entdeckte den unbefugten Zugriff am 27.01.2015. Betroffen waren die Daten von 78,8 Millionen aktuellen und ehemaligen Versicherten, darunter Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern, Adressen, E-Mail-Adressen sowie Beschäftigungs- und Einkommensangaben. Medizinische Behandlungsdaten und Zahlungsdaten wurden nach Unternehmensangaben nicht kompromittiert. Die Angreifer verschafften sich laut Ermittlungen des US-Justizministeriums über Spear-Phishing-E-Mails Zugang zum Netzwerk und wurden einer China-basierten Hackergruppe zugeordnet, gegen deren mutmaßliches Mitglied Fujie Wang im Mai 2019 Anklage erhoben wurde. Anthem einigte sich 2017 in einer Sammelklage auf eine Entschädigungssumme von 115 Millionen US-Dollar, zu diesem Zeitpunkt der größte Vergleich in einem Datenschutzfall in den USA. Zusätzlich zahlte Anthem 16 Millionen US-Dollar an das US-Gesundheitsministerium wegen HIPAA-Verstößen, die bis dahin höchste HIPAA-Strafzahlung. Der Fall gilt als der bis heute größte bekannt gewordene Datendiebstahl im US-Gesundheitswesen.

Wikipedia (Übersichtsartikel)

04.02.2015

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Aus dieser Quelle nicht abschließend belegt ist die exakte staatliche Urheberschaft: Ermittler stuften den Angriff als vermutlich staatlich gelenkt ein, ohne den Auftraggeber offiziell zu benennen, und der 2019 angeklagte Fujie Wang wurde bislang weder festgenommen noch verurteilt.

Studie

Unique in the Shopping Mall: Reidentifiability of Credit Card Metadata

Vier räumlich-zeitliche Punkte reichen, um 90% von 1,1 Mio. Kreditkartennutzern eindeutig zu reidentifizieren.

de Montjoye et al., Science Bd. 347

30.01.2015

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Methodik in Fachartikeln kontrovers diskutiert.

Journalismus

LabourNet/netzpolitik.org — Saarland-Statistik: 7,5 Datensätze pro Bürger und Jahr

Im Saarland wurden binnen eines Jahres (September 2013 bis August 2014) in 175 Verfahren insgesamt 7.459.326 Datensätze erhoben — bei rund 991.000 Einwohnern ergibt das 7,5 Datensätze pro Einwohner und Jahr. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 34.342 Euro, eine einzelne Abfrage kostete im Schnitt knapp 200 Euro.

LabourNet, mit Bezug auf netzpolitik.org-Artikel von Andre Meister (09.01.2015), Datenbasis: Antwort der saarländischen Landesregierung an die Piratenfraktion

09.01.2015· in Kraft

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**Das ist eine der einprägsamsten und konkretesten Einzelstatistiken im gesamten Blackstone-Projekt:** Jeder Bürger im Saarland war statistisch gesehen im Schnitt 7,5 Mal pro Jahr Teil einer Funkzellenabfrage — unabhängig davon, ob er je mit einer Straftat zu tun hatte. Der günstige Preis pro Abfrage (im Schnitt 200 €) erklärt zusätzlich, warum das Instrument trotz seiner Streubreite so häufig genutzt wird — eine niedrige Kosten-Hürde begünstigt den routinemäßigen statt sparsamen Einsatz.

Organisation/NGO

Bundesmeldegesetz § 51 Auskunftssperren

§ 51 BMG erlaubt zweijährige Auskunftssperre im Melderegister bei Gefahr für Leben/Gesundheit/Freiheit, auch bei Stalking.

BMJ / gesetze-im-internet.de

2015

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Reiner Gesetzestext ohne Wirksamkeitsangaben.

Organisation/NGO

Hinweise zum Datenschutz: Rechtlicher Rahmen und Maßnahmen (GESIS Papers 2015/01)

Beschreibt den rechtlichen Rahmen, mit dem GESIS Umfrage- und Panel-Daten für die wissenschaftliche Nachnutzung anonymisiert und über kontrollierten Zugang bereitstellt.

GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften

2015

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Institutseigene Selbstdarstellung ohne externe Prüfung.

Organisation/NGO

Körperscanner an deutschen Flughäfen: EU-Recht macht Nutzung offiziell freiwillig, Alternative ist manuelle Kontrolle

Körperscanner ('Nacktscanner') gehören inzwischen zur Standardausrüstung an immer mehr von der Bundespolizei betriebenen deutschen Flughäfen. Kritisiert wurde insbesondere, dass frühe Scannerbilder scharf genug waren, um nicht nur Genitalien, sondern auch Prothesen, Piercings und künstliche Stomata sichtbar zu machen. Erste Scannergenerationen nutzten Röntgenstrahlung, was gesundheitliche Bedenken bei Vielfliegern und Flughafenpersonal auslöste; die meisten Flughäfen sind inzwischen auf nicht-ionisierende Millimeterwellen-Scanner umgestiegen. Nach der EU-Verordnung 2015/1998 ist die Nutzung von Körperscannern offiziell freiwillig; wer den Scanner ablehnt, kann stattdessen eine manuelle Abtastkontrolle wählen. Die erzeugten Bilder werden laut Betreiberangaben nicht gespeichert, sondern nach der Prüfung gelöscht; in den USA wurde dagegen bekannt, dass Aufnahmen an manchen Standorten gespeichert und archiviert wurden.

EU-Verordnung 2015/1998 / dieDatenschützer Rhein Main

01.01.2015

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Ob deutsche Körperscanner-Standorte die Nicht-Speicherung tatsächlich lückenlos einhalten, ist aus dieser Quelle nicht unabhängig überprüft, sondern beruht auf Betreiberangaben; der US-Präzedenzfall zeigt, dass eine solche Zusicherung nicht zwingend verlässlich ist.

Journalismus

Krankenkassen-Zuschüsse für Fitness-Tracker: Gesundheitsminister warnt vor ungeschützten Gesundheitsdaten im Internet

Mehrere deutsche Krankenkassen bezuschussen den Kauf von Fitness-Trackern und Smartwatches im Rahmen ihrer Bonusprogramme, etwa die AOK Nordost 2015 mit 50 Euro und die Techniker Krankenkasse später mit bis zu 250 Euro. Der Chaos Computer Club Stuttgart kritisierte, Wearables seien vor allem Datensammler, auch wenn der Anreiz zu mehr Bewegung an sich begrüßenswert sei. Der damalige SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach bezeichnete den Bonus als 'fragwürdig', da Kassen damit gezielt gut gebildete, junge und gesunde Mitglieder abwerben wollten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mahnte, persönliche Gesundheitsdaten könnten über solche Apps ins Internet gelangen, ohne ausdrücklich geschützt zu sein; ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung warnte, Verbrauchern müsse bewusst sein, dass ihre Trackingdaten irgendwo gespeichert werden.

Computerwoche / Chaos Computer Club Stuttgart

01.01.2015

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Konkrete dokumentierte Fälle, in denen über Bonusprogramme erhobene Fitnessdaten tatsächlich unautorisiert weitergegeben wurden, sind aus dieser Quelle nicht belegt; die Kritik bezieht sich auf ein strukturelles Risiko.

Primärquelle

Debeka-Bußgeld für illegale Datenkäufe zu Beamtenanwärtern

Der Landesbeauftragte für Datenschutz Rheinland-Pfalz schloss im Dezember 2014 ein Bußgeldverfahren gegen die Debeka einvernehmlich ab. Grundlage waren eingeräumte Listenkäufe, bei denen einzelne Mitarbeiter und Vermittler ohne Einwilligung Datensätze von Anwärtern des öffentlichen Dienstes erworben und zur Versicherungsakquise genutzt hatten. Die Debeka akzeptierte eine Geldbuße von 1,3 Millionen Euro und finanzierte zusätzlich eine mit 600.000 Euro dotierte Stiftungsprofessur für Datenschutz an der Universität Mainz.

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

29.12.2014

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Dieses Verfahren fand in Rheinland-Pfalz statt und wurde noch auf Grundlage des alten Bundesdatenschutzgesetzes geführt, da die DSGVO erst ab Mai 2018 galt. Wie viele einzelne Vermittler und Beamtenanwärter konkret betroffen waren, bleibt offen.

Primärquelle

Sony-Pictures-Hack 2014: FBI-Erklärung zur Nordkorea-Zuschreibung

Im November 2014 wurde Sony Pictures Entertainment Opfer eines Cyberangriffs, zu dem sich eine Gruppe namens Guardians of Peace bekannte. Die Angreifer löschten Daten auf tausenden Firmenrechnern und stahlen interne E-Mails, Mitarbeiterdaten sowie mehrere unveröffentlichte Kinofilme. Das FBI erklärte am 19.12.2014 offiziell, die nordkoreanische Regierung sei für den Angriff verantwortlich, der im Kontext der Sony-Komödie The Interview stand.

Federal Bureau of Investigation (FBI)

19.12.2014

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Das FBI legte keine detaillierten technischen Beweise offen, sondern verwies allgemein auf Ähnlichkeiten zu früherer nordkoreanischer Schadsoftware. Mehrere unabhängige Sicherheitsforscher äußerten damals Zweifel an der offiziellen Zuschreibung.

Behörde/Institution

Cyberangriff auf deutsches Stahlwerk

Das BSI dokumentierte im Lagebericht 2014 einen der ersten offiziell bestätigten Fälle eines Cyberangriffs mit physischem Schaden an einer Industrieanlage. Angreifer verschafften sich per Spear-Phishing Zugang zum Büronetz eines deutschen Stahlwerks und drangen von dort in die Steuerungssysteme der Produktion vor. Dadurch konnte ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden und wurde massiv beschädigt.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

17.12.2014

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Welches Stahlwerk konkret betroffen war, gibt das BSI aus Vertraulichkeitsgründen bis heute nicht bekannt. Auch die Identität der Angreifer, das genaue Angriffsdatum und die exakte Schadenshöhe wurden nie offiziell veröffentlicht. Das BSI bewertete die technischen Fähigkeiten der Täter lediglich als sehr fortgeschritten, ohne dies weiter zu belegen.

Journalismus

Belgacom-Hack durch GCHQ mit Regin-Malware

Der britische Geheimdienst GCHQ drang laut Snowden-Dokumenten und übereinstimmender Recherche von The Intercept, Spiegel und heise online zwischen 2010 und 2011 in das Netz des belgischen Telekomanbieters Belgacom ein und installierte die hochentwickelte Spionagesoftware Regin. Die Angreifer kompromittierten gezielt Systemadministratoren über gefälschte LinkedIn-Seiten und blieben bis zur Entdeckung im Sommer 2012 rund zwei Jahre unbemerkt im Netz. Betroffen waren mindestens 120 Systeme sowie die Tochterfirma BICS, ein internationaler Mobilfunk-Roaming-Knoten.

heise online

13.12.2014

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Die britische Regierung und der GCHQ haben eine Beteiligung nie offiziell bestätigt oder dementiert. Die belgische Strafermittlung mit dem Codenamen Trinity wurde laut The Intercept 2018 ohne Anklage eingestellt. Der genaue Umfang der abgeflossenen Daten und ob die Systembereinigung bei Belgacom je vollständig gelang, bleiben offen.

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