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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Behörde/Institution

BNP Paribas: 8,9-Milliarden-Dollar-Bußgeld wegen US-Sanktionsverstößen gegen Sudan, Iran und Kuba

Am 30.06.2014 einigte sich BNP Paribas mit dem US-Justizministerium und weiteren Behörden auf eine Gesamtstrafe von 8,9736 Milliarden Dollar. Die Bank bekannte sich schuldig, zwischen 2004 und 2012 vorsätzlich Transaktionen für Kunden in Sudan, Iran und Kuba über das US-Finanzsystem abgewickelt zu haben. Richterin Lorna Schofield verhängte das Urteil formell am 01.05.2015 in Manhattan. Es war die höchste je in einem US-Strafverfahren verhängte Geldstrafe und die erste Verurteilung eines Finanzinstituts wegen Verstößen gegen US-Wirtschaftssanktionen. BNP Paribas musste zusätzlich 13 verantwortliche Mitarbeiter entlassen.

U.S. Department of Justice (DOJ)

30.06.2014

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Kein einzelner Bankmanager wurde in diesem Verfahren strafrechtlich angeklagt, es blieb bei der Entlassung von 13 Mitarbeitern. Das Gesamtvolumen der über Jahre abgewickelten sanktionierten Transaktionen wird in Sekundärquellen uneinheitlich beziffert, teils mit über 30 Milliarden, teils mit bis zu rund 190 Milliarden Dollar. Ob seither ein höheres Sanktionsbußgeld gegen ein Finanzinstitut verhängt wurde, ist in verfügbaren Quellen unterschiedlich bewertet.

Primärquelle

Riley gegen California: Handydurchsuchung bei Festnahme braucht Durchsuchungsbefehl

Der US Supreme Court entschied am 25. Juni 2014 einstimmig im Fall Riley v. California (573 U.S. 373), dass die Polizei bei einer Festnahme grundsätzlich einen Durchsuchungsbefehl braucht, um die digitalen Inhalte eines beschlagnahmten Mobiltelefons zu durchsuchen. Auslöser war der Fall des Angeklagten David Riley, dessen Handy nach seiner Festnahme 2009 ohne Durchsuchungsbefehl ausgewertet wurde, wobei gefundene Daten ihn mit einer Schießerei und Gangaktivität in Verbindung brachten. Das Gericht stellte klar, dass die bisherige Ausnahme für Durchsuchungen bei Festnahmen wegen der riesigen Datenmenge auf modernen Smartphones nicht automatisch gilt.

US Supreme Court

25.06.2014

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Offen bleibt, wie die Grundsatzentscheidung in der Praxis auf Grenzfälle wie Cloud-Daten, verschlüsselte Geräte oder Notfallsituationen angewendet wird. Nicht Teil des Urteils sind spätere technische Entwicklungen wie biometrische Entsperrung oder die genaue Reichweite bei Grenzkontrollen.

Primärquelle

Chinas Sozialkreditsystem: Gründungsdokument des Staatsrats von 2014

Der Staatsrat der Volksrepublik China veröffentlichte am 14.06.2014 die Planungsübersicht zum Aufbau eines Sozialkreditsystems für den Zeitraum 2014 bis 2020. Das Dokument benennt vier Säulen: Integrität der Regierungsführung, Integrität im Handel, gesellschaftliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit der Justiz. Es schreibt branchenweite Schwarze Listen, Marktausschlussmechanismen, ressortübergreifende gemeinsame Belohnungs- und Bestrafungsverfahren sowie einheitliche Kreditkodierungen für natürliche und juristische Personen vor.

Staatsrat der Volksrepublik China (Übersetzung: DigiChina, Stanford University)

14.06.2014

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Das Gründungsdokument selbst sieht keinen einheitlichen landesweiten Punktescore für alle Bürger vor, wie ihn westliche Berichterstattung häufig suggeriert. Analysen des China-Instituts MERICS zeigen, dass die tatsächliche Umsetzung bis heute in zahlreiche lokale Pilotprojekte zersplittert blieb und deutlich weniger digitalisiert ist als oft dargestellt. Wie einheitlich die vorgesehenen Sanktionen in der Praxis über verschiedene Provinzen und Städte hinweg angewendet werden, ist aus dieser Primärquelle allein nicht abschließend belegt.

Behörde/Institution

FTC-Bericht "Data Brokers: A Call for Transparency and Accountability" — Original-Pressemitteilung

Einer der untersuchten Datenhändler allein verfügt über Informationen zu mehr als 1,4 Milliarden Verbrauchertransaktionen und 700 Milliarden Datenelementen; ein anderer fügt seiner Datenbank monatlich mehr als 3 Milliarden neue Datenpunkte hinzu. Datenhändler sammeln Verbraucherdaten aus umfangreichen Online- und Offline-Quellen — meist ohne Wissen der Betroffenen —, darunter Kaufdaten, Social-Media-Aktivität, Garantieregistrierungen, Zeitschriften-Abos sowie religiöse und politische Zugehörigkeiten.

Federal Trade Commission (US-Verbraucherschutzbehörde)

27.05.2014· in Kraft

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Das ist einer der eindrücklichsten Einzelfakten der ganzen Recherche: EIN EINZIGES Unternehmen sammelt monatlich 3 Milliarden neue Datenpunkte — und das bereits vor über zehn Jahren festgestellt, die Größenordnung dürfte seither eher gewachsen sein. Besonders alarmierend: Auch sensible Kategorien wie religiöse und politische Zugehörigkeit werden erfasst — Daten, die in Deutschland/der EU als besonders schützenswert gelten (DSGVO Art. 9).

Journalismus

eBay-Hack 2014: Gestohlene Mitarbeiter-Zugangsdaten legen 145 Millionen Nutzerkonten offen

Zwischen Ende Februar und Anfang März 2014 verschafften sich Angreifer mit gestohlenen Zugangsdaten mehrerer eBay-Mitarbeiter Zugriff auf das Firmennetzwerk und in der Folge auf die zentrale Kundendatenbank. eBay entdeckte den Einbruch erst rund zwei Wochen vor der öffentlichen Bekanntgabe am 21.05.2014. Betroffen waren die Datensätze von etwa 145 Millionen Nutzerkonten, praktisch die gesamte damalige Nutzerbasis des Unternehmens. Kopiert wurden Namen, Benutzernamen, E-Mail-Adressen, Postadressen, Telefonnummern, Geburtsdaten sowie gehashte und gesalzene Passwörter. Zahlungsdaten wie Kreditkarteninformationen lagen laut eBay in einer getrennten Datenbank und waren nicht betroffen. eBay forderte daraufhin alle Nutzer weltweit auf, ihr Passwort zu ändern, und zog die IT-Forensikfirma Mandiant sowie Strafverfolgungsbehörden zur Untersuchung hinzu. Im Juli 2014 reichte ein Nutzer in den USA eine Sammelklage wegen unzureichender Sicherheitsvorkehrungen ein, die ein Bundesrichter später mangels Nachweis eines konkreten Schadens abwies. Eine Geldstrafe einer US-Aufsichtsbehörde wie der FTC im Zusammenhang mit dem Vorfall ist nicht bekannt.

heise online

21.05.2014

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Aus der Quelle nicht belegt sind die genaue Zahl der ursprünglich kompromittierten Mitarbeiterkonten sowie ob und in welcher Höhe Aufsichtsbehörden außerhalb der USA Bußgelder gegen eBay verhängt haben.

Journalismus

eBay-Datenleck 2014: Kompromittierte Mitarbeiter-Zugangsdaten führen zu Diebstahl von Nutzerdaten bei 145 Millionen Konten

Angreifer erlangten zwischen Ende Februar und Anfang März 2014 eine kleine Zahl von Mitarbeiter-Zugangsdaten und verschafften sich damit Zugriff auf eBays Firmennetzwerk und eine Kundendatenbank mit Namen, verschlüsselten Passwörtern, E-Mail-Adressen, Anschriften und Geburtsdaten. eBay informierte am 21.05.2014 öffentlich und forderte alle rund 145 Millionen aktiven Nutzerkonten zur Passwortänderung auf. Finanz- oder Kreditkartendaten waren laut Unternehmen nicht betroffen, da diese getrennt bei PayPal gespeichert waren.

Brian Krebs, Krebs on Security

21.05.2014

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Wie viele der 145 Millionen Nutzerkonten tatsächlich betroffen waren, bleibt offen, eBay nannte nur die Gesamtzahl aktiver Nutzer als Referenzgröße. Wie die Angreifer die anfänglichen Mitarbeiter-Zugangsdaten erbeuteten, ist ebenso unklar wie ihre Identität.

Organisation/NGO

EuGH-Urteil begründet Recht auf Vergessenwerden gegenüber Google

Am 13.05.2014 entschied die Große Kammer des EuGH im Verfahren C-131/12, Google Spain SL und Google Inc. gegen die spanische Datenschutzbehörde AEPD und Mario Costeja Gonzalez. Auslöser war eine 1998 in der Zeitung La Vanguardia veröffentlichte Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung von Costejas Grundstück, die bei einer Google-Suche nach seinem Namen weiterhin erschien, obwohl das Verfahren längst abgeschlossen war. Costeja beantragte 2010 bei der AEPD, Google zur Löschung des Links aus den Suchergebnissen zu verpflichten. Der EuGH stellte fest, dass das Betreiben einer Suchmaschine als Verarbeitung personenbezogener Daten gilt und der Suchmaschinenbetreiber dafür als Verantwortlicher haftet. Betroffene Personen können demnach von Suchmaschinenbetreibern verlangen, Links zu rechtmäßig veröffentlichten, aber veralteten oder für sie nicht mehr relevanten Informationen zu entfernen, ohne dass die Ursprungsseite selbst gelöscht werden muss. Google richtete am 29.05.2014 ein Online-Formular für Löschanträge ein und erhielt in den ersten drei Monaten durchschnittlich rund 1.500 Anträge pro Tag. Bis 2018 gingen bei Google über 650.000 solcher Anträge zu rund 2,4 Millionen Links ein.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

13.05.2014

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Aus dem Urteilstext selbst geht nicht hervor, wie Google die Abwägungskriterien zwischen Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Informationsinteresse im Einzelfall genau anwendet; die späteren Fallzahlen stammen aus separaten Google-Transparenzberichten.

Primärquelle

EuGH-Urteil Google Spain: Recht auf Vergessenwerden gegenüber Suchmaschinen

Der EuGH entschied am 13.05.2014 in der Rechtssache C-131/12, dass Suchmaschinenbetreiber als für die Datenverarbeitung Verantwortliche gelten. Betroffene können von Google die Entfernung von Links zu personenbezogenen Daten verlangen, wenn diese nicht mehr relevant oder unangemessen sind, auch wenn die zugrunde liegende Veröffentlichung rechtmäßig bleibt. Auslöser war eine Anzeige aus 1998 über eine Zwangsversteigerung des Klägers Mario Costeja Gonzalez.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

13.05.2014

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Wie viele Löschanträge Google infolge des Urteils konkret erhielt, ist nicht dokumentiert. Die spätere Kodifizierung in Artikel 17 DSGVO 2018 ist nicht Teil dieser Quelle.

Journalismus

Michaels und Aaron Brothers: POS-Malware stiehlt rund 3 Millionen Kartendaten

Die US-Bastelmarktkette Michaels bestätigte am 17. April 2014 offiziell, dass Schadsoftware auf den Kassensystemen ihrer Filialen installiert war und dort zwischen dem 8. Mai 2013 und dem 27. Januar 2014 Zahlungskartendaten von rund 2,6 Millionen Karten abgriff. Bei der Tochterkette Aaron Brothers waren zusätzlich zwischen dem 26. Juni 2013 und dem 27. Februar 2014 rund 400.000 Karten betroffen, insgesamt also etwa 3 Millionen Kartendatensätze. Michaels erklärte, es seien nur Kartennummern und Ablaufdaten entwendet worden, nicht jedoch Namen, Adressen oder PINs.

Brian Krebs, Krebs on Security

17.04.2014

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Die genaue Identität der Angreifer und der exakte Infektionsweg der Malware in die Kassensysteme wurden in der Quelle nicht benannt. Offen blieb zudem, ob und in welchem Umfang die gestohlenen Kartendaten tatsächlich für Betrug genutzt wurden, auch wenn Michaels vereinzelte Betrugsmeldungen von Banken erwähnte.

Primärquelle

EuGH-Urteil Digital Rights Ireland — C-293/12 und C-594/12

Grundsatzurteil, das die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie 2006/24/EG für ungültig erklärte. Startpunkt einer bis heute andauernden Rechtsprechungslinie gegen anlasslose, pauschale Vorratsdatenspeicherung.

Gerichtshof der Europäischen Union

08.04.2014· in Kraft

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Das höchste EU-Gericht hat schon 2014 gesagt: Alle Bürger anlasslos auf Vorrat zu überwachen, ist rechtswidrig. Das ist keine neue Erkenntnis — das gilt seit über zehn Jahren.

Primärquelle

EuGH erklärt EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für ungültig (Digital Rights Ireland)

Der EuGH (Große Kammer) erklärte am 08.04.2014 in den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12 die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für ungültig. Klägerin war unter anderem Digital Rights Ireland Ltd. Der EuGH sah einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Datenschutz, da die Richtlinie unterschiedslos alle Personen erfasste, keine objektiven Kriterien für den Datenzugriff vorsah und keine ausreichenden Sicherheitsgarantien enthielt.

Gerichtshof der Europäischen Union

08.04.2014

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Wie einzelne EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsgesetze anpassten, ist nicht Gegenstand dieser Pressemitteilung. Die spätere Rechtsprechung zu Tele2/Watson 2016 oder La Quadrature du Net 2020 stellt eigene, spätere Fälle dar.

Organisation/NGO

EuGH erklärt EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für nichtig

Der EuGH erklärte am 08.04.2014 in den verbundenen Rechtssachen Digital Rights Ireland und Seitlinger die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Die Richtlinie hatte Anbieter verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer für sechs Monate bis zwei Jahre zu speichern. Der Gerichtshof stellte fest, dass die anlasslose flächendeckende Speicherung einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Grundrechtecharta geschützten Rechte darstellt und keine ausreichenden Garantien gegen Missbrauch vorsah.

Gerichtshof der Europäischen Union

08.04.2014

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Nicht belegt ist, in welchem Umfang die Vorratsdatenspeicherung vor 2014 tatsächlich zur Aufklärung von Straftaten beitrug. Offen blieb zunächst, welche nationalen Umsetzungsgesetze automatisch unwirksam wurden, da nationale Verfassungsgerichte dies separat entscheiden mussten.

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