Organisation/NGOHandelsregister: Private Daten kann man löschen lassen
Der Bundesgerichtshof entschied, dass GmbH-Geschäftsführer ihre Unterschriften und Privatadressen aus dem Handelsregister löschen lassen können, da solche überobligatorischen Daten keiner gesetzlichen Speicherpflicht unterliegen.
Handwerksblatt
April 2026
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Betrifft nur überobligatorische, nicht gesetzlich vorgeschriebene Registerdaten.


