U Entry

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

Filter zurücksetzen

2775 Treffer · Seite 224 von 232

Primärquelle

Bernard Madoffs Milliarden-Ponzi-Schema aufgedeckt

Die SEC erhob am 11.12.2008 Klage gegen Bernard L. Madoff wegen Wertpapierbetrugs. Madoff hatte eingeräumt, sein Geschäft sei im Kern ein Ponzi-Schema, mit einem geschätzten Schaden von mindestens 50 Milliarden US-Dollar. Die gefälschten Kontoauszüge wiesen Guthaben von rund 65 Milliarden US-Dollar aus. Madoff bekannte sich am 12.03.2009 schuldig und wurde am 29.06.2009 zu 150 Jahren Haft verurteilt.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

11.12.2008

Klartext anzeigen

Wie lange das Schema exakt lief, ist nicht abschließend geklärt, Schätzungen reichen von den 1970er bis in die frühen 1990er Jahre. Der tatsächliche Nettoverlust der Anleger lag laut Insolvenzverwalter deutlich niedriger bei geschätzt 17 bis 20 Milliarden US-Dollar eingezahltem Kapital.

Primärquelle

SEC klagt Bernard Madoff wegen milliardenschweren Ponzi-Systems an

Am 11.12.2008 klagte die SEC Bernard L. Madoff wegen Wertpapierbetrugs an. Madoff hatte gegenüber Mitarbeitern eingeräumt, sein Vermögensverwaltungsgeschäft sei im Kern ein Ponzi-System. Die SEC bezifferte den mutmaßlichen Schaden auf rund 50 Milliarden US-Dollar. Am 18.12.2008 fror ein Gericht Madoffs Vermögen ein. Madoff bekannte sich im März 2009 in elf Anklagepunkten schuldig und wurde zu 150 Jahren Haft verurteilt.

U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)

11.12.2008

Klartext anzeigen

Die oft zitierte Zahl von 65 Milliarden Dollar bezieht sich auf fiktive Kontostände, der tatsächliche Nettoverlust der Anleger liegt nach Treuhänder-Schätzung bei 17 bis 20 Milliarden Dollar. Umstritten blieb, wie weit die SEC trotz Warnungen des Analysten Harry Markopolos bereits ab 1999 versagte.

Primärquelle

EGMR-Urteil S. and Marper gegen Vereinigtes Königreich

Die Große Kammer des EGMR entschied am 04.12.2008, dass die zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung von Fingerabdrücken, Zellproben und DNA-Profilen nicht verurteilter Personen gegen Artikel 8 EMRK verstößt. Kläger waren ein freigesprochener Jugendlicher und Michael Marper, gegen den ein Verfahren eingestellt worden war. Die South Yorkshire Police hatte ihre Daten trotz fehlender Verurteilung unbegrenzt gespeichert. Das Gericht urteilte einstimmig, die pauschale Speicherungspraxis sei unverhältnismäßig.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

04.12.2008

Klartext anzeigen

Der EGMR sprach keine finanzielle Entschädigung zu, die Feststellung der Konventionsverletzung selbst galt als ausreichende Genugtuung. Wie schnell das Vereinigte Königreich das Urteil praktisch umsetzte, bleibt offen.

Organisation/NGO

Troubled Asset Relief Program

Der US-Kongress ermächtigte 2008 das bis zu 700 Mrd. Dollar schwere Rettungsprogramm TARP, rund 245 Mrd. Dollar davon flossen als direkte Kapitalhilfen an Banken.

Wikipedia (Übersichtsartikel, gestützt auf US-Treasury/SIGTARP-Daten)

03.10.2008

Klartext anzeigen

Übersichtsquelle, keine Primärquelle. Die genaue Aufteilung der Teilprogramme kann in Primärquellen (US-Finanzministerium) abweichend im Detail dargestellt sein.

Primärquelle

Illinois Biometric Information Privacy Act (BIPA)

Der Illinois Biometric Information Privacy Act wurde vom Repräsentantenhaus mit 113 zu 0 und vom Senat mit 42 zu 0 Stimmen verabschiedet. Gouverneur Rod Blagojevich unterzeichnete das Gesetz am 03.10.2008. Es war das erste US-Bundesstaatsgesetz, das private Unternehmen zu schriftlicher Zustimmung vor Erhebung biometrischer Identifikatoren verpflichtet und gewährt Betroffenen ein privates Klagerecht mit Schadenersatz von 1000 bis 5000 US-Dollar je Verstoß.

Illinois General Assembly

03.10.2008

Klartext anzeigen

Die genaue Zahl und das Gesamtvolumen der seit 2008 auf BIPA gestützten Sammelklagen ist nicht zentral erfasst. Das Gesetz gilt ausdrücklich nur für private Unternehmen, nicht für staatliche Behörden.

Behörde/Institution

Status: Washington Mutual Bank Receivership

Die FDIC übernahm am 25.09.2008 die Washington Mutual Bank, die größte Bankenpleite der US-Geschichte, und verkaufte sie für 1,9 Mrd. Dollar an JPMorgan Chase.

FDIC

25.09.2008

Klartext anzeigen

Belegt Ablauf und Größenordnung der WaMu-Abwicklung 2008. Bezieht sich ausschließlich auf diesen historischen Einzelfall.

Primärquelle

Lidl-Überwachungsskandal 2008: Bußgeld von 1,46 Millionen Euro für heimliche Mitarbeiterüberwachung

Im März 2008 deckte das Magazin Stern auf, dass Lidl Mitarbeiter in zahlreichen Filialen mit versteckten Kameras und beauftragten Detekteien überwachen ließ. Dokumentiert wurden Toilettengänge, vermutete Schwangerschaften und die private und gesundheitliche Situation von Beschäftigten. Zwölf Datenschutzbehörden ermittelten gemeinsam gegen 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften und stellten bei 30 davon rechtswidrige Überwachung fest. Am 11.09.2008 verhängten die Behörden ein Gesamtbußgeld von 1.462.000 Euro, das bis dahin höchste in Deutschland verhängte Datenschutzbußgeld.

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen)

11.09.2008

Klartext anzeigen

Wie viele Beschäftigte tatsächlich betroffen waren, ist nicht genau beziffert. Die einzelnen Bußgelder gegen die 35 Vertriebsgesellschaften reichten Presseberichten zufolge von 10.000 bis über 300.000 Euro, ohne vollständig übereinstimmende Einzelsummen. Lidl bestritt öffentlich gezielte Ausspähung und erklärte, Kameras seien vorrangig zur Diebstahlbekämpfung eingesetzt worden.

Journalismus

Georgien 2008: Sechs Botnetze legen Regierungswebsites im Kaukasuskrieg lahm

Am 19.07.2008 wurde die Website des georgischen Präsidenten Micheil Saakaschwili erstmals durch einen DDoS-Angriff für rund 24 Stunden lahmgelegt. Am 08.08.2008, dem Tag des Einmarschs russischer Truppen in Südossetien, begann eine deutlich umfangreichere zweite Welle koordinierter Cyberangriffe gegen georgische Ziele. Bis zum 10.08.2008 waren die meisten Websites der georgischen Regierung durch DDoS-Attacken nicht mehr erreichbar, betroffen waren unter anderem das Parlament, die Nationalbank sowie Banken und Telekommunikationsanbieter. Am 11.08.2008 wurde die Präsidentenwebsite zusätzlich defaced und mit Bildmontagen versehen, die Saakaschwili mit Adolf Hitler verglichen. Sicherheitsforscher identifizierten sechs verschiedene Botnetze sowie eine in russischer Sprache programmierte DDoS-Steuerungssoftware namens MachBot. Als mutmaßlicher Organisator gilt das Russian Business Network aus Sankt Petersburg, die russische Regierung bestritt jede Verantwortung. Die georgische Regierung wich während der Angriffe auf Google Blogger und Server in den USA aus, Estland bot zusätzliches Hosting an. Die Ereignisse gelten als der erste dokumentierte Fall koordinierter Cyberangriffe parallel zu einer konventionellen Militäroperation.

Wikipedia (englischsprachig)

08.08.2008

Klartext anzeigen

Eine gerichtsfeste Zuordnung der Angriffe zu russischen Behörden oder dem russischen Militär ist bis heute nicht belegt, strafrechtliche Konsequenzen sind nicht dokumentiert. Ebenso fehlt eine verifizierte Gesamtzahl der betroffenen Websites oder ein bezifferter wirtschaftlicher Schaden.

Organisation/NGO

BGH stärkt Schutz von Payback-Kunden vor Datennutzung (VIII ZR 348/06)

BGH erklärte Payback-AGB-Klausel zur automatischen Werbeeinwilligung per SMS/E-Mail für unwirksam.

Bundesgerichtshof / Haufe.de

16.07.2008

Klartext anzeigen

Zentrales, aber älteres Grundsatzurteil.

Journalismus

Telekom-Bespitzelungsaffäre: Handydaten-Abgleich gegen Aufsichtsräte und Journalisten

Am 24.05.2008 wurde bekannt, dass die Deutsche Telekom in den Jahren 2005 und 2006 Telefonverbindungsdaten von mindestens 55 Personen abgleichen ließ, um undichte Stellen im Unternehmen zu identifizieren. Betroffen waren Aufsichtsräte, ein Vorstandsmitglied, Gewerkschaftsfunktionäre wie Ver.di-Chef Frank Bsirske sowie mehrere Journalisten, insgesamt rund 60 Personen. Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelte gegen acht Beschuldigte. Das Landgericht Bonn verurteilte den ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen am 30.11.2010 zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Betrugs, Untreue und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses.

DER SPIEGEL / Staatsanwaltschaft Bonn

24.05.2008

Klartext anzeigen

Unklar bleibt, in welchem Umfang neben Telefonverbindungsdaten auch Bankdaten ausgewertet wurden und ob Bewegungsprofile erstellt wurden, hierzu liegen nur Verdachtsmomente vor. Offen bleibt zudem, wer konkret die Anweisung zur Überwachung erteilt hat und wie weit die Kenntnis in der damaligen Unternehmensspitze reichte.

Primärquelle

US-Gendiskriminierungsgesetz GINA schützt bei Kranken- und Arbeitsversicherung, lässt Lebens- und Pflegeversicherung ungeregelt

Der US-amerikanische Genetic Information Nondiscrimination Act (GINA) von 2008 schützt Bürger vor Diskriminierung aufgrund genetischer Informationen bei der Krankenversicherung (Titel I) und im Arbeitsverhältnis (Titel II). Eine zentrale Gesetzeslücke besteht jedoch bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen: GINA deckt diese Versicherungsarten ausdrücklich nicht ab, sodass Lebensversicherer genetische, persönliche oder familiäre Gesundheitsinformationen weiterhin zur Entscheidung über Versicherungsschutz oder Prämienhöhe heranziehen dürfen. Einige US-Bundesstaaten haben eigene, über GINA hinausgehende Gesetze erlassen, die genetische Diskriminierung auch bei diesen 'anderen Versicherungen' verbieten; auf Bundesebene bleibt diese Lücke jedoch bestehen.

American Society of Human Genetics (ASHG)

21.05.2008

Klartext anzeigen

Die Regelungslücke betrifft ausschließlich US-Recht; eine Übertragbarkeit der Situation auf Deutschland oder die EU wird in dieser Quelle nicht behauptet.

Journalismus

Urteil zur automatisierten Kfz-Kennzeichenerfassung (Hessen und Schleswig-Holstein)

Das BVerfG erklärte die Rechtsgrundlagen zur automatisierten Kennzeichenfahndung in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig, da anlasslose bzw. flächendeckende Erfassung ohne klaren Verwendungszweck das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Bundesverfassungsgericht

11.03.2008

Klartext anzeigen

Betrifft nur die damaligen Landesgesetze von Hessen und Schleswig-Holstein.

← ZurückSeite 224 von 232Weiter →

Transparenz & Qualität

Alle Inhalte sind sorgfältig recherchiert, mit Quellen belegt und werden regelmäßig überprüft.

Mehr über unsere Standards

Dein Wissen. Deine Freiheit.

Nutze verlässliche Informationen, um deine eigenen Entscheidungen zu treffen – für ein selbstbestimmtes Leben.

Zur Lernakademie

Wichtiger Hinweis

Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Weiterbildung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

Mitglied werdenAnmelden