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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Journalismus

Online-Durchsuchungs-Urteil: BVerfGE 120, 274 (IT-Grundrecht)

BVerfG schafft Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, überträgt Kernbereichsschutz auf Online-Durchsuchungen.

Bundesverfassungsgericht

27.02.2008

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Formuliert nur Grundsätze, Umsetzung blieb späterer Gesetzgebung überlassen.

Journalismus

Urteil zum Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Online-Durchsuchung NRW)

Das BVerfG erklärte die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz für nichtig und formulierte das IT-Grundrecht.

Bundesverfassungsgericht

27.02.2008

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Presseerklärung des Gerichts, keine juristische Volltextanalyse.

Primärquelle

Netflix-Prize-Studie 2008: Anonymisierte Filmbewertungen von 500.000 Nutzern durch IMDb-Abgleich re-identifiziert

Die 2008 auf dem IEEE Symposium on Security and Privacy veröffentlichte Studie 'Robust De-anonymization of Large Datasets' von Arvind Narayanan und Vitaly Shmatikov zeigte, dass sich der als anonymisiert veröffentlichte Netflix-Prize-Datensatz mit Filmbewertungen von 500.000 Abonnenten mit vergleichsweise wenig Hintergrundwissen über eine Person re-identifizieren lässt. Die Forscher verknüpften den Datensatz mit öffentlich verfügbaren Bewertungen auf der Internet Movie Database (IMDb) und konnten dadurch zahlreiche Netflix-Nutzer eindeutig identifizieren, obwohl im Ausgangsdatensatz keine Namen enthalten waren. Nach Veröffentlichung der Studie sagte Netflix seinen zweiten geplanten Prize-Wettbewerb ab.

Arvind Narayanan / Vitaly Shmatikov (University of Texas at Austin)

01.02.2008

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Die Studie demonstriert eine methodische Schwachstelle der Anonymisierung, keinen dokumentierten Missbrauchsfall gegen konkrete re-identifizierte Personen.

Primärquelle

Société Générale: Jérôme Kerviels Handelsverlust 2008

Der Händler Jérôme Kerviel baute bei der Société Générale unautorisierte Positionen von rund 50 Milliarden Euro auf, obwohl sein Limit bei 125 Millionen Euro lag, und verschleierte sie durch fiktive Gegengeschäfte. Beim Auflösen der Positionen im Januar 2008 entstand ein Verlust von 4,9 Milliarden Euro. Der Cour de Cassation bestätigte 2014 seine Verurteilung.

Société Générale

24.01.2008

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Ob Vorgesetzte oder Kontrollabteilungen von den Positionen wussten, ist nicht abschließend geklärt. Ein Gericht reduzierte 2016 den von Kerviel geforderten Schadensersatz auf rund 1 Million Euro wegen Mitschuld der Bank.

Studie

Robust De-Anonymization of Large Sparse Datasets

Anonymisierte Netflix-Prize-Daten können durch Abgleich mit IMDb-Bewertungen re-identifiziert werden.

Narayanan, Shmatikov, University of Texas at Austin

2008

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Bezieht sich auf einen mittlerweile eingestellten Datensatz.

Journalismus

Commerzbank to acquire Dresdner

Die Commerzbank kaufte die Dresdner Bank 2008 für rund 9,8 Mrd. Euro von der Allianz, öffentlich als strategische Fusion zweier Großbanken dargestellt.

Business Standard

2008

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Belegt Kaufpreis und Darstellung des Deals 2008. Die spätere Staatshilfe ist separat belegt.

Journalismus

Der Facebook-Beacon-Skandal 2007

Facebook startete am 06.11.2007 das Werbefeature Beacon, das Kaufaktivitäten von Nutzern auf rund 44 Partnerseiten automatisch im persönlichen Facebook-Newsfeed veröffentlichte, standardmäßig als Opt-out statt Opt-in. Nach breitem Nutzerprotest entschuldigte sich Gründer Mark Zuckerberg am 05.12.2007 öffentlich und führte eine vollständige Opt-out-Möglichkeit ein. Beacon wurde 2009 im Zuge einer Sammelklage endgültig eingestellt, verbunden mit einer Zahlung von 9,5 Millionen US-Dollar an eine neu gegründete Datenschutzstiftung.

TechCrunch

06.12.2007

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Wie viele der rund 50 Millionen betroffenen Nutzer tatsächlich unfreiwillig Daten preisgaben, ist nicht dokumentiert. Die Sammelklagen-Einigung sah keine individuellen Entschädigungszahlungen an betroffene Nutzer vor.

Journalismus

IKB Deutsche Industriebank: Beinahe-Kollaps durch US-Subprime-Papiere und staatliche Rettung

Die IKB Deutsche Industriebank geriet im Juli 2007 durch ihre Zweckgesellschaft Rhineland Funding, die in US-Subprime-besicherte Wertpapiere investiert hatte, in eine existenzbedrohende Liquiditätskrise. Am 30.07.2007 übernahmen KfW und ein Bankenkonsortium unter BaFin-Vermittlung die Liquiditätsverpflichtungen. Im Verlauf 2008 erhöhte die KfW ihre Kapitalzufuhr um 2,3 Milliarden Euro und ihren Anteil auf 90,8 Prozent. Die Gesamtkosten der Rettung beliefen sich auf rund 9,6 Milliarden Euro, im Oktober 2008 verkaufte die KfW ihren Anteil an Lone Star für 137 Millionen Euro.

Yale Program on Financial Stability

30.07.2007

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Nicht geklärt ist, in welchem Umfang Management und Aufsichtsrat die Risiken kannten oder hätten erkennen müssen. Die Gesamtkosten der Rettung werden zwischen rund 8 und knapp 10 Milliarden Euro unterschiedlich beziffert. Der Verkaufspreis an Lone Star deckte nur einen kleinen Bruchteil der Investitionen ab.

Journalismus

Die Athen-Affäre: Illegale Abhörung griechischer Regierungsmitglieder über Vodafone

Zwischen August 2004 und März 2005 wurden über das Netz von Vodafone Griechenland rund 100 Mobiltelefone hochrangiger Personen abgehört, darunter Ministerpräsident Kostas Karamanlis und mehrere Minister. Die Täter nutzten Rootkit-Software, die Codeblöcke in Ericsson-AXE-Vermittlungsstellen veränderte und die für legale Überwachung vorgesehene RES-Funktion missbrauchte. Die Abhörung wurde am 24.01.2005 entdeckt, die Software am 07.03.2005 entfernt. Am 09.03.2005 wurde der Netzwerkplanungschef von Vodafone Griechenland tot aufgefunden. Die Regulierungsbehörde verhängte im Dezember 2006 eine Geldstrafe von 76 Millionen Euro.

IEEE Spectrum

29.06.2007

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Nicht bewiesen ist, wer die Abhörung angeordnet hat. Die Täter wurden nie identifiziert. Der Tod des Netzwerkplanungschefs gilt offiziell als Suizid, wird aber weiterhin als ungeklärt angesehen. Spekulationen über eine Beteiligung der US-Botschaft sind nicht gerichtlich bestätigt.

Organisation/NGO

Bargeldmeldepflicht an EU-Außengrenzen

Ab 10.000 Euro Bargeld über EU-Außengrenzen Anmeldepflicht beim Zoll, Bußgeld bis 1 Mio. Euro.

EU-Verordnung 1889/2005

15.06.2007

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Anmeldepflicht nur an EU-Außengrenzen, nicht innerhalb der EU.

Journalismus

Estland 2007: Drei Wochen DDoS-Angriffe nach Bronzener-Soldat-Streit mit Russland

Ab dem 27.04.2007, unmittelbar nach der Verlegung des sowjetischen Bronzenen Soldaten von Tallinn vom Stadtzentrum an einen Militärfriedhof, wurde Estland rund drei Wochen lang Ziel koordinierter Distributed-Denial-of-Service-Angriffe. Betroffen waren die Webseiten des Parlaments Riigikogu, des Präsidialamts, mehrerer Ministerien, politischer Parteien, Banken sowie Zeitungen und Rundfunksender. Die Angriffe reichten von einfachen Ping-Fluten einzelner Nutzer bis zu gemieteten Botnetzen. Die estnische Polizei leitete am 02.05.2007 Ermittlungen ein. Am 24.01.2008 wurde der estnische Staatsbürger russischer Abstammung Dmitri Galushkevich als bislang einzige verurteilte Einzelperson zu einer Geldstrafe von 17.500 estnischen Kronen, umgerechnet rund 1.640 US-Dollar, verurteilt. Am 10.03.2009 bekannte sich Konstantin Goloskokow, ein Funktionär der russischen Jugendorganisation Nashi, öffentlich zur Mitverantwortung für einen Teil der Angriffe. Russland wies eine staatliche Beteiligung zurück und verweigerte estnischen Behörden Rechtshilfe. Als Folge der Angriffe gründete die NATO im Mai 2008 in Tallinn das Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence.

Wikipedia (englischsprachige Ausgabe)

27.04.2007

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Eine direkte Verantwortung der russischen Staatsführung für die Angriffe wurde weder von der NATO noch von der Europäischen Kommission abschließend nachgewiesen. Die einzige strafrechtliche Verurteilung betraf einen Einzeltäter mit vergleichsweise geringer Geldstrafe.

Journalismus

Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit (1 BvR 538/06)

BVerfG erklärte Durchsuchung der CICERO-Redaktion für verfassungswidrig, bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses begründet keinen hinreichenden Tatverdacht.

Bundesverfassungsgericht

27.02.2007

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Grundsatzurteil von 2007.

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