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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Journalismus

TJX-Datenleck 2007: 94 Millionen Kreditkarten durch WEP-Lücke gestohlen

Die US-Einzelhandelskette TJX Companies, Betreiber von T.J. Maxx, Marshalls und weiteren Ketten, entdeckte am 18.12.2006 einen seit Juli 2005 andauernden Einbruch in ihre IT-Systeme und informierte die Öffentlichkeit am 17.01.2007. Die Angreifer verschafften sich Zugang über ein mit dem veralteten WEP-Standard gesichertes WLAN einer Marshalls-Filiale in St. Paul, Minnesota, das sie per Wardriving vom Parkplatz aus knackten, und bewegten sich anschließend monatelang unbemerkt im zentralen Zahlungsverkehrsnetz. In einer Mitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC bezifferte TJX im März 2007 die Zahl betroffener Karten auf 45,7 Millionen. In einer Gerichtseingabe vom 24.10.2007 gaben klagende Bankenverbände die tatsächliche Zahl mit rund 94 Millionen Karten an, davon etwa 65 Millionen von Visa und 29 Millionen von MasterCard. Zusätzlich wurden persönliche Daten von rund 451.000 Kunden entwendet, die Waren ohne Kassenbon zurückgegeben hatten. TJX zahlte im November 2007 bis zu 40,9 Millionen US-Dollar an Visa und im April 2008 rund 24 Millionen US-Dollar an MasterCard. Am 01.08.2008 verpflichtete sich TJX gegenüber der FTC per Vergleich zu 20 Jahren regelmäßiger unabhängiger Sicherheitsaudits. Der als Haupttäter identifizierte Albert Gonzalez wurde im August 2008 zusammen mit zehn weiteren Personen angeklagt und später zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Computerworld

17.01.2007

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Die exakte Gesamtzahl betroffener Karten ist nicht abschließend geklärt: TJX bestätigte offiziell nur 45,7 Millionen, während die höhere Zahl von 94 Millionen auf einer Schätzung klagender Bankenverbände beruht. Auch die genaue Rolle einzelner Mitangeklagter neben Albert Gonzalez ist aus dieser Quelle nicht im Detail belegt.

Organisation/NGO

SachsenLB

Die SachsenLB wurde 2007 in einem Notverkauf an die LBBW abgegeben, der Freistaat Sachsen musste am Ende rund 1,73 Mrd. Euro an Garantien zahlen.

Finanzwende

2007

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Belegt Notverkauf und tatsächlich gezahlte Garantiesumme, unterscheidet zwischen zugesagter und gezogener Garantie.

Journalismus

Beschluss zur Verfassungsbeschwerde gegen § 100i StPO (IMSI-Catcher)

BVerfG: IMSI-Catcher-Erfassung berührt nicht Fernmeldegeheimnis, wohl aber informationelle Selbstbestimmung, Eingriff verhältnismäßig.

Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1345/03)

22.08.2006

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Bewertet nicht neuere technische Weiterentwicklungen.

Journalismus

AOL-Suchdaten-Leck 2006: Reidentifizierung von Nutzerin Nr. 4417749

AOL veröffentlichte am 04.08.2006 versehentlich eine Datei mit rund 20 Millionen Suchanfragen von über 650.000 Nutzern, wobei Nutzernamen durch numerische IDs pseudonymisiert waren. Anhand der Suchhistorie von Nutzerin Nr. 4417749 identifizierte die New York Times die 62-jährige Thelma Arnold aus Lilburn, Georgia. AOL entfernte die Datei nach wenigen Tagen, entließ den zuständigen Forscher, und CTO Maureen Govern trat am 21.08.2006 zurück.

The New York Times

09.08.2006

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Wie viele der über 650.000 betroffenen Nutzer tatsächlich reidentifiziert wurden, ist nicht dokumentiert, es liegt nur der Einzelfall Thelma Arnold vollständig belegt vor. Eine 2006 eingereichte Sammelklage wurde erst 2013 mit einem Vergleich über 5 Millionen US-Dollar beigelegt.

Primärquelle

EGMR-Entscheidung Weber und Saravia gegen Deutschland zur strategischen Fernmeldeüberwachung

Der EGMR erklärte am 29.06.2006 die Beschwerde der Journalistin Gabriele Weber und des Uruguayers Cesar Richard Saravia gegen Deutschland für unzulässig. Die Beschwerde richtete sich gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung des BND nach dem G10-Gesetz. Der Gerichtshof stellte fest, dass die deutschen Regelungen ausreichende gesetzliche Schutzmechanismen enthalten, unter anderem durch die Kontrolle der G10-Kommission, und mit Artikel 8 EMRK vereinbar sind.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

29.06.2006

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Es handelt sich um eine Unzulässigkeitsentscheidung ohne Feststellung einer Konventionsverletzung, keine Verurteilung Deutschlands. Ob und in welchem Umfang die Kommunikation der Beschwerdeführer tatsächlich erfasst wurde, ist nicht dokumentiert.

Journalismus

Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig

BVerfG: präventive Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig, allgemeine Bedrohungslage genügt nicht.

Bundesverfassungsgericht

04.04.2006

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Pressemitteilung ersetzt nicht vollständige Urteilsbegründung.

Primärquelle

Rasterfahndung-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 4. April 2006 (1 BvR 518/02), dass die nach dem 11. September 2001 bundesweit angeordnete präventive Rasterfahndung gegen mutmaßliche Schläfer teilweise verfassungswidrig war. Eine solche Rasterfahndung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und ist nur zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter vorliegt. Eine bloß allgemeine, durch die Anschläge vom 11. September ausgelöste Bedrohungslage genügt dafür nicht.

Bundesverfassungsgericht, Erster Senat

04.04.2006

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Offen bleibt in der Entscheidung, ob und wie konkret eine Gefahr im Einzelfall künftig belegt werden muss, damit eine Rasterfahndung rechtmäßig angeordnet werden kann. Nicht dokumentiert ist, wie viele der zuvor bundesweit erfassten rund 32.000 bis 40.000 Personendatensätze aus der Rasterfahndung 2001/2002 nach dem Urteil tatsächlich gelöscht wurden.

Primärquelle

CardSystems-Datenleck 2005: SQL-Injection und FTC-Verfahren gegen Kartendaten-Prozessor

Der US-Zahlungsdienstleister CardSystems Solutions entdeckte im Mai 2005 einen Einbruch, bei dem Angreifer per SQL-Injection Schadcode in eine webbasierte Anwendung einschleusten, der alle vier Tage Kreditkartendaten sammelte und per FTP versandte. Bis zu 40 Millionen Karten von Visa, Mastercard und weiteren Anbietern waren betroffen, Visa und American Express beendeten die Zusammenarbeit mit CardSystems. Am 23.02.2006 einigte sich die FTC mit CardSystems auf ein Verfahren wegen unzureichender Datensicherheit mit unabhängigen Audits über 20 Jahre, ohne Geldbuße.

US Federal Trade Commission (FTC)

23.02.2006

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Wer konkret hinter dem Angriff auf CardSystems steckte, ist öffentlich nicht dokumentiert. Die genaue Zahl der tatsächlich exportierten und missbrauchten Datensätze bleibt unklar, öffentlich kursiert vor allem die Obergrenze von rund 40 Millionen gespeicherten Kartendatensätzen.

Primärquelle

NSA-Abhörraum Room 641A bei AT&T

Der AT&T-Techniker Mark Klein deckte 2006 auf, dass die NSA in einem geheimen Raum namens 641A in der AT&T-Vermittlungsstelle in San Francisco per Glasfaser-Beam-Splittern und einem Narus-Gerät den gesamten Internet-Backbone-Verkehr kopieren ließ, seit 2003 in Betrieb. Die von Klein vorgelegten internen AT&T-Dokumente bildeten die Grundlage der Klage Hepting v. AT&T, die die EFF am 31. Januar 2006 einreichte. Ein Bundesrichter wies im Juli 2006 den Antrag der Regierung ab, die Klage per Staatsgeheimnis-Privileg abzuweisen.

Electronic Frontier Foundation (EFF)

31.01.2006

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Offen blieb, wie viele weitere solcher Räume es bei anderen Telekommunikationsanbietern landesweit gab, da sich die Regierung durchgehend auf das Staatsgeheimnis-Privileg berief. Zu einer inhaltlichen gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit kam es nie: Der Kongress gewährte den Telekomfirmen 2008 rückwirkende Immunität, Hepting v. AT&T wurde 2011 abgewiesen.

Journalismus

Victory für Ackermann und Co: Mannesmann-Prozess endet mit Freisprüchen

Im Mannesmann-Prozess um mutmaßlich untreue Millionen-Prämien wurde das Verfahren gegen den späteren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann 2006 gegen eine Geldauflage von 3,2 Mio. Euro eingestellt.

heise online

2006

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Eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO ist kein Freispruch und kein Schuldeingeständnis.

Journalismus

Sony-BMG-Rootkit-Skandal: Kopierschutz auf 22 Millionen Musik-CDs infiziert PCs

Am 31.10.2005 veröffentlichte der Sicherheitsforscher Mark Russinovich auf seinem Blog eine technische Analyse eines Rootkits, das er auf seinem eigenen Windows-Rechner entdeckt und auf eine Musik-CD von Sony BMG zurückgeführt hatte. Sony BMG hatte auf rund 22 Millionen verkauften CDs zwei Kopierschutzprogramme installiert: das von der Firma First 4 Internet entwickelte XCP auf etwa 2 Millionen CDs mit 52 Titeln sowie MediaMax CD 3 auf rund 20 Millionen CDs mit etwa 50 Titeln. XCP versteckte sich mittels Rootkit-Technik vor dem Betriebssystem, ließ sich nicht regulär deinstallieren und schuf Sicherheitslücken, die von unabhängiger Schadsoftware ausgenutzt wurden. Sicherheitsfirmen schätzten, dass mehr als 500.000 Computernetzwerke in über 100 Ländern betroffen waren, darunter auch Netzwerke von US-Behörden und des Militärs. Am 21.11.2005 verklagte der texanische Generalstaatsanwalt Greg Abbott Sony BMG wegen Verstoßes gegen das texanische Anti-Spyware-Gesetz. Sony BMG kündigte am 15.11.2005 einen Rückruf der unverkauften CDs an. Im Dezember 2006 einigte sich der Konzern mit mehreren US-Bundesstaaten auf einen Vergleich, im Januar 2007 folgte eine Einigung mit der FTC, die Sony BMG zum Umtausch betroffener CDs sowie zur Erstattung von bis zu 150 US-Dollar für Reparaturkosten verpflichtete.

Wikipedia (englischsprachig)

31.10.2005

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Aus dieser Quelle nicht belegt sind die genaue Gesamtzahl tatsächlich infizierter Einzelcomputer weltweit sowie strafrechtliche Konsequenzen für Sony BMG oder First 4 Internet, da alle bekannten Verfahren zivilrechtlich per Vergleich beigelegt wurden.

Journalismus

Yahoo lieferte E-Mail-Daten, die zur Inhaftierung des Journalisten Shi Tao führten

Der chinesische Journalist Shi Tao wurde im April 2005 zu zehn Jahren Haft wegen Verrats von Staatsgeheimnissen verurteilt, Grundlage war eine E-Mail über seinen Yahoo-Mail-Account, die eine Behördenanweisung zur Berichterstattung über den Tiananmen-Jahrestag zusammenfasste. Laut Gerichtsdokumenten stellte Yahoo Holdings Hong Kong den Behörden Kontodaten und IP-Adresse zur Verfügung. Shi Tao wurde 2013 vorzeitig entlassen. Yahoo-Mitgründer Jerry Yang entschuldigte sich 2007 vor dem US-Kongress.

Committee to Protect Journalists (CPJ)

08.09.2005

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Nicht dokumentiert ist, welche internen Genehmigungsprozesse der Datenherausgabe vorausgingen. Umstritten war das Ausmaß der Kenntnis der US-Muttergesellschaft über die konkrete Verwendung der Daten. Die Höhe der 2007 vereinbarten Entschädigung wurde nicht offengelegt.

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