Organisation/NGO"Five problems the Commission must fix in the EU Wallet" (u. a. verpflichtendes biometrisches Foto in Mindestdatensatz)
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, ein verpflichtendes biometrisches Porträtfoto in den Mindestdatensatz aufzunehmen, den jede EUDI-Wallet enthalten muss — jede Nutzung, etwa Altersnachweis oder Vertragsunterschrift, würde potenziell ein Gesichtsbild übertragen. Während der Trilog-Verhandlungen zur eIDAS-Verordnung wurde eine Formulierung zum Schutz vor biometrischer Verarbeitung explizit aus dem Text gestrichen; die Kommission versuche nun, verpflichtende Biometrie per Durchführungsrechtsakt einzuführen und damit das Parlament zu umgehen.
epicenter.works (österreichische Grundrechte-NGO, EDRi-Mitglied)
05.03.2026· nur Diskussion
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Eine Bürgerrechtsorganisation zeigt mit Belegen: Die Kommission versucht über einen technischen Nebenweg (Durchführungsrechtsakt statt neues Gesetz), doch noch verpflichtende Gesichtserkennungs-Daten in die Wallet einzubauen — obwohl das im Hauptgesetz extra herausverhandelt wurde. Das ist der konkreteste, am besten belegte "Function Creep"-Fall im ganzen Themenfeld.




