PrimärquelleEuGH-Urteil C-203/22: Recht auf Erklärung bei automatisiertem Bonitäts-Scoring
Der EuGH entschied am 27.02.2025 in der Rechtssache C-203/22, dass Betroffene bei einer ausschließlich automatisierten Bonitätsbewertung nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h DSGVO Anspruch auf eine konkrete, nachvollziehbare Erklärung des angewandten Verfahrens haben. Die bloße Offenlegung des Algorithmus oder einer mathematischen Formel genügt laut Urteil nicht. Ein pauschaler Verweis auf Geschäftsgeheimnisse darf den Auskunftsanspruch nicht von vornherein ausschließen, strittige Informationen müssen im Streitfall der Aufsichtsbehörde oder einem Gericht zur Abwägung vorgelegt werden.
Gerichtshof der Europäischen Union
27.02.2025
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Das zugrunde liegende Verfahren betraf einen österreichischen Fall bei Dun und Bradstreet Austria, nicht die deutsche Schufa. Eine unmittelbare Übertragung der Maßstäbe auf deutsche Auskunfteien liegt nahe, ist aber nicht Gegenstand dieses Urteils.


